Laizität

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Laizismus (auch: Laizität) beschreibt religionsverfassungsrechtliche Modelle, denen das Prinzip strenger Trennung von Religion und Staat zu Grunde liegt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Begriff „Laizismus“ (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson, der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf den griechischen Begriff λαϊκισμός, von „Laie“ im Sinn von „Nicht-Geistlicher“, zurück.

1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Religion und Staat, für das sich insbesondere der damalige Abgeordnete und spätere Ministerpräsident Aristide Briand eingesetzt hatte, verabschiedet. Die Auswirkungen der Dreyfus-Affäre führten nach heftigen Auseinandersetzungen in Frankreich zu einer parlamentarischen Mehrheit für die neue Gesetzgebung. Damit fand das von Buisson geschaffene Prinzip erstmals konsequent Anwendung. Der Begriff laïcité wurde aber erstmals in der Verfassung von 1946 verwendet. Demnach ist Frankreich eine laizistische Republik (république laïque).

Laizistische Staaten

Staaten, die nach ihrer Verfassung laizistisch sind

Bei folgenden Staaten ist der Begriff „Laizismus“ in der Verfassung verankert:

Allerdings weisen diese Staaten markante Unterschiede in der Ausprägung und Umsetzung des Laizismus auf.

Frankreich und Portugal sind die einzigen ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nach laizistischen Staaten der Europäischen Union. Am 9. Dezember 1905 wurde in Frankreich das Loi Combes verabschiedet. Dieses Gesetz zur Trennung von Religion und Staat realisierte in Frankreich das heute noch geltende Prinzip der vollständigen Trennung von Religion und Staat. Das Gesetz galt zwar vor allem der Katholischen Kirche, doch wurden aus Gründen der Neutralität in diese Regelung die anderen Konfessionen einbezogen. Allerdings ist in Portugal sowie in beiden elsässischen Départements und das lothringische Département Moselle in Frankreich die Umsetzung des Laizismus, durch in Konkordaten vereinbarte Rechte der römisch-katholischen Kirche, unvollständig.

In der Türkei wird der Laizismus als „Unterordnung der Religionsausübung unter den Staat“ interpretiert, da die islamischen Imame vom Staat ausgebildet werden und dieser durch das Amt für Religiöse Angelegenheiten enge inhaltliche Vorgaben für deren Arbeit macht.[1]

Siehe auch: Religion in der Türkei

Säkulare Staaten und kirchliche Tradition

Viele westliche Staaten sind zwar nicht nach ihrer Verfassung explizit laizistisch, praktizieren jedoch in unterschiedlichem Ausmaß die Trennung von Staat und Religion(en) und so die Neutralität des Staates in religiösen und weltanschaulichen Belangen. In diesem Sinne gelten die meisten Staaten in Afrika, Amerika und Europa als säkular.

Der Katholizismus akzeptiert seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine relative Laizität des Staates und der weltlichen Sachbereiche (vgl. Gaudium et Spes, 1965), hält aber an seinem geistlichen Absolutheitsanspruch fest. Den evangelischen oder orthodoxen Staatskirchen ist eine Anerkennung des Laizismus eigentlich nicht möglich; sie gelingt nur auf dem theologischen Umweg über den traditionellen „Gehorsam des Christen“ gegenüber jedweder Obrigkeit (Röm 13,1 LUT), also auch der säkular-demokratischen. Die evangelischen Freikirchen haben das Staatskirchentum immer abgelehnt, also aus religiöser Perspektive die Religionsfreiheit gutgeheißen, und begrüßen daher auch die jüngere Selbstkorrektur der katholischen Position.

Laizismus in Frankreich

Die Auswirkungen des französischen politischen Kampfes von 1905 sind bis heute in der Interpretation des Begriffs im Alltagslebens spürbar. Dabei sind zwei Interpretationen zu unterscheiden: eine liberale, die unter Laizismus die institutionelle Trennung von Staat und Kirche versteht, und eine radikale (laïcard), für die Laizismus das Verbot jeglicher religiöser Betätigung außerhalb eines engen, privaten Bereiches bedeutet. Während das liberale Verständnis des Laizismus heute auch bei den christlichen Kirchen akzeptiert wird, gibt es zahlreiche Vertreter der harten Interpretation in den Reihen der politischen Elite bis hin zum Parti communiste français, der Französischen Kommunistischen Partei. Der Katholizismus hat den ideologischen Laizismus bis heute nicht anerkannt, da das Papsttum an einem Vorrang seiner geistlichen Autorität gegenüber der Staats- und Gesellschaftsordnung festhält. Allerdings hat die katholische Kirche seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil bewusst auf politische Sonderrechte und Privilegien im Staat verzichtet und vertritt heute nicht mehr das Konzept einer Staatsreligion, die zuletzt auch in Italien abgeschafft wurde (1984).

Im heutigen französischen Verständnis ist Laizismus zu einem politischen Ideal geworden, das die Grundsätze der Neutralität des Staates gegenüber den Religionen, deren Gleichbehandlung sowie die Glaubensfreiheit zum Ziel hat. Laizismus ist ein Verfassungsprinzip. Religion ist ausschließlich Privatangelegenheit, woraus folgt, dass Religion nicht nur keine staatliche, sondern auch keine öffentliche Funktion hat. In Anwendung dieses Grundsatzes wurde 1905 das gesamte Kirchenvermögen ohne Entschädigung verstaatlicht, wovon jene Teile, die „dem Kult dienen“ den einzelnen Glaubensgemeinschaften zur Nutzung überlassen werden können. Frankreich erkennt kirchliche Organisationen zwar in ihrer Existenz an, sie erhalten jedoch keine staatlichen Zuschüsse; allerdings existieren steuerliche Begünstigungen. Davon ausgenommen sind das Elsass und das Département Moselle, die zum Zeitpunkt des Gesetzes von 1905 nicht zu Frankreich gehörten und deren Bewohner sich nach der Rückkehr 1919 gegen die Übernahme der französischen Regelung wehrten. Im Übersee-Département Französisch-Guyana wird das Personal der katholischen Kirche vom Staat bezahlt. Die Anstaltsseelsorge („aumôneries“) ist ebenfalls vom Verbot der staatlichen Förderung von Religion ausgeschlossen, wobei auf die Verwirklichung der Religionsfreiheit hingewiesen wird (Art. 1 Abs. 2 des Trennungsgesetzes von 1905). Dazu gehört auch die Militärseelsorge, die zunächst auf katholische, protestantische und jüdische Militärgeistliche beschränkt war. 2005 wurde sie durch eine islamische Militärseelsorge ergänzt.[2]

Der Laizismus wird in Frankreich strikt praktiziert. Der Staat sieht es als Aufgabe an, seine Bürger gegen religiöse Praktiken, die der öffentlichen Ordnung oder den Rechten des Einzelnen zuwiderlaufen, zu schützen. In französischen öffentlichen Schulen ist es verboten, Lehrer oder Schüler nach ihrer Religion zu fragen. Jedoch existiert daneben ein fest verankertes, breit gefächertes privates Schulsystem, insbesondere das „enseignement catholique“. Pfarrer können nicht zugleich für öffentliche Unternehmen arbeiten. Frankreich betrachtet die religiösen Auffassungen der Bürger als reine Privatsache; es gibt keine amtlichen Statistiken zur Konfessionszugehörigkeit der Bevölkerung. Dies hat unter anderem zur Folge, dass es in der aktuellen politischen Debatte in Frankreich zu Segregation oder Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt keine verlässlichen Zahlen gibt. Seit 2004 ist es auch untersagt, in Schulen auffällige religiöse Zeichen zu tragen, wie Schleier, Kippa, Kreuze, Turbane (bei Sikhs) oder Ordenstracht. Andererseits übertragen die staatlichen Sender France 2 (TV) sowie France Culture (Radio) sonntägliche Gottesdienste und Andachten.

Laizismus in der Türkei

Mehrere andere Staaten nahmen sich das französische Modell zum Vorbild, insbesondere die Türkei unter Atatürk, wobei in der Türkei allerdings nicht von einer wirklichen Trennung von Religion und Staat die Rede sein kann. Mit den weitreichenden Veränderungen in der Zeit Atatürks wurde der Laizismus zu einer Staatszielbestimmung. Der Laizismus ist bis heute in der türkischen Verfassung verankert. Hatte der neue Staat zunächst noch massiv antireligiös gewirkt – so wurden Wallfahrten nach Mekka verboten und ein Religionsstudium war von 1933 bis 1948 nicht möglich.[1] Faktisch hat sich der Staat der (islamischen) Religion bemächtigt und versucht, diese durch die staatliche Religionsbehörde Diyanet zu domestizieren. Mit der Zeit hat sich der Begriff des Laizismus in der Türkei verhärtet.[3] In der Zeit von Atatürk war es noch üblich, ein Kopftuch zu tragen (so auch seine eigene Ehefrau sowie seine Mutter). Später wurde der Laizismus so interpretiert, dass auf staatlicher Ebene solches Sichtbarmachen der Religion nicht gerne gesehen wird. So ist es verpönt, sich als Politiker in der Öffentlichkeit zu seiner Religion zu bekennen. Kopftücher oder sonstige religiöse Zeichen sind in öffentlichen Gebäuden gesetzlich verboten. Im Februar 2008 hatte das Parlament auf Initiative der AKP per Verfassungsänderung eine Freigabe des Kopftuches für Studentinnen durchgesetzt. Die Änderung wurde vier Monate später vom Verfassungsgericht rückgängig gemacht. Damit sind Frauen, die Kopftücher tragen, weiterhin von einem Hochschulstudium ausgeschlossen.

Die türkische Partei CHP stützte ihren Wahlkampf allein auf den Laizismus.[4] Die kemalistische Elite versucht ihre Macht auch dadurch zu sichern, dass sie behauptet, der Laizismus sei gefährdet. So sollte das Nationalgefühl der türkischen Bevölkerung gestärkt werden. Nach den letzten Wahlen zeigt sich allerdings eine Abkehr von der bisherigen Definition des Laizismus.[5]

Am 14. März 2008 wurde vom Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya ein Verbotsverfahren gegen die AKP beantragt. Zu Begründung hieß es, die AKP sei ein „Zentrum anti-laizistischer Aktivitäten“. Das Verfahren wurde vom Verfassungsgericht der Türkei behandelt. Der Generalstaatsanwalt forderte für 71 Personen ein Politikverbot, darunter befanden sich der türkische Präsident Abdullah Gül, der türkische Ministerpräsident und Vorsitzende der AKP Recep Tayyip Erdoğan und der ehemalige Parlamentspräsident Bülent Arınç. Im Gericht stimmten zwar sechs der elf Richter für eine Schließung der AKP, das notwendige Quorum von sieben Richtern wurde aber knapp nicht erreicht.[6]

Quellen

  1. a b Bekim Agai: Islam und Kemalismus in der Türkei; Aus Politik und Zeitgeschichte (B 33–34/2004)
  2. Zur Anstalts- und Militärseelsorge: Christian Walter: Religionsverfassungsrecht; Tübingen 2006, S. 324 f.
  3. Bekim Agai: Islam und Kemalismus in der Türkei; Aus Politik und Zeitgeschichte (B 33–34/2004); insbesondere der Abschnitt Der laizistische Staat als religiöser Akteur
  4. Anna Vakali: Populäre Paranoia; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. Juli 2007, S. 31
  5. Stefan Laurin: Mehrheitswahlrecht: 34 Prozent bringen eine Zweidrittelmehrheit. Die politischen Parteien und die Regierung in Ankara; in: Das Parlament 18/2004 vom 26. April 2004
  6. Türkisches Verfassungsgericht lehnt Verbot der Regierungspartei ab, Der Spiegel vom 30. Juli 2008

Literatur

  • Roger Mehl: Art. Laizismus. In: TRE 20 (1990), S. 404-409
  • Jean-Michel Ducomte: La laïcité; Miland: Les Essentiels, 2001

Siehe auch

Weblinks


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