- Landkreis Spremberg
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Der preußisch-deutsche Landkreis Spremberg (Lausitz), früher Spremberg, bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1952. Er umfasste am 1. Januar 1945:
- die Kreisstadt Spremberg
- sowie 37 weitere Gemeinden.
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Spremberg im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“.
Das Landratsamt war in Spremberg.
Zum 1. August 1825 wurde der südliche Teil des Kreises Spremberg zur Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Liegnitz, abgetreten. Er bildete dort den neuen Kreis Hoyerswerda.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Spremberg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Die Kreisbezeichnung wurde in den 1930er Jahren in Spremberg (Lausitz) festgesetzt.
Seit dem 1. Januar 1939 wurde der Kreis entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung als Landkreis bezeichnet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 wurden die Kreisgrenzen leicht verändert. Der Kreis Spremberg erhielt drei Gemeinden vom Landkreis Cottbus und eine Gemeinde vom Landkreis Senftenberg, im Gegenzug trat er eine Gemeinde an den Landkreis Senftenberg ab.
Der neue Kreis Spremberg wurde 1952 Teil des Bezirks Cottbus und entsprechend der Normen der DDR an eine sozialistische Macht- und Verwaltungsstruktur auf regionaler Ebene umgestaltet.
Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Spremberg (Lausitz) gliederte sich zunächst in eine Stadtgemeinde, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Spremberg führte jetzt die Bezeichnung Stadt, später: Kreisstadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
Die Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten. Im Jahr 1937 wurden einige slawischstämmige Namen eingedeutscht oder das Schriftbild vereinfacht:
- Byhlow: Bühlow,
- Dubraucke: Eichwege (Nd. Lausitz),
- Jehserigk: Jehserig,
- Terppe: Terpe.
Landkreise und kreisfreie Städte in der ehemaligen Provinz Brandenburg (Stand 1938)Angermünde | Beeskow-Storkow | Brandenburg an der Havel | Calau | Cottbus (Stadt) | Cottbus (Land) | Crossen | Eberswalde | Forst | Frankfurt (Oder) | Guben (Stadt) | Guben (Land) | Jüterbog-Luckenwalde | Königsberg Nm. | Landsberg (Warthe) (Stadt) | Landsberg (Warthe) (Land) | Lebus | Luckau | Lübben | Meseritz | Niederbarnim | Oberbarnim | Osthavelland | Ostprignitz | Oststernberg | Potsdam | Prenzlau | Rathenow | Ruppin | Schwerin (Warthe) | Soldin | Sorau | Spremberg (Lausitz) | Teltow | Templin | Westhavelland | Westprignitz | Weststernberg | Wittenberge | Zauch-Belzig | Züllichau-Schwiebus
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