- Landkreis Oberbarnim
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Das Kreisgebiet 1905
Der Landkreis Oberbarnim war ein Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis von 1818 bis 1952.
Der Landkreis Oberbarnim umfasste am 1. Januar 1945:
- die Städte Bad Freienwalde (Oder), Biesenthal, Finow, Strausberg, Werneuchen und Wriezen
- sowie 80 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern
- und einen Gutsbezirk (Forsten).
Die Stadtkreis Eberswalde lag als Enklave mitten im Kreisgebiet.
Heute gehört das ehemalige Kreisgebiet zu den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland.
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Oberbarnim im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“.
Das Landratsamt war in Freienwalde a./Oder.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Am 1. April 1911 schied die Stadtgemeinde Eberswalde aus dem Kreis Oberbarnim aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Oberbarnim entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Am 1. Mai 1936 wurde die Gemeinde Kupferhammer aus dem Kreis Oberbarnim in den Stadtkreis Eberswalde eingegliedert.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Oberbarnim entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Deutsche Demokratische Republik
Nach der Auflösung des preußischen Staates bestand der Landkreis Oberbarnim im neuen Land Brandenburg bis 1952 fort. Zu diesem Zeitpunkt wurde er in die Kreise Eberswalde, Bad Freienwalde, Seelow und Strausberg aufgeteilt.
Landräte
- 1874 - 1885 Felix von Bethmann Hollweg
- 1885 - 1896 Theobald von Bethmann Hollweg
Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Oberbarnim gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Bad Freienwalde (Oder), Biesenthal, Finow, Strausberg, Werneuchen und Wriezen führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung „Stadt“. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
1925 änderte sich die Bezeichnung Freienwalde a./Oder in Bad Freienwalde (Oder).
1932 fanden kleinere Änderungen im Schriftbild dadurch statt, dass die Schreibweise für Ortsnamen wie:
- Alt Friedland in: Altfriedland,
- Alt Ranft in: Altranft,
- Neu Gaul in: Neugaul usw. (1 Wort)
geändert wurden.
Literatur
Beiträge zur Geschichte des Bergbaues in der Provinz Brandenburg, Hermann Cramer, Halle 1872-1889, Heft 3, E-Book (Faksimilie), ISBN 978-3-941919-62-4, Potsdam 2010
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