- Landkreis Templin
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Das Kreisgebiet 1905
Der Landkreis Templin war ein Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1993.
Der Landkreis Templin umfasste am 1. Januar 1945:
- die drei Städte Lychen, Templin und Zehdenick
- 82 weitere Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern
- und drei Gutsbezirke (Forsten).
Heute gehört das ehemalige Kreisgebiet zu den Landkreisen Uckermark und Oberhavel in Brandenburg.
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Templin im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“.
Das Landratsamt war in Templin.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Templin entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. April 1937 wurden kleinere Grenzbegradigungen zu Mecklenburg durchgeführt. Es wurden eingegliedert:
- der Dablow-See aus dem Kreis Templin in den mecklenburgischen Kreis Stargard,
- der Glanz-See aus dem mecklenburgischen Kreis Stargard in den Kreis Templin.
Zum 22. Juni 1937 wurde ein Teil der Gemeinde Dabelow, nämlich die Insel im Brückentin-See aus dem mecklenburgischen Kreis Stargard, in den Kreis Templin eingegliedert. Seit 1938 bestand an der Grenze zum Land Mecklenburg in der Nähe der Stadt Fürstenberg/Havel das KZ Ravensbrück. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Templin entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik
Seit 1946 gehörte der Landkreis zum Land Brandenburg (DDR).
Das Gebiet des Landkreises Templin wurde 1952 auf die neuen Kreise Templin und Gransee aufgeteilt. Der Kreis Templin wurde dem Bezirk Neubrandenburg und der Kreis Gransee dem Bezirk Potsdam zugeordnet.
Bundesrepublik Deutschland
1990 entschieden sich in Bürgerbefragungen die Bürger der Kreise Prenzlau und Templin mit überwältigender Mehrheit für eine Zugehörigkeit zum Land Brandenburg.
Die Landkreise Angermünde, Prenzlau und Templin sowie die kreisfreie Stadt Schwedt wurden 1993 zum Landkreis Uckermark zusammengeschlossen.
Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Templin gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren fast vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Lychen, Templin und Zehdenick führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Landräte
? - 1833 Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg
- 1867 - 1873 Adolf von Arnim-Boitzenburg
Ortsnamen
1939 wurde der Ortsname Boitzenburg in Boitzenburg (Uckermark) geändert.
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