Landkreis Luckau (Nd. Laus.)

Landkreis Luckau (Nd. Laus.)
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Luckau ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1816 und 1952.

Der Landkreis Luckau (Nd. Laus.) umfasste am 1. Januar 1945:

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1816 der Kreis Luckau im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“. Das Landratsamt war in Luckau.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 21. Juli 1875 wurden die Landgemeinde Lichtenau und der Gutsbezirk Lichtenau aus dem Kreis Luckau in den Kreis Calau eingegliedert. In den 1920er Jahren erhielt der Kreis Luckau die Zusatzbezeichnung „(Nd. Laus.)“. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Luckau (Nd. Laus.) entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Luckau (Nd. Laus.) entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

Nach 1945 verlor Luckau die Zusatzbezeichnung „(Nd. Laus.)“. Das Gesetz über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 veränderte die Grenzen des Landkreises: Zehn Gemeinden kamen zum Landkreis Lübben, eine Gemeinde kam zum Landkreis Senftenberg. Dafür erhielt der Landkreis Luckau drei Gemeinden vom Landkreis Luckenwalde, eine Gemeinde vom Landkreis Teltow sowie sechs Gemeinden vom Landkreis Senftenberg.

1952 wurde der Kreis Finsterwalde aus Teilen des bisherigen Landkreises Luckau neu errichtet. Außerdem fiel die Gemeinde Groß Ziescht an den Kreis Zossen. Der neue Kreis Luckau blieb zum Ende der DDR in dieser Kreiseinteilung stabil.

Kommunalverfassung bis 1945

Der Landkreis Luckau gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Dobrilugk (ab 1937: Doberlug), Finsterwalde (Nd. Laus.), Golßen, Kirchhain (Nd. Laus.), Luckau (Nd. Laus.) und Sonnewalde führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Ortsnamen

Die Stadt Luckau (Nd. Laus.) führte zuletzt offiziell die Bezeichnung Kreisstadt.

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten. In einigen wenigen Fällen wurden sie als „nicht deutsch“ genug angesehen und erhielten 1937 eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:

  • Buckowien: Buchhain,
  • Dobrilugk: Doberlug,
  • Drössigk: Drössig,
  • Gohra: Bergheide,
  • Großkraussnigk: Großkrausnik,
  • Kleinkraussnigk: Kleinkrausnik,
  • Ossagk: Ossak,
  • Pademagk: Pademack,
  • Piessigk: Piessig,
  • Presehna: Birkwalde,
  • Weissagk: Weissack,
  • Wendischdrehna: Walddrehna.

Weblinks


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