Landkreis Angermünde

Landkreis Angermünde
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Angermünde war ein Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1952.

Inhaltsverzeichnis

Territorium

Der Landkreis Angermünde umfasste am 1. Januar 1945:

Heute gehört das ehemalige Kreisgebiet zu den Brandenburger Landkreisen Barnim und Uckermark.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Angermünde im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg (seit 1939 „Mark Brandenburg“).

Das Landratsamt war in Angermünde.

Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Angermünde entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis Angermünde.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Deutsche Demokratische Republik

Das Territorium des Landkreises Angermünde wurde während der DDR-Kreisreform 1952 neu zugeschnitten. Der südliche Kreisteil kam zum neugebildeten Kreis Eberswalde.

Das Gebiet vergrößerte sich um einen Teil des ehemaligen Landkreises Randow der ehemaligen Provinz Pommern, wurde in Kreis Angermünde umbenannt und gehörte bis 1990 zum Bezirk Frankfurt (Oder).

Im Jahre 1961 wurde Schwedt/Oder kreisfreie Stadt.

Siehe Hauptartikel Kreis Angermünde

Bundesrepublik Deutschland

Die Landkreise Angermünde, Prenzlau und Templin sowie die kreisfreie Stadt Schwedt/Oder wurden 1993 zum Landkreis Uckermark zusammengeschlossen.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Angermünde gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren fast vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Angermünde, Greiffenberg (Uckermark), Joachimsthal, Oderberg i./Mark, Schwedt a./O. und Vierraden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im Wesentlichen bis heute beibehalten.

Nur 1934 fand eine kleinere Namensänderung statt: der Ortsname Chorinchen wurde in Chorin geändert.



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