Landkreis Beeskow-Storkow

Landkreis Beeskow-Storkow
Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Beeskow-Storkow war ein Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1836 und 1950.

Der Landkreis Beeskow-Storkow umfasste am 1. Januar 1945:

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Zum 1. Januar 1836 entstand der neue Kreis Beeskow-Storkow im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“. Er setzte sich zusammen aus:

Das Landratsamt war in Beeskow.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 1. April 1882 wurden die Landgemeinde Amalienhof und der Gutsbezirk Amalienhof aus dem Kreis Beeskow-Storkow in den Kreis Lübben eingegliedert, während die Landgemeinde Cossenblatt und Teile des Gutsbezirks Cossenblatt und des Forstschutzbezirks Cossenblatt vom Kreis Lübben zum Kreis Beeskow-Storkow traten.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Beeskow-Storkow entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf drei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Beeskow-Storkow entsprechend der jetzt für das reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

DDR

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 wurde in der DDR der Kreis Beeskow-Storkow in Kreis Fürstenwalde umbenannt. Gleichzeitig musste der Kreis drei Gemeinden an den Kreis Frankfurt und 21 Gemeinden (darunter die Stadt Märkisch Buchholz) an den Landkreis Lübben abtreten. Im Gegenzug erhielt der Kreis Fürstenwalde zwei Gemeinden (darunter die Stadt Fürstenwalde/Spree) vom Landkreis Seelow und elf Gemeinden vom Landkreis Niederbarnim.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Lübben gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Beeskow, Wendisch Buchholz (später: Märkisch Buchholz) und Storkow führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

In einigen wenigen Fällen wurden die deutschen Ortsnamen als „nicht deutsch“ genug angesehen und erhielten 1937 eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:

  • Trebatsch: Leichhardt,
  • Wendisch Buchholz: Märkisch Buchholz,
  • Wendisch Rietz: Märkisch Rietz.

Literatur

Beiträge zur Geschichte des Bergbaues in der Provinz Brandenburg, Hermann Cramer, Halle 1872-1889, Heft 4, E-Book (Faksimilie), ISBN 978-3-941919-62-4, Potsdam 2010



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