Landkreis Cottbus

Landkreis Cottbus
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Cottbus war ein Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1952.

Inhaltsverzeichnis

Territorium

Der Landkreis Cottbus umfasste am 1. Januar 1945

  • die Stadt Peitz
  • sowie 84 weitere Gemeinden, von denen Kolkwitz, Schmellwitz und Ströbitz mehr als 2.000 Einwohner besaßen
  • und einen Gutsbezirk (Forsten).

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand seit 1818 der Kreis Cottbus im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“. Das Landratsamt war in Cottbus.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 27. Oktober 1886 schied die Stadtgemeinde Cottbus aus dem Kreis Cottbus aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Damit erhielt der Kreis Cottbus die Bezeichnung Landkreis. Zum 1. Juli 1904 wurden die Landgemeinde Sandow und der Gutsbezirk Brunschwig aus dem Landkreis Cottbus in den Stadtkreis Cottbus umgegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Landkreis Cottbus entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der fast alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Am 1. Januar 1945 wurde die Gemeinde Schönhöhe zur Bildung des SS-Truppenübungsplatzes Kurmark aus dem Landkreis Cottbus in den Landkreis Guben eingegliedert.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Den Landkreisen Cottbus und Spremberg wurde durch Beschluss des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg vom 7. September 1946 (53) der links der Neiße befindliche Teil des früheren Kreises Sorau zugeschlagen.

Sowjetische Besatzungszone / Deutsche Demokratische Republik

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 wurde der Landkreis Cottbus um die Stadtkreise Cottbus, Forst und Guben sowie um 18 Gemeinden des aufgelösten Landkreises Guben und zwei Gemeinden des Landkreises Lübben vergrößert. Im Gegenzug verlor der Kreis Cottbus 14 Gemeinden an den Landkreis Lübben, eine Gemeinde an den Landkreis Senftenberg und drei Gemeinden an den Landkreis Spremberg.

1952 erfolgte in der DDR eine weitere Gebietsreform. Der Landkreis Cottbus trat Gemeinden an die neuen Kreise Forst und Guben ab. Aus dem verbleibenden Kreisgebiet wurde zusammen mit Gemeinden der Landkreise Lübben, Senftenberg und Spremberg der Kreis Cottbus gebildet.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Cottbus gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren fast vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherige Stadtgemeinde Peitz führte ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Ortsnamen

1933 wurde die Schreibweise für den Ort Roggosna in Roggosen geändert.


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