Stadtpolizeikommando

Stadtpolizeikommando
Zuständigkeitsbereiche der Stadtpolizeikommanden (in roter Farbe)

Ein Stadtpolizeikommando (SPK) ist eine Organisationseinheit der Bundespolizei in Österreich. Sie bestehen jeweils in jenen Gebieten, in denen eine Bundespolizeidirektion besteht. Diese Kommanden sind organisatorisch dem Landespolizeikommando unterstellt. Fachlich werden sie für verschiedene Behörden tätig, insbesondere in polizeilichen Angelegenheiten für die (ebenfalls dem Sicherheitsdirektor unterstehenden) Bundespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz. Dem Stadtpolizeikommando nachgeordnet sind die in der jeweiligen Stadt bestehenden Polizeiinspektionen. Geleitet wird ein Stadtpolizeikommando vom jeweiligen Stadtpolizeikommandanten, einem leitenden Exekutivbediensteten.

Jeweils ein Stadtpolizeikommando besteht in folgenden 13 Städten, in denen eine Bundespolizeidirektionen besteht: Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Linz, Salzburg, Schwechat, Steyr, St. Pölten, Villach, Wels und Wiener Neustadt.

Sonderfall Wien

Rayone der Stadtpolizeikommanden in Wien

In Wien bestehen jedoch mehrere Stadtpolizeikommanden, da jedem der 14 Polizeikommissariate (PK) ein Stadtpolizeikommando beigegeben ist. Somit bestehen in ganz Österreich insgesamt 27 solche Kommanden. Der örtliche Wirkungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der jeweiligen Gemeinde, mit zwei Ausnahmen: Das SPK Eisenstadt ist auch für das Gebiet der Freistadt (Statutarstadt) Rust zuständig, das SPK Schwechat auch für die außerhalb der Gemeinde Schwechat liegenden Teile des Flughafens Wien-Schwechat. Die Rayone der SPK in Wien teilen sich auf wie folgt:

Historisches

Die Stadtpolizeikommanden sind die direkten Nachfolgeorganisationen der ehemaligen Zentralinspektorate des Bundessicherheitswachekorps. Sie wurden nach der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps im Juli 2005 gebildet. Lediglich in Wien gilt das Landespolizeikommando als Nachfolgeorganisation der ehemaligen obersten Organisationseinheit der Sicherheitswache, welche hier Generalinspektorat genannt wurde.

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