Landespolizeikommando

Landespolizeikommando
Das Landespolizeikommando für Kärnten in Klagenfurt am Wörthersee

Ein Landespolizeikommando ist eine Organisationseinheit der Bundespolizei in Österreich. Die Landespolizeikommanden sind in Angelegenheiten des Inneren Dienstes (§ 10 Abs. 2 SPG) dem Bundesministerium für Inneres unmittelbar nachgeordnet. Sie haben ihren Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt und führen die Bezeichnung: „Landespolizeikommando für...“ mit Hinzusetzen des Namens des Bundeslandes, für das es eingerichtet ist. Diesem sind die Bezirkspolizeikommanden und Stadtpolizeikommanden sowie deren Polizeiinspektionen untergeordnet. Geleitet wird ein Landespolizeikommando vom Landespolizeikommandanten, einem hochrangigen E1-Beamten.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Dem Landespolizeikommandanten und seinem Stellvertreter ist eine Stabsabteilung (StA) und die Controllingstelle (CS) beigegeben. Als Abteilungen sind im LKP eine Organisations- und Einsatzabteilung (OEA), eine Landesverkehrsabteilung (LVA), ein Landeskriminalamt (LKA), eine Personalabteilung (PA) sowie eine Logistikabteilung (LA) eingerichtet. Im Juli 2011 wurde von Innenministerin Mikl-Leitner bekanntgegeben, dass zusätzlich in jedem LPK eine Abteilung für Grenz- und fremdenpolizeiliche Maßnahmen errichtet wird.[1]

Gesetzestext

Nach § 10 Sicherheitspolizeigesetz[2] kommen dem Landespolizeikommando folgende Aufgaben zu:

Die Angelegenheiten des inneren Dienstes, insbesondere

  1. die Festlegung und Errichtung von Dienststellen und Organisationseinheiten, ihre Systemisierung einschließlich die leistungsorientierte Steuerung des Exekutivdienstes,
  2. die Organisation und Führung des allgemeinen Streifen- und Überwachungsdienstes,
  3. auf der Grundlage behördlicher Aufträge oder sonstiger übertragener Aufgaben die Durchführung von Schwerpunkt- und Sondereinsätzen sowie sonstiger Überwachungsmaßnahmen,
  4. die Festlegung der Dienstzeit,
  5. die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung,
  6. die personellen und dienstrechtlichen Angelegenheiten und
  7. die Angelegenheiten des Budgets, der Logistik und Infrastruktur

werden von den Landespolizeikommanden in unmittelbarer Unterstellung unter den Bundesminister für Inneres besorgt.

Historisches

Die Landespolizeikommanden wurden nach der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zur Bundespolizei als Nachfolgeorganisationen der vorher bestehenden Landesgendarmeriekommanden und des Generalinspektorats der Sicherheitswache (in Wien) ins Leben gerufen. Sie sind die höchstrangigen Organisationsheinheiten des Wachkörpers Bundespolizei, da ein Bundespolizeikommando oder Polizeizentralkommando (analog dem ehemals bestehenden Gendarmeriezentralkommando) im Innenministerium nicht eingerichtet wurde.

Mögliche Änderungen

Im November 2011 teilte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit, sie habe sich mit Josef Ostermayer (SPÖ), Staatssekretär im Bundeskanzleramt, grundsätzlich auf eine Reform der Sicherheitsbehörden geeinigt. Die Sicherheitsdirektionen, Landespolizeikommanden und Bundespolizeidirektionen in acht Bundesländern sollen dabei zu je einer Landespolizeidirektion pro Bundesland zusammengelegt werden. Diese neue Direktion werde sowohl die sicherheitsbehördlichen Agenden als auch die unmittelbare Leitung der Bundespolizei im jeweiligen Bundesland übernehmen und dem Bundesministerium für Inneres direkt unterstehen.

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Inneres - "Innenministerin präsentiert neues Grenz- und Fremdenpolizeimodell"
  2. Sicherheitspolizeigesetz

Weblinks


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