- Auslandsdeutscher
-
Auslandsdeutsche sind Deutsche mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zweierlei Hinsicht.
Inhaltsverzeichnis
Expatriates
Zum einen sind damit die Deutschen gemeint, die als deutsche Staatsbürger außerhalb ihrer deutschen Heimat wohnen (Expatriate). Größere Gruppierungen von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit leben derzeit in der Schweiz und in Österreich.
Ethnische Deutsche
Damit sind die ethnischen Deutschen gemeint (als Selbstbezeichnung auch Deutschstämmige), die in anderen Staaten ihre Heimat haben (Auswanderer und deren Nachkommen) und auch deren Staatsangehörigkeit besitzen. Zu dieser Gruppe zählen die Auswanderer aus den (ehemaligen und heutigen) Gebieten des deutschen Sprachraums.
Viele Deutschstämmige leben heute in
- Polen (v.a. in der Woiwodschaft Oppeln, Woiwodschaft Schlesien; siehe auch ehemalige deutsche Ostgebiete),
- Rumänien (v.a. in Siebenbürgen),
- Argentinien,
- Brasilien (in den Bundesstaaten Rio Grande do Sul, Santa Catarina, Paraná; größte deutsche Industriestadt Lateinamerikas ist heute São Paulo mit Sitz von mehr als 1.200 deutschen Firmen),
- Chile (siehe Deutsche in Chile)
- Paraguay (im Chaco, Distrikt Hohenau),
- Peru (Pozuzo in der Provinz Pasco)
- Bolivien (bei Santa Cruz de la Sierra),
- Mexiko (Chihuahua),
- Belize,
- den USA (siehe auch deutsche Sprache in den USA),
- Kanada und
- Australien.
Rechtliches
Die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland unter Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bringt einige Konsequenzen mit sich. Diese sind unter anderem:
- Für den Reisepass ist nun die deutsche Auslandslandsvertretung, etwa ein Generalkonsulat, zuständig.[1]
- Abhängig von Dauer und Ort des Auslandsaufenthalts können Fristen für die Wahlberechtigung in Deutschland gelten. Wahlberechtigte können sich ins Wahlregister des letzten deutschen Wohnsitzes eintragen lassen und per Briefwahl an Bundestags- und Europawahlen teilnehmen.[2] Das Recht zur Teilnahme an regionalen Wahlen ist hingegen an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden.
- Die Gültigkeit des deutschen Führerscheins im Ausland unterliegt der Gesetzgebung des ausländischen Wohnsitzes und bekommt so möglicherweise ein implizites Verfallsdatum. Gegebenenfalls muss die Fahrerlaubnis vor Ablauf durch eine lokale Version ersetzt werden.
Einen Personalausweis können auch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen, allerdings kann die Beantragung nicht im Ausland durchgeführt werden.[3][4]
Geschichte des Begriffs
Menschen, die bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts Deutschland verließen, galten als „Auswanderer“. Dann veränderte sich im Rahmen der deutschen Nationaldiskussion die Terminologie, und aus den Auswanderern wurden „Auslandsdeutsche“. Das geschah im Zusammenhang der Diskussion um eine „großdeutsche“ oder „kleindeutsche“ Lösung der deutschen Frage. Die Idee vom „Auslandsdeutschtum“ bildete eine Art Ersatzgemeinschaft für die, die außerhalb der territorialen Nationalgrenzen leben mussten. „Diese imganierte Nation war zwar de facto weit verstreut und keineswegs zusammenhängend, aber sie war gleichwohl Teil einer integralen, kulturellen Imagination. (...) Die Erfahrung einer Zäsur und der tiefen Kluft zwischen Heimat und dem Ausland war hier mit der Überzeugung vereint, dass die kulturell und zunehmend auch völkisch verstandene nationale Identität nicht abgelegt werden konnte.“[5]
Dieses Verständnis schlug sich in der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts von 1913 nieder. Die deutsche Staatsangehörigkeit ging nicht mehr durch Aufenthalt im Ausland nach 10 Jahren verloren, sondern konnte sogar auf Nachkommen übertragen werden. Dahinter stand der Gedanke, dass deutsche Auswanderer durch Aufenthalte in „Neu-Deutschland“ nicht mehr dem „Volkskörper“ verloren gehen, sondern jederzeit in ihre „Ursprungsheimat“ zurückkehren können sollten. Sebastian Conrad folgert daraus: „Spätestens die hohe Zahl von ‚ Aussiedlern‘, die als Folge dieser Bestimmungen in den 1990er Jahren vor allem aus Russland in die Bundesrepublik ‚zurückkehrten‘, demonstrierte die anhaltende gesellschaftliche Relevanz dieser gesetzlichen Regelung und, allgemein gesprochen, der Bedeutung des kolonialen Vermächtnisses in der deutschen Geschichte.“ [6]Literatur
- Tammo Luther: Volkstumspolitik des Deutschen Reiches 1933-1938. Die Auslanddeutschen im Spannungsfeld zwischen Traditionalisten und Nationalsozialisten. Steiner, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-08535-1
- Hans-Werner Retterath: Deutschamerikanertum und Volkstumsgedanke: zur Ethnizitätskonstruktion durch die auslandsdeutsche Kulturarbeit. Marburg, Universität, Dissertation, 2000
- Günther J. Bergmann: Auslandsdeutsche in Paraguay, Brasilien, Argentinien. Westkreuz-Verlag, Bad Münstereifel 1994, ISBN 3-929592-05-3, (Mainz, Universität, Dissertation, 1992 u.d.T.: Bergmann, Günther J.: Das Deutschtum im paraguayisch-brasilianisch-argentinischen Dreiländerbereich des oberen Paraná)
- Klaus J. Bade: Deutsche im Ausland – Fremde in Deutschland: Migration in Geschichte und Gegenwart. Beck, München 1992. 542 S. ISBN 3-406-35961-2
Quellen
- ↑ Auswärtiges Amt: Wie und wo kann ich einen deutschen Pass beantragen?
- ↑ Auswärtiges Amt: Wahlrecht für Deutsche im Ausland
- ↑ Bürgerdienste Saar: Personalausweis
- ↑ Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland
- ↑ Sebastian Conrad, Deutsche Kolonialgeschichte, München (C. H. Beck) 2008, S. 20f.
- ↑ Sebastian Conrad, Deutsche Kolonialgeschichte, München (C. H. Beck) 2008, S. 95 f.
Weblinks
- Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland e.V. (VDA)
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
- Weltverband Deutscher Auslandsschulen
- Deutsche Rundschau
- Sozialhilfe für Auslandsdeutsche – Beispiel Argentinien
- Auslandsdeutsche Zeitungen weltweit
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.