Unternehmensgründung

Unternehmensgründung

Die Unternehmensgründung ist die Gründung eines Unternehmens. Zum Gründungsprozess selbst gehören auch die Planungen im Vorfeld. Bei kleinen Unternehmen spricht man üblicherweise von „Existenzgründung“; die Bezeichnung „Unternehmensgründung“ wird bei großen Unternehmungen verwendet (Kapitalgesellschaften jenseits des Mittelstandes). Gebräuchlich ist auch die aus dem Englischen stammende Bezeichnung Start-up (engl. auch startup). Wird ein Teil eines Unternehmens als eigenständige Firma ausgegliedert, dann spricht man von einem Spin-off oder Spin-out, siehe Ableger (Wirtschaft).

Inhaltsverzeichnis

Freiheitsgrade

Der Gründer der Unternehmung hat sieben so genannte Freiheitsgrade, die häufig auch als Entscheidungsprobleme bezeichnet werden und Teil des Geschäftsplans (Businessplan) sind.

Diese sind im Einzelnen:

Faktisch sind diese Freiheitsgrade jedoch durch vielfältige Rahmenbedingungen eingeschänkt.

Tätigkeitsfelder

Bedeutende Themen sind: Marktstudien, Projektierungen, die Ausarbeitung des Geschäftsplans, die Organisation, gewerberechtliche Angelegenheiten sowie die Finanzierung und die Personalbeschaffung (das Recruiting).

Professionelle Unternehmen, die unter anderem bei der Gründung von Unternehmen behilflich sind, sind Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfer, Business Angels, Venture Capital-Geber, Industrie- und Handelskammern. Auch Hochschulen und Gründernetzwerke sind immer stärker in Gründungsprozesse involviert.

Werden Geschäftsvorfälle getätigt, die mit dem zukünftigen Unternehmen in Zusammenhang stehen, wird bei der Firma der Zusatz in Gründung (i.G.) nachgestellt.

Rahmenbedingungen

Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen stark differieren und im Zeitablauf schwanken, was neben demographischen und anderen Faktoren zu einer starken Variation des Gründungsgeschehens führt. Diese Rahmenbedingungen und ihre Veränderungen werden z.B. in den jährlich erscheinenden Berichten des Global Entrepreneurship Monitor- (GEM)- Konsortiums dokumentiert (für Deutschland z.B. im GEM-Länderbericht 2005).[1] So kann z.B. zwischen Chancen- und Notgründungen unterschieden werden, wobei in den letzten Jahren in den hochentwickelten Ländern die Zahl der Notgründungen zugenommen hat, während in den Schwellenländern die Zahl der Chancengründungen steigt.

Gründungsmotive

In Deutschland waren im Jahr 2010 fehlende Erwerbsalternativen für 34,2 Prozent der Gründer das wesentliche Gründungsmotiv.[2] Im Vergleich zu Gründern in angelsächsischen Ländern mit ihrer starken Betonung erhöhter Einkommenschancen durch die Gründung eines eigenen Unternehmens sind im deutschprachigen Raum die Motive der Selbstverwirklichung und des Autonomiegewinns weit verbreitet, werden aber durch das Motiv „Mangel an Alternativen“ immer stärker überlagert. Diese Betonung von Autonomiewerten trifft im abgeschwächten Maß auch auf Migranten in Deutschland zu, woraus eine kulturelle Annäherung an in Deutschland verbreitete Gründungsmotivationen erkennbar ist.[3].

Corporate Entrepreneurship

Der Begriff Entrepreneurship wird häufig auf Unternehmensgründungen bezogen. Die Umsetzung einer Gründungsidee gilt als typischer Ausdruck unternehmerischen Handelns, vor allem im Fall einer innovativen Gründung. Gartner meint simpel: "Entrepreneurship is the creation of a new organization."[4]

Mit dem Begriff Corporate Entrepreneurship (CE) wird bewusst ein Unterschied kommuniziert: es geht um Entrepreneuship in bereits bestehenden (vorwiegend mittleren bis großen) Unternehmen, das heißt um die Innovativität einer schon (längere Zeit) bestehenden Organisation, in der Innovation als strategische Daueraufgabe betrachtet wird. Unter Innovativität versteht man das nachhaltige Engagement einer Organisation - im Sinne von Fähigkeit, Möglichkeit und Bereitschaft - , neue Ideen und deren Erprobung beziehungsweise Umsetzung zu fördern[5] bzw. allgemeiner: Organisationsressourcen kreativ zu rekombinieren.[6]

CE kann so als Rückbesinnung auf die von Schumpeter definierte Unternehmerfunktion interpretiert werden, die in der Durchsetzung neuer Kombinationen besteht, wobei diese Funktion grundsätzlich jede Person, die sich auf das Erkennen und Durchsetzen neuer Möglichkeiten auf wirtschaftlichem Gebiet versteht, auch in schon bestehenden Unternehmen, wahrnehmen kann.[7] Ein Ziel dieser Aktivitäten ist es auch, bürokratisch erstarrte Großunternehmen zu dynamisieren und kreative Köpfe (z.B. Patentträger) - im Unternehmen zu halten, indem man ihnen größere Handlungs-, Verantwortungs- und Einkommensspielräume zugesteht.

Ähnliche Sachverhalte bezeichnen die Begriffe Intrapreneurship oder Corporate Venturing.

Unternehmensgründung in Österreich

Für jede gewerbliche Tätigkeit braucht man eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde ausgestellt wird. Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu machen, durchgeführt wird.

Es gibt verschiedene Arten von Gewerben.

  • Freie Gewerbe
  • Reglementierte Gewerbe
  • Teilgewerbe

Eine Gewerbeberechtigung erhält man, wenn neben dem erforderlichen Befähigungsnachweis folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR oder eines anderen Staates, mit dem ein diesbezüglicher Staatsvertrag abgeschlossen wurde. Oder es wurde ein Aufenthaltstitel erteilt
  • Wohnsitz in Österreich
  • Es liegen keine Ausschlussgründe vor

Betriebsanlagenrecht

Unter einer gewerblichen Betriebsanlage versteht man jede örtlich gebundene Einrichtung, die einer gewerblichen Tätigkeit dient. In der Regel sind diese Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig, das heißt, es muss eine Betriebsanlagengenehmigung beantragt werden. Diese ist nicht notwendig, wenn sie die Betriebsanlage nicht nachteilig auf die Schutzinteressen der Gewerbeordnung auswirkt. Das ist zum Beispiel bei reinen Bürobetrieben der Fall.

Gewerbliche Betriebsanlagen sind:

  • Werkstätten
  • Gasthäuser
  • Garagen
  • Verkaufslokale
  • Hotels
  • Abstellplätze

Rechtsformen

Die Rechtsform eines Unternehmens steckt die rechtlichen Beziehungen innerhalb des Unternehmens sowie die Beziehung des Unternehmens zu seiner Umwelt ab.

Diese Rechtsformen gibt es:

Stille Gesellschaft

Sozialversicherung

Als Gewerbetreibender ist man in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die Kranken- und Pensionsversicherung ist dabei im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) geregelt, die Unfallversicherung hingegen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).

Steuern

Innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit, muss dem Finanzamt das Eröffnen des Gewerbebetriebes sowie der Standort bekannt gegeben werden. Es genügt eine kurze, schriftliche Mitteilung. Für die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer ist das Betriebsfinanzamt zuständig. Gleichzeitig muss um die Zuteilung einer Steuernummer angesucht werden.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) wird in der Regel für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die der Unternehmer erbringt, eingehoben. In den meisten Fällen beträgt die Umsatzsteuer 20 % vom Nettoentgelt. Daneben gibt es auch noch einen reduzierten Steuersatz für zum Beispiel Lebensmittel und Bücher. Bei speziellen Lieferungen und Leistungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da die Umsätze entweder befreit sind oder die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

Einkommensteuer

Basis und Bemessungsgrundlage ist der jährlich erwirtschaftete Gewinn, ermittelt mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, der Pauschalierung oder der doppelten Buchführung, zuzüglich sonstiger Einkünfte. Der Steuersatz liegt zwischen 0 % und 50 %, wobei Einkommensteuer erst anfällt, wenn das (Jahres-)Einkommen mehr als 10.000,- Euro betragen hat. Die Einkommensteuer wird vierteljährlich und im Voraus bezahlt.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von Kapitalgesellschaften wie der GmbH. Sie beträgt einheitlich 15 %, unabhängig von der Gewinnhöhe. Die Mindeststeuervorauszahlung pro Quartal beträgt 437,50 Euro. Für Neugründer für die ersten vier Quartale 273 Euro/Quartal. Wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, ist er nochmals mit 25 % Kapitalertragsteuer bzw. dem halben Einkommensteuersatz belastet.

Sonstige Steuern

Daneben gibt es noch weitere Steuerposten, wie zum Beispiel die Lohnsteuer, die Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag für Dienstnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer, Kraftfahrzeugsteuer, Fremdenverkehrsabgabe und Grundsteuer.

Buchhaltung

Verpflichtende Aufzeichnungen

Unternehmer sind verpflichtet, Belege zu sammeln und Aufzeichnungen zu führen und diese mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Grundsätzlich gibt es abhängig von Umsatzgröße, Einkunftsart und Rechtsform drei Varianten der Gewinnermittlung und der damit verbundenen Aufzeichnungen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Einnahmen und Ausgaben müssen aufgezeichnet werden. Ein Wareneingangsbuch, ein Anlagenverzeichnis für nicht sofort abschreibbare Anschaffungen sowie Lohnkonten bei Beschäftigung von Arbeitnehmern müssen geführt werden.

Pauschalierung

Bei der Basispauschalierung werden Einnahmen, Wareneinkauf und Löhne wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufgezeichnet. Das Anlagenverzeichnis kann entfallen, die Führung ist allerdings wegen eines eventuell späteren Wechsels der Gewinnermittlungsart zu empfehlen.

Doppelte Buchführung

Kontenführung mit Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Anlageverzeichnis, Lohnkonten und Inventur. Die Aufzeichnungen sind nicht nur Selbstzweck, sondern beinhalten eine Fülle an Informationen, die zur Unternehmensführung und –weiterentwicklung intensiv genutzt werden können.

Nebenberuf Unternehmer

Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber muss über die geplante Selbstständigkeit informiert werden und dem Vorhaben zustimmen. Ohne diese Zustimmung kann eine Entlassung drohen.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Selbstständige nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und Bauern nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) pflichtversichert. Eine gleichzeitige unselbstständige, gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tätigkeit führt zur Pflichtversicherung nach mehreren Sozialversicherungsgesetzen. Damit ist man mehrfach beitragspflichtig. In der Rangfolge kommt zuerst das ASVG, das GSVG und dann das BSVG. Insgesamt können Beiträge aber nie höher als bis zur Höchstbeitragsgrundlage anfallen.

Einkommensteuer

Für das Ermitteln der Einkommensteuer werden sämtliche Einkünfte zusammengerechnet. Darauf wird der entsprechende Steuertarif angewendet.

Literatur

  • Friedrich von Collrepp: Handbuch der Existenzgründung, 5. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, 2005, ISBN 978-3791026282
  • Günter Faltin: Kopf schlägt Kapital, 7. Auflage, Hanser Verlag, 2010, ISBN 978-3446415645
  • Stefan Merath: Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer, 5. Auflage, GABAL-Verlag, 2008, ISBN 978-3897497931
  • Tom H. Lautenbacher: Die Entwicklung von Geschäftsideen - Ein Leitfaden zur systematischen Erzeugung, Bewertung und Auswahl von Ideen für neue Geschäftsfelder im Rahmen des Internal Corporate Venturing. VDM, Saarbrücken 2011, ISBN 978-3-639-32386-3.

Weblinks

Österreich

Einzelnachweise

  1. http://www.gemconsortium.org/download/1317887849589/GEM-2005-druck.pdf
  2. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/183864/umfrage/hauptsaechlichee-gruendungsmotive-der-unternehmensgruender-in-deutschland/
  3. Michael Alpert, Türkische Selbstständige in Deutschland, Diss. Ulm, Lohmar: Eul 2011, ISBN 978-3-8441-0029-7
  4. Gartner, W. B.: “Who Is an Entrepreneur?” Is the Wrong Question. Entrepreneurship Theory and Practise. University of Baltimore Educational Foundation. 1989, 47-68
  5. Behrens, T.: Organisationskultur und Innovativität. Eine kulturtheoretische Analyse des Zusammenhangs zwischen sozialer Handlungsgrammatik und innovativem Organisationsverhalten. Schriftenreihe Empirische Personal- und Organisationsforschung. Band 16. Rainer Hampp Verlag 2001. S. 96
  6. Guth, W.D.; Ginsberg, A.: Guest Editor’s Introduction: Corporate Entrepreneurship, in: Strategic Management Journal, Vol. 11 (1990), Special Issue, S. 5-15.
  7. Frank, Hermann. Corporate Entrepreneurship. 2. Aufl. facultas.wuv, 2009. S. 14

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