- Wahlmanipulation
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Die Wahlfälschung ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischer Prinzipien, um das Wahlergebnis in eine bestimmte Richtung zu verändern.
Bei Wahlfälschungen im engeren Sinne werden die vorhandenen Regeln verletzt, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Daneben gibt es eine Reihe von Methoden unzulässiger Wahlbeeinflussung (siehe dort).
In Deutschland ist Wahlfälschung gemäß §§ 107 ff[1] des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar.
Auch in der DDR wurde dies (formal) unter Strafe gestellt (§ 211 DDR-StGB). Der Nachweis von Wahlfälschungen bei den letzten unfreien Kommunalwahlen der DDR durch Bürgerrechtler war einer der Auslöser der Wende. In der Folge wurde Hans Modrow (damals SED, dann PDS-Ehrenvorsitzender) als Wahlfälscher verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat auch die Freisprüche des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der DDR und dreier weiterer leitender DDR-Staatsanwälte vom Vorwurf der Rechtsbeugung wegen der Verhinderung jeglicher Überprüfung von Strafanzeigen wegen Wahlfälschung, die kritische DDR-Bürger nach den Kommunalwahlen im Mai 1989 erstattet hatten, aufgehoben. (BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 403/96)
Wahlfälschungen können von den zur Wahl stehenden Kandidaten oder Parteien vorgenommen oder veranlasst werden, oder von interessierten Dritten, zum Beispiel Interessengruppen, die hinter einem Kandidaten oder einer Partei stehen. Die meisten Wahlfälschungen werden durch amtierende Regierungen begangen.
Wahlfälschungen treten meist in diktatorischen Systemen auf, die dennoch zur Steigerung ihrer Legitimation Wahlen durchführen, aber durch Wahlfälschung das gewünschte Ergebnis sicherstellen. In demokratischen Systemen können Wahlfälschungen ebenso auftreten, sollen aber durch größtmögliche Transparenz und mehrstufige Sicherheits- und Kontrollsysteme unterbunden werden. Viele Menschen billigen einem Land nur dann den Status einer Demokratie zu, wenn Wahlfälschungen von Häufigkeit und Umfang her die Ausnahme sind.
Wahlfälschungen sind in den meisten Ländern zumindest offiziell strafbar. (In Deutschland regeln dies §§ 107 ff des Strafgesetzbuchs.) Besonders in Diktaturen fehlt es aber oft an der unabhängigen Justiz, um gerade Wahlfälschungen durch die Regierung wirksam zu verfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Verhinderung von Wahlfälschungen
Das wichtigste Kontrollinstrument ist die absolute Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Stimmauszählung, bei der niemand daran gehindert werden darf, durch eigene Beobachtung die Rechtmäßigkeit der Wahl zu kontrollieren. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl bestehen, muss das Recht auf Wahlanfechtung und gerichtliche Überprüfung gewährleistet sein. Da dies nach Meinung einiger Kritiker bei den in Deutschland eingesetzten Wahlmaschinen nicht gegeben sein soll, laufen derzeit mehrere Einsprüche gegen das Benutzen von Wahlmaschinen. Hersteller und Bundesregierung gehen von der Sicherheit des elektronischen Wählens aus, obwohl der Chaos Computer Club in einem im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts angefertigten Gutachten die verschiedenen Manipulationsmöglichkeiten aufgelistet hat. [2]
Unabhängig von der einfachen technischen Machbarkeit einer Manipulation und der Unkontrollierbarkeit dieses Systems stellt sich die grundsätzliche Frage der Demokratieverträglichkeit. [3].
Diese Frage wird bereits seit einigen Jahren in den USA aufgeworfen, vor allem von dem New Yorker Medienwissenschaftler Mark Crispin Miller[4]. Aufgrund vieler Probleme mit Wahlmaschinen entfernt der Bundesstaat Florida, ursprünglich ein Vorreiter bei Wahlmaschinen, alle Wahlmaschinen bei Wahlen.[5] Das Parlament verabschiedete am 3. Mai 2007 ein Gesetz, das den Einsatz von Papier-Stimmzetteln vorschreibt, um eine Neuauszählung der Stimmen zu ermöglichen, wie die 118 Abgeordneten ihren einstimmigen Entscheid begründeten.
Bei fast allen nationalen Wahlen sind auch internationale Wahlbeobachter, z.B. von der OSZE zugelassen, um sicherzustellen, dass die Wahlbeobachter nicht selbst wieder eingeschüchtert werden können.
Rechtliches
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland ist Wahlfälschung gemäß §§ 107 ff des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Die Strafandrohung erstreckt sich auf Europaparlamants-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
Die Beeinflussung und Fälschung von Betriebsratswahlen steht gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz unter Strafe.[6].
Nicht (als Wahlfälschung) mit Strafe bedroht sind andere Wahlen (z.B. die Wahlen zu Studentenparlamenten, zu den Vertreterversammlungen von Industrie- und Handelskammern oder in Vereinen).
Im einzelnen stellt das Strafgesetzbuch unter Strafe:
- Wahlbehinderung (§ 107) betreibt, wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
- Wahlfälschung (§ 107a) betreibt, wer unbefugt wählt, ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
- Wahlfälschung kann auch ein Wahlvorstand oder Wahlleiter begehen, wenn er das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.
- Auch die Verletzung des Wahlgeheimnisses (§ 107c) steht unter Strafe und ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht.
Auch der Versuch ist jeweils strafbar.
Rechtslage in Österreich
In Österreich ist Wahlfälschung gemäß §§ 261 ff[7] des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Die Strafandrohung erstreckt sich auf die Wahl des Bundespräsidenten, die Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und zu den satzungsgebenden Organen (Vertretungskörpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, für die allgemeinen und unmittelbaren Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe einer Gemeinde, für die Wahl zum Europäischen Parlament sowie für Volksabstimmungen und Volksbegehren.
Im einzelnen stellt das Strafgesetzbuch unters Strafe:
- Wahlbehinderung (§ 262) betreibt, wer mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung einen anderen nötigt oder hindert, überhaupt oder in einem bestimmten Sinn zu wählen. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- Weiterhin ist Wahlbehinderung mit Freiheitsstrafe von maximal 6 Monaten strafbar, wenn die Wahlbehinderung mit anderen Mitteln erfolgt.
- Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 263) liegt vor, wenn versucht wird durch Täuschung einen Dritten zu einer abweichende Stimmabgabe zu bewegen. Höchststrafe sind 6 Monate.
- Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 264) die geeignet ist, Wahl- oder Stimmberechtigte zu beeinflussen können mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden.
- Bestechung von Stimmberechtigten bei einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 265) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht.
- Aktiver und passiver Stimmenkauf steht der Bestechung gleich.
- Fälschung des Ergebnisses einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 266) wird mit maximal 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft
- Wer, ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein, oder namens eines anderen unzulässigerweise wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bedroht.
- Verhinderung einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 267), Höchststrafe 3 Jahre
- Verletzung des Wahl- oder Volksabstimmungsgeheimnisses (§ 268), Höchststrafe 6 Monate
Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz ist Wahlfälschung gemäß Art 279 ff[8]) des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (SG) strafbar.
Im besonderen ist in der Schweiz strafbar:
- Störung und Hinderung von Wahlen und Abstimmungen: Gewaltsames Verhindern einer Wahl oder einer gesetzlichen Versammlung oder die Drohung dergleichen zu tun; bis zu 3 Jahre.
- Eingriffe in das Stimm- und Wahlrecht: Nötigung oder Androhung einer Nötigung einzelner oder jemanden dazu bringen, in einer bestimmten Weise zu Wählen oder daran zu hindern; bis zu 3 Jahre.
- Wahlbestechung: Aktive Bestechung, um jemanden mittels Geschenk o.ä. dazu zu bringen in einer bestimmten Weise zu wählen oder abzustimmen. Passive Bestechung, ein solches Geschenk anzunehmen; je bis zu 3 Jahre.
- Wahlfälschung: Manipulation des Ergebnisses oder einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative oder ein Referendum; bis zu 3 Jahre.
- Stimmenfang: Planmässiges Austeilen, Einsammeln oder Ausfüllen von Stimmzetteln, zum Beispiel durch Verteilung von für einen bestimmten Kandidaten/eine bestimmte Option vorausgefüllten Stimmzetteln; wird mit Busse bestraft.
- Verletzung des Abstimmungs- und Wahlgeheimnisses: Sich durch unerlaubtes Vorgehen Kenntnis darüber beschaffen, wer wie gestimmt/gewählt hat; bis zu 3 Jahre.
Bekannte Wahlfälschungen
Wahl Hintergründe Wahltyp Amt oder Körperschaft Region Datum Kommunalwahl DDR 7. Mai 1989 Bürgerrechtsgruppen weisen eine systematische Wahlfälschung erstmals nach. Siehe auch: Wende (DDR) Die Kommunalwahl am 7. Mai 1989 nationales Parlament Thailand 6. Januar 2001 Massiver Stimmenkauf. In zwei Bezirken wurden Nachwahlen angeordnet. Kommunalwahl Deutschland 3. März 2002 Massive Manipulation der Stadtrats- und Bürgermeisterwahlen in Dachau. Einer der Wahlfälscher gibt zu, seit zwanzig Jahren die Wahlen zu fälschen. Siehe auch: Wahlfälschungsskandal von Dachau
Präsident, Gouverneure und Parlament Nigeria April 2003 Mehrfachregistrierung von Wählern, gefälschte Stimmzettel, vorgefüllte Urnen. Siehe auch: Wahlen in Nigeria 2003
Stichwahl Präsident Ukraine 21. November 2004 - Mehrfachwahl durch dieselben Personen in unterschiedlichen Wahllokalen
- Vorab ausgefüllte Wahlzettel
- Wahlbeteiligung>100%
- Abschaltung kritischer Sender, weitgehende Gleichschaltung der Massenmedien
- Austausch von Wählerlisten und Wählerverzeichnissen
- Zwang von Studenten, in der Hochschule zu wählen und ihre ausgefüllten Stimmzettel vor dem Einwurf in die Urne dem Lehrkörper zu zeigen
- Inbrandsteckung von Wahlurnen
- Wählerstimmen durch bereits verstorbene Wahlberechtigte
Siehe auch: Präsidentschaftswahlen in der Ukraine 2004
Gemeinderat Niederlande 11. April 2006 In einem Wahllokal der Gemeinde Landerd-Zeeland war ein Kandidat selbst als Wahlhelfer tätig. Dort erreichte er 181 Stimmen, in den anderen drei Wahllokalen zusammen nur 11 Stimmen. Bei einer nachträglichen "Schattenwahl", die von einer Lokalzeitung veranstaltet wurde, ließ sich dieses Ergebnis des Kandidaten nicht reproduzieren. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen missbrauchte der Kandidat und Wahlhelfer eine Funktionalität des eingesetzten ES3B Wahlcomputers von der Firma Nedap. Diese ermöglicht es einem Wahlhelfer das Gerät wieder zu sperren, falls ein Wähler seine Stimme nicht abgibt. Dabei wird das Gerät wieder in den Grundzustand gebracht und zeigt auf seinem Bedienfeld "Sie haben gewählt" an. Unerfahrene Geräte-Wähler können damit anscheinend gehindert werden, Ihre Stimme abzugeben und anschließend kann ein Betrüger diese Stimmen dann selbst abgeben. Für einen solchen Angriff ist allerdings eine Kooperation oder mindestens Blauäugigkeit der übrigen anwesenden Wahlhelfer notwendig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch in dem Fall. Dadurch, dass die verwendeten Wahlmaschinen keinen Papierausdruck produzieren, ist sie dabei auf Zeugenaussagen angewiesen.[9][10][11]
Umstrittene Wahlen
USA Präsidentschaftswahl 2000
Wegen Auszählungsproblemen mit den Lochkarten in Florida steht das Endergebnis erst einen Monat nach der Wahl fest. George W. Bush gewinnt in Florida mit 537 Stimmen Vorsprung und wird damit Präsident.
Siehe auch: United States presidential election, 2000: Controversy in Florida - Mark Crispin Miller (allgemeine Infos)
USA Präsidentschaftswahl 2004
Nach der Präsidentschaftswahl 2004 gab es Vorwürfe von verschiedenen Unregelmäßigkeiten, unter anderem:
- Probleme mit den Wahlcomputern
- Flugblätter und Telefonanrufe mit angeblich geändertem Wahltermin
- Unregelmäßigkeiten bei Wählerregistrierung wurde beiden Parteien vorgeworfen
- Ein Unterschied von 6,5% zwischen der letzten Hochrechnung und dem Endergebnis
- Verschwundene Briefwahl-Unterlagen
Siehe auch:
- Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten 2004: Unregelmässigkeiten
- 2004 U.S. presidential election controversy and irregularities exit polls(Englisch)
- 2004 U.S. presidential election controversy and irregularities: Voting machines
- 2004 U.S. presidential election controversy and irregularities: Voting machines: Timeline
- Disenfranchising youth & minorities
Parlamentswahlen in Italien 2006
Der Journalist Enrico Deaglio -ein früherer Chirurg- hatte in seinem Film Uccidete la democrazia! eine entsprechende Anklage erhoben, wurde dafür strafrechtlich verfolgt. Enrico Deaglio hatte behauptet, bei der elektronischen Übermittlung der Daten aus den Provinzen nach Rom sei wahrscheinlich über eine Million Leerstimmen aufs Konto von Forza Italia "gelenkt" worden. Dafür habe es nur eine Software und einen Programmierbefehl gebraucht. Mit der Operation war eine US-Firma beauftragt worden. Ihr italienischer Partner war der Sohn von Innenminister Pisanu. Wenn Berlusconi diese Wahlen am Ende trotzdem nicht gewonnen habe, so Deaglio, dann nur deshalb, weil sich sein Innenminister, der Christdemokrat Giuseppe Pisanu, im letzten Moment quergelegt habe. Angeblich sollte die Justiz die leeren Stimmzettel von Hand nachzählen. Bis jetzt ist ein Ergebnis nicht bekannt geworden.
- Gigantischer Stimmenklau
- Parlament ordnet Neuzählung der ungültigen Wahlzettel an, Der Standard vom 8.12. 2006
In dem italienischen wiki Eintrag über Beppe Pisanu (Innenminister der Regierung Berlusconi bis April 2006, und bei den Wahlen 2006 zum Senator in der zweiten Kammer des italienischen Parlaments gewählt) ist nachzulesen, dass Enrico Deaglio in seinem Dokumentarfilm Giuseppe Pisanu und den Führer der Partei Forza Italia Silvio Berlusconi für die angeblichen Unregelmäßigkeiten verantwortlich gemacht hat. Dort steht wörtlich: "Il suo terzo figlio, Gianmario, è partner della multinazionale Accenture, coinvolta nell'appalto affidato a trattativa privata a Telecom per la sperimentazione dello scrutinio elettronico in quattro regioni italiane alle elezioni politiche del 9 aprile 2006."
Parlamentswahlen in Russland 2007
Bei den russischen Parlamentswahlen des Jahres 2007 berichten Beobachter von „Wahlfälschung wie zu Sowjetzeiten“. Zu den Manipulationsmethoden, von denen die russische Organisation Golos und fast 3.800 Teilnehmer einer Wahl-Hotline berichteten, gehören:
- bereits ausgefüllte Stimmzettel
- Bezahlung oder Prämien vor den Wahllokalen
- Zwangsabstimmungen von Beamten, Studenten und Arbeitern
- Zwangsabstimmungen in Krankenhäusern
- Zwangsabstimmungen von Strafgefangenen
- Fotografieren der Stimmzettel mit Foto-Handys
- Einschränkung der Versammlungs- und Pressefreiheit
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte zu den russischen Wahlen:
Russland war keine Demokratie und ist keine Demokratie. [12]
Der ehemalige Schachweltmeister Garri Kasparow rief seine Anhänger dazu auf, schwarz gekleidet zum Gebäude der Wahlkommission zu kommen und dort „die Demokratie zu beerdigen“.
- Russland: Wahlfälschung wie zu Sowjetzeiten
- "Russland war und ist keine Demokratie"
- Wie die Wahl in Russland manipuliert wurde
Belege
- ↑ $$107 ff (Deutschland) im Gesetzestext bei dejure.org
- ↑ Wahlfälschung in 60 Sekunden Der Chaos Computer Club (CCC) hat im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts die Sicherheit deutscher Wahlcomputer getestet. Ergebnis: Die Manipulation ist erschreckend einfach.Focusonline vom 11.06.07, 13:50
- ↑ Zitat Wiesner: Der Einsatz der Wahlmaschinen stellt wesentliche Demokratieprinzipien zur Disposition., Informationen über das derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängige Wahlprüfungsverfahren
- ↑ Brief von Miller an den Herausgeber der New York Times vom 13.Juni 2006Zitat: "The integrity of our elections is certainly not a partisan concern or a left-right issue, but a civic matter of immeasurable importance. If we aren't free to vote our representatives and leaders in and out of office, we really aren't free at all, whether we declare ourselves as Democrats, Republicans or independents......we're counting on the press to fulfill its constitutional duty to the people and make this all-important subject a top story."
- ↑ heise.de: Wahlmaschinen: Florida rudert zurück
- ↑ Betriebsverfassungsgesetz, §119 (Deutschland)
- ↑ §§261 ff STGB (Österreich)
- ↑ Artikel 279 ff des Strafgesetzbuch (Schweiz)
- ↑ Ratsmitglied bei Schattenwahl wesentlich weniger populär (Brabandts Dagblad, 11.04.2006) (niederländisch)
- ↑ Nedap-Wahlcomputer war nicht manipuliert (De Financiele Telegraaf, 02.08.2006) (niederländisch)
- ↑ Stellungnahme der HSG-Wahlgeräte zu dem Zwischenfall
- ↑ http://www.nachrichten.at/politik/aussenpolitik/621162?PHPSESSID=86865d00af29036e330cb4b3da447cab
Zitate
Es ist nicht das Wählen, das die Demokratie ausmacht, es ist das Zählen der Stimmen.
Stalin hatte Wahlen. Hitler hatte Wahlen. Saddam Hussein hatte Wahlen. Wahlen bringen keine Demokratie.
Diejenigen, die wählen gehen, entscheiden gar nichts. Die, die Stimmen zählen, entscheiden alles.- Josef Stalin zugeschrieben
Entweder schafft die Demokratie das Blackbox-Voting ab, oder das Blackbox-Voting die Demokratie.- Rop Gonggrijp
Siehe auch
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