Weltfunkkonferenz

Weltfunkkonferenz

Die Weltfunkkonferenz (englisch World Radiocommunication Conference [WRC]) entscheidet auf internationaler Ebene über die Belange des Funkwesens. Die Weltfunkkonferenz tagt seit 1995 alle zwei bis vier Jahre; die auch im Deutschen übliche Abkürzung für eine bestimmte Konferenz lautet z. B. WRC-07 für die Weltfunkkonferenz 2007.

Zu einer Weltfunkkonferenz gehört die Festlegung durchzuführender Studien ebenso wie die Definition von Funkbetriebsverfahren, die Festlegung von Qualifikationsanforderungen für Funkpersonal, sowie die Zuweisung von Frequenzbändern an die verschiedenen Funkdienste, wie zum Beispiel Seefunkdienst, Flugfunkdienst, Rundfunkdienst oder Amateurfunkdienst.

Veranstalter der Weltfunkkonferenz ist die Internationale Fernmeldeunion (ITU), eine Unterorganisation der Vereinten Nationen. Teilnehmer sind die ITU-Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die für das Funkwesen zuständige Behörde das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit der BNetzA im Geschäftsbereich. Das BMWi hat zur Vorbereitung der WRC die vom BMWi selbst geleitete Nationale Gruppe zur Vorbereitung der Weltfunkkonferenz (NG) eingerichtet. Die an einer WRC ebenfalls teilnehmenden Interessenvertreter von Frequenznutzern oder der Industrie, wie zum Beispiel NATO, EBU oder IARU, haben keine eigene Stimme.

Das Gesamtergebnis der Weltfunkkonferenz ist die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk), die dadurch fortgeschrieben wird.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Am Anfang der Nutzung der Funkanlagen um das Jahr 1900 unterlagen die Betreiber keinerlei Auflagen oder Einschränkungen. Mit der zunehmenden Verbreitung von Funkanlagen und der Möglichkeit, per Funk größere Entfernungen zu überbrücken, ergab sich bald die Notwendigkeit einer internationalen Koordinierung.

Vorbereitende Funktelegrafiekonferenz, Berlin 1903

Auf Einladung der deutschen Reichsregierung trafen sich Vertreter der Staaten Deutschland, Österreich, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika, Frankreich, Ungarn, Russland, Italien und Großbritannien in Berlin zu einer vorbereitenden Funktelegrafiekonferenz (Preliminary conference on wireless telegraphy). Diese Konferenz, die keine offizielle Veranstaltung der Internationalen Fernmeldeunion war, hatte zum Ziel, eine grundlegende Basis für funktelegrafische Regelungen zu schaffen, die dann später in ein internationales Abkommen eingehen sollten [1]. Gegenstand der Konferenz waren Vereinbarungen über den Seefunk. Heute wird diese Zusammenkunft allgemein als die erste Konferenz in der Reihe der Weltfunkkonferenzen betrachtet. Das am 13. August 1903 verabschiedete Schlussprotokoll der Konferenz umfasste 8 Artikel auf 2 Seiten [2]. Die britische Delegation legte einen grundsätzlichen Vorbehalt gegen das Konferenzergebnis ein, die italienische Delegation hatte Vorbehalte gegen einige Artikel des Schlussprotokolls. Diese Vorbehalte dienten dem Schutz der Firmeninteressen der von dem Italiener Guglielmo Marconi in England betriebenen Firma Marconi, die als Seefunkdienstleister ein Quasi-Monopol innehatte.

Internationale Funktelegrafiekonferenz, Berlin 1906

An dieser zweiten internationalen Funkkonferenz, die vom 3. Oktober bis zum 3. November 1906 in Berlin abgehalten wurde, nahmen die Delegationen von bereits 27 Staaten teil. Zu den Vertragsparteien der Vorbereitenden Funktelegrafiekonferenz 1903 hatten sich nun Vertreter von Argentinien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Griechenland, Japan, Mexiko, Monaco, Norwegen, der Niederlande, Persien, Portugal, Rumänien, Schweden, der Türkei und Uruguay hinzugesellt. Wie die Vorgängerkonferenz 1903 war auch diese Konferenz noch keine offizielle Konferenz der Internationalen Fernmeldeunion. Das Ergebnis der Konferenz, die sich wiederum mit Seefunk befasste, war der erste internationale Funkvertrag [3], nämlich der am 3. November 1906 verabschiedete Internationale Funkentelegraphen-Vertrag [4] (engl. International Wireless Telegraph Convention). Neben dem eigentlichen Vertrag beschloss die Konferenz ein Schlussprotokoll (Final Protocol), eine zusätzliche Vereinbarung (Additional Agreement) sowie Bestimmungen über den Funkverkehr (Service Regulations) [5].

Ein wirtschaftlich wichtiges Konferenzergebnis, enthalten in der zusätzlichen Vereinbarung, war die bindende Übereinkunft über eine diskriminierungsfreie Durchführung des Funkverkehrs, unabhängig davon, welches Funksystem (Marconi oder andere) jeweils verwendet wurde. Für die Sicherheit auf See war die Einführung des Seenotzeichens SOS ein wichtiger Schritt. Der international einheitlichen und damit flüssigen Abwicklung des Seefunkverkehrs diente die Vereinbarung sog. Verkehrszeichen, die beispielsweise Beginn und Ende einer Aussendung kennzeichneten oder der Gegenstation die Aufforderung zum Senden übermittelten. Auch wurden die Wellenlängen 300 m (entsprechend einer Frequenz von 1 MHz, hauptsächlich für die Benutzung durch Schiffe) und 600 m (entsprechend einer Frequenz von 500 kHz) als die für den öffentlichen Nachrichtenaustausch zu verwendenden Wellenlängen festgelegt.

Die Internationale Fernmeldunion beging am 30. Oktober 2006 in einer Feierstunde den einhundertsten Jahrestag der Konferenz und das einhundertjährige Bestehen der Vollzugsordnung für den Funkdienst [6].

Dritte Funkverwaltungskonferenz, London 1912

Die dritte Konferenz steht ganz im Zeichen des Untergangs der RMS Titanic / MGY. Bei der Untersuchung des Untergangs werden wesentliche Mängel im Betriebsablauf der Schiffe mit Funkanlagen untereinander festgestellt, es gibt keine einheitlichen Betriebszeiten usw. So bestandt z.B. der Vorbehalt der mit Marconi Geräten ausgerüsteten Stationen nur untereinander zu verkehren.

An der Konferenz nehmen 44 Staaten teil: International Radiotelegraph Convention concluded between Germany and the German Protectorates, the United States of America and the Possessions of the United States of America, the Argentine Republic, Austria, Hungary, Bosnia-Herzegovina, Belgium, the Belgian Congo, Brazil, Bulgaria, Chile, Denmark, Egypt, Spain and the Spanish Colonies, France and Algeria, French West Africa, French Equatorial Africa, Indo-China, Madagascar, Tunis, Great Britain and the various British Colonies and Protectorates, the Union of South Africa, the Australian Federation, Canada, British India, New Zealand, Greece, Italy and the Italian Colonies, Japan and Chosen, Formosa, Japanese Sakhalin and the leased territory of Kwantung, Morocco, Monaco, Norway, the Netherlands, the Dutch Indies and the Colony of Curacao, Persia, Portugal and the Portuguese Colonies, Roumania, Russia and the Russian Possessions and Protectorates, The Republic of San Marino, Siam, Sweden, Turkey, and Uruguay.

Das neue Vertragswerk enthält 23 Artikel, das Protokoll hat 3 Absätze und die Service Regulations enthalten 50 Artikel, darunter das 'Internationale Morsealphabet', Q-Gruppen und viele nützliche Bestimmungen.

Die Vorgängerorganisation der WRC war bis 1982 die World Administrative Radio Conference (WARC).

1977

Auf der WARC-77 vom 10. Januar bis 13. Februar 1977 in Genf beschlossen die Teilnehmer einen weltweiten Rundfunk-Satellitenplan. Für 112 antragstellende Länder wurden die geostationären Orbitalpositionen für die zukünftigen Rundfunk-Satelliten im Weltall festgelegt. Am 1. Januar 1979 galt eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von 15 Jahren, die vorsah, das jedes Land fünf Fernsehprogramme oder mehrere Hörfunk-Programme direkt vom Satelliten zum Teilnehmer abstrahlen konnten. Die Direct Broadcasting Satelliten (DBS) sollten in 36.000 km Höhe mit einem Abstand von 6° (ca. 4000 km) über dem Äquator positioniert werden. Eine gemeinsame Orbitposition (19° West) wurde Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Holland, Italien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz zugewiesen und wird u.a. durch TV-SAT genutzt.

Konferenztermine

  • Genf, 1995 (WRC-95)
  • Genf, 1997 (WRC-97)
  • Istanbul, 2000 (WRC-2000)
  • Genf, 2003 (WRC-03)
  • Genf, 2007 (WRC-07), 22. Oktober bis 16. November
  • geplant: Genf, 2012, 23. Januar bis 17. Februar

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Darstellung der Funktelegrafiekonferenz Berlin 1903 bei der ITU (engl.)
  2. Schlussprotokoll der Funktelegrafiekonferenz Berlin 1903 (engl. und franz.)
  3. Darstellung der Funktelegrafiekonferenz Berlin 1906 bei der ITU (engl.)
  4. [Bibliographisches Institut, Leipzig (Hrsg.): Meyers Lexikon, 7. Auflage 1926, Artikel „Funkwesen“, S. 1291]
  5. Schlussdokumente der Funktelegrafiekonferenz Berlin 1906 (franz.)
  6. Informationen zu 100 Jahre VO Funk bei der ITU (engl.)

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