Witness for the Prosecution

Witness for the Prosecution
Filmdaten
Deutscher Titel: Zeugin der Anklage
Originaltitel: Witness for the Prosecution
Produktionsland: USA
Erscheinungsjahr: 1957
Länge: 113 Minuten
Originalsprache: Englisch
Altersfreigabe: FSK 12
Stab
Regie: Billy Wilder
Drehbuch: Larry Marcus
Billy Wilder
Harry Kurnitz
Produktion: Arthur Hornblow Jr.
Edward Small
Musik: Matty Malneck
Kamera: Russell Harlan
Schnitt: Daniel Mandell
Besetzung

Zeugin der Anklage (Originaltitel: Witness for the Prosecution) ist ein US-amerikanischer Kinofilm des Regisseurs Billy Wilder aus dem Jahr 1957. Der Film ist eine Adaption des gleichnamigen Theaterstücks der Schriftstellerin Agatha Christie, das am 28. Oktober 1953 im Winter Garden Theatre in London uraufgeführt worden war. Dabei handelte es sich um die Bühnenfassung der Kriminal-Kurzgeschichte The Witness for the Prosecution, die im Jahr 1933 in dem Sammelband The Hound of Death and other Stories erschienen war.

Inhaltsverzeichnis

Handlung

Im Zentrum des Filmes steht der bekannte Londoner Strafverteidiger Sir Wilfrid Robarts, der, kaum aus dem Krankenhaus nach einem Herzanfall entlassen, einen scheinbar aussichtslosen Fall übernimmt, den ein Kollege ihm andient: Sein Mandant, der Handelsvertreter Leonard Vole, wird verdächtigt, die reiche Witwe Emily French ermordet zu haben. Ein Motiv hätte er, denn die Witwe hat ihrem Schützling ihr Vermögen vermacht. Leonard Vole erklärt aber aufgeregt und entrüstet, unschuldig zu sein und davon nichts gewusst zu haben.

Bei der Beweisaufnahme im Prozess werden zunächst der Inspektor von Scotland Yard und danach die Haushälterin der Witwe als Zeugen des Staatsanwalts vernommen. Sir Wilfrid kann die Aussagen beider Zeugen aushebeln. Überraschend präsentiert die Anklage als dritte und letzte Zeugin Christine, die deutsche Ehefrau des Angeklagten. Sie tritt auf als Christine Helm, erklärt, nicht rechtmäßig mit Leonard Vole verheiratet zu sein, widerlegt sein Alibi und belastet ihn mit ihrer Aussage schwer. Sir Wilfrid versucht, sie als unglaubwürdig darzustellen, indem er Widersprüche zu Aussagen, die sie in der Vergangenheit vorgebracht habe, aufdeckt. Die Stimmung im Gerichtssaal tendiert trotzdem zur Schuld des Angeklagten. Als einzigen Zeugen der Verteidigung kann Sir Wilfrid nur den Angeklagten selber aufbieten und hat keine Alternative, als ihn dem Kreuzverhör der Anklage zu überlassen. Nach der Verhandlung erscheint die Lage für Leonard Vole ausweglos.

Am Abend vor der Urteilsverkündung ruft eine merkwürdige Frau bei Sir Wilfrid an, die ihm in einer Bahnhofskneipe ein Bündel Briefe von Christine an einen gewissen Max verkauft. In den Briefen plant Christine ihre Falschaussage, um ihren Mann an den Galgen zu bringen und frei für Max zu sein. Durch dieses in letzter Minute vorgelegte neue Beweismaterial erreicht Sir Wilfrid einen Freispruch durch die Geschworenen. Es kommen ihm jedoch Zweifel, da ihm die Sache „zu glatt“ verlaufen sei.

Nach dem Prozess trifft er im Gerichtssaal noch einmal auf Christine. Da tritt eine erstaunliche Wendung ein: Christines Liebe zu Leonard wird deutlich, die sie veranlasste, die Briefe selbst zu schreiben und zu verkaufen, um trotz ihres Wissens um die Schuld ihres Mannes dessen Freispruch zu erreichen. Leonard betritt den Saal und stellt seine neue Verlobte vor, eine andere Frau. Verzweifelt ersticht die Zeugin der Anklage ihn und wird daraufhin verhaftet. Zum Ende des Films kündigt Sir Wilfrid an, ihre Verteidigung zu übernehmen.

Entstehungsgeschichte

Billy Wilder wechselte in seiner langjährigen Karriere als Regisseur und Drehbuchautor zwischen den Genres Drama und Komödie hin und her. Der Kinofilm Die Zeugin der Anklage ist, als Adaption einer Kriminalgeschichte der Autorin Agatha Christie, Wilders Versuch einen Kriminalfilm zu schaffen, welcher den Zuschauer bis zum Ende des Films an der Nase herumführt. Dies übernahm Wilder aus dem Ausgangsmaterial. Für die Produktion des Kinofilms war das Produktionsunternehmen Theme Productions des Filmproduzenten Edward Small verantwortlich. Mit dem Filmunternehmen United Artists besaß Small einen Vertriebsvertrag über die von ihm produzierten Kinofilme.

Deutsche Fassung

Die deutsche Synchronbearbeitung entstand 1958 in den Ateliers der Ultra Film Synchron GmbH in Berlin unter der Regie von Josef Wolf. Das Dialogbuch stammte von Erika Streithorst und Horst Szelinski.[1]

Rolle Darsteller Synchronsprecher
Sir Wilfrid Robarts Charles Laughton Eduard Wandrey
Christine Helm Vole Marlene Dietrich Tilly Lauenstein
Leonard Stephen Vole Tyrone Power Paul Klinger
Mr. Brogan-Moore John Williams Siegfried Schürenberg
Mr. Mayhew Henry Daniell Friedrich Joloff
Janet McKenzie Una O’Connor Agnes Windeck
Mr. Myers Torin Thatcher Werner Peters

Kritiken

„Einer der besten und raffiniertesten Kriminalfilme, die je gedreht wurden.“

Kurier, Wien

„Mitreißender und dabei witziger Gerichtskrimi […]. Durch die schauspielerischen Leistungen, vor allem von Charles Laughton und Marlene Dietrich, und die kühl-perfekte Inszenierung Billy Wilders, die die Spannung des klassischen „courtroom drama“ buchstäblich bis zum letzten Moment aufrechterhält, ein Meisterwerk seiner Gattung.“

Lexikon des internationalen Films[2]

„Schöne, bald skurrile, bald ironische Kriminalgeschichte. Intelligentes, spannendes Denkspiel.“

Frankfurter Rundschau, Frankfurt am Main

„Filmisch eher konventionelle Geschichte um einen raffinierten Mordfall mit Knalleffekt. Atmosphärisch dicht, exzellent gespielt, pausenlose Spannung von den Gerichtsschranken bis ins Schlafzimmer. (Wertung 3: Sterne = sehr gut)“

Adolf Heinzlmeier, Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“ (1990)[3]

„Ein Londoner Mordprozeß endet nach mancherlei Überraschungen in einer verblüffenden Enthüllung. Dies und vor allem die hohe Spielkunst seiner Darsteller erhöhen den Film trotz inhaltlicher Gewichtlosigkeit zum sehenswerten Kriminalstück.“

6000 Filme. Kritische Notizen aus den Kinojahren 1945 bis 1958[4]

„Raffiniertes Drehbuch und brillante Schauspieler.“

Süddeutsche Zeitung, München

Das größte Lob für den Film kam jedoch von Agatha Christie selbst: „Alles, was ich an Verfilmungen meiner Werke gesehen habe, fand ich ausgesprochen scheußlich, bis auf ‚Zeugin der Anklage‘ von Billy Wilder.“[5]

Auszeichnungen

Der Film wurde nominiert für den Oscar für den besten Schauspieler in einer Hauptrolle (Charles Laughton), beste Schauspielerin in einer Nebenrolle (Elsa Lanchester), Beste Regie, Bester Schnitt, Bester Film und Bester Ton.

Remake

Ein Remake fürs Fernsehen entstand 1982 mit Sir Ralph Richardson, Deborah Kerr, Beau Bridges, Donald Pleasence, Wendy Hiller, Diana Rigg und David Langton. Die Regie übernahm Alan Gibson.

DVD-Veröffentlichung

  • Zeugin der Anklage. Reihe „Große Film-Klassiker“. MGM Home Entertainment 2007

Literatur

  • Agatha Christie: Zeugin der Anklage (Originaltitel: Witness for the Prosecution). In: Kriminalstücke. Nachwort von Friedrich Karl Kaul. (2. Auflage.) Henschelverlag, Berlin 1972, 622 S.
  • Agatha Christie: Zeugin der Anklage (Originaltitel: Witness for the Prosecution). In dies: Zeugin der Anklage und Der Prügelknabe. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2006, 172 S., ISBN 978-3-596-17462-1 oder ISBN 3-596-17462-7

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Thomas Bräutigam: Lexikon der Film- und Fernsehsynchronisation. Mehr als 2000 Filme und Serien mit ihren deutschen Synchronsprechern etc.. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2001, ISBN 3-89602-289-X, S. 407
  2. Lexikon des internationalen Films. CD-ROM-Ausgabe. Systhema, München 1997
  3. Adolf Heinzlmeier, Berndt Schulz:: Lexikon „Filme im Fernsehen“. (Erweiterte Neuausgabe). Rasch und Röhring, Hamburg 1990, ISBN 3-89136-392-3, S. 953
  4. 6000 Filme. Kritische Notizen aus den Kinojahren 1945 bis 1958. Handbuch V der katholischen Filmkritik. 3. Auflage. Verlag Haus Altenberg, Düsseldorf 1963, S. 498
  5. defd, in: Prisma, August 1990

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