Beiwagen (Bahn)

Beiwagen (Bahn)
Ein Straßenbahnzug aus Triebwagen und Beiwagen

Ein Beiwagen, seltener auch Anhängewagen oder Anhänger genannt, ist ein antriebsloser Wagen einer Straßenbahn oder einer Eisenbahn. Er wird von einem Triebwagen oder seltener einer Lokomotive gezogen und dient der Beförderung von Fahrgästen. Bei der Eisenbahn spricht man allerdings meist von einem Eisenbahnwagen beziehungsweise Personenwagen, Ausnahmen sind unten angeführt. Verkehrt ein Beiwagen zwischen zwei Triebwagen so handelt es sich um einen Mittelbeiwagen. Manchmal wird der Begriff Beiwagen auch für Busanhänger verwendet, insbesondere bei Oberleitungsbussen.

Beiwagen bei der Straßenbahn

Die ersten Beiwagen entstanden bei den Straßenbahnen aus umgebauten Pferdebahnwagen. Häufig handelte es sich dabei um leichte, offene Sommerwagen. Durch leistungsfähigere Triebwagen konnten Beiwagen bald jedoch auch geräumiger als die alten Pferdebahnwagen gebaut werden. Meist verwendeten die Hersteller für Trieb- und Beiwagen die gleichen Wagenkästen, jedoch hatten zweiachsige Beiwagen häufig ein einfacheres Laufwerk ohne besonderes Laufgestell. Mit dem Einsatz moderner Gelenkwagen ab den 1950er-Jahren, die etwa einem älteren Triebwagen mit Beiwagen entsprachen, wurde der Bedarf an Beiwagen geringer. Zeitweise wurden keine neuen Beiwagen beschafft, stattdessen wurden die Gelenktriebwagen immer länger. Gelenkbeiwagen sind selten, ein Beispiel dafür war die Bauart c6 aus Wien, auch wenn diese Wagen nur im Regelbetrieb auf der Linie U6 der U-Bahn Wien eingesetzt wurden.

Es gab aber auch Beiwagen, die motorisiert waren, aber ansonsten keine elektrischen Einrichtungen wie Stromabnehmer oder Führerstand hatten, so in Hannover die DUEWAG-Breitraumwagen 1401 ff.

In den 1990er-Jahren wurden wieder Beiwagen gebaut, zum Beispiel für Darmstadt, Leipzig und Rostock, die als Niederflurbeiwagen hinter älteren Hochflur-Triebwagen eingesetzt werden. Ein Beispiel für einen Mittelbeiwagen ist der Typ MB4 der Stadtbahn Bielefeld.

Die meisten Einrichtungs-Beiwagen verfügen über einen Hilfsfahrschalter für Rangierzwecke am hinteren Wagenende, was sie technisch zu Steuerwagen macht. Neben einfachen Fahraufgaben, meist mit nur zwei Fahr- und einer Bremsstufe, ließen sich meist Blinker und Türfreigaben vom Beiwagen aus bedienen. In manchen Städten wurde damit in entlegeneren Streckenbereichen sogar planmäßige Heck-voraus-Fahrten bis zur nächsten Wendeschleife oder dem nächsten Gleisdreieck durchgeführt.

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Beiwagen bei der Eisenbahn

Bei Eisenbahnen erfolgt die Unterscheidung zwischen Beiwagen und gewöhnlichen Eisenbahnwagen zumeist aus logistischen Gründen, da der Einsatz von Triebfahrzeugen und Wagen gewöhnlich von verschiedenen Dienststellen (beispielsweise Bahnbetriebswerke und Betriebswagenwerke) koordiniert wird. Durch die Bezeichnung Beiwagen (Zuordnung zum Triebfahrzeugpark) wird deutlich, dass ein antriebsloses Fahrzeug gewöhnlich in speziellen Triebwagenzügen zum Einsatz kommt und daher gemeinsam disponiert werden muss.

Meist sind Beiwagen speziell für den Einsatz mit einer speziellen Elektrotriebwagen- oder Dieseltriebwagen-Baureihe beschafft worden, so daß sie technisch und gestalterisch dieser angepasst sind. Teilweise hat man aber auch zeitweilig oder dauerhaft gewöhnliche Reisezugwagen in Triebwagenzügen verwendet, die dann meist auch technisch entsprechend verändert (Steuerleitungen) und als Beiwagen bezeichnet wurden. Umgekehrt konnte es auch vorkommen, dass man Beiwagen noch in lokomotivbespannten Zügen verwendete, obwohl die Triebwagen schon nicht mehr im Einsatz waren. Eine Zuordnung zum allgemeinen Wagenpark erfolgte aber nicht mehr, wenn sie nicht freizügig einsetzbar waren.

Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft hatte zunächst für Triebwagen und Beiwagen bestimmte Nummerngruppen innerhalb der Reisezugwagennummern reserviert. Die genaue Verwendung wurde durch eine zusätzliche Buchstabengruppe vor der Betriebsnummer gekennzeichnet. EB bezeichnete Beiwagen zu elektrischen Triebwagen, EBA Beiwagen zu Akkumulatortriebwagen und VB Beiwagen zu Triebwagen mit Verbrennungsmotor einschließlich Schienenbussen. Die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn nutzten diese Kennbuchstaben auch für neue Fahrzeuge, wobei bei diesen die Baureihenbezeichnung immer vom Triebwagen abgeleitet war. Auch nach Einführung der EDV-Nummern blieb die Zuordnung zu den Triebfahrzeugen erhalten, weshalb sie in Deutschland erst 1968 beziehungsweise 1970 erfolgte. Heute tragen antriebslose Fahrzeuge (Bei-, Mittel- und Steuerwagen) in Elektrotriebzügen 800er-Nummern, in Dieselzügen 900er-Nummern.

Auch bei vielen Sekundär- und Lokalbahnen beziehungsweise Kleinbahnen wurde die Bezeichnung Beiwagen verwendet.


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