Friedrich von Bärensprung

Friedrich von Bärensprung
Friedrich von Bärensprung

Friedrich Wilhelm Leopold von Bärensprung, eigentlich Baerensprung, ab 1790 von Baerensprung[1] (* 20. August 1779 in Berlin; † 4. Juli 1841 ebenda) war ein königlich-preußischer Regierungsrat und von 1832 bis 1834 Oberbürgermeister von Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Familie

Er entstammte einer mit Magister Christophorus Baerensprung schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts in Leipzig erwähnten Beamtenfamilie und war der Sohn des Johann George Baerensprung (1741-1803) aus Salzwedel, Gutsherr auf Reichenberg (heute Ortsteil von Märkische Höhe, Brandenburg), der als königlich-preußischer Geheimer Finanzrat, Oberlandesforstmeister und Chef des Forstdepartements im General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domainen-Direktorium am 14. Januar 1790 in den preußischen erblichen Adelsstand erhoben wurde, und der Juliana Mauve (1750-1833).

Baerensprung heiratete am 14. Februar 1816 in Berlin Friederike Magdalene von Hagemann (* 11. April 1795 in Oranienburg; † 9. Juli 1872 in Berlin). Aus dieser Ehe stammte der Sohn Albert von Baerensprung (1823-1903).[2]

Frühe Jahre

Nach dem Abschluss des Gymnasiums studierte Bärensprung in Erlangen und Göttingen Rechtswissenschaft. Am 30. April 1800 wurde er Mitglied des Corps Marchia Erlangen.[3]

Nach dem Studium trat er in den preußischen Justizdienst und wechselte später in den Verwaltungsdienst. Er war unter anderem in der Generalverpflegungskommission und der Kriegsschuldenkommission sowie im Bereich der Gewerbesteuer tätig. Im Jahr 1812 kam es zum Streit mit Christian Friedrich Scharnweber. Nach einem Duell der Kontrahenten wurde Bärensprung zu sechs Monaten Festungshaft verurteilt. Eine vom Friedrich Wilhelm III. stattdessen angebotene Strafversetzung als Regierungsrat nach Gumbinnen lehnte er ab.

Bürgermeister in Berlin

Nach der Ableistung seiner Strafe wurde Bärensprung von der Berliner Stadtverordnetenversammlung trotz Streits um seine Person 1814 zum Bürgermeister gewählt. Er war achtzehn Jahre Stellvertreter von Oberbürgermeister Johann Büsching. In dieser Zeit hat Bärensprung einige wichtige kommunale Entwicklungen auf den Weg gebracht. Dazu gehört die Einigung mit den umliegenden Kreisen Teltow und Niederbarnim über die Neugliederung des Gerichtswesen und die 1824 eingerichtete Gewerbeschule. Diese wurde Vorbild für die späteren preußischen Oberrealschulen.

Oberbürgermeister

Nach dem Rücktritt von Oberbürgermeister Büsching im Jahr 1831 gab es zahlreiche Bewerber um die Nachfolge, darunter auch Bärensprung. Erst in einem zweiten Wahlgang wurde er von der Stadtverordnetenversammlung mit 67 Stimmen gegen 21 Gegenstimmen gewählt.

Seine kurze Amtszeit war überschattet von dem Streit um sein Amtsverständnis. Während die bisherigen Oberbürgermeister sich im Magistrat von Berlin als primus inter pares betrachteten, bestand Bärensprung darauf, den Magistratsmitgliedern Anweisungen erteilen zu können. Notfalls wurden diese auch mit Hilfe der Disziplinargewalt durchgesetzt. Zur offenen Auseinandersetzung kam es, als ein internes Dokument zur Situation der Armenpflege ohne Zustimmung des Oberbürgermeisters in der Stadt hundertfach vervielfältigt kursierte und Bärensprung vergeblich versuchte, den Verantwortlichen zu ermitteln. Nachdem er den für die Armendirektion zuständigen Stadtrat entlassen hatte, kam es zum offenen Kompetenzstreit zwischen Magistrat und Oberbürgermeister. Beide Seiten wandten sich an den preußischen Innenminister. Dieser bestätigte die Rechtsauffassung des Magistrats, forderte aber zugleich die Frage in einer neuen Geschäftsordnung zu klären. Bärensprung setzte ungeachtet des Ministervotums seine Konfliktstrategie fort. In einem erneuten Streit wegen Einquartierungsfragen von Soldaten 1833 sah Bärensprung wiederum sein Weisungsrecht bedroht und entschied im Alleingang. Daraufhin setzte der Magistrat Bärensprung als Vorsitzenden der zuständigen Einquartierungskommission ab. Nach hart geführten Auseinandersetzungen gab der König dem Magistrat Recht, gleichzeitig wurde jedoch angeordnet, in einer neuen Geschäftsordnung das Weisungsrecht des Oberbürgermeisters festschreiben zu lassen. Eine Einigung zwischen den Streitparteien konnte aber auch die königliche Intervention nicht herbeiführen.

Schließlich sah Bärensprung seine unhaltbare Stellung ein und trat zurück. Danach zog er sich aus dem politischen Leben zurück und äußerte sich nur noch anonym zu Fragen der Kommunalentwicklung. Ansonsten widmete er sich der Pflege geselliger Beziehungen. Er gehörte unter anderem seit 1814 der Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin an. Er war der Vater des Dermatologen Friedrich Wilhelm Felix von Bärensprung.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band I, seite 181, Band 53 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1972
  2. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser, Teil B (1933) Seite 22, Justes Perthes Verlag, Gotha 1933.
  3. Einst und Jetzt, Bd. 25 (1980), S. 135. - Stammbuch Preuschen

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