Hermann Kreth

Hermann Kreth
Hermann Kreth

Hermann Kreth (* 16. Februar 1860 in Althof-Insterburg, Landkreis Insterburg; † 21. September 1932) war ein deutscher Wirtschaftsfunktionär und Politiker der Deutschkonservativen Partei.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Kreth entstammte einer alteingesessenen Landwirtfamilie in Göritten (Ostpreußen). Er diente im 12. Ulanen-Regiment, dem er als Rittmeister der Reserve angehörte. Von 1927 bis 1930 war er Präsident des Nationalen Clubs. Als sein Sohn und Corpsbruder Kurt Kreth[1] 1932 von Kommunisten ermordet worden war, setzte der schwerkranke konservative Ostpreuße seinem Leben ein Ende.

Studium und preußischer Verwaltungsdienst

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin wurde er 1894 zunächst Landrat des Landkreises Gumbinnen. Als solcher gehörte er zu den sogenannten Kanalrebellen, einer Gruppe konservativer preußischer Politiker und Beamter, die sich 1899 gegen den Bau des Mittellandkanals aussprachen und damit eine politische Krise auslösten. Kreth wurde als Regierungsrat nach Potsdam versetzt, ließ sich aber 1899 mit 39 Jahren pensionieren.

Wirtschaft

Kreth trat als geschäftsführendes Vorstandsmitglied zum Verwertungsverband deutscher Spiritusfabrikanten und war zwischen 1903 und 1909 Direktor des Verbandes ländlicher Genossenschaften in Brandenburg. Daneben war Kreth Funktionär des Bundes der Landwirte (BdL), einer Interessenorganisation der Landwirtschaft im Deutschen Reich. 1909 erfolgte seine Ernennung zum Direktor der Spiritus-Zentrale Berlin-Wilmersdorf.

In der Weimarer Republik war er zwischen 1921 und 1928 Vorsitzender der Vereinigung der Steuer- und Wirtschaftsreformer. In dieser Funktion war er auch Mitglied des Steuerausschusses des Reichsverbandes der Deutschen Industrie (RDI) sowie des Beirates der Reichsmonopolverwaltung für Branntwein sowie mehrerer Aufsichtsräte.

Politik

Seine politische Laufbahn begann Kreth nach seiner Frühpensionierung aus dem Öffentlichen Dienst. Als Vertreter der Deutschkonservativen Partei wurde er am 2. Februar 1899 in einer Nachwahl in das Preußische Abgeordnetenhaus gewählt, aus dem er aber bereits im Januar 1900 wieder ausschied. Von 1904 bis 1918 gehörte er dem Abgeordnetenhaus erneut an. Dort war er zeitweise auch Zweiter Vorsitzender des Hauptvereins der Deutschen Konservativen. 1903 bis 1908 war er darüber hinaus Mitglied des Reichstages, in dem er zuletzt nach der Reichstagswahl 1912 bis 1918 den Wahlkreis Stallupönen-Goldap-Darkehmen (Regierungsbezirk Gumbinnen) vertrat.

Corpsstudent

Hermann Kreth wurde 1878 mit seinem Bruder Hans Mitglied des Corps Teutonia Göttingen. Viermal klammerte er die Erste Charge. Als er in Göttingen bei einem Pistolenduell am 21. Juli 1881 seinen Gegner, den Bremenser-Senior Stoepel getroffen hatte und dieser den erlittenen Verletzungen am 29. Juli erlegen war, wurde das Corps Teutonia „für alle Zeit“ verboten und suspendierte am 8. August.[2] Nachdem er die Festungshaft verbüßt hatte, ging Kreth 1882 nach Berlin und wurde bei Teutonia aktiv. Auch hier klammerte er zweimal die Erste Charge. Beide Corps verliehen ihm später die Ehrenmitgliedschaft.[3]

Im AHSC zu Berlin, der seit 1920 den Gesamtausschuß des VAC stellte, übernahm er von 1922 bis 1925 den Vorsitz. Als eine StGB-Novelle auch die Bestimmungsmensur unter Strafe stellen sollte, organisierte er mit Carl Heyer im „Zehnerausschuss“ die Abwehr der waffenstudentischen Verbände.[4][5] Den Vorsitz im Zehnerausschuss legte er 1930 ebenso wie sein Amt als Kommissar in Angelegenheit des Ehrenschutzabkommens mit den Offizierverbänden nieder.[6]

„Im September starb nach schweren körperlichen und seelischen Leiden der Vorsitzende des Sonderausschusses des ADW, Regierungsrat a. D. Kreth. Er folgte seinem jüngsten Sohne, der als SA-Führer mitten in den politischen Kämpfen stehend, von Kommunisten ermordet worden war. Diesen Verlust hat Kreth nicht mehr verwinden können.
Das deutsche Waffenstudententum verliert in Hermann Kreth eine seiner hervorragendsten Gestalten. Nur die Eingeweihten wissen, in welchem Maße Kreth tätig gewesen ist, um Gefahren für das Waffenstudententum in den vergangenen Jahren abzuwenden. Seine umfassende Kenntnis der Persönlichkeiten und politischen Kräfte machten ihn in einzigartiger Weise dazu geeignet, eine so schwierige Aufgabe wie die des Sonderausschusses zielbewußt und glücklich durchzuführen. Das gesamte Waffenstudententum schuldet ihm hierfür unauslöschlichen Dank […] Dieser ehrfurchtgebietende Altpreuße, der fest in konservativen Anschauungen wurzelte, besaß für die Jugend mehr Verständnis als viele, die an Jahren jünger waren. Sein Tod ist nicht nur aus waffenstudentischen, sondern auch aus politischen Gründen zu betrauern.“

Burschenschaftliche Blätter. 47/1 (Oktober 1932), S. 20

Einzelnachweise

  1. Kurt Kreth besaß ein Rittergut in Pommern
  2. Unter dem Namen Borussia entstand das Corps noch im SS neu und bestand bis Mai 1885. 1905/06 wurde das Corps Borussia mit Hilfe der freischlagenden Verbindung Mündenia rekonstituiert und konnte sich Ende 1914 wieder Teutonia nennen, nachdem das preußische Kultusministerium das Verbot von 1881 im November 1914 aufgehoben hatte.
  3. Kösener Korps-Listen 1910, 16, 60; 86, 147
  4. Fritz Nachreiner: Erinnerung an Hermann Kreth. In: Einst und Jetzt. 1956, S. 112–114
  5. Der Allgemeine Deutsche Waffenring (ADW) als Interessenvertretung der schlagenden Studentenverbindungen hatte den Sonderausschuss eingesetzt
  6. Deutsche Corps-Zeitung. 47, S. 25

Weblinks


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