- ECE-Regelungen
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ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Fahrzeuge, Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Grundlage ist ein am 20. März 1958 im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) geschlossenes und mit Wirkung vom 16. Oktober 1995 geändertes Übereinkommen. Dem "Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden", gehören zurzeit 47 Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft als Vertragsparteien an.[1] Die Signatarstaaten gehen dabei weit über den Bereich der Europäischen Union (EU) hinaus.
Mit diesem Übereinkommen wird auf internationaler Ebene der Erlass einheitlicher technischer Vorschriften, vor allem für Kraftfahrzeuge, sowie die gegenseitige Anerkennung und Zulassung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens möglich. Dies soll vor allem Schranken im Handel abbauen. Seit 1958 wurden auf der Grundlage des Übereinkommens über einhundert ECE-Regelungen verabschiedet. Die Regelungen sind Empfehlungen, die von den jeweiligen Vertragsstaaten in ihr nationales Recht integriert werden können. Die Europäische Gemeinschaft kann ECE-Regelungen auch für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft annehmen. In diesem Fall bedarf es keines zusätzlichen Rechtsaktes, mit dem diese Regelungen beziehungsweise Änderungen von Regelungen in nationales Recht übernommen werden.
Die meisten dieser ECE-Regelungen sind von einer großen Mehrheit der Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert. Sie erfassen die meisten Teile und Ausrüstungen von Kraftfahrzeugen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Belang sind. Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig angepasst.
An jedem Fahrzeug, Bauteil bzw. Ausrüstungsgegenstand, für das eine ECE-Genehmigung erteilt wurde, ist ein internationales Genehmigungszeichen (→ ECE-Prüfzeichen) anzubringen, das u. a. aus einem Kreis besteht, in dem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat. "E1" steht demnach für Deutschland, "E58" für Tunesien.
Liste der Teilnehmerstaaten
→ Hauptartikel: ECE-Prüfzeichen
Ländercode und Teilnehmerstaat:
Code Land 1 Deutschland 2 Frankreich 3 Italien 4 Niederlande 5 Schweden 6 Belgien 7 Ungarn 8 Tschechische Republik 9 Spanien 10 Serbien 11 Vereinigtes Königreich 12 Österreich 13 Luxemburg 14 Schweiz 16 Norwegen 17 Finnland Code Land 18 Dänemark 19 Rumänien 20 Polen 21 Portugal 22 Russische Föderation 23 Griechenland 24 Irland 25 Kroatien 26 Slowenien 27 Slowakei 28 Weißrussland 29 Estland 31 Bosnien und Herzegowina 32 Lettland 36 Litauen 37 Türkei Code Land 34 Bulgarien 39 Aserbaidschan 40 Mazedonien 42 Europäische Gemeinschaft 43 Japan 45 Australien 46 Ukraine 47 Republik Südafrika 48 Neuseeland 49 Zypern 50 Malta 51 Republik Korea 52 Malaysia 53 Thailand 56 Montenegro 58 Tunesien Viele Länder, selbst wenn sie nicht offizielle Vertragsparteien sind, erkennen die ECE Regeln an und erlauben den Gebrauch und Import von ECE-typgeprüften Fahrzeugen und Teilen. Anmerkung zu 42: Genehmigungen werden von ihren Mitgliedstaaten unter Verwendung ihres jeweiligen ECE-Zeichens erteilt.
Verzeichnis der ECE-Regelungen
- R 1 Kfz-Scheinwerfer
- R 3 Rückstrahler für Kfz
- R 4 Hintere Kennzeichenbeleuchtung
- R 5 SB-Scheinwerfer
- R 6 Fahrtrichtungsanzeiger
- R 7 Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten
- R 8 Halogen-Scheinwerfer und Lampen
- R 10 Funkentstörung
- R 11 Türschlösser, Türscharniere
- R 12 Lenkanlage bei Unfallstößen
- R 13 Bremsen - Teil I
- R 13 Bremsen - Teil II
- R 13 - H Harmonisierte Bremsen
- R 14 Verankerung der Sicherheitsgurte
- R 15 (ersetzt durch R 83)
- R 16 Sicherheitsgurte
- R 17 Widerstandsfähigkeit Sitze/Verankerung
- R 18 Sicherung gegen unbefugte Benutzung Kfz
- R 19 Nebelscheinwerfer
- R 20 Scheinwerfer mit H-4-Lampen
- R 21 Innenausstattung
- R 22 Schutzhelme Krafträder
- R 23 Rückfahrscheinwerfer
- R 24 Emission aus Dieselmotoren
- R 25 In Fahrzeugsitze einbezogene Kopfstützen
- R 26 Vorstehende Außenkanten
- R 27 Warndreiecke
- R 28 Akustische Warneinrichtungen/ Signale
- R 29 Schutz der Insassen in Führerhäusern
- R 30 Luftreifen für Kraftfahrzeuge und Anhänger
- R 31 SB- Halogenscheinwerfer
- R 34 Verhütung von Brandgefahr
- R 35 Anordnung der Fußbedienteile
- R 36 Bau von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs
- R 37 Glühlampen
- R 38 Nebelschlussleuchten
- R 39 Geschwindigkeitsmesser
- R 40 Abgase von Krafträdern
- R 41 Krafträder (Geräuschentwicklung)
- R 42 Front- und Heck-Sicherheitseinrichtungen
- R 43 Sicherheitsglas
- R 44 Rückhalteeinrichtungen für Kinder
- R 45 Scheinwerfer-Reinigungseinrichtung
- R 46 Rückspiegel
- R 47 Abgase von Mopeds
- R 48 Beleuchtung/Lichtsignaleinrichtungen Kfz
- R 49 Abgase Dieselmotoren
- R 50 Beleuchtung Krafträder
- R 51 Geräusche Kfz
- R 52 Busse mit geringer Sitzplatzzahl
- R 53 Beleuchtung/Lichtsignaleinrichtung Motorräder
- R 54 Luftreifen für Nutzfahrzeuge und Anhänger
- R 55 Mechanische Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen
- R 56 Scheinwerfer Mopeds
- R 57 Scheinwerfer Motorräder
- R 58 Rückwärtiger Unterfahrschutz
- R 59 Ersatz- Auspufftopf- Systeme
- R 60 Kontrolleinrichtungen Motorräder/Mopeds
- R 61 Nach vorne zeigende Fortsätze der Führerhausrückwand Lkw
- R 62 Sicherung gegen unbefugte Benutzung Krafträder
- R 64 Reserveräder/-reifen
- R 65 Kennleuchten für Blinklicht
- R 66 Festigkeit des Aufbaus von Autobussen
- R 67 Spezialausrüstung für Fahrzeuge (mit Flüssiggas betrieben)
- R 68 Messung bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von Kfz
- R 69 Rückwärtige Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge
- R 70 Rückwärtige Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge
- R 71 Landwirtschaftliche Zugmaschinen - Sichtfeld
- R 72 Halogenscheinwerfer für Krafträder (HS1-Lampen)
- R 73 Seitenfahrschutz von Lkw und Anhänger
- R 74 Installation von Beleuchtungseinrichtungen bei Mopeds
- R 75 Reifen für Krafträder
- R 76 Scheinwerfer für Mopeds Fern- und Abblendlicht
- R 77 Parkleuchten für Kfz
- R 78 Bremsanlagen für Krafträder
- R 79 Lenkanlagen
- R 80 Sitze für Omnibusse
- R 81 Rückspiegel von Zweirädern
- R 82 Halogenscheinwerfer für Mopeds (HS2-Lampen)
- R 83 Schadstoffemissionen Kfz der Klassen M1, N1
- R 84 Messung Kraftstoffverbrauch von Pkw mit Verbrennungsmotoren
- R 85 Messung Motorleistung von Verbrennungsmotoren zum Antrieb von Kfz
- R 86 Anbau Beleuchtungs-/Lichtsignaleinrichtungen an lof Zugmaschinen
- R 87 Leuchten Tagfahrlicht für Kfz
- R 88 Retroreflektierende Reifen für zweirädrige Fahrzeuge
- R 89 Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen
- R 90 Ersatzbremsbelag-Einheiten für Kfz und Anhänger
- R 91 Seitenmarkierungsleuchten
- R 93 Vordere Unterfahrschutzeinrichtungen
- R 94 Frontalaufprall
- R 95 Seitenaufprall
- R 96 Abgasemission lof- Zugmaschinen
- R 97 Alarmanlagen
- R 98 Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen
- R 99 Gasentladungslichtquellen
- R 100 Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
- R 101 Messung CO2 und Kraftstoffverbrauch
- R 102 Kurzkupplungseinrichtungen
- R 103 Austauschkatalysatoren
- R 104 Retroreflektierende Markierungen an schweren und langen Fahrzeugen (Konturmarkierung)
- R 105 Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter, konstruktive Merkmale
- R 106 Reifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und ihre Anhänger
- R 107 Busse
- R 108 Runderneuerte Reifen für Kfz und ihre Anhänger
- R 109 Runderneuerte Reifen für Lkw und ihre Anhänger
- R 110 Antriebssystem mit komprimiertem Erdgas
- R 111 Kippstabilität von Tankfahrzeugen
- R 112 Scheinwerfer asymmetrisches Licht
- R 113 Scheinwerfer symmetrisches Licht
- R 114 Austausch- Airbagsysteme
- R 115 Nachrüstsysteme Flüssiggas und Erdgas
- R 116 Sicherheit gegen unbefugte Benutzung
- R 117 Reifenrollgeräusche
- R 118 Brennverhalten von Innenraummaterial
- R 119 Abbiegelicht
- R 120 Leistungsmessung von Traktoren und mobilen Maschinen
- R 121 Kontrollleuchten und Anzeiger
- R 122 Heizungssysteme
- R 123 Adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS)
- R 124 Nachrüsträder
- R 125 Vorderes Sichtfeld
- R 126 Nachrüstbare Gepäcktrennsysteme
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.1039322/Vertragsparteien-Liste-der-Ken.htm
Weblinks
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