Ernst Ehlers (SS-Mitglied)

Ernst Ehlers (SS-Mitglied)

Ernst Boje Ehlers (* 16. Oktober 1909 bei Pinneberg; † 4. Oktober 1980) war ein deutscher SS-Obersturmbannführer. Er war während der Zeit des Nationalsozialismus im von deutschen Truppen besetzten Belgien 1944 (bis 26. Februar) „Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD“ (Leiter der „Judenabteilung“). Daher wurde Ehlers später oft als „Endlöser von Belgien“ bezeichnet. Erst 1980 kam ein Prozess gegen ihn zustande, Ehlers nahm sich jedoch kurz vor Prozessbeginn das Leben.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Ehlers studierte zunächst Medizin. Bereits 1928, nach anderen Quellen 1931[1], trat er der NSDAP und 1932 der SS bei.

Nationalsozialismus

Ab 1935 war er im Sächsischen Innenministerium tätig und fungierte dort ab 1936 als Regierungs- und Medizinalrat. Nach seiner 1937 erfolgten Versetzung zum „SD“ wurde er bereits 1938 Leiter der Hauptabteilung II im Reichssicherheitshauptamt. Nachdem er 1941 seine Prüfung zum Assessor abgelegt hatte, trat er noch im Juli desselben Jahres in die Dienste der Gestapo ein, wo er bis etwa Ende 1943 Chef der Dienststelle Brüssel der Sicherheitspolizei und des SD war, etwa ab Jahresbeginn 1944 als „Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD“ beim Militärbefehlshaber Belgien und Nordfrankreich in Brüssel.

Der „SS-Major“ Ehlers war zuständig für die Deportationen der belgischen Juden. Beginnend am 27. Juli 1942 bis 1944 wurden in der „Dossinkaserne“ in Mechelen (SS-Sammellager Mechelen) mehrere Transporte ins KZ Auschwitz organisiert, alle Zusammenstellungen erfolgten unter der Verantwortung Ehlers. Für seine „Dienste“ erhielt er das „Goldene Parteiabzeichen“.

Von insgesamt 998 Deportierten des ersten Transports waren 570 Männer und 428 Frauen, darunter insgesamt 140 Kinder. Die meisten hatten sich „freiwillig“ gemeldet, da sie einen in deutscher Sprache abgefassten so genannten „Arbeitsbefehl“ erhalten hatten und an einen Arbeitseinsatz glaubten. Bereits bei der Zusammenstellung des Transportes wurden 168 Personen in die Kategorie „KV“ (Keine Verwendung) eingestuft. 254 der Deportierten wurden bei der Ankunft in Auschwitz sofort ermordet, darunter alle 140 Kinder.

Dieser Deportation folgten bis zum 31. Juli 1944 noch 26 weitere Transporte.

Stellvertreter von Ehlers war Constantin Canaris (ein Neffe von Wilhelm Franz Canaris). Ehlers war direkter Vorgesetzter des später für die Deportation von 25.000 Juden und Sinti nach Auschwitz einzig verurteilten „Judenreferenten“ Kurt Asche.

Vom 26. Februar 1944 bis zum Kriegsende im Mai 1945 war Ernst Ehlers Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD Kassel (Wehrkreis IX). Nachfolger von Ehlers in Belgien wurde sein Vertreter Konstantin Canaris.

Nach Kriegsende

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs lebte Ehlers zunächst wie Kurt Asche und andere ehemalige Mitarbeiter unter falschem Namen unbehelligt in der Bundesrepublik. Er fühlte sich dann offenbar vor Verfolgung so sicher, dass er sich 1957 als Hilfsrichter beim Verwaltungsgericht Schleswig bewarb und eingestellt wurde. Bereits nach zwei Jahren wurde er zum Verwaltungsgerichtsrat ernannt (nach anderen Angaben war er Richter beim Landessozialgericht). Auch viele weitere ehemalige NS-Anhänger waren in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung, namentlich in der Justiz, untergekommen.

Intensive Nachforschungen des Pariser Rechtsanwalts Serge Klarsfeld und seiner Frau Beate führten zur Aufklärung der Identität und des Wohnortes von Ehlers. Auf Nachfrage der in Ludwigsburg bei Stuttgart angesiedelten Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, die seit Anfang der 1960er Jahre gegen Ehlers ermittelte, ob ein Ernst Ehlers aus Brüssel beim Schleswiger Gericht tätig sei, leugnete sein Dienstvorgesetzter dies jedoch zunächst.

Die schleswig-holsteinische Justiz nahm zunächst weder Ermittlungsverfahren gegen Ernst Ehlers noch gegen Kurt Asche auf, noch gegen Konstantin Canaris, noch gegen Karl Fielitz, Leiter der Außenstelle Antwerpen. Statt dessen wurde das Verfahren jahrzehntelang verschleppt. Erst als die Ludwigsburger Zentralstelle 1967 der Staatsanwaltschaft in Kiel das Ergebnis der Vorermittlungen übersandte (52 Aktenbände) und die Presse den Fall aufgriff, nahm sie Ermittlungen auf. Jedoch erst im Oktober 1972 beantragte die Staatsanwaltschaft , die gerichtliche Voruntersuchung zu eröffnen. Dem Antrag wurde ein Jahr später, im Oktober 1973 entsprochen.

Erst durch die Presseberichte wurde der schleswig-holsteinische Justizminister aktiv. Ehlers wurde nun (bei vollem Weiterbezug seines Gehaltes) vom Dienst suspendiert und 1974 in den vorläufigen Ruhestand versetzt (die weitergezahlten Bezüge summierten sich auf insgesamt 450.000 Deutsche Mark).

Prozess

Im Februar 1975 kam es schließlich zu einer Anklage der Kieler Staatsanwaltschaft gegen Ehlers als Hauptangeklagten sowie Canaris, Asche und Fielitz beim Schwurgericht Flensburg. Am 27. Januar 1976 lehnte jedoch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Flensburg die Eröffnung der Hauptverhandlung mit der Begründung ab, den Angeklagten werde nicht nachzuweisen sein, von der organisierten Tötung der deportierten Juden gewusst zu haben; eine Verurteilung erscheine daher unwahrscheinlich. Die Flensburger Richter sahen lediglich bei Ehlers und Asche einen „nicht unerheblichen Verdacht“. Und auch Canaris und Fielitz seien „durch eine Reihe von Umständen belastet“, letzterer durch solche „geringeren Gewichts“. Im Mai desselben Jahres besetzten jüdische Demonstranten aus Belgien, begleitet von einem Brüsseler Fernsehteam und Beate Klarsfeld die Wohnung von Ernst Ehlers in Schleswig. Aus dem Fenster hängten sie ein Spruchband mit der Forderung: „Verurteilt so schnell wie möglich den NS-Verbrecher Ehlers, verantwortlich für den Tod von 25000 Juden aus Belgien“.

Auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Schleswig am 1. März 1977 den Beschluss des Landgerichts auf und verwies das Verfahren zur Hauptverhandlung an das Landgericht Kiel. Gegen den Verweisungsbeschluss erhob Ehlers wie die anderen Angeklagten Verfassungsbeschwerde mit der Begründung, er werde seinem gesetzlichen Richter entzogen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme der Beschwerde am 23. November 1979 ab, mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg.

Bei seiner Vernehmung gab Ehlers an, er habe in Brüssel „seine Dienstgeschäfte im humanen Geist wahrgenommen“. Der Chefankläger im Darmstädter Majdanek-Prozess äußerte, es sei Ehlers Verdienst gewesen, „wenn es in Belgien weniger scharf zuging als anderswo“.

Kurz vor offiziellem Beginn der Hauptverhandlung (26. November 1980) nahm sich Ehlers am 4. Oktober 1980 das Leben. Die Verfahren der meisten anderen Angeklagten wurden eingestellt. Nur Kurt Asche, der die meiste Zeit des Prozesses geschwiegen hatte und nur äußerte, dass er lediglich den Befehlen von Ehlers gehorcht und von dem Ziel der Deportationstransporte nichts gewusst habe, wurde am 8. Juli 1981 vom Landgericht Kiel zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Einzelnachweise

  1. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945., Frankfurt am Main 2007, S. 127

Literatur

  • Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Reihe: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, 33. Mohr Siebeck, 2002, S. 203. ISBN 978-3-16-147687-7.
  • Tuviah Friedman: Die Deportation der Juden aus Belgien und Luxemburg während der Nazi-Besetzung 1940-1944: Dokumentensammlung. Haifa: Institute of Documentation in Israel for the Investigation of Nazi War Crimes, 1999.
  • Dan Mikhman: Belgium and the Holocaust: Jews, Belgians, Germans. Berghahn Books, 1998. ISBN 978-965-308068-3.
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8

Weblinks


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