Landgericht Flensburg

Landgericht Flensburg

Das Landgericht Flensburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten (LG) im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes. Es ist das nördlichste deutsche Landgericht.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichts ist Flensburg. Das Gericht wurde 1879 im Zuge der Umsetzung der Reichsjustizgesetze gemeinsam mit den Landgerichten in Altona und Lübeck geschaffen. Der Gerichtsbezirk des Landgerichts Flensburg umfasst die Bezirke der untergeordneten vier Amtsgerichte Husum, Flensburg, Schleswig und Niebüll. Im Bezirk leben etwa 450.000 Einwohner.

Amtgerichtsstrukturreform 2007 im Lande Schleswig-Holstein

Bis zum März 2007 umfasste der Gerichtsbezirk auch den Bezirk des Amtsgerichtes Kappeln. Im Rahmen der Reform der Amtsgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein wurde das mit 3 Richterstellen sehr kleine Amtsgericht Kappeln zum 31. März 2007 aufgelöst. Teile des bisherigen Amtsgerichtsbezirks Kappeln wurden dem Amtsgericht Eckernförde und damit dem Landgerichtsbezirk Kiel zugeschlagen, der Rest zu den Amtsgerichtsbezirken Schleswig oder Flensburg. Die Grenze zwischen den Gebieten, die zur Zuständigkeit des AG Eckernförde gehören, ist die Schlei.

Zum AG Schleswig wurden die Städte Kappeln und Arnis zugeordnet; zum Bezirk des AG Flensburg die Gebiete der Ämter Gelting und Steinbergkirche.

Wegen Einzelheiten der Reformüberlegungen sei auf das entsprechende Reformkonzept und die Niederschrift der Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages vom 7. Dezember 2005 verwiesen.

Übergeordnete Gerichte

Dem LG Flensburg unmittelbar übergeordnet ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig.

Personal, Kammern, Geschäftsverteilung

Das LG Flensburg ist eines der kleinsten Landgerichte der Bundesrepublik Deutschland. Dies macht sich in der relativ geringen Personalstärke und der geringen Zahl an Kammern am Landgericht bemerkbar.

Personalstruktur

Am LG Flensburg sind zurzeit etwa 100 Mitarbeiter beschäftigt, davon etwa 25 Richter und Richterinnen. Es werden ferner ca. 120 Referendare sowie 15 Beamtenanwärter und Auszubildende ausgebildet. Hinzu treten als Laienrichter 10 Handelsrichter (in Handelssachen) und etwa 100 Schöffen - ca. 50 Haupt- und ebensoviele Hilfsschöffen (in Strafsachen). Im gesamten Landgerichtsbezirk sind 80 Berufsrichter tätig mit insgesamt etwa 400 Mitarbeitern.

Präsident des Landgerichtes ist zurzeit (31. Mai 2006) Dr. Volker Willandsen, Vizepräsidentin Frau Jutta Rosenthal.

Kammern und Geschäftsverteilung

Am LG Flensburg bestehen derzeit sieben Zivilkammern, eine Kammer für Handelssachen, zwei Große Strafkammern und zwei Kleine Strafkammern.

Die erste Große Strafkammer ist für Staatsschutzsachen für das gesamte Land Schleswig-Holstein zuständig. Es bestehen auch Spezialkammern bei den Zivilkammern. So ist die 2. Kammer zuständig für Bankrecht, die 3. Kammer zuständig für Arzthaftungsrecht und die 4. Zivilkammer zuständig für Versicherungsrecht und für Anwaltshaftungsrecht. Zu weiteren Einzelheiten der Zuständigkeiten vergleiche den Geschäftsverteilungsplan des LG Flensburg.

Gebäude

Das Gerichtsgebäude (Altbau)

Das Gerichtsgebäude befindet sich am Südergraben 22, 24937 Flensburg.

In dem Gebäude des LG Flensburg sind außerdem das Amtsgericht Flensburg, die Staatsanwaltschaft am LG Flensburg und ein Justizmuseum untergebracht.

Altbau

Der Altbau des Gerichtsgebäudes wurde 1882 seiner Bestimmung übergeben. Ausgeführt wurde das Gebäude als Ziegelrohbau mit gotisierenden Formen, in die sich Elemente italienischer Wehrarchitektur mischen. Es war gedacht als Ausdruck der neuen preußischen Macht und zeigt daher Ansätze zur "Einschüchterungsarchitektur".

Das Gebäudeäußere und -innere sind weitestgehend im ursprünglichen Zustand erhalten. Die im Eingangsbereich und im Treppenhaus vorhandenen Ausmalungen im Stile des Historismus des 19. Jahrhunderts sind restauriert worden.

In einer Nische im Eingangsbereich zwischen den Treppenaufgängen steht seit 2002 die die moderne Plastik "Miteinander" des Glücksburger Künstlers Siegbert Amler. Im Treppenaufgang selbst befinden sich weiter vier Gedenktafeln für im Ersten und Zweiten Weltkrieg gefallene Justizangehörige und Anwälte des Landgerichtsbezirks Flensburg. Im Treppenhaus des Altbaus befindet sich ferner ein Standbild Wilhelm I. von Preußen des Bildhauers Ernst Herter, der der Berliner Schule zuzurechnen ist.

Außerdem zu erwähnen ist ferner der weitgehend erhaltene Schwurgerichtssaal mit reichen Holzvertäfelungen und einer verzierten Deckenkonstruktion. Bewahrt worden und in Gerichtssälen zu sehen sind eine Reihe von Kunstwerken, die zum Teil noch aus der Zeit des Gesamtstaates stammen, als die Herzogtümer Schleswig und Holstein mit Dänemark in Personalunion verbunden waren.

Erweiterungsbauten von 1963 und 1987

1963 und 1987 wurden Erweiterungsbauten an den Altbau angefügt. Der Anbau von 1963 war noch ein zweckmäßiger Kastenbau.

Seit dem Um- und Erweiterungsbau von 1987 schmiegen sich drei Gebäuderiegel des zweiten Erweiterungsbaus an den Hang an, auf dem das Gerichtsgebäude über der Stadt Flensburg thront. Diese Gebäuderiegel sollen sich durch schräge Kupferdächer in die Stadtsilhouette einpassen. Sie werden durch eine große gläserne Halle mit einer offenen Treppe über acht Etagen miteinander verbunden, die zugleich die den Übergang zum Anbau aus dem Jahre 1963 und dem Altbau herstellt. Dieses Treppenhaus soll architektonischer Ausdruck der um Transparenz und Bürgernähe bemühten modernen Gerichtsbarkeit sein.

Staatsanwaltschaft

Dem LG Flensburg ist eine Staatsanwaltschaft zugeordnet. Die Anschrift der Staatsanwaltschaft lautet: Südergraben 22, 24937 Flensburg. Die drei Behörden (Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft) können seit dem 1. März 2005 nicht mehr über die Rückseite des Gerichtsgebäudes (Friedrichstraße 2) erreicht werden.Dieser wurde aus Sicherheitsgründen geschlossen.

Der Staatsanwaltschaft am LG Flensburg unmittelbar übergeordnet ist der Generalstaatsanwalt beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig.

Rechtsanwälte und Notare im Bezirk des LG Flensburg

Im Landgerichtsbezirk sind derzeit etwa 400 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zugelassen, von den ca. 140 auch Notare oder Notarinnen sind. Dies ergibt eine Rechtsanwaltsdichte von etwa einem Anwalt auf 1.100 Einwohnern.

Zuständige Rechtsanwaltskammer für die in Flensburg zugelassenen Anwälte ist die 1879 aufgrund der ersten einheitlichen Rechtsanwaltsordnung gegründete Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig. Für die Notare im Landgerichtsbezirk zuständig ist die 1961 gegründete Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Beide sind unter der Anschrift Gottorfstaße 13 in 24837 Schleswig erreichbar.

Verkehrsanbindung

Das LG Flensburg ist über die A7 (Abfahrt Flensburg/Glücksburg), weiter über die B 200 Richtung Flensburg (Abfahrt Zentrum), dann der Ausschilderung „Justizbehörden“ folgend, zu erreichen. Es stehen nur wenige Parkplätze unmittelbar beim LG Flensburg zur Verfügung. Kostenloses Parken ist auf dem Großparkplatz „Exe“ möglich. Von diesem Großparkplatz aus ist das LG Flensburg nach einem Fußweg von etwa 10 Minuten erreichbar.

Siehe auch

Weblinks


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