Ernährermodell

Ernährermodell

Das Ernährermodell ist ein Modell der familialen Arbeitsteilung, bei der der Lebensunterhalt für eine Kernfamilie ganz oder vorwiegend durch die Erwerbstätigkeit einer Person gesichert wird und im Gegenzug der Ehe- oder Lebenspartner die Haus- und Familienarbeit übernimmt. Es wird auch als Alleinverdienermodell, als Einverdienermodell oder im Fall einer Ehe als Einverdienerehe oder Versorgerehe bezeichnet. Durch den Einfluss der traditionellen Geschlechterrollen haben in aller Regel Männer die Ernährerrolle inne, Frauen fällt die Rolle der Hausfrau zu. Hausmänner treten bis heute gesellschaftlich kaum in Erscheinung.

Ist der Partner zwar erwerbstätig, aber nur geringfügig beschäftigt oder in deutlich verringertem Ausmaß erwerbstätig als der Hauptverdiener, spricht man von einem Zuverdienermodell.

Inhaltsverzeichnis

Näheres

Der Begriff des Ernährermodells wurde durch Jane Lewis und Ilona Ostner als Element einer charakterisierenden Beschreibung von Konstellationen von Erwerbs- und Familienarbeit im Wohlfahrtsstaat verwendet. Ihrer Unterscheidung zufolge garantiere ein Staat mit „starkem Ernährermodell“ die soziale Absicherung von Frauen vorwiegend über ihre erwerbstätigen männlichen Partner und es seien wenige öffentliche Betreuungseinrichtungen vorhanden; ein Staat mit „schwachem Ernährermodell“ hingegen gewähre Frauen einen eigenständigen Anspruch auf soziale Absicherung, Mütter würden zu einem großen Teil in Vollzeit arbeiten, und es bestehe eine flächendeckende Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Ältere.[1]

Historisch basiert das männliche Ernährermodell (oder Ernährer-Hausfrauen-Modell) auf einem bestimmten Geschlechterrollenverständnis, wonach dem Mann als Familienernährer vollzeitlich die Erwerbsarbeit obliegt und die Frau die Rolle der Hausfrau und Mutter erfüllt. Das männliche Ernährermodell wird daher auch Hausfrauenmodell oder -ehe oder auch traditionelles bürgerliches Familienmodell genannt. Das zugrunde liegende Rollenverständnis war in der bürgerlichen Kultur des Biedermeier und im Bürgertum in der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert üblich.[2] Dieses Rollenverständnis setzte das 1896 verabschiedete und am 1. Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch in ein Regelwerk um, und der Gesetzesentwurf wurde folgendermaßen erläutert: „Der Hauptberuf der Ehefrau bezieht sich auf das Innere des Hauses und wird in den wohlhabenden Klassen der Bevölkerung sich regelmäßig darauf beschränken.“[3] Später wurde dieses Modell insbesondere im westlichen Nachkriegsdeutschland als bürgerliche Kleinfamilie zur gesellschaftlichen Norm.[2][4] Das Normalarbeitsverhältnis ist in Bezug auf Arbeitszeit und -entgelt so gestaltet, dass das Arbeitsentgelt einer Person, zusammen mit öffentlichen Transferleistungen für die Kinder, für den Lebensunterhalt einer Familie reicht.

Sozialpolitische und rechtliche Hintergründe

Bildungssystem

Das Ernährermodell und seine Abwandlung als Zuverdienermodell bilden den Rahmen für das insbesondere im deutschsprachigen Raum verbreitete Konzept von Halbtags-Kindergarten und Halbtagsschule. Letztere ist in der Grundschulzeit oft auf dreieinhalb Stunden Unterricht am Tag beschränkt. Die halbtägige Schulpflicht wurde im 19. Jahrhundert in Deutschland zwar eingeführt, damit Kinder neben dem Schulbesuch anhalten bei der Haus- und Feldarbeit mithelfen konnten,[5] sie blieb aber bis weit über die Mitte des 20. Jahrhunderts die Regel, wiewohl als dieses Erfordernis nur noch eine geringere Rolle spielte.

Sozial-, Steuer- und Arbeitsrecht

Verschiedentlich wird festgestellt, dass das Ernährermodell vor allem auch in Deutschland durch das System der Sozialversicherung (mit der durch Beitragsbemessungsgrenze gedeckelten kostenfreien Familienmitversicherung und der Witwenrente), des Steuerrechts (insbesondere des Ehegattensplittings) und des Arbeitsrechts (etwa die Sozialauswahl) gestützt wird. So stellt beispielsweise das Rostocker Zentrum für demografischen Wandel (ZDWA) fest, dass in Deutschland „Elemente wie das Ehegattensplitting, die beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Rente und, zumindest in Westdeutschland, die geringe Betreuungsquote für unter Dreijährige, die Betreuungsrolle der Mutter weiter stützen“.[6][7] Dies träfe auch für eine eventuelle Einführung eines Erziehungsgehalts zu. Im Bereich geringer Haushaltseinkommen setzt der Kinderzuschlag negative Anreize zur Erwerbsbeteiligung eines zuverdienenden Ehepartners. [8]

Kritisch wird angemerkt, eine Erwerbstätigkeit beider Partner werde im gegenwärtigen Gesellschaftsmodell durch die Maßnahmen der Sozialpolitik, insbesondere Arbeitslosengeld II, nur dann gefördert und gefordert, wenn kein Mitglied der Ehe oder Bedarfsgemeinschaft für sich allein ein für den Unterhalt der Familie ausreichendes Einkommen erziele.[9] In diesem Zusammenhang wird auch die nachrangige Berücksichtigung nicht-bedürftiger Arbeitsloser in der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsagentur kritisch gesehen, da sie sich vor allem auf Frauen nachteilig auswirke.[10]

Im Fall des Tod des Partners ist eine überlebende Person, die nicht oder nur in geringem Maß erwerbstätig war, im Alter in der Regel auf private finanzielle Absicherung und die Hinterbliebenenrente angewiesen.

Familienrecht

Das neue Unterhaltsrecht in Deutschland soll hingegen die nacheheliche Eigenverantwortung fördern und orientiert sich an einer unabhängigen Existenzsicherung beider Elternteile: in der Regel muss der betreuende Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung früher wieder erwerbstätig werden als vor der Reform und hat keine Garantie für die Wahrung des Lebensstandards durch Unterhalt. Die Rechtsanwältin und Senatorin für Justiz a.D. Lore Maria Peschel-Gutzeit erklärte: „Lebensentwürfe von Frauen, die auf dem Einkommen und Status des Ehemannes aufbauen, werden in Zukunft keinen Bestand haben. Allerdings bedarf es wohl noch vieler Abänderungen und Gerichtsurteile zum Betreuungsunterhalt, bis sich durch eigene Erfahrungen oder im sozialen Umfeld das Verhalten der Betroffenen nachhaltig ändert. Wer sich absichern will, muss mehr als bisher Eheverträge in Betracht ziehen, in denen die Rollenverteilung in der Familie und die daraus erwachsende wirtschaftliche Verantwortung eindeutig geregelt sind.“[11]

Gesellschaftlicher Wandel

Auf Grund mehrerer Einflüsse, so etwa der sich modernisierenden Rollenauffassungen und des Umstandes, dass ein Gehalt oft nicht mehr für die Sicherung des Lebensunterhalts einer ganzen Familie ausreicht, wandelt sich das Modell in denjenigen westlichen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften, in denen bisher das Einverdienermodell überwog, zunehmend hin zu anderen Modellen, wie beispielsweise einem Zuverdienermodell, das auch als „modernisiertes Ernährermodell“ bezeichnet wird, bei dem ein Partner in Vollzeit und einer in Teilzeit erwerbstätig ist, oder zu partnerschaftlichen Modellen (Doppelversorgermodellen), bei denen beide Partner in vergleichbarem Ausmaß in Vollzeit oder in Teilzeit erwerbstätig sind, wie auch sich in der Versorgung und Erziehung der Kinder engagieren.

Scheidungsrisiko

Laut Gary Beckers Theorie ist Spezialisierung auf häusliche und erwerbsgerichtete Arbeit innerhalb der Ehe mit einem geringeren Trennungsrisiko verbunden. Anhand von Paneldaten (Sozioökonomisches Panel) westdeutscher Ehen von 1984 bis 2007 zeigte sich, dass die Theorie nur dann hält, wenn der Mann die Erwerbsarbeit übernimmt. Paare, bei denen lediglich die Frau erwerbstätig ist, haben ein substanziell höheres Scheidungsrisiko als Paare, bei denen lediglich der Mann erwerbstätig ist. Eine gleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit hat hingegen keinen Einfluss auf das Scheidungsrisiko.[12]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Jane Lewis und Ilona Ostner, zitiert nach Sigrid Leitner: Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnis im Umbruch. Was kommt nach dem Ernährermodell?, VS Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3810039349, 9783810039347. S. 209 ff.
  2. a b Stefanie Hallberg: So wandelte sich das Familienmodell. WDR, 12. April 2006, abgerufen am 18. Januar 2009.
  3. Motive zu dem Entwurfe eines BGB für das Deutsche Reich, Band 4, 1896, S. 107. Zitiert nach: Kirsten Schweiwe: Soziale Sicherungsmodelle zwischen Individualisierung und Abhängigkeiten. Abgerufen am 25. März 2009 (PDF). S. 133.
  4. Heike Paterak: Institutionelle Früherziehung im Spannungsfeld normativer Familienmodelle und gesellschaftlicher Realität, Waxmann Verlag, 1999, ISBN 3893257950, 9783893257959. S. 155
  5. Günther Schorch: Studienbuch Grundschulpädagogik, UTB-Verlag, 2007. S. 87
  6. Michelle J. Budig: Kinderbetreuung mindert Armut bei Alleinerziehenden. In: DFAEH 1/2008. 2008, abgerufen am 28. März 2009 (PDF).
  7. Joya Misra, Stephanie Moller, Michelle J. Budig: Armutsvermeidung durch Kinderbetreuung und Gleichstellung – insbesondere für Alleinerziehende. ZDWA, abgerufen am 28. März 2009.
  8. Katharina Wrohlich: Familie und Bildung in der Agenda 2010: Ziele, Maßnahmen und Wirkungen. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung Vol. 77 Nr. 1, S. 90–97. DIW Berlin, 2008, abgerufen am 21. August 2009 (PDF). Abschnitte S. 96
  9. Maria Wersig: Legal and social dimensions of the male-breadwinner model in Germany. In: Working Paper Nr. 3 in der Reihe Working Papers des Projekts „Ernährermodell“. Freie Universität Berlin, November 2006, abgerufen am 1. September 2009 (engl.). S. 8
  10. Maria Wersig: Legal and social dimensions of the male-breadwinner model in Germany. In: Working Paper Nr. 3 in der Reihe Working Papers des Projekts „Ernährermodell“. Freie Universität Berlin, November 2006, abgerufen am 1. September 2009 (engl.). S. 9
  11. Umfrage: Folgen des neuen Unterhaltsrechts noch unbekannt. In: Pressemeldung. Bertelsmann Stiftung, 27. Mai 2009, abgerufen am 12. September 2009.
  12. Effect of Labor Division between Wife and Husband on the Risk of Divorce: Evidence from German Data. IZA Discussion Paper Nr. 4515, Oktober 2009.

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