Freiherrren von Schlotheim

Freiherrren von Schlotheim
Wappen derer von Schlotheim

Schlotheim ist ein thüringisches Uradelsgeschlecht. Die Dynasten, Erbobertruchsesse, Herren und Freiherren von Schlotheim hatten ihren Stammsitz im thüringischen Schlotheim bei Mühlhausen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ursprung

Die Herren von Schlotheim waren eine urkundlich seit 1130 in Schlotheim und Mihla ansässige, begüterte, edelfreie adelige Familie, deren Ursprünge aufgrund des Zusammenhangs zwischen elbgermanischen fürstlichen Scherengräbern und der ursprünglichen Führung des Scherenwappens auf ältere warnisch-sächsische Herkunft zurückzuführen sind. An den dynastischen Auseinandersetzungen um Thüringen zwischen Franken und Sachsen waren sie seit dem frühen Mittelalter maßgeblich beteiligt.

Burg Straußberg erstmals 1267 beurkundet mit Berthold von Schlotheim - Truchsess des Landgrafen

Schlotheim, ein früherer thüringischer Königssitz, 876 erstmals urkundlich erwähnt, war 992 Gegenstand einer Schenkung von Kaiser Otto II. an seine Gemahlin Theophanu von Byzanz, die es ein Jahr später dem Kloster Fulda schenkte. 1130 wurde ein Wichmann von Schlotheim als Zeuge einer in Mainz ausgestellten Stiftungsurkunde bezüglich des auf der Reichsburg Heinrichs IV. entstandenen Klosters Volkenroda genannt. 1170 bestätigte das Kloster Fulda den Besitz Schlotheims durch das edelfreie thüringische Adelsgeschlecht, das sich auf dem Gelände dieses früheren thüringischen Königssitzes mit einer eigenen Burg niederließ (Reste sind noch im Burggraben und Schlosskeller zu finden) und sich Herren von Schlotheim nannte.

Nach dem kaiserlich geförderten Machtantritt der Grafen von Rieneck in Thüringen, den späteren Ludowingern [1], traten die Schlotheim in enge Beziehungen zu diesem späteren thüringischen Landgrafenhaus und erweiterten ihren Besitz und ihre Machtstellung in Thüringen. 1178 erhielten die Ludowinger Landgrafen als Machtausgleich und auch zur Bestätigung ihrer eigenen Fürstenwürde das Recht, vier Hofämter zu unterhalten, welche erblich an die Herren von Schlotheim als Truchsesse, die Herren von Fahner als Kämmerer, die Herren von Ebersberg als Marschälle und die Herren von Vargula als Schenken vergeben wurden. Von nun an nannte sich das jeweilig als Truchsess vorgesehene Mitglied aus der Familie der Herren von Schlotheim dapifer de Slatheim. Die anderen Familienmitglieder nannten sich weiterhin nur Herren von Schlotheim und/oder Mihla, partizipierten aber an der dem höheren Adel vorbehaltenen Truchsessenwürde, mit der sie über die mächtigen Landgrafen von Thüringen in die Auseinandersetzungen der europäischen Dynastien verwickelt waren.

An der Wahl des Hermann von Salza zum Hochmeister des deutschen Ritterordens waren sie beteiligt und stellten in der Folgezeit zahlreiche Ordensritter. Zwischen 1220 und 1228 trat Hermann I., Truchsess von Schlotheim, mehrfach als enger Vertrauter des Landgrafen Ludwig IV. (1216–1228) auf, nahm mit diesem 1225 an einer Gesandtschaft zum päpstlichen Stuhl nach Rom teil und begleitete den Landgrafen 1227/1228 auf dem Kreuzzug Kaiser Friedrichs II. nach Palästina, wobei er wahrscheinlich umgekommen ist. Der Leichnam des auf dem Kreuzzug ebenfalls verstorbenen Landgrafen Ludwig IV. wurde nach Eisenach überführt und seiner Ehefrau Elisabeth der Heiligen übergeben.

Das Geschlecht der Truchsessenfamilie von Schlotheim war zur Zeit der Ludowinger Landgrafen hoch angesehen und begütert. Sie widmeten frommen Zwecken bedeutende Stiftungen und gründeten zum Beispiel das Karmelitinnenkloster in Schlotheim. Sie hatten zeitweilig 28 ritterbürtige Vasallen, übten das Münzrecht aus und stellten 1280 einen Bischof, was in dieser Zeit ausschließlich dem Hochadel vorbehalten war.

Abstieg und Wiederaufstieg

Mit dem Aussterben der Ludowinger in Person des bereits zum deutschen König („Pfaffenkönig“) gewählten Heinrich Raspe IV. wurde die Stellung der Truchsesse in Thüringen geschwächt. Während sie unter dem Wettiner Heinrich dem Erlauchten in der Auseinandersetzung mit Sophie von Brabant (Tochter der heiligen Elisabeth) noch maßgeblich zur territorialen Aufrechterhaltung der Landgrafschaft Thüringen in den Grenzen des heutigen Freistaats beitragen konnten, hat sie der Kampf zwischen König Adolf von Nassau, König Rudolf von Habsburg und Landgraf Albrecht (dem Entarteten) einerseits und seinen Söhnen Friedrich dem Freidigen und Diezmann andererseits wirtschaftlich fast ruiniert. Nach der Zerstörung von Burg und Stadt Schlotheim durch Adolf von Nassau 1294/1295 verließen die Herren von Schlotheim ihren Stammsitz, zogen auf die Burg Almenhausen bei Schlotheim und waren gezwungen, zahlreiche Güter in Thüringen zu verkaufen, ohne allerdings völlig unterzugehen.

Die noch heute bestehende Familie der Herren und Truchsesse, späteren Freiherren von Schlotheim, hatte seit ca. 1342 bis ins 16. Jahrhundert auf Almenhausen in Thüringen ihren Stammsitz. Nach dem Genealogischen Handbuch des Adels ist der erste sicher nachweisbare Angehörige des Geschlechts, der Ritter Syffied von Slatheim[2], der am 16. Oktober 1359 erstmals urkundlich erscheint. Die durchgehend gesicherte Stammreihe der Familie beginnt mit Kersten von Slaytheym, gräflich-schwarzburger Landvogt auf Klingen, Groß-Ballhausen und Straußfurt, der zwischen 1390 und 1426 in Urkunden genannt wird.

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts sind in einer Generation noch 16 männliche Mitglieder der Familie von Schlotheim auf verschiedenen Gütern und in Allodialbesitz auf Almenhausen nachgewiesen. Die Bedeutung der Landgrafschaft Thüringen unter dem Wettiner Friedrich dem Freidigen und seinen Nachkommen und damit die Truchsessenwürde für Thüringen verblasste aber zu Gunsten der sächsischen Territorien der Wettiner und der erstarkten Grafschaften und freien Reichsstädte innerhalb Thüringens. Dies hatte zur Folge, dass die Herren von Schlotheim (geteilt in die Linien Slune und Surezzig) zunächst noch entsprechende Ämter bei den Wettiner Landgrafen innehatten, danach aber große Teile ihrer Besitzungen, unter anderem die Herrschaft Schlotheim, endgültig aufgaben und zeitweise sogar Lehensleute der Grafen von Schwarzburg für Almenhausen wurden, bis das Haus Wettin wieder die alte Verbindung der Herren und Truchsesse von Schlotheim zur Landgrafschaft Thüringen und damit auch gegenüber den späteren Wettiner Thüringer Landgrafen anerkannte und die Lehensherrschaft unter anderem über Auleben und Uthleben erneuerte, welche die Familie gleichzeitig neben Almenhausen besaß. Zahlreiche Mitglieder der Familie der Herren und späteren Freiherren von Schlotheim waren bis in die Neuzeit hohe Verwaltungsbeamte und Wissenschaftler sowie bekannte Offiziere in wettinischen, später auch in preußischen Diensten.

Freiherren von Schlotheim

Anerkennungsdiplom des alten Freiherrnstandes der Familie: vom 15. April 1788 vom Landgrafen Wilhelm IX von Hessen-Kassel für die Gebrüder Gottlieb Christian und Ernst Wilhelm v. Schlotheim - Söhne des General-Lieutnants und Gouverneurs von Kassel Carl Wilhelm Salomo Freiherr v. Schlotheim - und zwar auf Grund der nachgewiesenen Abkunft von uralten freien Territorialherren, welches Diplom später, am 5. Nov. 1812, vom Könige Hieronymus von Westfalen anerkannt wurde. 1866 wurde sämtlichen Herren von Schlotheim durch königlich preußisches und königlich sächsisches Dekret der Freiherrnstand bestätigt. Grafendiplom vom 9. Mai 1811 für Friedrich Wilhelm Freiherr v. Schlotheim, k.k. Kämmerer und Obersten bei Fürst Schwarzenberg Uhlanen ( nachmals Feldmarschall-Lieutnant), in Rücksicht seiner altfreiherrlichen Abkunft und zu Belohnung seiner persönlichen Verdienste.

Auszug aus dem Neuen allgemeinen deutschen Adels-Lexicon

Schlotheim - eins der ältesten und berühmtesten thüringischen Adelsgeschlechter, welches schon 1130 in solchem Ansehen stand, dass ihm, wie frühere Historiker annahmen und wie neuerlich und jetzt mehrfach angenommen wird, Kaiser Lothar das damals so mächtige Erb-Ober-Truchsessenamt der Landgrafschaft Thüringen verlieh, um danach den Landgrafen mit größerer Macht und Herrlichkeit zu umgeben. Doch sei nicht unerwähnt, dass Forscher der Neuzeit und unter diesen auch Freiherr v. Ledebur, die ehemaligen Erbtruchsesse deses Namens, Stammgenossen der v. Hagen mit der Schafschere und der Balkentheilung, für ein anderes Geschlecht halten.
Die Familie von Schlotheim besitzt eine, in socher Vollkommenheit wohl selten vorkommende Urkundensammlung über ihre Verhältnisse aus dem Zeitraume von 1178 bis zu dem Ausgange des 14. Jahrhunderts. Dieselbe liefert die Beweise, dass die freien Herren v. Schlotheim im 12, 13. und 14. Jahrhundert Territorial-Herren und bis 1330 im Besitz der Herrschaft Schlotheim in Thüringen waren; dass sie im 12. Jahrh. sich Grafen v. Schlotheim nannten; dass während des Zeitraums von 1244 bis zum Ausgange des 13. Jahrhunderts achtundzwanzig namhaft gemachte, thüringische ritterbürtige Geschlechter, von denen Manche noch jetzt blühen, ihre Vasallen waren; dass schon seit 1242 sehr häufig in ausgedehnter Weise das Siegelrecht und das Recht für Andere Urkunden auszustellen ausübten und dass sie 1290 das Münzrecht mit den sonstigen Regalien und 1293 auch die Hohe Gerichtsbarkeit besassen. Die Herren von Schlotheim sich seit 1288 und später häufig „von Gottes Gnaden Herren in Schlotheim“ schrieben und ihnen auch von anderer Seite die nur dem hohen Adel zukommenden Prädicate beigelegt wurden. Die Erbobertruchsesse gehörten zu den treuesten Anhängern Friedrich's und Diezmann's in den langjährigen Kriegen, welche diese mit ihrem Vater, Albrecht dem Entarteten, führten, doch wurde während der Fehden die Herrschaft Schlotheim mit den Schlössern so oft von den Feinden verwüstet, dass die Besitzer aus den Reihen der Territorial-Herren ausscheiden mussten: sie verkauften 1330 die Herrschaft Schlotheim an die Grafen von Hohnstein.
Die Erbtruchsesse von Schlotheim gehörten auch nach dieser Wendung des Glücks noch fünf Jahrhunderte hindurch zu den begütertertsten und angesehensten Geschlechtern Thüringens. Sie besassen die Güter Allmenhausen, Kutzleben, Stuffert, Westerengel, Straussfurth, Tennstedt, Heringen, Stedten(Stöten), Auleben, Uthleben und Bollenhausen und lebten, nach dem Manuscripte des v. Lingen und nach Valentin König, immer in einem Mittelstande zwischen den Grafen und dem niederen Adel. Eine Urkunde von 1454 nennt noch damals Glieder des Geschlechts, neben den Grafen von Schwarzburg, Stolberg, Mansfeld, Beichlingen und Hohnstein „echte und rechte Freischöppen Thüringens“

(Siehe Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon, im Vereine mit anderen Historikern herausg. von Ernst Heinrich Kneschke; 1867 S. 223/224)

Wappen der Schlotheim in Siebmachers Wappenbuch (1605)

Wappen

Das Stammwappen (ältestes erhaltenes Siegel aus dem Jahr 1359) zeigt in Silber einen gestürzten schwarzen Schild. Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Helmdecken ein natürlicher Pfauenwedel.

Die ursprüngliche Verwendung der Truchsessenwappen (zwei schwarze Schafscheren auf goldenen Grund)(siehe auch elbgermanische/warnische Scherengräber bis 500 n. Chr.) wurde später durch andere Wappenformen ergänzt bzw. ersetzt. Als Wappen verwendet wird heute auf Silber ein blaues oder schwarzes Herzschild, schwarz oder blau mit silbernem Rand, das an die Truchsessenschüssel oder eine im Frühmittelalter bestehende sächsische Herzogswürde erinnern soll.

Persönlichkeiten

  • Carl von Schlotheim (1796–1869), Regierungsbeamter und Abgeordneter, Schwiegersohn von Jerome I., König von Westphalen
General von Schlotheim

Siehe auch

Literatur

  • Karl Hermann Funkhänel: Über die Herren von Schlotheim als ehemalige Erbtruchsesse der Landgrafen von Thüringen, in: ZVThürGA 3, 1857/59, S. 1–20
  • Karl Hermann Funkhänel: Zur Geschichte alter Adelsgeschlechter in Thüringen. 1. Nachtrag zu der Abhandlung über die Herren von Schlotheim als ehemalige Erbtruchsesse der Landgrafen von Thüringen in: ZVThürGA 3, 1857/59, S. 187–194
  • Karl Aue: Zur Geschichte der Herren von Schlotheim und von Almenhausen in: ZVThürGA 3, 1857/59, S. 201–210
  • Heinrich Friedrich Theodor Apfelstedt: Notiz über das Wappen der Herren von Schlotheim in: ZVThürGA 3, 1857/59, S. 224–225
  • Karl Hermann Funkhänel: Noch eine Notiz über das Wappen der Herren von Schlotheim in: ZVThürGA 3, 1857/59, S. 363–364
  • Karl Hermann Funkhänel: Zur Geschichte alter Adelsgeschlechter in Thüringen. 6. Marschalle von Schlotheim? in: ZVThürGA 4, 1860/61, S. 184
  • Johannes Rogalla von Bieberstein: Adelsherrschaft und Adelskultur in Deutschland. Frankfurt a.M., 3. Auflage
  • Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 2001, ISSN 0435-2408

Fußnoten

  1. Herkunft der Ludowinger ist umstritten
  2. Domarchiv Erfurt, Urkunde 614

Weblinks


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