Friedrich Gottlob Nagelmann

Friedrich Gottlob Nagelmann

Friedrich Gottlob Nagelmann (* 3. September 1889; † 29. Februar 1994) ist ein fiktiver deutscher Verfassungsjurist, der seit Jahrzehnten in vielen rechtswissenschaftlichen Publikationen Erwähnung findet und Gegenstand satirischer Abhandlungen ist. Der ursprüngliche Erfinder Nagelmanns ist unbekannt; es scheint aber eine Verbindung zu anderen akademisch-politischen Witzfiguren wie dem fiktiven Bundestagsabgeordneten Jakob Maria Mierscheid, dem fiktiven Psychologen Ernst August Dölle und dem ebenso frei erfundenen Diplomaten Edmund Friedemann Dräcker zu bestehen.

Die Figur des F. G. Nagelmann ist einer der bekanntesten deutschen wissenschaftlichen Witze. So führt das „Who is who“ der deutschen Staatsrechtslehre Nagelmann als „Sachverhaltsbeauftragter, insbesondere für mystische Sachverhalte“ auf.

Die umfassendste Quelle über Nagelmanns Leben ist die von einem Kollegium Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht erstellte Festschrift Das wahre Verfassungsrecht. Zwischen Lust und Leistung, in der unter anderem Roman Herzog, Ernst Benda und Kay Nehm sowie zahlreiche weitere hochkarätige Juristinnen und Juristen zu Wort kommen. Die Figur hat auch Eingang in einige seriöse Enzyklopädien gefunden, so enthält Meyers Aktuelles Personenlexikon eine „Biographie“ Nagelmanns. Nagelmann ist auch – in einer Nebenhandlung – Figur in dem Kriminalroman „Leichen im Keller des Bundesverfassungsgerichts“ (1996) von Hendrik Hiwi.

Inhaltsverzeichnis

Fiktive Lebensgeschichte

Nagelmann wurde als Sohn des Forstrats Wenzel Wilhelm Nagelmann und seiner Gattin Sophie Charlotte, geb. Kleinschmidt, in Insterburg, Ostpreußen (heutiges Tschernjachowsk), geboren. 1908 machte er sein Abitur am Kant-Gymnasium in Königsberg. Thema seines Abituraufsatzes war „Hat uns der Kategorische Imperativ heute noch etwas zu sagen?“. Nagelmanns Conclusio im Aufsatz-Schluss lautete: „Er hat, denn ich bin mit ihm bislang immer gut gefahren.“ Danach diente er als Einjährig-Freiwilliger beim 1. Pommerschen Feldartillerie-Regiment Nr. 2 in Stettin. In Berlin lernte er während eines Offizierslehrgangs seine spätere Frau, Ännchen Agathe von Brockelsdorff, kennen.

Studienzeit

Ab 1910 studierte er an der Universität zu Königsberg Jura, Nationalökonomie und Ornithologie. Daneben betrieb er das Studium der Grundlagen der Augenheilkunde und nahm als Gasthörer an forstwissenschaftlichen Vorlesungen teil. Der letzte Aspekt ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Familientradition zu sehen, sondern auch mit seiner Vorliebe für juristische Fragen der lignogenen Verkehrswegeplanung zu erklären, die er bereits in den ersten Anfängervorlesungen erkennen ließ. Aufgrund der nachfolgenden Kriegswirren nur noch mündlich überliefert ist sein Zitat “Via lignissima melior quam nulla“ (Ein eindeutiger Holzweg ist besser als gar kein Weg).

Er setzte sein Studium der Rechte ab 1912 in Heidelberg, Greifswald und Berlin fort; erwähnenswert sind seine vertieften Studien im Römischen Recht in Heidelberg bei Professor von Sultzhoff. Vom Kriegsdienst wurde er wegen verschiedener Leiden, vor allem Stab- und Kurzsichtigkeit, befreit. Aus der Reserve wurde er als Oberstleutnant der Landwehr entlassen.

1915 schloss er das Studium in Königsberg mit dem ersten Staatsexamen ab; er erreichte die selten vergebene Note: „besonders befriedigend“. Im selben Jahr heiratete er Frl. von Brockelsdorff. In der Ehe blieb Nagelmann nicht ohne Anfechtungen. Er unterhielt eine Affäre mit der wesentlich jüngeren Henriette Heinbostel, die später zur ersten Oberlandesgerichtspräsidentin Deutschlands wurde. In der Heinbostel-Festschrift wird von "sexuellen Heftigkeiten" zwischen den beiden Juristen berichtet.

Referendariat

Den Referendarsdienst absolvierte er zunächst in der Kolonialverwaltung von Deutsch-Ostafrika. Hier lernte er den späteren Legationsrat und vormaligen Vizekonsul Edmund F. Dräcker kennen, der 1914 aus Bombay (heutiges Mumbai) via Tsingtau nach Mahiwa gekommen war. Über Zeitpunkt und Ort seiner ersten Begegnung mit dem Psychologen Ernst August Dölle, dem Kämpfer gegen den Optozentrismus in der Wahrnehmungspsychologie, herrscht noch Unklarheit.

Nach verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsstationen bestand er 1921 die Assessorprüfung am preußischen Justizprüfungsamt mit der Note: „ganz gut“. Von diesem Jahr an war er bis 1928 in der preußischen Forstverwaltung tätig.

Seine Dissertation fertigte er über das Thema „Das 'ius cogens' bei Adalbert von Rüppurr“ bei Prof. M. E. Chandon in Königsberg an. Die Promotion wurde 1925 mit der Note „elegantissime“ bewertet. Für dasselbe Jahr wird ein Studienaufenthalt in Bonn angenommen, wie aus einer Gedenktafel an einem Haus in der Kessenicher Straße hervorgeht, wo er seit 1924 gewohnt haben soll.

Berufsleben

Auch als Gerichtsassessor am Amtsgericht Halle (Saale) setzte er seine Arbeiten am sechsbändigen Einführungswerk „Die Preußische Forstverwaltung“, Berlin 1930, fort. Zudem veröffentlichte er zahlreiche Beiträge in „Der Forstverwalter“.

Ab 1930 war er an das Reichsaußenministerium abgeordnet. Dort befasste er sich u.a. mit rechtsvergleichenden Untersuchungen zum Reichserbhofgesetz. Bekannt wurden daraus die sog. Nagelmann'schen Thesen zur Rechtsvergleichung, die zum Tenor manchen Repetitoriums gehören: „Manches ist anders, manches genauso“. Unklar ist, ob die Schreibweise korrekt ist oder auf Nagelmanns ostpreußische Herkunft zurückzuführen ist. In einem nicht datierten Autograph Nagelmanns ist die Schreibweise Mannches ist anders, Mannches genauso zu finden. Ein anderes Schriftstück enthält Hinweise darauf, dass Nagelmann seine beiden kaschubischen Kurzdrahthaarteckel Mannche und Mannches genannt haben könnte.

Trotz seiner Weigerung, in die NSDAP einzutreten, gelang es ihm durch Empfehlung von Prof. Dr. Delle-Erdmann und Ministerialdirigent Dr. Czibultski, am Reichsjustizministerium tätig zu werden. Dort war er maßgeblich an der Hinterlegungsordnung und an der Justizbeitreibungsordnung beteiligt. In dieser Zeit brach auch sein belletristisches Talent durch. So schrieb er den Gedichtband „Insterburger Sonette“ (1938) und den autobiographischen Roman „Erlebnisse eines Forstadjunkten" (Winsen a. d. Luhe 1940), der durch seine profunde, in Elternhaus, Studium und Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse und Beschreibung des forstlichen Seins noch heute besticht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er entnazifiziert und in das Bundesministerium der Justiz übernommen. Dort beteiligte er sich an den vorbereitenden Arbeiten zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Ab 1952 war er an das Bundesverfassungsgericht als erster wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Hier wirkte er an zahlreichen Entscheidungen mit, u.a. dem Erschöpfungsbeschluss BVerfGE 2, 123 und dem Junktimklauselbeschluss BVerfGE 4, 219. Ab 1956 folgte ein Forschungsaufenthalt an der renommierten Princeton Law School in den USA. Gleichwohl wirkte er weiter für das Staatswohl, insbesondere als Mentor des Bundestagsabgeordneten Jakob M. Mierscheid. In Baden-Baden wurde laut Zeitungsberichten eine Straße nach Friedrich Gottlob Nagelmann benannt.

1989 veröffentlichte Nagelmann zum Thema der "Artenschutz und Staatshaftung - Wer zalt bei Steinlaus-Schäden?". Der Aufsatz war seinerzeits vielbeachtet, als Steinläuse vor allem in der Umgebung der Berliner Mauer, einem staatlich eingerichteten Steinlaus-Biotop, massive Schäden an der Bausubstanz verursachten. Die Arbeit gilt seit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 als verschollen bzw. es wurden bisher nur einzelne Fragmente, sog. Köln-Flocken, identifiziert.

1992 meldete er sich dann bei der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Dort wird er noch als Sachverhaltsbeauftragter, insbesondere für mystische Sachverhalte (u.a. Haushalt und Finanzen, Religion) geführt. In seinem Aufsatz „Qualitätssicherung in der Justiz“ (DStZ 2002, 885) beschäftigt er sich mit der Persönlichkeitsbildung und Outputsteigerung von Richtern durch intensive Naturerlebnisse (Natural Born Judicial Resource Management).

Tod

1994, am 29. Februar, starb der Hochbetagte qualvoll, als ihm ein Frosch im Halse stecken blieb. Roman Herzog brachte es in seiner ergreifenden Trauerrede auf den Punkt: "Nagelmann, der vor mir herzog, war in der Tat kein Frosch!"

1995 erschien postum sein Aufsatz „Weniger reine Rechtslehre – mehr sauberes Denken“ (Betriebs-Berater 1995, 2024).

Ebenfalls postum erschien im Jahre 1995 in einem bisher unbekannten Verlag in Bielefeld sein im Nachlass aufgefundenes Opus "Der Parlamentarier als Störenfried - für mehr Ordnung im Bundestag".[1] Dieses von der Staatsrechtswissenschaft häufig verkannte Werk entstand auf Anregung seines langjährigen Fernschachpartners Jakob M. Mierscheid. Wesentlicher Inhalt ist der Entwurf eines "gestaffelten Sanktionensystems" im Hinblick auf turbulente Plenarsitzungen des deutschen Bundestages. Dabei verarbeitete Nagelmann Kenntnisse der modernen Erwachsenenpädagogik, bewies also einmal mehr die nachhaltig interdisziplinäre Dimension seiner Forschungen.

Im Jahre 2011 erschien schließlich - ebenfalls postum und ohne nähere Informationen zur Herkunft des Manuskripts - Nagelmanns Festschriftenbeitrag "Führungsinstrumente in einem obersten Bundesgericht" in "Steuerrecht im Rechtsstaat" (Festschrift für Wolfgang Spindler zum 65. Geburtstag, hrsg. von Rudolf Mellinghoff, Wolfgang Schön und Hermann-Ulrich Viskorf - ISBN 978-3-504-06045-9). Die Authentizität des Manuskripts wurde von der Familie Nagelmanns noch nicht bestätigt. Führende Nagelmann-Forscher äußern hinter vorgehaltener Hand die Vermutung, hier wolle ein sog. akademischer Trittbrettfahrer seinen Thesen durch die Verwendung des Nagelmann-Gütesiegels unzulässigen Auftrieb verleihen.

Literatur

  • Dubrowsky, Hella: Rendezvous der Schatten. Gryphon-Verlag 2004, ISBN 3-935192-83-5.
  • Umbach, D.C./Urban, R./Fritz, R./Böttcher, H.-E./v. Bargen, J.: Das wahre Verfassungsrecht. Zwischen Lust und Leistung. Baden-Baden (Nomos Verlagsgesellschaft) 1984. Mit einem Vorwort von Prof. Dr. Wolfgang Zeidler, einem Zwischenwort von Prof. Dr. Roman Herzog und einem Nachwort von Prof. Dr. Ernst Benda. ISBN 3-7890-1064-2
  • Hiwi, Hendrik (Ps.): Leichen im Keller des Bundesverfassungsgerichts Nomos-Verlag 1996.
  • Görres-Ohde, Konstanze; Nöhre, Monika; Paulsen, Anne-José: Die OLG-Präsidentin - Gedenkschrift für Henriette Heinbostel, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007

Einzelnachweise

  1. Erstmalig zitiert von Alexander Hartmann: Unterlassungsansprüche im Internet - Störerhaftung für nutzergenerierte Inhalte, München:C.H.Beck 2009, S. 194 (Fn. 997), online abrufbar unter www.stoererhaftung.de, ISBN 3-406-59658-4.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nagelmann — steht für: Wehrmann in Eisen, ein Kriegswahrzeichen zur Spendensammlung im Ersten Weltkrieg Nagelmann ist der Familienname folgender Personen: Friedrich Gottlob Nagelmann (1889–1994), ein fiktiver deutscher Verfassungsjurist …   Deutsch Wikipedia

  • Humoros scientificus — Der wissenschaftliche Witz ist ein Witz mit Bezug zur Wissenschaft. Der Begriff ist nicht klar umgrenzt. Er umfasst zumindest eine Form des Insiderwitzes, die Fachwissen zum Verständnis der Pointe voraussetzt. Solche Witze tauchen häufig in… …   Deutsch Wikipedia

  • Magischer Rauch — Der wissenschaftliche Witz ist ein Witz mit Bezug zur Wissenschaft. Der Begriff ist nicht klar umgrenzt. Er umfasst zumindest eine Form des Insiderwitzes, die Fachwissen zum Verständnis der Pointe voraussetzt. Solche Witze tauchen häufig in… …   Deutsch Wikipedia

  • Montagezwerg — Der wissenschaftliche Witz ist ein Witz mit Bezug zur Wissenschaft. Der Begriff ist nicht klar umgrenzt. Er umfasst zumindest eine Form des Insiderwitzes, die Fachwissen zum Verständnis der Pointe voraussetzt. Solche Witze tauchen häufig in… …   Deutsch Wikipedia

  • Siemens-Lufthaken — Der wissenschaftliche Witz ist ein Witz mit Bezug zur Wissenschaft. Der Begriff ist nicht klar umgrenzt. Er umfasst zumindest eine Form des Insiderwitzes, die Fachwissen zum Verständnis der Pointe voraussetzt. Solche Witze tauchen häufig in… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundgesetzkommentar — Ein Grundgesetz Kommentar ist ein Gesetzeskommentar, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand hat. Die einzelnen Artikel des Grundgesetzes werden interpretiert, und es werden wissenschaftliche Arbeiten sowie… …   Deutsch Wikipedia

  • Mangoldt-Klein — Ein Grundgesetz Kommentar ist ein Gesetzeskommentar, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand hat. Die einzelnen Artikel des Grundgesetzes werden interpretiert, und es werden wissenschaftliche Arbeiten sowie… …   Deutsch Wikipedia

  • Mangoldt–Klein — Ein Grundgesetz Kommentar ist ein Gesetzeskommentar, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand hat. Die einzelnen Artikel des Grundgesetzes werden interpretiert, und es werden wissenschaftliche Arbeiten sowie… …   Deutsch Wikipedia

  • Maunz-Dürig — Ein Grundgesetz Kommentar ist ein Gesetzeskommentar, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand hat. Die einzelnen Artikel des Grundgesetzes werden interpretiert, und es werden wissenschaftliche Arbeiten sowie… …   Deutsch Wikipedia

  • Schmidt-Bleibtreu — Ein Grundgesetz Kommentar ist ein Gesetzeskommentar, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand hat. Die einzelnen Artikel des Grundgesetzes werden interpretiert, und es werden wissenschaftliche Arbeiten sowie… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”