Günter Freiherr von Gravenreuth

Günter Freiherr von Gravenreuth

Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (* 12. Juli 1948 in München; † 22. Februar 2010 ebenda;[1] gebürtig Günter Werner Dörr) war ein Münchner Rechtsanwalt und Verleger. Er erlangte breite Bekanntheit durch umstrittene Abmahnungen, die er gegen Urheber- und Markenrechtsverletzungen anstrengte. Darüber hinaus verfasste er viele juristische Fachveröffentlichungen über den Gewerblichen Rechtsschutz.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Günter Freiherr von Gravenreuth, Sohn von Ernst Ludwig Dörr (1921–1987) und Herta Amalie Freiin von Gravenreuth (1917–1985), erlernte bis 1966 den Beruf des Technischen Zeichners, absolvierte anschließend an der FH München 1973 ein Maschinenbau-Studium als Diplom-Ingenieur (FH) und von 1973 bis 1978 an der LMU München ein Studium in Rechtswissenschaften.[2] Dabei wurde er Mitglied in der K.B.St.V. Rhaetia München und machte eine erste EDV-Ausbildung, in der er eine CDC Cyber 175 mit COBOL-Programmen, in Lochkarten gestanzt, instruierte.[2] Als Rechtsreferendar war er beim Bundespatentgericht, in einer Markenkammer des LG München I sowie in einer auf Patente spezialisierten Kanzlei tätig.

Ab 1981 war er als Anwalt zugelassen und war zunächst bei einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in München und dann bei einer Freisinger Patent- und Rechtsanwaltskanzlei tätig. Ab 1985 war er selbständig, seit 1987 mit eigener Kanzlei. Seine Tätigkeitsschwerpunkte lagen im Bereich EDV-Recht, Internet-Recht, Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz.[2]

Am 22. Februar 2010 nahm sich Gravenreuth mit seiner Schusswaffe das Leben.[3][4][5] In seinem per E-Mail verschickten Abschiedsbrief begründete er dies mit familiären, finanziellen und gesundheitlichen Problemen.[6][7] Wenige Tage zuvor hätte er eine 14-monatige Haftstrafe wegen vollendeten Betruges antreten müssen, war aber zum Haftantritt nicht erschienen.[8] Er ist auf dem Münchener Nordfriedhof begraben.

Tätigkeiten

Bereits in den 1980er Jahren gab Gravenreuth Computerzeitschriften wiederholt Interviews zum Thema der so bezeichneten „Raubkopien“ und verfolgte Asterix-Plagiate, in denen unlizenzierte Zeichnungen aus Asterix-Bänden mit neuen Texten in den Sprechblasen versehen wurden, um damit zum Beispiel auf satirische Weise gegen Kernkraft („Asterix und das Atomkraftwerk“), gegen die Nachrüstung („Asterix in Bombenstimmung“) oder gegen die „Startbahn West“ („Asterix im Hüttendorf“) zu protestieren. So wurden Tauschanzeigen von Comic-Sammlern durchsucht und Anfragen nach diesen Comics an alternative Buchhandlungen angeschrieben. Anbieter dieser Hefte erhielten Abmahnungen. Gegen den Veranstalter des Kölner Comic-Tauschtags stellte er Strafantrag, weil ein Teilnehmer dieser Veranstaltung entsprechende Hefte anbot und der Veranstalter dies wusste. Außerdem sorgte Gravenreuth dafür, dass diese Hefte seit 1985 im Comic-Preiskatalog nicht mehr mit Sammlerwert aufgeführt werden. Die Plagiate hatten zuletzt einen Sammlerwert, der um ein mehrfaches höher war als der der Originalhefte.

Die Mitglieder der Cracker-Gruppe Radwar, die auf dem Homecomputer Commodore C64 aktiv waren, wurden Mitte der 1980er Jahre von Gravenreuth verfolgt. Durch Einladen von Gravenreuths auf Partys entwickelte sich in der Folgezeit eine Art Hassliebe zwischen den Softwarepiraten und dem Anwalt.

Bekannt wurde Gravenreuth, als einer seiner Testbesteller Ende 1992 auf verdächtig erscheinende Kleinanzeigen in Computerzeitschriften, in denen überwiegend Privatleute inserierten, die sogenannten „Tanja-Briefe“ (unter dem Pseudonym „Tanja Nolte-Berndel“ und einigen weiteren weiblichen Pseudonymen) versandte.[9][10] Teilweise war diesen Briefen sogar ein Foto (aus einer Bildagentur) der vermeintlichen 15-jährigen Schreiberin beigelegt. Falls ein so Angeschriebener auf die Bitte um Software-Tausch des angeblichen Teenagers einging, wurde dieser bei entsprechender Beantwortung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt, gegebenenfalls auch angezeigt. Auch führten einige Fälle zu Hausdurchsuchungen. Von Kritikern wurde Gravenreuth vorgeworfen, dass er die Abgemahnten zu den Straftaten selbst aufgefordert habe; dieser Vorwurf wurde jedoch von den Gerichten nicht bestätigt.

Später tauchte sein Name immer wieder im Zusammenhang mit Abmahnungen auf, in denen er hauptsächlich Ansprüche aus dem Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes durchsetzte. Die inhaltliche und formale Berechtigung war in einzelnen Fällen auch unter Juristen umstritten. Unter anderem galt dies für die Fälle der Marken „Rainbow“[11], „Triton“[11], „Ballermann“ und „Explorer“.[12] Durch diese Abmahnungen waren neben großen Firmen auch viele einzelne Personen und kleinere Firmen betroffen, die sich in Unkenntnis der eigenen Rechtsposition oft im Zweifel dafür entschieden, einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden und die im Rahmen der Abmahnung erhobenen Forderungen zu begleichen. Den Vertrieb einer Linux-Distribution von SuSE stoppte Gravenreuth wegen einer Markenrechtsverletzung mittels einer einstweiligen Verfügung.[13]

Gravenreuth trat unter anderem als Anwalt der Ratinger Firma Symikron in Erscheinung, die als Inhaberin der Marke „Explorer“ zahlreiche Website-Betreiber abmahnte, die den Begriff „Explorer“ auf ihren Seiten verwendeten. Bei der Verteidigung der Marke „Explorer“ kam es zu Ungereimtheiten bezüglich mehrerer von Mitarbeitern und Geschäftsführern der Symikron GmbH abgegebener Versicherungen an Eides statt. Das Landgericht München I erklärte im Urteil vom 19. Juni 1996 – 7 HKO 11205/96, dass es diese für unglaubwürdig halte.[14] Später wurde in Prozessen behauptet, Microsoft habe für die Verwendung des Namens „Explorer“ für den in Windows enthaltenen Dateimanager und Browser einen Lizenzvertrag mit Symikron abgeschlossen. Das Deutsche Patent- und Markenamt ließ jedoch die Marke „Explorer“, deren Inhaber Symikron war, wegen Bösgläubigkeit löschen.[15]

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2002 machte Günter von Gravenreuth Schlagzeilen mit Abmahnungen und – wenn keine Unterlassungserklärungen abgegeben wurden – auch gerichtlichen Verfahren bezüglich E-Cards gegen Parteien wie die SPD, FDP, PDS, DVU, die Grünen und Die Republikaner. Diese hatten an der Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails über sogenannte E-Cards mitgewirkt.

Im Jahre 2007 scheiterte er mit mehreren Anträgen, so einer einstweiligen Verfügung, gegen die taz. Im Verfahren 15 O 346/06 scheiterte sein Anspruch daran, dass nach Ansicht des LG Berlin dem Verwender des Double-Opt-In-Verfahrens nicht zugemutet werden kann, in jedem Einzelfall auszuschließen, dass dieses missbraucht wird. So scheiterte er im gleichen Jahr auch gegen mindestens eine weitere Firma vor dem AG München ebenfalls darin, mittels einer einstweiligen Verfügung gegen den Versand von Opt-In-Bestätigungen vorzugehen.

In der IT-Szene und unter anderen Juristen hatte Gravenreuth vehemente Kritiker, die sich mit ihm zum Teil erbitterte Streitgespräche in den verschiedensten Diskussionsforen lieferten. In einem der bekanntesten deutschen Foren, dem Heise-Forum, wurde ihm „virtuelles Hausverbot“ erteilt, und er durfte nach Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung dort keine Beiträge mehr verfassen.[16][17] Die Widerklage in diesem Prozess, in der es um die Verlinkung privaten Bildmaterials ging, verlor Heise vor dem OLG München.[18]

In ein anderes Forum klagte er sich nach einer ähnlichen Sperre erfolgreich wieder „hinein“.[19]

Von 1988 bis 2005 arbeitete Gravenreuth mit Bernhard Syndikus zusammen. Beide traten als Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus Rechtsanwälte auf. 2005 schied Syndikus aus der Kanzlei aus.

Verurteilungen

Wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde Günter Freiherr von Gravenreuth im Jahr 2000 in München zu einer Geldstrafe verurteilt.[20]

Gravenreuth wurde am 16. April 2008 vom Landgericht München (nach einer Absprache) rechtskräftig zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt, die sich aus den Bewährungsstrafen zweier erstinstanzlicher Urteile wegen Untreue von sechs (ursprünglich neun Monaten) und sieben Monaten zusammensetzte. Die erstinstanzlichen Urteile befanden, dass Gravenreuth im Jahr 2002 Mandantengelder rechtswidrig einbehalten und dem eigenen Vermögen einverleibt hatte.[21][22][20] Die Verkürzung einer der Vorstrafen um drei Monate und die damit unter zwölf Monaten liegende Gesamtstrafe waren hinsichtlich der weiteren Berufsausübung für Gravenreuth von Interesse, da ihn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr als unwürdig im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO[23] hätte erscheinen lassen, so dass die Zulassung als Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 BRAO[24] zu widerrufen gewesen wäre.

Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.[25] Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz hatte pfänden lassen und versucht hatte, diesen zu versteigern, wobei er angab, er habe nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten. Die taz erstattete daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt, und er versuchte sich mit „mangelnder Rechtskenntnis“ und dem „Chaos in seinem Büro“ zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass „die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt“ werden müsse. Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.[26][27][28][29][30] Gravenreuth legte Berufung ein.[20] Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein.[31][32][33] Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein (siehe dazu auch oben die Angaben zur BRAO).[34]

Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen.[35] Das Kammergericht wertet die strafbare Handlung von Gravenreuths als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen.[36] Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte.[37] Er erschien jedoch nicht zum Haftantritt und entzog sich der drohenden Festnahme durch Suizid.

Änderung des Familiennamens

Günter Freiherr von Gravenreuth wurde als Günter Dörr geboren. Im Zuge der Liberalisierung des deutschen Namensrechts änderten seine Eltern den Ehenamen in den Geburtsnamen seiner Mutter, am 24. Juni 1980 schloss er selbst sich dieser Entscheidung an.[38][39] Juristisch betrachtet ist diese Namensänderung rückwirkend (ex tunc) gültig: Er trug also seinen nachträglich angenommenen Familiennamen Freiherr von Gravenreuth rechtlich gesehen bereits von Geburt an.

Gravenreuth scheiterte vor dem Landgericht München I mit dem Versuch, die Nennung seines Geburtsnamens in einem Internetforum verbieten zu lassen.[38]

Schriften

Artikel und Beiträge (Auszug)

  • Unterlassungsanspruch gegen Software-Kopier-Programme? In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. 1985, S. 504. (Eine Diskussion, die 2004 durch das geänderte Urheberrechtsgesetz erneut aufkam.)
  • Dunkelziffern und Schadenshöhe im Bereich der Software-Piraterie. In: Computer und Recht. 1986, S. 111.
  • Probleme im Zusammenhang mit der Minderung oder Wandelung mangelhafter Software. In: Betriebs-Berater. 1989, S. 1925.
  • Günter Freiherr von Gravenreuth, Alexander Kleinjung: Sind kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummern im Rahmen der Anbieterkennung gemäß § 6 TDG zulässig?. In: JurPC. Web-Dok. 273/2003, Abs. 1–22 ([1])
  • Open Source und fremder Code nach zwingendem nationalem Recht. In: JurPC. Web-Dok. 209/2004, Abs. 1–17 ([2])

Bücher (Auszug)

Einzelnachweise

  1. Virtuelle Traueranzeige. In: gravenreuth.de. 22. Februar 2010, archiviert vom Original am 24. Februar 2010, abgerufen am 22. Februar 2010: „† 22. Februar 2010“
  2. a b c Günter Freiherr von Gravenreuth: Curriculum Vitae. Archiviert vom Original am 24. Juli 2008. Abgerufen am 22. Februar 2010.
  3. Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot. In: Heise-Online vom 22. Februar 2010
  4. Umstrittener Abmahn-Anwalt ist tot. In: Sueddeutsche.de" vom 22. Februar 2010
  5. Selbstmord: Abmahn-Anwalt ist tot. In: Abendzeitung vom 22. Februar 2010
  6. Abmahn-Anwalt erschießt sich. In: Die Welt vom 23. Februar 2010
  7. Peter Muehlbauer: Günter von Gravenreuth beging Selbstmord. In: Telepolis. Verlag Heinz Heise, 22. Februar 2010, archiviert vom Original am 23. Februar 2010, abgerufen am 22. Februar 2010.
  8. "Abmahn-Anwalt" begeht Selbstmord In: Stern vom 22. Februar 2010
  9. Dirk Estenfeld: „Die Geschichte der Tanja N. Über die Praktiken des Herrn Gravenreuth“. In: Chippie. hr2, 1. Oktober 1994.
  10. Blog-Eintrag mit Grafiken der Tanja-Briefe
  11. a b Georg Schnurer: Triton: Vorsicht, Abmahnung!, c't 8/95, S. 26
  12. heise online: OLG München: „FTP-Explorer“-Link verletzt Markenrecht, 2. August 2001
  13. tecCHANNEL: Verfügung: Gravenreuth stoppt SuSE-Linux, 9. Januar 2001
  14. Jurawelt.com: LG München I: Explorer/Explora (Wiedergabe des Urteils des Landgerichts München I vom 19. Juni 1996 – 7 HKO 11205/96)
  15. heise.de: Marke "Explorer" wegen Bösgläubigkeit gelöscht. Vom 30. Juli 2002
  16. Foreneintrag des Heise-Redakteurs H. Bleich vom 16. Januar 2006 bei Heise-Online
  17. Heise online: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber, 12. Februar 2007
  18. Verlinkung auf Bilder im Internet im Kontext mit der anwaltlichen Tätigkeit des Abgebildeten. OLG München, Urteil vom 26. Juni 2007
  19. LG München I Az. 12 O 16615/06 – unveröffentlicht
  20. a b c die tageszeitung: Bewährungsstrafe für von Gravenreuth, Artikel vom 16. April 2008
  21. RA Eisenberg: Urteilsgründe des LG Berlin mit Schilderung der Taten
  22. heise online: Gravenreuth rechtskräftig zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt, Meldung vom 16. April 2008
  23. § 7 Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  24. § 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
  25. heise.de: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt. Vom 12. September 2007
  26. Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt Die Tageszeitung, 11. September 2007
  27. Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt , heise online, 12. September 2007
  28. Spiegel Online: Sechs Monate Haft für „Abmahn-Anwalt“
  29. Er hat einfach nicht aufgehört, Interview mit Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt der taz, Telepolis, 18. September 2007.
  30. „Wissentlich gegen die Rechtsordnung“, Die Tageszeitung, 6. November 2007
  31. Abmahnanwalt zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, heise online, 17. September 2008
  32. Wegen Betrugs hinter Gitter, taz, 17. September 2008
  33. Abmahnanwalt zu Gefängnisstrafe verurteilt, Süddeutsche, 18. September 2008
  34. „Abmahn-Anwalt“ erhält lange Gefängnisstrafe, Welt Online, 18. September 2008
  35. Revisionsurteil vom 2. Februar 2009, RAe Eisenberg & Dr. König, 6. Februar 2009
  36. Abmahnanwalt muss in Haft, taz, 6. Februar 2009
  37. Gravenreuth soll im Februar seine Haft antreten, Telepolis, 9. Dezember 2009
  38. a b Landgericht München I, Urteil v. 25. Oktober 2006 – Az.: 30 O 11973/05 – Hausrecht bei Internet-Foren,
  39. Heise online: Was war. Was wird., 11. Februar 2001

Weblinks


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