Hermine Ryan

Hermine Ryan

Hermine Braunsteiner-Ryan (* 16. Juli 1919 in Wien; † 19. April 1999 in Bochum) war zur Zeit des Nationalsozialismus Aufseherin in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Majdanek. Sie wurde 1981 im Majdanek-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Arbeit in den KZ

Hermine Braunsteiner wurde 1919 als Tochter eines Metzgers in Wien geboren. Sie erhielt eine unpolitische und streng katholische Erziehung und besuchte von 1925 bis 1933 die Volks- und Hauptschule. Zwischen 1934 und 1938 arbeitete sie in einer Brauerei und als Haushaltsgehilfin und danach bis 1939 in einer Munitionsanstalt. Ende der 1930er Jahre wohnte sie bei einem Beamten, der sie vom Nationalsozialismus überzeugte. 1939 bewarb sie sich aufgrund besserer Bezahlung und Arbeitsbedingungen erfolgreich im KZ Ravensbrück. Sie trat ihren Dienst am 15. August 1939 dort an und wurde zur Aufseherin ausgebildet.

Ihre eifrige Pflichterfüllung ermöglichte Hermine Braunsteiner einen schnellen Aufstieg in der Aufseher-Hierarchie. 1941 wurde sie Leiterin der Kleiderkammer in Ravensbrück.

Am 16. Oktober 1942 wurde Braunsteiner in das KZ Majdanek in das besetzte Polen versetzt, wo sich ihre Karriere fortsetzte. Ein halbes Jahr später wurde sie Rapportführerin und kurz darauf Stellvertreterin der Oberaufseherin Else Ehrich.

Unter den Insassen galt Braunsteiner als grausamste und brutalste Aufseherin und wurde von ihnen „die Stute“ genannt, da sie Häftlinge mit ihren Stiefeln trat. Sie fiel besonders durch ihre grausame Behandlung von Kindern auf, die in Braunsteiners Augen als „nutzlose Esser“ galten. Sie bestrafte die Kinder durch Schläge und Peitschenhiebe, wenn sie sich zu hastig auf den Essenskübel stürzten oder ihre Häftlingsnummer nicht richtig angenäht hatten.

1943 erhielt Braunsteiner das Kriegsverdienstkreuz zweiter Klasse. Im Januar 1944 wurde Braunsteiner in das KZ Ravensbrück zurückversetzt, zunächst als Leiterin des Nebenlagers Genthin und dann auch Oberaufseherin. Nach Auflösung des Lagers anfang Mai 1945 floh sie vor den sowjetischen Truppen zurück nach Wien.

Leben nach Kriegsende und Entdeckung

1946 wurde Hermine Braunsteiner durch die österreichische Polizei verhaftet und an die Alliierten ausgeliefert. Sie verbrachte zwei Jahre in Internierungs- und Kriegsgefangenenlagern. 1949 wurde sie vom „Landesgericht für Strafsachen in Wien als Volksgericht“ für ihre Taten in Ravensbrück zu drei Jahren schwerem, verschärftem Kerker verurteilt, jedoch schon im Frühjahr 1950 wieder freigelassen. Acht Jahre später wanderte sie mit dem US-Soldaten Russel Ryan nach Kanada aus, heiratete ihn und zog daraufhin mit ihm zusammen in die Vereinigten Staaten in den New Yorker Stadtteil Queens. Weder ihrem Mann noch den amerikanischen Behörden erzählte sie von ihrer Arbeit in den Konzentrationslagern. 1963 erhielt Hermine Braunsteiner-Ryan die amerikanische Staatsbürgerschaft. Ein Jahr später wurde sie jedoch von Simon Wiesenthal aufgespürt. Große Presseberichte und ein Ausbürgerungsverfahren folgten. 1971 verzichtete Braunsteiner-Ryan rückwirkend auf die US-Staatsbürgerschaft und war somit staatenlos. 1973 wurde sie in den Vereinigten Staaten verhaftet und der Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert und kam zunächst in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr.

Der Majdanek-Prozess

1975 wurde Braunsteiner-Ryan im Majdanek-Prozess zusammen mit acht anderen Mitarbeitern des Lagers angeklagt. Die Vorwürfe gegen Ryan lauteten „gemeinschaftlicher Mord in 1.181 Fällen und Beihilfe zum Mord in 705 Fällen“.

Hermine Braunsteiner-Ryan zeigte vor Gericht keine Regung oder gar Reue. Es wird berichtet, dass sie während der Verhandlung sogar Kreuzworträtsel gelöst hat. Sie war die meiste Zeit sehr schweigsam und wenn sie etwas sagte, bestritt sie die Vorfälle. Später nannte sie als Grund für ihr Handeln ihren Mangel an Lebenserfahrung und bezeichnete sich als „kleines Rad im Getriebe“. Über ihre Zeit im Lager berichtete sie: „… der ganze Eindruck und die ganze Atmosphäre im Lager haben mich seelisch sehr belastet, ich meine als Frau“. Während der Verhandlung erlitt Braunsteiner-Ryan zweimal einen Zusammenbruch. Sie wurde aufgrund einer Kaution ihres Ehemanns 1976 aus der Untersuchungshaft entlassen, wurde aber 1977-1978 wieder in Untersuchungshaft genommen, da sie versucht hatte, eine Zeugin einzuschüchtern. Wegen der zu erwartenden Verurteilung wegen Mordes wurde sie 1979 wieder in Untersuchungshaft genommen.

Das Gericht verurteilte Hermine Braunsteiner-Ryan 1981 zu einmal lebenslänglicher Haft. Wegen Beweismangels konnte sie jedoch nur in drei von neun Anklagepunkten verurteilt werden: Selektion mit Mord an 80 Menschen, Beihilfe zum Mord an 102 Menschen („Kinderaktion“) und Selektion mit gemeinschaftlichem Mord an 1.000 Menschen.

1996 wurde sie im Alter von 77 Jahren wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes durch Johannes Rau, den damaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, begnadigt. Sie starb am 19. April 1999 in Bochum.

Man vermutet, dass Braunsteiner-Ryans Benehmen im Prozess und zum Teil ihre Geschichte von Bernhard Schlink für seine Romanfigur Hanna in Der Vorleser als Inspiration oder Vorbild genutzt wurde. Schlink streitet jedoch ab, dass es ein Vorbild für Hanna gab.

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