Hessisches Abitur

Hessisches Abitur

Das hessische Abitur wird am Ende der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) und einer bestandenen Abiturprüfung in fünf Fächern vergeben.

Inhaltsverzeichnis

Die Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase umfasst in Hessen die 12. und die 13. Klasse (bei G9). Ihr Ergebnis geht in die endgültige Abiturnote ein.

Belegungspflicht

Deutsch und Mathematik müssen beide bis zum Abitur belegt werden und sind auch Prüfungsfächer. Beide Fächer werden vier Stunden pro Woche unterrichtet. Dazu muss eine Fremdsprache (meistens Französisch, Latein oder Englisch), die bereits in der Mittelstufe unterrichtet wurde, eine Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie), Geschichte, Ethik/Religion/Philosophie und Sport bis zum Abitur belegt werden. Weiter müssen zwei Halbjahre der Fächer Politik und Wirtschaft, sowie Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel belegt werden. Zusätzlich sind alternativ zwei Halbjahre einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik oder einer weiteren Fremdsprache zu belegen. Außerdem gibt es die Regelung, dass eine weitere Naturwissenschaft oder Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 12 bzw. für zwei Kurse zu belegen ist.

Im beruflichen Gymnasium muss das zweite Leistungsfach entweder Wirtschaftslehre (insbesondere Betriebswirtschaftslehre) oder Technikwissenschaft (Maschinenbau, Elektrotechnik, Bautechnik, Physik, Chemie, Biologie und Datenverarbeitungstechnik, Schwerpunkt bezogen oder Schwerpunkt übergreifend) oder Ernährungslehre, Gesundheitswissenschaften oder Agratechnik sein.

Leistungskurse

Es werden mindestens zwei Leistungskurse gewählt. Der erste Leistungskurs muss entweder eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft oder Mathematik sein. Der zweite Leistungskurs ist frei wählbar. Jeder Leistungskurs wird mit fünf Wochenstunden unterrichtet und wird im Abitur als Prüfungsfach schriftlich geprüft. Wichtig hierbei ist, dass in der gymnasialen Oberstufe jedes Fach außer Darstellendem Spiel und der dritten Fremdsprache (zum Beispiel Japanisch) Leistungskurs sein kann. Jedoch wird von Schule zu Schule variiert. So ist es möglich, dass Chemie als Leistungskurs wegen minimaler Belegung ausfällt. Werden mehr als zwei Leistungskurse gewählt, was teilweise möglich ist, dann werden nur zwei auch als Leistungskurse gewertet.

Grundkurse

Für eine Meldung zum Abitur müssen in den vier Halbjahren 22 Grundkurshalbjahre eingebracht werden. Allerdings zählt das Halbjahr 13/2 der im Abitur geprüften Grundkurse nicht. Bei einer optimalen Belegung lassen sich oft sehr gute Chancen für eine gute Abiturnote herstellen. Darüber hinaus kann man auch freiwillig Kurse besuchen, die über die Belegungspflicht hinausgehen. Dadurch werden die Kombinationsmöglichkeiten für die Abiturnote erhöht.

Leistungsbewertung

In der gymnasialen Oberstufe wird das Notensystem der Sekundarstufe I durch ein Punktesystem ersetzt. Das Punktesystem umfasst 0 bis 15 Punkte. 15 Punkte entsprechen der Note 1+ und 0 Punkte einer 6. Bei weniger als 5 Punkten gilt ein Kurs als unterbelegt, bei 0 Punkten als nicht belegt (Belegpflicht nicht erfüllt).

Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 96 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 91 %
13 1− 86 %
12 gut 2+ 81 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 76 %
10 2− 71 %
9 befriedigend 3+ 66 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 61 %
7 3− 56 %
6 ausreichend 4+ 51 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 46 %
4 schwach ausreichend 4− 41 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 34 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 27 %
1 5− 20 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

Abiturprüfungen

Abiturprüfungen finden in fünf Fächern statt. Dabei müssen alle Fachbereiche und Deutsch und Mathematik Teil der Prüfung sein. Daneben führte Hessen für das Schuljahr 2006/2007 außerdem das Zentralabitur ein, das eine Vergleichbarkeit der Schulen ermöglichen und jedem Schüler eine gleichgute Chance auf einen Abschluss geben soll.

Schriftliche Prüfungen

Jeder Schüler schreibt Prüfungen in seinen beiden Leistungskursen und einem weiteren Grundkursfach, wobei mindestens zwei Fachbereiche abgedeckt sein müssen. Diese Prüfungen sind seit 2006/2007 gleich (Zentralabitur) und werden zentral aus Wiesbaden gestellt. Die Prüfungen werden jedoch von Lehrern dezentralisiert bewertet mithilfe eines Bewertungsbogens aus Wiesbaden.

Mündliche Prüfungen

Neben den schriftlichen Prüfungen wird noch eine mündliche Prüfung in einem viertem Fach zur Pflicht. Bei dem letzten und fünften Fach kann der Schüler zwischen einer zweiten mündlichen Prüfung, einer Präsentation und einer besonderen Lernleistung wählen, wobei die Besondere Lernleistung auch in einem der ersten 4 Prüfungsfächer erbracht werden kann, sodass beispielsweise ein Schüler mit Geschichts Leistungskurs eine schriftliche Prüfung und eine Besondere Lernleistung mit dem Referenzfach Geschichte erarbeiten kann.[1]

Diese Prüfungen werden im Gegensatz zu den schriftlichen Prüfungen nicht landesweit gleich nach 2007 gewertet, sondern wie zuvor von dem unterrichtenden Lehrer gestellt und dezentralisiert geprüft.

Abiturnote

Die Abiturnote ist in drei Bereiche geteilt. Der Grundkursbereich, der Leistungskursbereich und der Abiturbereich. Von den Fächern Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache und einer Naturwissenschaft müssen jeweils vier Halbjahresnoten eingebracht werden. Jeweils zwei Halbjahresnoten müssen aus den Fächern Politik und Wirtschaft, Geschichte und Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel einfließen. Die beiden Noten aus dem Fach Geschichte müssen aus den Halbjahren 13/1 und 13/2 stammen. Außerdem müssen zwei weitere Halbjahresnoten aus dem Aufgabenfeld 2 (Geschichte, Politik- und Wirtschaft, Religion, Ethik, Philosophie) und zwei Halbjahresnoten einer Naturwissenschaft oder einer Fremdsprache eingebracht werden. Die Auswahl der anderen Fächer steht frei, es dürfen aber maximal drei Halbjahre aus dem Fach Sport eingebracht werden.

In den Leistungskursbereich fließen die Leistungskursnoten aus den Halbjahren 12/1, 12/2 und 13/1 jeweils doppelt gewichtet und die Noten aus dem Halbjahr 13/2 einfach gewichtet ein (beachte Erklärungen zum Abiturbereich weiter unten). Da es pro Halbjahr zwei Leistungskurse sind, gibt es insgesamt 8, von denen 6 doppelt gewichtet werden. Im Leistungskursbereich kann man maximal 210 Punkte erzielen und braucht mindestens 70 Punkte. Es müssen vier Kurse der ersten drei Halbjahre mit 5 oder mehr Punkten belegt werden. Kein Leistungskurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.

Der Grundkursbereich besteht aus 22 einfach gewerteten Noten. Die Halbjahresnoten von 13/2 der Prüfungsfächer fließen in den Abiturbereich mit ein. Im Grundkursbereich ist eine maximal Punktzahl von 330 Punkten möglich und eine minimale Punktzahl von 110 Punkten nötig. Maximal 6 dieser 22 Noten dürfen unter 5 Punkten liegen, keine darf 0 Punkte sein.

Der Abiturbereich setzt sich aus den Abiturprüfungen mit dreifacher Gewichtung und den Noten der Prüfungsfächer im Prüfungshalbjahr einfach gewichtet zusammen. Keine der Prüfungen darf mit 0 Punkten absolviert werden. Die Noten der Prüfungsfächer aus den Prüfungshalbjahren darf nicht 0 Punkte sein. In drei Prüfungen, darunter eine Leistungskursprüfung, müssen jeweils mindestens 5 Punkte erreicht werden. Im Abiturbereich kann man maximal 300 Punkte erreichen und muss mindestens 100 Punkte erreichen.

Das Abitur gilt als bestanden, wenn der Abiturient mindestens 280 Punkte erreicht hat. Dies entspricht der Abiturnote 4,0. Maximal können 840 Punkte erreicht werden, ab 768 Punkten wird die Abiturnote 1,0 vergeben.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasiums siehe §25 (4)[1]

Weblinks


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