Landkreis Marienburg (Westpreußen)

Landkreis Marienburg (Westpreußen)

Der preußisch-deutsche Landkreis Marienburg (Westpr.) bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 die Stadt Marienburg sowie 36 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Gebiet, in dem später der Landkreis Marienburg entstand, gehörte vor der Eroberung, Christianisierung und Kolonisation durch den Deutschen Orden im Mittelalter zum Siedlungsgebiet des slawischen Volksstammes der Pruzzen oder Preußen. Nach dem Niedergang der Herrschaft des Deutschen Ordens im Jahre 1466 befand es sich bis 1772 unter polnischer Herrschaft. Anschließend kam das Gebiet an die Preußische Monarchie.

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. April 1818 der Kreis Marienburg im Regierungsbezirk Danzig in der preußischen Provinz Westpreußen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Marienburg, Neuteich und Tiegenhof. Das Landratsamt war in Marienburg.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen. Der Regierungsbezirk Danzig blieb dabei bestehen.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Berent am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.

Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 und dem damit verbundenen Zerfall der Provinz Westpreußen wurde der Kreis Marienburg vorläufig dem Regierungspräsidenten in Marienwerder und dem Oberpräsidenten in Königsberg unterstellt, soweit der Kreis beim Deutschen Reich verblieb; das galt für alle Gebiete östlich der Nogat. Die westlich der Nogat gelegenen Teile kamen zur Freien Stadt Danzig. Zu dieser Zeit wurde die Schreibweise Marienburg (Westpr.) üblich.

Zur Vorbereitung der Volksabstimmung über die zukünftige Zugehörigkeit des Kreises wurde das Kreisgebiet wenig später der „Interalliierten Kommission für Regierung und Volksabstimmung“ in Marienwerder unterstellt.

Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung am 1. Juli 1920 verblieb der Kreis bei Deutschland. Nunmehr konnten endgültige Regelungen hinsichtlich der Reste der Provinz Westpreußen getroffen werden. Zum 1. Juli 1922 wurde der Kreis Marienburg förmlich in die Provinz Ostpreußen eingegliedert. Der Regierungsbezirk „Marienwerder“ wurde aus Traditionsgründen in Regierungsbezirk „Westpreußen“ umbenannt. Der Sitz des Regierungspräsidenten blieb weiterhin in Marienwerder.

Zum 1. September 1924 wurden die Landgemeinden Tessensdorf und Willenberg aus dem Kreis Stuhm in die Stadtgemeinde Marienburg im Kreis Marienburg eingegliedert. Dadurch sollten die Gebietsverluste ausgeglichen werden, die die Stadt durch die Gründung der Freien Stadt Danzig erlitten hatte. Marienburg hatte dabei ab 10. Januar 1920 auf die Stadtteile westlich der Nogat verzichten müssen.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Marienburg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Marienburg entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Zum 26. November 1939 wurde der Landkreis Marienburg Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen, später Danzig-Westpreußen. Der Regierungsbezirk führte jetzt wieder die frühere Bezeichnung „Marienwerder“.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet von der Roten Armee besetzt und kam danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Marienburg i. Westpr. gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Marienburg, Neuteich und Tiegenhof, in Landgemeinden und – bis zu deren Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Alle Gemeinden des Kreises mit Ausnahme der Kreisstadt waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Bevölkerung

Im folgenden eine Übersicht[1] mit offiziellen Angaben zu Einwohnerzahl, Konfessionen und Sprachgruppen:


Jahr 1821 1831 1841 1852 1861 1871 1880 1890 1900 1910
Einwohner 43.807 44.721  ? 55.337 56.131 58.666  ? 58.552 60.902 62.999
Evangelische
Katholiken
Juden
Sonstige
21.930
15.965
233
5.679
    28.650
20.800
268
5.619
  30.325
22.310
541
5.490
  32.157
20.858
441
5.096
34.057
21.437
323
5.085
35.215
22.517
297
4.970
deutschsprachig
zweisprachig
polnischsprachig
  44.468
-
253
  50.598
4.625
114
55.174
-
957
    56.569
400
1.545
59.171
459
1.239
61.050
426
1.498

Die recht große Gruppe der Sonstigen bei den Konfessionen wird fast ausschließlich durch Mennoniten gebildet. Der Rückgang ihrer Zahl ist einer starken Auswanderung geschuldet.

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden bis 1945 beibehalten.

Literatur

  • Hermann Eckerdt: Geschichte des Kreises Marienburg. Bretschneider, Marienburg 1868. 257 Seiten.

Quellen

  1. Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998. S.98

Weblinks


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