Maidenoberführerin

Maidenoberführerin
1943 erschienene Briefmarke aus der Serie: 8 Jahre Arbeitsdienst, dargestellt ist ein „Arbeitsmann“ in soldatischer Pose
Paramilitärischer Aufmarsch des Arbeitsdienstes
Frühstückspause für Abteilung 5/81 beim Reichsarbeitsdienst im Jahr 1937

Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD) war eine Organisation des nationalsozialistischen Machtapparates im Deutschen Reich der Jahre 1933–1945. Ab Juni 1935 musste dort jeder junge Mann eine sechsmonatige, dem Wehrdienst vorgelagerte Arbeitspflicht im Rahmen eines Arbeitsdienstes ableisten. Ab dem Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. Der Reichsarbeitsdienst war ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und des nationalsozialistischen Erziehungssystems.

Inhaltsverzeichnis

Idee und Gründung

Die Idee eines nationalen Pflichtarbeitsdienstes hatten die nationalsozialistischen Machthaber aus Bulgarien übernommen, das in einer dem Deutschen Reich vergleichbaren Situation bereits 1920 einen Pflichtdienst eingeführt hatte, zu dem pro Jahr 30 Prozent der Bevölkerung herangezogen wurden, um gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Neben einer Verringerung der sichtbaren Arbeitslosigkeit brachte dieser Pflichtdienst für Bulgarien Vorteile, da er als „Schule der Nation“ wirkte. Das bulgarische Beispiel war in Deutschland in konservativen, aber auch in weiter links stehenden Kreisen beachtet worden, wo besonders der Effekt der staatsbürgerlichen Erziehung Anklang fand.

In Deutschland führte die Regierung Brüning 1931 einen „Freiwilligen Arbeitsdienst“ ein, der zum Abbau der hohen, durch die Weltwirtschaftskrise bedingten Arbeitslosigkeit dienen sollte. Die Maßnahme hatte wenig Effekt, die entstandenen Lager wurden zum Teil als paramilitärische Ausbildungslager für republikfeindliche Kräfte missbraucht, wie zum Beispiel beim Freiwilligen Arbeitsdienst der Stadt Coburg.

Nach der Machtübernahme Hitlers wurde Franz Seldte, ehemaliger Führer des Stahlhelm-Verbandes, zum Reichsarbeitsminister bestellt und ihm Konstantin Hierl als Staatssekretär beigeordnet. Im Rahmen der ministeriellen Aufgaben erhielt Hierl zugleich den Auftrag, einen freiwilligen Arbeitsdienst zu bilden. Hierl, der seine und die Unabhängigkeit des Arbeitsdienstes anstrebte, die ihm im Reichsarbeitsministerium verwehrt war, suchte die Organisation einem anderen Ministerium anzugliedern, wo sich seine Vorstellungen verwirklichen ließen. Das gelang 1934 bei Wilhelm Frick, dem Reichsinnenminister, der ihm freie Hand ließ. Mit diesem Wechsel erhielt Hierl zunächst den Titel „Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst“, ehe er mit der Umwandelung des freiwilligen Dienstes in einen Pflichtdienst durch das am 26. Juni 1935 erlassene „Gesetz für den Reichsarbeitsdienst“ zum „Reichsarbeitsführer“ ernannt wurde.

Funktion

Innerhalb des nationalsozialistischen Systems erfüllte der Reichsarbeitsdienst mehrere Aufgaben. Den offiziellen Zweck gab §1 des Gesetzes über den Reichsarbeitsdienst wieder:

„Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.“[1]

Danach war der RAD Teil des nationalsozialistischen Erziehungssystems. Die Ableistung der Arbeitsdienstpflicht war Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium. Studienbewerber, die aus gesundheitlichen Gründen als nicht arbeitsdiensttauglich gemustert worden waren, mussten einen „Studentischen Ausgleichsdienst“ ableisten, der organisatorisch bei der Reichsstudentenführung angesiedelt war.

Ein Nebeneffekt war, dass zuvor arbeitslose RAD-Angehörige nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erfasst wurden.

Einsatz

Grabenschaufeln in Worms, 1938

Der Reichsarbeitsdienst wurde für verschiedene Aufgaben eingesetzt. Vor dem Zweiten Weltkrieg befasste er sich mit Forst- und Kultivierungs- sowie Deichbau- oder Entwässerungsaufgaben und Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Ein bedeutender Schwerpunkt war der – allerdings wenig effektive – Einsatz in den Emslandkreisen zur Urbarmachung der riesigen Moor- und Heidefläche (Emslandkultivierung), auf der im Rahmen der Autarkiepolitik neue Höfe entstehen sollten. Bauarbeiten an den Reichsautobahnen gab es nur vereinzelt, z.B. im Raum Frankfurt a.M.; Rodungsarbeiten für spätere Autobahnarbeiten wurden aber in einigen Gebieten Deutschlands ausgeführt. Es wurde auch an militärischen Objekten wie dem Westwall und dem Ostwall gebaut.

Im Zweiten Weltkrieg wurde der RAD immer mehr zu kriegswichtigen Bauaufgaben im Umfeld der kämpfenden Truppen herangezogen. Ab 1942 setzte man den Einberufungsjahrgang 1924 beim Ostfeldzug unmittelbar hinter der Front zum Bauen militärischer Anlagen und beim Wege- und Brückenbau ein. Dabei kam es auch zu Feindberührungen mit Menschenverlusten. Im Oktober 1942, nach Ablauf der sechsmonatigen RAD-Dienstpflicht, wurden die in den besetzten Gebieten der Sowjetunion eingesetzten Mannschaftsgrade der RAD-Einheiten fast vollständig in Feldausbildungsregimenter des Heeres übernommen (dort erfolgte die üblicherweise in der Heimat durchgeführte Rekrutenausbildung im besetzten Russland; damit vermied man den Rücktransport der Rekruten nach Deutschland und konnte sie gleichzeitig gegen Partisanenverbände einsetzen). Die RAD-Führer dagegen kehrten zurück ins Reich. Ab 1943 wurden keine RAD-Einheiten mehr, wie der RAD-Einberufungsjahrgang 1924, an der Ostfront eingesetzt.

Ab 1943 wurden aus RAD-Abteilungen auch selbstständige Flakbatterien gebildet. Die Mannschaften erhielten eine vollwertige Flakausbildung bei der Luftwaffe und besetzten die Geschütze in RAD-Uniform. Andere Abteilungen bauten am Mittelmeer und am Atlantik zusammen mit der Organisation Todt Strandverhaue und kleinere Bunkeranlagen. Viele Abteilungen wurden auch zu Erschließungsarbeiten für verlagerte Rüstungsproduktionen im Reichsgebiet und zur Beseitigung von Schäden nach Luftangriffen auf große deutsche Ballungsräume eingesetzt.

RAD beim Bau eines „Schutzwalls“ in Ostpreußen, August 1944

Nach der Ernennung des Reichsführers SS Heinrich Himmler zum Chef des Ersatzheeres als Sicherheitsmaßnahme nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde dem RAD die militärische Grundausbildung (Rekrutenausbildung) übertragen. Angesichts der Verluste an den Fronten diente diese Maßnahme der personellen Verstärkung, indem die Ausbildungseinheiten der Wehrmacht eingespart wurden und deren Personal ebenso wie die beim RAD militärisch Ausgebildeten zum Fronteinsatz zur Verfügung standen. Diese Maßnahme hatte zur Folge, dass zuvor vom Arbeitsdienst freigestellte Wehrpflichtige nun doch zum RAD eingezogen wurden.

Gegen Kriegsende sollten auch Einheiten des männlichen RAD im Rahmen des Volkssturms eingesetzt werden. Dies verhinderte Hierl und versuchte, selbstständige RAD-Kampfgruppen zu bilden. Bekannt wurden drei RAD-Infanteriedivisionen, die im Endkampf um Berlin eingesetzt werden sollten, aber wegen hoher Verluste im Aufstellungsraum und sehr schlechter Bewaffnung keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschehnisse um Berlin nehmen konnten.

Der weibliche RAD wurde als Ersatz für fehlende männliche Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und als sogenannter Kriegshilfsdienst (KHD) in Ämtern und Schreibstuben, in der Rüstungsproduktion und im öffentlichen Nahverkehr verwendet. Dazu wurde die Arbeitsdienstzeit um ein halbes Jahr verlängert. Ab 1944 wurden „Arbeitsmaiden“ des RAD für die weibliche Jugend auch für die Besetzung von Flak-Scheinwerfer-Batterien und zur Lenkung von Nachtjagd-Einheiten der Luftwaffe herangezogen.

Dienstgestaltung

Die Dienstdauer betrug für Männer zwischen 18 und 24 Jahren zunächst sechs Monate; die Dienstzeit war dem zweijährigen Wehrdienst vorgelagert. Im Laufe des Zweiten Weltkriegs wurde sie ständig verkürzt und betrug zum Schluss nur noch sechs Wochen, die ausschließlich zur militärischen Ausbildung genutzt wurden. Für Frauen betrug die Dienstzeit seit 1939 sechs Monate, die durch Dienstverpflichtung häufig verlängert wurden. Während des Arbeitsdienstes lebten die „Arbeitsmänner“ und „Arbeitsmaiden“ kaserniert in sogenannten Lagern.

Uniformierung

Die Dienstleistenden waren paramilitärisch eingekleidet und hatten dementsprechende Uniformen und Ärmelbänder. Als Farbe wurde ein Erdbraun für Männer und Frauen gewählt. In den Jahren vor 1934 bestand nur teilweise eine einheitliche Uniform, die erst Anfang 1934 eingeführt wurde. Die Armbinde des Reichsarbeitsdienstes musste von den männlichen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes – den so genannten Arbeitsmännern – am linken oberen Ärmel der Uniform unter dem Spaten mit der Dienststellenbezeichnung getragen werden. Es handelte sich hier um ein klassisches Hakenkreuz. Dazu geht die Legende, dass Hierl strikt gegen die Einführung des Hakenkreuzes war, Hitler ihn aber im Tausch für die relative Unabhängigkeit des RAD im Innenministerium dazu gezwungen habe.

Im Krieg wurden bei Sondereinheiten besondere Ärmelbänder verwendet, z. B. „Kriegsberichterstatter“, „Streife“ usw., die zusätzlich zur Armbinde getragen wurden. Daneben gab es Ärmelbänder für die Emsland-Abteilungen, die am Ostwall und am Westwall eingesetzten Abteilungen und besondere Ärmelbänder mit den Einsatznamen von Schlachten im Russland-Feldzug, wenn RAD-Männer an direkten Kampfhandlungen an der Front beteiligt waren.

Die weiblichen Angehörigen des RAD trugen offiziell keine Ärmelbänder. In einigen Gebieten Deutschlands wurden für besondere Einsätze Ärmelbänder geschaffen, die sich aber nicht einheitlich durchsetzten. Die Aufschrift des Bandes wies auf die besondere Dienststellung der verpflichteten Person hin, beispielsweise „RAD-Kriegshilfsdienst“, „KHD-Straßenbahn“ o. Ä.

Ränge und Ranginsignien

Der Reichsarbeitsdienst war wie alle nationalsozialistischen Organisationen streng hierarchisch gegliedert und folgte dem Führerprinzip. Die Ränge der Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes waren absteigend:

Männlich Weiblich
  1. Reichsarbeitsführer
  2. Obergeneralarbeitsführer
  3. Generalarbeitsführer
  4. Oberstarbeitsführer
  5. Oberarbeitsführer
  6. Arbeitsführer
  7. Oberstfeldmeister
  8. Oberfeldmeister
  9. Feldmeister
  10. Unterfeldmeister
  11. Obertruppführer
  12. Truppführer
  13. Untertruppführer/Hauptvormann
  14. Obervormann
  15. Vormann
  16. Arbeitsmann
  1. Stabshauptführerin
  2. Stabsoberführerin
  3. Stabsführerin
  4. Maidenhauptführerin
  5. Maidenoberführerin
  6. Maidenführerin
  7. Maidenunterführerin
  8. Jungführerin
  9. Kameradschaftsälteste
  10. Arbeitsmaid

Rangmäßig unterschied sich der Untertruppführer vom Hauptvormann lediglich durch seine 10-jährige Verpflichtung als Führer beim RAD. Während der Hauptvormann nach seiner 6-monatigen Dienstzeit entlassen wurde, blieb der Untertruppführer vorerst als Ausbilder im Lager.

Organisationsstruktur

Männliche Jugend

An der Spitze der 30 Arbeitsgaue stand ein Arbeitsgauführer im Dienstgrad eines General- oder Oberstarbeitsführers. Ihm unterstand sein Gaustab (Arbeitsgauleitung).

Nummer des Gaues Name des Arbeitsgaues Sitz der Arbeitsgauleitung
I Ostpreußen Königsberg in Preußen
IV Pommern-Ost Stolp in Pommern
V Pommern-West Stettin
VI Mecklenburg Schwerin
VII Schleswig-Holstein Kiel
VIII Ostmark Frankfurt an der Oder
IX Brandenburg Berlin-Friedenau
X Niederschlesien Görlitz
XI Mittelschlesien Breslau
XII Oberschlesien Oppeln
XIII Magdeburg-Anhalt Dessau-Ziebigk
XIV Halle-Merseburg Halle
XV Sachsen Dresden
XVI Westfalen-Nord Münster
XVII Niedersachsen-Mitte Bremen
XVIII NiedersachsenOst Hannover
XIX Niedersachsen-West Oldenburg i. O.
XX Westfalen-Süd Dortmund
XXI Niederrhein Düsseldorf
XXII Hessen-Nord Kassel
XXIII Thüringen Weimar
XXIV Mittelrhein Koblenz-Karthause
XXV Hessen-Süd Wiesbaden
XXVI Württemberg Stuttgart
XXVII Baden Karlsruhe
XXVIII Franken Würzburg
XXIX Bayern-Ostmark Regensburg
XXX Bayern-Hochland München
XXXI Emsland Osnabrück
XXXII Saar-Pfalz Münster am Stein

Nach dem Polenfeldzug und der Wiederangliederung bis 1919 deutscher Gebiete entstand der Warthegau. Dort wurde der Arbeitsgau 3 mit Sitz der Leitung in Schwaningen (polnisch Swarzędz) bei Posen (polnisch Poznań) errichtet. Arbeitsdienstlager entstanden u.a. in Hohensalza (polnisch Inowrocław), Wongrowitz (polnisch Wągrowiec), Dietfurt (polnisch Żnin). Sämtliche Arbeitsdienstpflichtigen des Jahrganges 1924 aus Hamburg wurden dort für den Einsatz in den besetzten Gebieten der Sowjetunion sowohl mit dem Spaten wie mit dem Karabiner ausgebildet. Den Ordnungsbezeichnungen der Abteilungen wurde ein K (für Krieg oder Kriegseinsatz) vorangestellt. So erhielt die in Dietfurt stationierte und für den Ost(front)einsatz ausgebildete Einheit die Bezeichnung K 4 / 36.

Weibliche Jugend

Für den Arbeitsdienst für die weibliche Jugend gab es in der Reichsleitung keine besonderen Ämter, sondern Abteilungen, die den Amtschefs der Reichsleitung unterstellt waren. Das Reichsgebiet war in 13 Bezirksleitungen unterteilt.

Nummer des Bezirkes Bezeichnung des Bezirkes Sitz der Bezirksleitung
1 Ostpreußen Königsberg in Preußen
2 Pommern Stettin
3 Nordmark Schwerin in Mecklenburg
4 Kurmark Berlin
5 Schlesien Breslau
6 Mitteldeutschland Weimar
7 Sachsen Dresden
8 Niedersachsen Hannover
9 Westfalen Dortmund
10 Rheinland Koblenz
11 Hessen Wiesbaden
12 Südwestdeutschland Stuttgart
13 Bayern München

Allgemein

Die wichtigste Einheit beim männlichen RAD war die Abteilung, die in einem geschlossenen Barackenlager untergebracht war. Theoretisch bestand eine Abteilung aus 216 Arbeitsmännern und Führern. Aus diesen Abteilungen bildeten sich die RAD-"Gruppen" mit 5 bis 15 Abteilungen. Aus 4 bis 12 Gruppen wurden wiederum die Arbeitsgaue zusammengesetzt. Ein Vergleich mit militärischen Strukturen KompanieBataillonRegiment trifft in dieser Reihenfolge nur sehr oberflächlich zu.

Im Krieg wurden aus regionalen militärischen Bedürfnissen heraus Abschnitte und Bereiche gebildet, die mehrere Gruppen umfassten. Diese Organisationsstrukturen wurden entsprechend der Kriegslage aber nach Erledigung der Aufgaben wieder aufgelöst. Eine besondere Form der Führungsstruktur stellten die "Höheren RAD- Führer" (HRADF) dar. Diese hohen Führer befehligten zeitweilig mehrere Gruppen, Bereiche oder Abschnitte. So existierte in Russland z.B. der „HRADF H V“, Generalarbeitsführer Dr. Wagner, der mit 3 Abschnitten und bis zu 16 Gruppen die Heeresgruppe Mitte unterstützte. HRADF gab es auf allen Kriegsschauplätzen.

Ende

Der Reichsarbeitsdienst wurde nach Kriegsende durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst, sein Vermögen beschlagnahmt.

Siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Benz: Vom Freiwilligen Arbeitsdienst zur Arbeitsdienstpflicht. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 16 (1968) 4, S. 317–346. (PDF)
  • Peter Dudek: Erziehung durch Arbeit. Arbeitslagerbewegung und freiwilliger Arbeitsdienst 1920–1935. Opladen 1988.
  • Michael Jonas: Zur Verherrlichung preußischer Geschichte als Element der geistigen Kriegsvorbereitung 1933–1945 in Deutschland. Organisationsspezifisch dargestellt am Erziehungssystem des Reichsarbeitsdienstes. Potsdam 1992.
  • Michael Hansen: „Idealisten“ und „gescheiterte Existenzen“. Das Führerkorps des Reichsarbeitsdienstes. Diss., Universität Trier, 2004 (PDF).
  • Henning Köhler: Arbeitsdienst in Deutschland. Pläne und Verwirklichungsformen bis zur Einführung der Arbeitsdienstpflicht im Jahre 1935. (Schriften zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte; Bd. 10). Berlin 1967.
  • Kiran Klaus Patel: Soldaten der Arbeit. Arbeitsdienste in Deutschland und den USA, 1933–1945, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-35138-0. (Engl: Soldiers of Labor. Labor Service in Nazi Germany and New Deal America, 1933-1945, Cambridge University Press, New York 2005, ISBN 0-521-83416-3; Rezension von Nicole Kramer bei H-Soz-u-Kult, 2005.)
  • Manfred Seifert: Kulturarbeit im Reichsarbeitsdienst. Theorie und Praxis nationalsozialistischer Kulturpflege im Kontext historisch-politischer, organisatorischer und ideologischer Einflüsse.(Internationale Hochschulschriften; Bd. 196). Münster, New York 1996.
  • Reinhold Schwenk: Geistige und materielle Grundlagen der Entstehung des Führerkorps im Arbeitsdienst und seine Gleichschaltung und Neuformung nach 1933. Düsseldorf 1967.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935

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