- Volksgemeinschaft
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Volksgemeinschaft bezeichnet in völkischen Ideologien die egalitäre Einheit eines primär rassisch beziehungsweise ethnisch verstandenen Volkes. „Volksgemeinschaft“ war in der Zeit des Nationalsozialismus ein propagandistischer Leitbegriff.
Seit dem Ersten Weltkrieg benutzten ihn fast alle deutschen Parteien. Er wurde in der NS-Propaganda des nationalsozialistischen Deutschlands häufig verwendet. Die nationalsozialistische Lehre definierte die Volksgemeinschaft als „die auf blutmäßiger, gemeint: verwandtschaftlicher, Verbundenheit (Blut-und-Boden-Ideologie), gemeinsamen Schicksal und gemeinsamen, politischen Glauben beruhende Lebensgemeinschaft eines Volkes, der Klassen- und Standesgegensätze wesensfremd sind“.[1] Dabei war die Zugehörigkeit zur arischen Rasse zwar eine notwendige Bedingung für die Zugehörigkeit zur (deutschen) Volksgemeinschaft, aber sie war nicht hinreichend. Die Volksgemeinschaft war eine Gesinnungsgemeinschaft, die das Bekenntnis zur Weltanschauung des Nationalsozialismus erforderte.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsgeschichte
Im Deutschen Kaiserreich
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden ethnische Zugehörigkeit und Sprache zu Kriterien der Bestimmung einer Nation.[2] Der Nationsbegriff war stärker mit dem Begriff „Staat“ verknüpft, „Volk“ dagegen liess sich leichter ethnisch verstehen. Der Begriff „Volksgemeinschaft“ ersetzte zunehmend den bis dahin geläufigen der „Volksnation“.[3]
„Volksgemeinschaft“ als Gegenbild zur modernen, von Konflikten und sozialen Gegensätzen geprägten Gesellschaft war für verschiedene politische Gruppierungen – besonders für konservative, aber auch liberale, nationalbolschewistische und christliche Bewegungen – attraktiv. Durch den von Ferdinand Tönnies herausgestellten Gegensatz von Gemeinschaft und Gesellschaft gewann der Begriff der „Volksgemeinschaft“ an Popularität. In ihm bilden sich die von Tönnies geprägten Antinomien ab: Einheit gegen Pluralität, Individualismus gegen Verbundenheit der Gemeinschaft, Sonderinteressen gegen Gemeinwohl. Zunächst war der Gemeinschafts-Begriff politisch noch weitgehend deutungsoffen; er konnte „national“, „sozialistisch“, „konservativ“ oder „völkisch“ interpretiert werden.
Das ethnisch definierte Volk war in dieser Vorstellungswelt nicht mehr klassisches „Staatsvolk“, für das Institutionen und Recht eines Staates charakteristisch sind, sondern imaginierte Abstammungsgemeinschaften, gemeinschaftlicher Blut und Boden waren die gemeinsamen Merkmale. Dementsprechend wurden die Begriffe von „Staat“ und „Staatsgebiet“ durch die von „Volk“ und „Lebensraum“ ersetzt. „Lebensraum“ ist das Territorium des ethnisch definierten Volkes.
Die Staatswissenschaftler Johann Plenge und Rudolf Kjellén popularisierten die Vorstellung von einem Staat, in dem „alle mit gleichem Anteil leben“, was auf Inklusion und Homogenität abzielte. Unterstützt wurde dieser Gedanke von so unterschiedlichen Gelehrten wie Franz Oppenheimer, Werner Sombart, Ferdinand Tönnies, Max Scheler, Friedrich Meinecke und Ernst Troeltsch. Die ethnische Definition des Volkes und die Vorstellung der Homogenität entsprachen jedoch nicht der Zusammensetzung der Bevölkerung auf deutschem Staatsgebiet. Bereits 1911 wurde die Volksgemeinschaftsidee vom Alldeutschen Verband im Sinne von Ausgrenzung und Vertreibung Fremdsprachiger verstanden.[4] Juden, Katholiken und nationale Minderheiten (preußische Polenm französischsprachige Lothringer, Dänen in Nordschleswig) sollten nicht zur Volksgemeinschaft gehören. Hierbei taten sich insbesondere Georg von Below, Eduard Meyer, Dietrich Schäfer und Reinhold Seeberg hervor, die der 1917 gegründeten Deutschen Vaterlandspartei nahestanden.
In der Weimarer Republik
Nach dem verlorenen Krieg wurde das völkische Denken in Deutschland tragender Konsens und bestimmend für die nach Armin Mohler so benannte Konservative Revolution, bestehend aus Völkische Bewegung, Jungkonservative, Nationalrevolutionäre, Landvolkbewegung und Jugendbewegung (Bündische). Deutsche definieren sich angesichts ihrer ursprünglichen staatlichen Zersplitterung anders als beispielsweise Frankreich oder Großbritannien in der Regel nicht als Staatsnation und tendierten daher auch leichter zu einer Ethnisierung des Volksbegriffes. In der romantisch geprägten Jugendbewegung des Wandervogels und besonders des Jungdeutschen Ordens wurde die Volksgemeinschaft aufbauend auf kleine überschaubare Räume (Nachbarschaft) als Ideal der künftigen Gesellschaft propagiert. Gegen die vermeintlich anonyme, von ökonomischen Nutzenüberlegungen, egoistischem Individualismus und Parteienstreit (das Parlament galt als Schwatzbude) bestimmte „Gesellschaft“, sollte eine wahre demokratische Gemeinschaft des Volks verwirklicht werden. Mohler: „Nehmen wir beispielsweise das Individuum. In der ‘Konservativen Revolution’ verliert es seinen unbedingten Wert und wird zum Teil eines Ganzen – zu einem Teil allerdings, der seine besondere Würde dadurch erhält, dass er Teil eben dieses Ganzen ist.“ Nach Kellershohn gehört „der Primat des Ganzen, des Volkes, der Volksgemeinschaft“ zu den „Grundprinzipien des völkischen Denkens und bildet sicherlich nicht eine Grenze zwischen dem, was Mohler unter Konservativer Revolution versteht, und der NS-Ideologie.“
Im Nationalsozialismus
„Volksgemeinschaft ist der Zentralbegiff des nationalsozialistischen Denken[s]“, definierte das Meyers Konversations-Lexikon 1937;[5] eine Beurteilung, die heute noch gültig ist.[6] „Volksgemeinschaft“ im Nationalsozialismus versprach soziale Gemeinschaft, Überwindung der Klassengesellschaft, politische Einheit und nationalen Wiederaufstieg. Große Teile der deutschen Bevölkerung teilten diese sozialen Ziele und ließen sich durch diese Ziele mobilisieren. Die Vorstellung von einer Volksgemeinschaft war Motor für die Wahlkampferfolge der NSDAP vor 1933; nach 1933 setzte sie erhebliche soziale Schubkräfte frei, die die Ausbreitung der nationalsozialistischen Organisationswelt vorantrieben. Dadurch war „Volksgemeinschaft“ eine Zentralmetapher für die sozialen Seiten des „Dritten Reiches“ und eine der schlagkräftigsten propagandistischen Formeln der nationalsozialistischen Massenbewegung. Insbesondere bei der jüngeren Generation trug der Begriff und sein Anspruch auf eine Modernisierung der staatlichen Einrichtungen zur Legitimation des NS-Regimes bei.
Mit dem Begriff der „Volksgemeinschaft“ wurde ein Ideal sozialer Geborgenheit, politischer Gerechtigkeit und nationaler Erneuerung der deutschen Gesellschaft propagiert. Wer allerdings nicht zur deutschen „Volksgemeinschaft“ gehörte oder gehören wollte, wurde ausgegrenzt, zum Feind erklärt oder sogar vernichtet. Merkmale dieser Ordnungsvorstellungen waren:
Integrationsvorstellungen
- Bekenntnis zur völkischen „Glaubens- und Kampfgemeinschaft“: Erst wenn der ideale Drang nach Unabhängigkeit in den Formen militärischer Machtmittel die kampfesmäßige Organisation erhält, kann der drängende Wunsch eines Volkes in herrliche Wirklichkeit umgesetzt werden. (Adolf Hitler, Mein Kampf) Die ideologisch maßgebliche Tageszeitung hieß „Völkischer Beobachter“.
- Propagandistische Ausklammerung aller Unterschiede in Stand, Vermögen, Bildung und Wissen (dem allerdings später von Joseph Goebbels widersprochen wurde)
- Quasi-religiöse Gemeinschaft mit Ritualen durch Massenaufmärsche und Fackelzüge, Nachtkundgebungen mit „Lichtdomen“, Sakralisierung von Hakenkreuz und SS-Rune, propagandistisch aufgezogene Straßensammlungen für das Winterhilfswerk, der Eintopfsonntag, Ritualformeln (z. B. bei Gefallenen-Anzeigen: In stolzer Trauer) – siehe auch LTI
- Konsequente nationalsozialistische Erziehung (siehe auch: Napola, Erziehung im Nationalsozialismus)
- Ehrung der Mutter (vgl. Mutterkreuz)
- Die Unterorganisation Kraft durch Freude (KdF) erlaubte der Regierung, Macht auf die Freizeitgestaltung der Deutschen auszuüben. Ebenso ermöglichten die Gliederungen der Hitler-Jugend (Jungvolk, eigentliche Hitlerjugend, Jungmädel, Bund Deutscher Mädel und das BDM-Werk Glaube und Schönheit) dem nationalsozialistischen Regime Einflussnahme auf das Denken und Handeln der Kinder und Jugendlichen.
Rassistische und antisemitische Exklusion
- der völkische Staat: Adolf Hitler in Mein Kampf: „Wir haben schärfstens zu unterscheiden zwischen dem Staat als einem Gefäß und der Rasse als dem Inhalt […]. Das Deutsche Reich soll als Staat alle Deutschen umschließen mit der Aufgabe, aus diesem Volke die wertvollen Bestände an rassischen Urelementen nicht nur zu sammeln und zu erhalten, sondern langsam und sicher zur beherrschenden Stellung emporzuführen.“[7]
- „Arisierung“, die Enteignung der jüdischen Bevölkerung
- Germanisierung und „Verteidigung“ des „Deutschtums“ und der deutschen Volksgruppen durch Eroberungskrieg
- Rechtfertigung zur rassistischen Ausgrenzung, Verfolgung und Deportation von Juden, Zigeunern, Homosexuellen, Kommunisten und Sozialisten, Euthanasie und Zwangssterilisation Behinderter und Verbot von Gewerkschaften
- Durch die Deutsche Arbeitsfront (DAF) wurden Arbeitnehmer stärker in diese „Volksgemeinschaft“ eingebunden und Nicht-Anpassungswillige kurzerhand als „Volksschädlinge“ in Erziehungslager deportiert.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Der Volksbrockhaus A–Z, F. A. Brockhaus/Leipzig 1943, 10. Auflage, S. 245 und 741.
- ↑ Eric Hobsbawm: Nationen und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780, Frankfurt a.M. 2005, ISBN 978-3-593-37778-0, S. 122.
- ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: Von der Deutschen Doppelrevolution bis zum Begriff des Ersten Weltkriegs 1849–1914, München 1995, ISBN 978-3-406-32263-1, S. 951.
- ↑ Peter Walkenhorst: Nation – Volk – Rasse. Radikaler Nationalismus im Deutschen Kaiserreich 1890–1914, Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35157-4, S. 222.
- ↑ Bd. 2 Sp. 1279, nach Hilde Kammer/Elisabet Bartsch, Nationalsozialismus. Begriffe aus der Zeit der Gewaltherrschaft 1933–1945, S. 222.
- ↑ Hilde Kammer/Elisabet Bartsch: Nationalsozialismus. Begriffe aus der Zeit der Gewaltherrschaft 1933–1945. Reinbek 1992, S. 222 f.
- ↑ Adolf Hitler: Mein Kampf. Zwei Bände in einem Buch, Zentralverlag der NSDAP, Eher Nachf. Verlag, München 1935, S. 432, 439.
Literatur
- Frank Bajohr, Michael Wildt (Hrsg.): Volksgemeinschaft. Neue Forschungen zur Gesellschaft des Nationalsozialismus. Fischer, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-596-18354-8 (Inhaltsverzeichnis (PDF) und Rezension bei H-Soz-u-Kult).
- Steffen Bruendel: Volksgemeinschaft oder Volksstaat. Die „Ideen von 1914“ und die Neuordnung Deutschlands im Ersten Weltkrieg. Akademie, Berlin 2003, ISBN 3-05-003745-8.
- Norbert Götz: Ungleiche Geschwister. Die Konstruktion von nationalsozialistischer Volksgemeinschaft und schwedischem Volksheim. Baden-Baden 2001 (PDF; 70 MB).
- Franz Janka: Die braune Gesellschaft. Ein Volk wird formatiert. Stuttgart 1997.
- Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt. Analysen rechter Ideologie Unrast, Münster 2005, ISBN 3-897-71737-9.
- Michael Wildt: Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung. Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz 1917–1939, Hamburger Edition, 2007; ausführl. Rez. Hans Mommsen, FR Literaturbeilage 21. März 2007, S. 18 (Rezension literaturkritik.de).
- Steffen Raßloff: Flucht in die nationale Volksgemeinschaft. Das Erfurter Bürgertum zwischen Kaiserreich und NS-Diktatur Böhlau, Köln [u. a.] 2003, ISBN 3-412-11802-8.
- Lil-Christine Schlegel-Voß: Alter in der „Volksgemeinschaft“. Zur Lebenslage der älteren Generation im Nationalsozialismus. Berlin 2005.
- Sybille Steinbacher: Volksgenossinnen. Frauen in der NS-Volksgemeinschaft. Göttingen 2007.
- Dietmar Süß: „Volksgemeinschaft“ und Vernichtungskrieg. Gesellschaft im nationalsozialistischen Deutschland. In: ders. (Hrsg.): Das Dritte Reich. Eine Einführung. München 2008, S. 79–102.
Weblinks
- Ungleichheiten in der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ – Bericht über die Sektion „Ungleichheiten in der nationalsozialistischen ‚Volksgemeinschaft‘“ des Historikertages 2008 von Malte Thießen
- Der Historiker Bernd Kleinhans zum Thema Volksgemeinschaft
- DHM: Volksgemeinschaft
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