- Quasimonopol
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Ein Monopol (altgriechisch von μόνος (monos) = „allein“ und πωλεῖν (pōlein) = „verkaufen“) nennt man eine Marktsituation (Marktform), in der für ein ökonomisches Gut nur ein Anbieter oder nur ein Nachfrager existiert.
Dies führt häufig dazu, dass dieser (der Monopolist) bei seiner Preisgestaltung nur auf die Nachfrage bzw. das Angebot Rücksicht nehmen muss, nicht auf den Wettbewerb. Unter der Annahme des Ziels einer Gewinnmaximierung muss ein Monopolist berücksichtigen, dass höhere Preise zu einem Rückgang der Nachfrage am Markt führen (je höher der Preis ist, desto weniger Kunden sind bereit und in der Lage, diesen Preis zu zahlen). Dies wurde erstmals 1838 von Augustin Cournot exakt analysiert und führt zur Definition des cournotschen Punktes. Bei Konkurrenz mehrerer Anbieter ergäbe sich ein eher an den Produktionskosten orientierter niedrigerer Preis und eine höhere angebotene Menge. Insbesondere bei rechtlichen Monopolen (s. u.) greift daher häufig der Staat in die Preisgestaltung des Monopolisten ein (Marktregulierung).
Inhaltsverzeichnis
Ausprägungen
Je nachdem, ob der Anbieter und/oder der Nachfrager das Monopol hält, wird zwischen Angebotsmonopol, Nachfragemonopol, beschränktem Monopol und bilateralem Monopol unterschieden.
Umgangssprachlich wird der Begriff Monopol häufig auch für Marktsituationen angewandt, bei denen es zwar mehrere Anbieter gibt, davon aber einer aufgrund von Marktmacht oder deutlichen Wettbewerbsvorteilen eine so marktbeherrschende Stellung einnimmt, dass er in der Preisbildung weitgehend unabhängig vom Wettbewerb ist (siehe Quasi-Monopol). Fachsprachlich ist dies jedoch falsch; vielmehr ist hier der Begriff „unvollständige Konkurrenz“ üblich.
Angebotsmonopol
Beispiele für Angebotsmonopole sind bzw. waren:
- das Postmonopol (das Monopol der Deutschen Post AG wurde zum 1. Januar 2008 abgeschafft, das Monopol der Österreichischen Post AG wird zum 1. Januar 2011 abgeschafft);
- die Deutsche Telekom, nach wie vor marktbeherrschende Stellung, vor allem in den Ortsnetzen und im Analogbereich abseits der Ballungsräume; es handelt sich hierbei allerdings nicht um ein Monopol im eigentlichen Sinne, da die Telekom zwar größter, aber nicht mehr einziger Anbieter im Telekommunikationsmarkt ist; teilweise wird in den Medien auch bereits von einem Ex-Monopolisten gesprochen;
- das staatliche Lotteriemonopol;
- das Schienennetz der Deutschen Bahn;
- das Branntweinmonopol;
- das Zündwarenmonopol (wurde zum 13. Januar 1983 abgeschafft);
- das Kehrmonopol (gesetzliche Sonderrechte von Schornsteinfegern);
- das Glücksspielmonopol (staatliche Verfügungsgewalt über öffentlich zugängliche Spiele um Vermögenswerte).
Nachfragemonopol
Hauptartikel Monopson
Unter einem Nachfragemonopol (auch Monopson) versteht man eine Marktsituation mit mehreren Anbietern, aber nur einem Nachfrager. Ein Beispiel ist der Rüstungsmarkt in einer geschlossenen Volkswirtschaft. In der Realität kommt ein Monopson nur sehr eingeschränkt vor. Bei nur wenigen Anbietern und einem Nachfrager spricht man auch von einem beschränkten Monopson. Diese Marktform findet sich häufig bei Ausschreibungsverfahren im Schienenpersonennahverkehr; dort treten eine Landesverkehrsgesellschaft als Nachfrager und die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die sich um die Strecke bewerben, als Anbieter auf.
Beispiele für Nachfragemonopole (meistens beschränkte Nachfragemonopole) sind:
- häufig bei militärischen Produkten,
- Produkte für Inhaber von Angebotsmonopolen, z. B. Hochgeschwindigkeitszüge wie den ICE,
- Produkte und Dienstleistungen für Bundesbehörden.
- Nischenprodukte im Bereich der Raumfahrtindustrie (z. B. europäisches Raumfahrtprogramm)
Bilaterales und beschränktes Monopol
Stehen einem Monopolisten nur wenige Nachfrager/Anbieter gegenüber, handelt es sich um ein beschränktes Monopol. Treten auf beiden Seiten nur ein Anbieter und ein Nachfrager auf, spricht man von einem bilateralen Monopol. Dies ist zu unterscheiden von einer Situation mit zwei Anbietern, dem so genannten Duopol. Gibt es auf einem Markt zwar mehr als einen Anbieter oder Nachfrager, aber dennoch nur sehr wenige, so spricht man von einem Oligopol.
Beispiele für bilaterale Monopole:
- Hochspezielle Kampfflugzeuge, die nur von einem Unternehmen hergestellt werden und nur von einem Staat gekauft werden können
- Ein Automobilhersteller will eine Teststrecke unter anderem über das abgelegene Grundstück eines Bauern führen. Der Automobilhersteller kann das Grundstück nur von diesem Bauern kaufen; der Bauer hat praktisch keine anderen Interessenten für sein Grundstück.
- Ein Arbeitnehmer mit einzigartigen hochspeziellen Kenntnissen muss seinen jetzigen Arbeitgeber verlassen; es gibt nur einen einzigen weiteren Arbeitgeber, der seine Kenntnisse benötigt.
In einem bilateralen Monopol gestaltet sich die Preisfindung meist sehr schwierig, da oft der Nutzen des Abnehmers (= Maximalpreis, den er zu zahlen bereit wäre) größer ist als der Nutzenverlust des Anbieters (= Mindestpreis, zu dem er zu verkaufen bereit wäre). Bei jedem beliebigen Preis zwischen diesen beiden Preisen ist das Geschäft für beide Seiten vorteilhaft. Da beide Seiten aufeinander angewiesen sind, müssen sie sich einigen; gleichzeitig möchte aber jeder einen möglichst großen Anteil der Preisdifferenz für sich verbuchen.
In seiner lehrbuchhaften Reinform ist ein bilaterales Monopol relativ selten, in seiner praktischen Auswirkung auf die Preisfindung aber häufiger anzutreffen; Ursachen sind hier zum Beispiel unvollständige Information oder ein deutlicher Abstand der Mindestpreise bzw. Zahlungsbereitschaft eines Anbieters bzw. Abnehmers zu alternativen Anbietern bzw. Abnehmern.
Angreifbarkeit von Monopolen
Ein jederzeit angreifbares Monopol bezeichnet man als morphologisches Monopol. Es wird häufig zumindest für kurze Zeit für wünschenswert gehalten, um für technischen Fortschritt zu sorgen.
Walter Eucken weist dieses Argument jedoch zurück, insofern nämlich jedes Monopol grundsätzlich der wirtschaftspolitischen Zielsetzung eines optimalen Allokationsgleichgewichts widerspreche.[1]
Produktsubstitution
Viele Produkte sind durch andere ersetzbar (d. h. sie können substituiert werden). Dabei muss u. U. auf einzelne Eigenschaften verzichtet werden. Dies spielt oft jedoch eine untergeordnete Rolle, wenn dadurch ein günstigerer Preis erzielt wird und eine größere Auswahl an Anbietern zur Verfügung steht. Dies begrenzt die praktische Wirkung von Angebotsmonopolen.
So kann z. B. der Anbieter eines neuartigen Erfrischungsgetränkes den Preis nicht beliebig hoch ansetzen, da er damit rechnen muss, dass die Käufer ansonsten bei den gewohnten Produkten bleiben.
Um diese Situation zumindest abzumildern, gibt es verschiedene Strategien:
- Der Monopolist kann sein Produkt diversifizieren. Das Produkt wird mit Eigenschaften versehen, die anderen, ähnlichen Produkten fehlen (Exklusivität). Oder aus einem Produkt werden mehrere mit unterschiedlichen Eigenschaften gemacht (Produktpalette). Im Idealfall ist der Aufwand geringer als der Eindruck auf den Kunden. Das Risiko liegt vor allem in der Frage, ob die neue Eigenschaft überhaupt das ist, was die Kunden interessiert.
- Der Monopolist kann versuchen seinem Produkt ein „Image“ zu geben. Das Produkt soll so über sein Ansehen im Bewusstsein des Käufers verankert werden, sodass es für diesen unersetzlich wird. Das ist jedoch schwierig. Zum einen erfordert es oft aufwendige Werbekampagnen, zum anderen wird ein positives Image (z. B. Jugendlichkeit) oft nach einiger Zeit von Konkurrenten kopiert.
- Potentielle Konkurrenten werden aus dem Markt gedrängt oder aufgekauft. Das funktioniert jedoch nicht immer. Zum einen erfordert dies entsprechende wirtschaftliche Macht. Ein kleines Unternehmen hätte z. B. gegen einen Weltkonzern nur schlechte Karten, selbst wenn es noch so innovativ wäre. Der Zusammenschluss kann zudem an staatlichen Bestimmungen (Kartellrecht) scheitern.
- Gesetzliche Bestimmungen können ebenfalls dazu beitragen, lästige Konkurrenz vom Leib zu halten. So kann der Anbieter versuchen, Einfluss auf die staatliche Gesetzgebung zu nehmen, um sich ein bestimmtes Monopol zu sichern. Oft folgen solche Monopole staatlichen Eigeninteressen (sichere Einnahmequelle). Privatunternehmen bedienen sich dazu der Lobbyarbeit, aber auch kriminelle Methoden, wie Korruption, Erpressung u. Ä., können zum Einsatz kommen. Die Übergänge zwischen staatlichem Eigeninteresse, legaler Lobbyarbeit und kriminellen Methoden können fließend sein. Umgekehrt sind jedoch in den letzten Jahrzehnten im großem Stil staatliche Unternehmen privatisiert worden (Post, Bahn usw.). Hier musste Lobbyarbeit betrieben werden, um das bestehende Monopol möglichst lange aufrecht zu erhalten.
Ursachen für Monopole
Nach der Ursache für Monopole unterscheidet man:
- Natürliches Monopol: Das Monopol existiert ohne regulierenden Einfluss, z. B. weil ein Anbieter alleine Zugriff auf bestimmte Rohstoffe hat oder alleinig über bedeutende Technologien verfügt (z. B. durch Marktvorsprung). Häufig ergibt sich das natürliche Monopol auch aus Markteintrittsbarrieren, insbesondere wenn eine aufwändige flächendeckende Infrastruktur erforderlich ist, wie bei Eisenbahnnetzen oder der Versorgung mit Strom, Wasser oder Gas. Ein natürliches Monopol im engeren Sinn ist eine Marktform, in der ein Unternehmen mit sinkenden Durchschnittskosten bei steigender Produktionsmenge die Nachfrage befriedigen kann; in diesem Fall produziert ein einzelnes Unternehmen kostengünstiger und kann Konkurrenten vom Markt verdrängen [2].
- Rechtliches Monopol: Das Monopol existiert aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung. Diese Form findet man heutzutage beim Staat und bei (auch ehemaligen) Staatsbetrieben (z. B. Briefmonopol); die wenigen Ausnahmen wie das Zündwarenmonopol, Branntweinmonopol oder das Salzregal sind in modernen Wirtschaftsordnungen weitgehend abgeschafft. In der Vergangenheit herrschte in der Feuerversicherung ein Monopol durch die Versicherungspflicht bei den regionalen öffentlich-rechtlichen Versicherern. Auch Monopole aufgrund von Patenten werden zu dieser Kategorie gezählt [2].
- Vertragliches Monopol (auch Kollektivmonopol): Das Monopol existiert, da sich alle Anbieter oder Nachfrager auf gemeinsame Leistungen und Preise festlegen (etwa durch ein Kartell) und so der Wettbewerb ausgeschaltet wird. In den meisten Ländern sind solche Absprachen in der Regel illegal (in Deutschland: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Quasi-Monopol
Wenn es auf einem Markt zwar mehr als einen Anbieter gibt, von denen einer aber aufgrund eines sehr starken natürlichen Wettbewerbsvorteils eine marktbeherrschende Stellung hat, spricht man von einem „Quasi-Monopol“. Es handelt sich um kein echtes Monopol, kommt diesem in seinen Auswirkungen aber nahe.
Quasi-Monopole sind besonders häufig in der Informationstechnologie zu finden: Die Gestaltung von Software und Daten richtet sich häufig nach bestimmten Quasi-Standards, an denen nur ein Anbieter die Rechte hat bzw. bei denen es für Wettbewerber zu aufwändig wäre, kompatible Produkte zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu entwickeln (letzteres insbesondere, da die kostengünstige digitale Reproduktion es dem Marktführer leicht macht, einen Wettbewerber preislich zu unterbieten und ihm so den Markteintritt zu erschweren). Wer nach einem solchen Quasi-Standard arbeitende Software oder Daten nutzen oder mit anderen austauschen will, ist auf die Produkte dieses Anbieters angewiesen. Das bekannteste Beispiel ist Microsoft, das mit Microsoft Windows ein Quasi-Monopol für PC-Betriebssysteme und mit Microsoft Office ein Quasi-Monopol für Office-Suiten innehat. Quasi-Monopole im Bereich der Informationstechnologie können unter Umständen durch konsequente Nutzung offener Standards verhindert werden.
Auch auf anderen Gebieten gibt es Quasi-Monopole, etwa Lego auf dem Markt für Steckbausteine.
Dumping
Da eine Monopolstellung höchstmöglichen Gewinn verspricht, wird ein Monopolist darauf abzielen, den Markt auch weiterhin vor möglichen Konkurrenten abzuschirmen. Um dies zu erreichen, wird immer wieder auch zu unlauteren oder marktverzerrenden Mitteln gegriffen. Beispiel einer solchen Praxis ist das Dumping: Produkte werden eine gewisse Zeit lang zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten, bis der Konkurrent aus dem Markt verdrängt wurde, um anschließend die Preise wieder zu erhöhen. Diese Situation kann auch durch ein Kartell entstehen, oder durch ein Oligopol. Auch hier gibt es zum Teil gesetzliche Einschränkungen (siehe Verbot des Verkaufs auf Verlust in Frankreich).
Falls Monopole nicht aus natürlichen Gründen aufgebrochen werden, greift gelegentlich der Staat aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein. Meistens liegt in diesen Fällen ein Verstoß gegen das UWG / GWB vor.
Beispielsweise wurde das Unternehmen Microsoft, ein Quasimonopol, wegen Missbrauchs seiner Marktmacht verurteilt. Die Auflagen, denen es in der Folge unterworfen wurde, werden allerdings von vielen für zu schwach gehalten und haben das Monopol bisher nicht gebrochen.
Häufig reicht aber bereits die Bestreitbarkeit des Monopols aus: Hierzu muss glaubwürdig angedroht werden, dass die Monopolstellung verloren gehen kann, wenn bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden. Die Glaubwürdigkeit steigt insbesondere, wenn die Marktaustrittskosten gering sind.
Wohlfahrtstheoretische Bewertung
Wohlfahrtstheoretisch werden Monopole im Allgemeinen als schädlich erachtet, da ein Monopol in den meisten Fällen wohlfahrtsmindernde Wirkungen hat. Mangels Konkurrenzdruck sind Monopolisten oft ineffizient und wenig innovationsfreudig (dynamische Ineffizienz). Die Konsumenten können z. B. nicht auf ein preisgünstigeres Produkt wechseln, weil es keines gibt. Auf der anderen Seite können überhöhte Preise, die aufgrund eines Monopols entstehen, auch dazu führen, dass der mögliche hohe Gewinn die hohen Markteintrittskosten für Konkurrenten akzeptabel erscheinen lässt oder sie dazu motiviert nach Alternativen zu suchen, um das Monopol zu brechen. Dadurch können Forschung und Investitionen stimuliert werden.
Der Monopolist muss sich aber auch zur Substitutionskonkurrenz Gedanken machen. Dahinter versteckt sich die Annahme, dass Käufer auf vergleichbare Produkte umsteigen, wenn die Preise für das monopolistische Gut zu hoch sind. Ein Beispiel dafür sind Feuerzeuge als Ersatz für Streichhölzer zu Zeiten des Zündwarenmonopols.
Des Weiteren kann auch die Theorie der bestreitbaren Märkte einen Monopolisten disziplinieren.
Definition:
- Zulässige Industriekonfiguration: Markträumung (Summe aller angebotenen Güter entspricht der Nachfrage) & positive Gewinne für bereits im Markt agierende Firmen.
- Stabile Konfiguration: Ein potentieller Markteintreter kann bei gegebenem Preis der agierenden Firmen keinen positiven Gewinn erzielen.
- Bestreitbarer Markt: Zulässige Konfiguration ist stabil.
Bsp.: Der Monopolist setzt den Monopolpreis. Ist zulässig, aber nicht stabil, da ein potentieller Markteintreter den Preis minimal unterbieten und so positive Gewinne erzielen könnte.
Wenn auch nur wenige Firmen im Markt agieren, kann die Markteintrittsdrohung anderer Unternehmen disziplinierend wirken. Folglich wird der Monopolist nicht mehr seinen Gewinn maximieren, sondern seinen Markt absichern und Preis = Durchschnittskosten setzen bei einem natürlichen Monopol (statt Grenzerlös = Grenzertrag). Damit lohnt sich ein Markteintritt nicht mehr. Getroffene Annahmen: homogene Güter & identische Kostenfunktion.
Auch aus einer Betrachtung von Konsumenten- und Produzentenrente ergibt sich, dass ein Monopol wohlfahrtstheoretisch suboptimal ist. Während das Gleichgewicht im Polypol bei pPol/XPol liegt, muss im Monopolfall ein höherer Preis (pMon) bezahlt werden, was zu einer geringeren Konsummenge (XMon) führt. Die Konsumentenrente (KR) geht aufgrund der Preissteigerung und des Mengenrückgangs deutlich zurück. Auf die Produzentenrente wirken zwei entgegengesetzte Effekte: Einerseits geht sie zurück, da der Monopolist im Vergleich zu den Polypolisten nur eine kleinere Menge absetzen kann. Andererseits profitiert er von der Möglichkeit, Monopolpreise erheben zu können. Insgesamt ist jedoch ein Nettowohlfahrtsverlust zu erkennen (gekennzeichnet durch die rote Fläche ZL). Optimal hingegen wäre es, wenn der Preis den Grenzkosten entsprechen würde.
Eine im Sinne der Pareto-Optimierung effiziente Situation ergibt sich lediglich bei der so genannten "perfekten Preisdiskriminierung“: Der Monopolist ist dann in der Lage, die Reservationspreise der einzelnen Konsumenten zu erkennen und auch zu verlangen. In diesem Fall beansprucht er die gesamte Konsumentenrente für sich selbst. Wohlfahrtstheoretisch wird daher kein Verlust eintreten und Effizienz erreicht.
Preistheoretische Überlegungen
In einem „vollkommenen“ Monopol sieht sich der Monopolist einem eindeutigen Zusammenhang von Preisen und Absatzmengen gegenüber, der Preis-Absatz-Funktion (PAF). Er kann also frei entweder den Preis oder die Absatzmenge so wählen, dass er damit seinen Gewinn maximiert. In der Wirtschaftstheorie ist dieser Sachverhalt als Cournotscher Punkt bekannt. Mit ihm kann man die gewinnmaximale Absatzmenge und den gewinnmaximalen Preis berechnen.
Quellen
- ↑ "Ökonomisch aber kommt es darauf an, die Knappheit aller Güter in richtiger Proportion zu überwinden. Durch ihre Monopolstellung gelingt es zwar der Firma, sich mehr Kapital zuzuleiten und diese Mehrinvestition rentabel zu machen. Ohne Monopol hätte sie weniger investiert, der Maschinenpark würde weniger rasch erneuert, aber andere Produktionszweige verfügten über mehr Produktionsmittel und die - letzthin entscheidende - Konsumgutversorgung wäre im ganzen besser. Die Bewunderung des technischen Apparats von Monopolisten ist also ökonomisch ohne Sinn. (...) Weil der Aufbau des Produktionsapparats im Monopolfall der zuverlässigen Lenkung entbehrt, brauchen auch die Kosten, mit denen der Monopolist in laufender Produktion rechnet, die Knappheit der Produktionsmittel nicht richtig zum Ausdruck bringen." (Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 6. Aufl. 1990, S. 39)
- ↑ a b Samuelson, Nordhaus "Volkswirtschaftslehre", 3. Auflage 2007
Siehe auch
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