- Regioni
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Italien ist in 20 Regionen (italien. regioni, Sg. regione) untergliedert, von denen 5 autonome Regionen mit Sonderstatut sind.
Inhaltsverzeichnis
Status, Institutionen und Kompetenzen
Institutionelle Strukturen
Die Regionen haben jeweils eine eigene direkt gewählte Volksvertretung, den Regionalrat (consiglio regionale), der mit den Landtagen der deutschen Länder vergleichbar ist. Seine Mitglieder werden als Regionalräte (consiglieri regionali) bezeichnet. Der Regionalrat wird für fünf Jahre gewählt und hat die Aufgabe, im Rahmen der regionalen Zuständigkeiten Gesetze zu erlassen und die Regionalregierung zu überwachen.
Im Falle Trentino-Südtirols wird der Regionalrat ausnahmsweise nicht gewählt. Dieser setzt sich aus den gewählten Provinzräten (der autonomen Ausrichtung zufolge auch Landtage genannt) der Autonomen Provinzen Bozen und Trient zusammen.
Die Regionalregierung wird vom Präsidenten des Regionalausschusses (presidente della giunta regionale) angeführt, der seit 2000 vom Volk direkt gewählt werden kann (es sei denn, das Statut sieht die Wahl durch den Regionalrat vor). Er ist gleichzeitig Präsident der Region (presidente della regione) und wird inoffiziell auch Gouverneur (governatore) genannt.
Im Aostatal wird der Präsident nicht vom Wahlvolk direkt, sondern vom Regionalrat bestellt. In Trentino-Südtirol gilt ferner das Rotationsprinzip: die Präsidenten der Autonomen Provinzen, auch Landeshauptleute genannt, wechseln sich alle zweieinhalb Jahre an der Spitze der Region ab.
Der Präsident leitet den Regionalausschuss (giunta regionale, etwa: Kabinett), in dem die als assessori bezeichneten Regionalminister vertreten sind, die er nach Belieben bestellen und abberufen kann. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, die vom Regionalrat genehmigten Gesetze zu verkünden, die Sitzungen der Regionalregierung einzuberufen und diese zu leiten, und die Region in allen Belangen zu vertreten. Wird dem Präsidenten das Vertrauen entzogen, tritt er zurück oder lebt er ab, so müssen neue Wahlen einberufen werden.
Aufgabe der Regionalregierung als ganzer ist es, die Regionalgesetze durchzuführen, die Sachbereiche regionaler Zuständigkeit zu verwalten, Weisungen an die untergeordneten Regionalbehörden zu erteilen.
Das Statut
Alle Regionen verfügen über ein Statut, eine regionale Verfassung. Auf Grund des Statutes werden die Regionen in verschiedene Kategorien unterschieden.
Regionen mit Normalstatut
15 der 20 italienischen Regionen haben ein Normalstatut (statuto ordinario). Dieses wird vom Regionalrat verabschiedet, in zwei aufeinanderfolgenden Wahlgängen, im Abstand von nicht weniger als zwei Monaten, und kann einem Volksentscheid unterzogen werden. Das Statut, das im Einklang mit der staatlichen Verfassung stehen muss, legt die Regierungsform der Region sowie die grundlegenden Prinzipien ihrer Organisations- und Funktionsweise fest. Es regelt die Ausübung des Initiativrechtes und des Rechtes auf Volksbegehren zu Gesetzen und Verwaltungsakten der Region, wie auch die Veröffentlichung der Gesetze und Rechtsverordnungen der Region.
Die finanzielle Autonomie dieser Regionen, wie von Art. 119 der gesamtstaatlichen Verfassung vorgesehen, ist großteils noch nicht umgesetzt worden. Jedoch verfügen sie über die IRAP, eine Wertschöpfungssteuer, die mit der deutschen Gewerbesteuer vergleichbar ist, über einen Anteil an der IVA (Mehrwertsteuer) und über den regionalen Zuschlagssatz auf die Einkommensteuer (addizionale regionale IRPEF), der zwischen 0,9 und 1,4 % liegt.
Die Regionen mit Normalstatut wurden erst im Laufe der 70er Jahre errichtet.
Autonome Regionen mit Sonderstatut
Fünf Regionen haben ein Sonderstatut (statuto speciale). Dieses wird durch ein staatliches Verfassungsgesetz vom Parlament in Rom verabschiedet.
Das Sonderstatut gewährt eine größere, vor allem finanzielle Autonomie, als sie die übrigen Regionen mit Normalstatut (statuto ordinario) besitzen: im Friaul behält die Region 60% der in ihrem Gebiet eingetriebenen Steuern und verwaltet das Steueraufkommen selbst, 70% sind es in Sardinien, 90% in Trentino-Südtirol und im Aostatal, sogar 100% in Sizilien. Das 1 Million Einwohner reiche Trentino-Südtirol verfügt daher über einen Haushalt, welcher dem von Venetien (4,8 Millionen Einwohner) entspricht. Das ist auch der Grund dafür, dass viele Grenzgemeinden sich den reicheren autonomen Regionen anschließen möchten, wie es die Verfassung vorsieht.
Die Regionen mit Sonderstatut verfügen über größere Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, wie bei Schule, Gesundheit, Infrastruktur, die nicht wie in den anderen Regionen vom Staat, sondern von ihnen selbst finanziert werden müssen.
Vier Regionen mit Sonderstatut wurden noch von der Verfassunggebenden Versammlung 1948 errichtet: Sizilien und Sardinien auf Grund der starken Autonomiebewegungen (oder sogar Separatisten, vor allem in Sizilien), das Aostatal zum Schutz der frankophonen Minderheit, Trentino-Südtirol, damals Trentino-Tiroler Etschland, zum Schutz der deutschsprachigen Minderheit im Einklang mit dem Pariser Abkommen.
Nachdem der internationale Status Triests geklärt war, wurde 1963 die Region Friaul-Julisch Venetien eingerichtet und erhielt ebenfalls ein Sonderstatut.
1972 trat nach langen Verhandlungen das neue Statut für Trentino-Südtirol in Kraft.
Autonome Provinzen
Die Region Trentino-Südtirol besteht gemäß Artikel 116, Abs.2 der italienischen Verfassung aus den autonomen Provinzen Trient und Bozen. Diese sind mit Befugnissen ausgestattet, die denen von autonomen Regionen entsprechen. Mancher spricht auch von Provinzen mit Sonderstatut.
Regionale Befugnisse
Gesetzgebung
Für alle Sachgebiete, die von der Verfassung nicht ausdrücklich der staatlichen Gesetzgebung vorbehalten sind, steht den Regionen die Gesetzgebungsbefugnis zu (ausschließliche Gesetzgebung der Regionen).
Weitere Bereiche gehören zur konkurrierenden Gesetzgebung. Der Staat legt die wesentlichen Grundsätze eines Sachgebietes per Rahmengesetz fest; jede einzelne Region oder autonome Provinz ist befugt, durch eigene Gesetze diese Grundsätze weiterzuentwickeln und zu präzisieren, den eigenen Bedürfnissen anzupassen.
Durch eine umfassende Verfassungsreform im Jahr 2001 wurde den italienischen Regionen somit die allgemeine Gesetzgebungsbefugnis übertragen. Während sich die Kompetenzen der Regionen mit Normalstatut vor dem Verfassungsgesetz 3/2001 auf die in der Verfassung aufgelisteten Sachgebiete beschränkten und nur insofern ausgeübt werden konnten, dass ein Staatsgesetz die Grundzüge der Materie regelte, so ist es heute der Staat, dessen ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis auf eine Reihe aufgezählter Sachgebiete beschränkt ist.
Die Gesetzgebung wird vom Regionalrat wahrgenommen.
Verordnungsgewalt
Dem Staat steht die Befugnis auf Erlass von Verordnungen in den Sachgebieten seiner ausschließlichen Gesetzgebung zu. Er kann den Regionen per Gesetz die Ermächtigung erteilen, an seiner statt Verordnungen in jenem Bereich zu erlassen.
Den Regionen steht die Befugnis auf Erlass von Verordnungen in den Bereichen der konkurrierenden und ausschließlichen regionalen Gesetzgebung zu. Die Verordnungen werden vom Regionalsausschuss erlassen, mit Ausnahme der Regionen Aostatal und Sardinien, wo diese Befugnis dem Regionalrat übertragen ist.
EU- und völkerrechtliche Befugnisse
Im Bereich ihrer Zuständigkeiten wirken die Regionen und die autonomen Provinzen Trient und Bozen bei der Abfassung der europäischen Rechtsakten mit und sorgen für die Ausführung und den Vollzug der internationalen Verträge und der europäischen Rechtsakten.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche kann die Region auch Abkommen mit Staaten und Vereinbarungen mit internen Gebietskörperschaften anderer Staaten abschließen.
Allerdings muss ein Staatsgesetz Fälle und Formen dieser Befugnisse regeln.
Kontrollen
Kontrollen des Staates gegenüber den Regionen
Was die Gesetzgebung der Regionen (und der Autonomen Provinzen Bozen und Trient) betrifft, sieht Art. 127 der Verfassung vor: Überschreitet ein Regionalgesetz nach Ansicht der Regierung die Zuständigkeit der Region, so kann die Regierung innerhalb von sechzig Tagen nach seiner Veröffentlichung die Frage der Verfassungsmäßigkeit vor dem Verfassungsgerichtshof aufwerfen.
Die in fast allen Regionen mittlerweile abgeschafften Regierungskommissare hatten sogar die Macht, ein regionales Gesetz vor seiner Veröffentlichung anzufechten. Nur in Bozen und Trient existiert das Regierungskommissariat weiter, allerdings ohne jene schwerwiegende Befugnis. Der Regierungskommissar übt nur mehr die Funktionen eines Präfekten aus, das heißt ihm untersteht die dezentrale staatliche Verwaltung.
Die nationale Regierung hat das Recht, innerhalb von dreißig Tagen nach Veröffentlichung des Regionalstatuts dessen Verfassungsmäßigkeit durch Klage vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Dies gilt nur für Regionen mit Normalstatut.
Auch die regionalen Institutionen unterstehen der staatlichen Kontrolle. Bei verfassungswidrigem Verhalten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Gesetze kann die Auflösung des Regionalrates und die Amtsenthebung des Präsidenten der Regionalregierung veranlasst werden. Auflösung und Amtsenthebung können auch aus Gründen der Staatssicherheit angeordnet werden.
Es besteht auch eine Art Ersatzkontrolle. Im Fall der Nichteinhaltung von internationalen Normen, Verträgen oder von der europäischen Gesetzgebung; im Fall von schwerer Gefährdung der öffentlichen Unversehrtheit bzw. Sicherheit; wenn es der Schutz der Rechts- und Wirtschaftseinheitlichkeit, insbesondere der Schutz der wesentlichen Leistungsniveaus bezüglich der Zivil- und Sozialrechte erfordern, kann die Regierung anstelle von Regionalorganen eintreten.
Kontrollen der Regionen gegenüber dem Staat (und den anderen Regionen)
Die Region kann, wenn sie erachtet, dass ein Gesetz des Staates oder einer anderen Region ihren Zuständigkeitsbereich verletzt, eine Verfassungsklage einbringen.
Sie kann bei Verwaltungsstreitigkeiten eine Zuständigkeitsklage vor dem Verfassungsgerichtshof erheben.
Territoriale Gliederung
Mit Ausnahme des Aostatals sind die Regionen in Provinzen (province) untergliedert, von denen es ab 2009 109 geben wird (zur Zeit sind es 106).
Die unterste Ebene der Gebietskörperschaften unterhalb der Provinzen bilden die Gemeinden (comuni), von denen es 8.101 gibt. Die Neugliederung der Gemeinden ist Sache der Regionen: Nach Befragung der betroffenen Bevölkerung können sie durch eigene Gesetze neue Gemeinden bilden, Bezirke ändern bzw. umbenennen.
Die sogenannten Hauptstadtgemeinden oder Großstädte mit besonderem Status (Città Metropolitane) sind noch nicht errichtet worden: Sie sollen eine Art Superprovinz bilden, die alle Kompetenzen einer Provinz und einen Teil der Gemeindekompetenzen innehat.
Übersichtstabelle
- NUTS: NUTS-Code
- Prov.: Anzahl der Provinzen, siehe Italienische Provinzen #Liste
- Gem.: Anzahl der Gemeinden
- Sen.: Anzahl der Senatoren
Region (dt.) (ital.) Hauptstadt NUTS Bevölkerung Fläche in km² (%) Prov. Gem. Sen.3 Lombardei Lombardia Mailand ITC4 9.667.272 23.862,85 (7,92) 12 1.546 47 Kampanien Campania Neapel ITF3 5.810.048 13.590,25 (4,51) 5 551 30 Latium Lazio Rom ITE4 5.567.131 17.207,68 (5,71) 5 378 27 Sizilien1 Sicilia Palermo ITG1 5.029.876 25.702,82 (8,53) 9 390 26 Venetien Veneto Venedig ITD3 4.845.832 18.391,22 (6,10) 7 581 24 Piemont Piemonte Turin ITC1 4.410.218 25.399,83 (8,43) 8 1.206 23 Emilia-Romagna Emilia-Romagna Bologna ITD5 4.293.825 22.123,09 (7,34) 9 341 21 Apulien Puglia Bari ITF4 4.076.332 19.365,80 (6,43) 6 258 21 Toskana Toscana Florenz ITE1 3.686.377 22.990,18 (7,63) 10 287 18 Kalabrien Calabria Catanzaro ITF6 2.006.558 15.080,55 (5,00) 5 409 10 Sardinien1 Sardegna Cagliari ITG2 1.667.172 24.089,89 (7,99) 8 377 9 Ligurien Liguria Genua ITC3 1.610.993 5.420,24 (1,80) 4 235 8 Marken Marche Ancona ITE3 1.558.361 9.694,06 (3,22) 5 246 8 Abruzzen Abruzzo L’Aquila ITF1 1.326.393 10.795,12 (3,58) 4 305 7 Friaul-Julisch Venetien1 Friuli-Venezia Giulia Triest ITD4 1.224.201 7.856,48 (2,61) 4 219 7 Trentino-Südtirol1 Trentino-Alto Adige Trient ITD1/24 1.010.044 13.606,87 (4,52) 2 339 7 Umbrien Umbria Perugia ITE2 887.589 8.456,04 (2,81) 2 92 7 Basilikata Basilicata Potenza ITF5 590.512 9.994,61 (3,32) 2 131 7 Molise Molise Campobasso ITF2 320.601 4.437,65 (1,47) 2 136 2 Aostatal1 Valle d’Aosta Aosta ITC2 126.292 3.263,22 (1,08) 2 074 1 - Angaben vom Istituto Nazionale di Statistica, Stand 31.März 2008
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1 Region mit Sonderstatut
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2 die Aufgaben der Provinz werden von der Region Aostatal übernommen
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3 Insgesamt 309 in den Regionen gewählte Senatoren, zuzüglich 6 von Auslandsitalienern gewählte und Senatoren auf Lebenszeit
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4 für diese Region ist der NUTS-Code (je Provinz) etwas abweichend zum ISO 3166-2-Code der politischen innerstaatlichen Gliederung (IT-32 für die Region)
Reformpläne
Durch das von den Regierung Berlusconi Ende 2005 mittels ihrer Mehrheit in Abgeordnetenhaus und Senat verabschiedete Verfassungsgesetz sollte die Autonomie aller Regionen weiter ausgebaut werden. Neue Gesetzeskompetenzen waren vorgesehen, wie etwa Schule und Gesundheit für alle Regionen, oder die Verwaltungspolizei. Dafür sollte das nationale Interesse als Beschränkung wieder eingeführt werden. Im Gegenzug wäre der Senat von den Regionen gebildet worden, und eben der Föderale Senat (Senato Federale) würde zusammen mit der staatlichen Abgeordnetenkammer die allfällige Verletzung des nationalen Interesses geltend machen. Das Inkrafttreten dieser Reform (sog. Devoluzione) wurde aber von einem Referendum (Volksentscheid) abhängig gemacht, welches am 25. und 26. Juni 2006 stattgefunden hat und außer in Venetien und der Lombardei mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.
Das Kapitel Verfassungsreform scheint jedoch nicht endgültig abgeschlossen zu sein: Auch in der Regierung Prodi gab es Bestrebungen, die regionalen Kompetenzen zu stärken und den Senat nach deutschem Modell in einen "Bundesrat" umzuwandeln. Unter der erneut amtierenden Berlusconi-Regierung soll auf Verlangen der Lega Nord vor allem die finanzielle Autonomie (sog. federalismo fiscale) der Regionen mit Normalstatut umgesetzt werden, während den Regionen mit Sonderstatut zum Teil erhebliche Einsparungen aufgebürdet wurden.
Regionalwahlen
Alle Regionen und autonomen Provinzen können das Wahlsystem selbst bestimmen. Solange kein entsprechendes Wahlgesetz verabschiedet wurde, findet das für alle gleiche "alte" Wahlrecht Anwendung. Das staatliche Gesetz 43/1995, nach seinem Verfasser auch Tatarella-Gesetz genannt, sieht vor, dass 4/5 der Sitze im Regionalrat gemäß der Stimmenstärke der Parteien vergeben werden. Es wird auch eine Sperrklausel von 3% vorgesehen, die allerdings entfällt, wenn eine Partei unter 3% mit einer Partei, die mehr als 5% der Stimmen bekommt, eine Koalition bildet. Das restliche Fünftel der Sitze wird der Siegerkoalition zugesprochen, um die Regierbarkeit zu garantieren. Und tatsächlich sind die regionalen Regierungen außerordentlich stabil, und halten die 5-jährige Legislaturperiode in der Regel durch.
Die politische Landschaft ist von den rivalisierenden Koalitionen Casa delle Libertà (mitte-rechts) und L'Unione (mitte-links) geprägt. Nach den Regionalwahlen von 2005 wurden nur noch 4 Regionen vom Haus der Freiheiten regiert: Lombardei, Venetien, Molise und Sizilien. Nach der herben Wahlschlappe, in der 6 Regionen an Mitte-Links verloren gingen, trat Ministerpräsident Berlusconi zurück und formierte eine neue Regierung.
Mittlerweile regieren Mitte-Rechts-Koalitionen in 7 Regionen. 11 Regionen werden von Mitte-Links verwaltet. In der Region Trentino-Südtirol regieren Unione per il Trentino, Partito democratico und Südtiroler Volkspartei. Im Aostatal regieren die autonomistischen Parteien Union Valdôtaine, Stella Alpina und Fédération Autonomiste.
Amtierende Regionalpräsidenten
Region Präsident im Amt seit nächste Wahlen Partei Aostatal Augusto Rollandin 2008 2013 UV Piemont Mercedes Bresso 2005 2010 PD Lombardei Roberto Formigoni 1995 2010 PDL Ligurien Claudio Burlando 2005 2010 PD Trentino-Südtirol Luis Durnwalder 2009 2011[1] SVP Venetien Giancarlo Galan 1995 2010 PDL Friaul-Julisch Venetien Renzo Tondo 2008 2013 PDL Emilia-Romagna Vasco Errani 1999 2010 PD Toskana Claudio Martini 2000 2010 PD Umbrien Maria Rita Lorenzetti 2000 2010 PD Marken Gian Mario Spacca 2005 2010 PD Latium Piero Marrazzo 2005 2010 PD Abruzzen Gianni Chiodi 2008 2013 PDL Molise Michele Iorio 2001 2011 PDL Kampanien Antonio Bassolino 2000 2010 PD Apulien Nichi Vendola 2005 2010 PRC Basilikata Vito De Filippo 2005 2010 PD Kalabrien Agazio Loiero 2005 2010 PD Sizilien Raffaele Lombardo 2008 2013 MPA Sardinien Ugo Cappellacci 2009 2014 PDL - ↑ keine Regionalwahlen: Rotation der Landeshauptleute von Südtirol und des Trentino
Siehe auch
- Politisches System Italiens (unter Zentralismus vs. Föderalismus)
- Flaggen und Wappen der italienischen Regionen
Literatur
- Alexander Grasse: Modernisierungsfaktor Region. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005. ISBN 3-531-14638-6
- Stefan Köppl: Das politische System Italiens. Eine Einführung. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007. ISBN 978-3-531-14068-1
- Lutz Bergner: Der italienische Regionalismus. Ein Rechtsvergleich mit dezentralen und föderalen Systemen, insbesondere mit dem deutschen föderativen System. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8300-3997-6.
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