- Schmückermord
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Der Schmücker-Prozess war der längste Strafprozess der Bundesrepublik Deutschland. Er begann 1976 und endete nach 591 Verhandlungstagen und vier Verfahren 1991 mit der Einstellung des Strafverfahrens. Er gilt als Justizskandal, da das Verfahren vielfach manipuliert und vom Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälten massiv behindert wurde.
Der Mord an Ulrich Schmücker konnte juristisch nicht aufgeklärt werden. Die Verantwortlichen für die Manipulationen wurden geheimdienstlich gedeckt, möglicherweise bis heute.
Inhaltsverzeichnis
Ulrich Schmücker
Vorgeschichte
Ulrich Schmücker (* 4. August 1951 in Hagen, † 5. Juni 1974 im West-Berliner Grunewald) war ein Terrorist und V-Mann.
Schmücker wuchs in Bad Neuenahr auf und galt als musikalisch begabt. Er wollte eigentlich Pfarrer werden. Als Austauschschüler lebte er für ein Jahr in den USA. Von der Kriegsbegeisterung der US-Amerikaner in der dortigen Provinz zur Zeit des Vietnamkriegs zeigte er sich abgestoßen. 1971 ging er als Student nach Berlin-Kreuzberg. Über eine "Schwarze Hilfe", die Strafgefangene betreute, kam er im Oktober 1971 mit Mitgliedern der terroristischen Vereinigung „Bewegung 2. Juni“ in Verbindung und schloss sich dieser Gruppe 1972 an.
Verhaftung
Noch bevor er seinen ersten Terroranschlag begehen konnte, in dem er vorhatte, eine Bombe am türkischen Generalkonsulat in der damaligen Hauptstadt Bonn anzubringen, wurde er mit drei weiteren Mitgliedern der Terrororganisation – Inge Viett, Wolfgang Knupe und Harald Sommerfeld – festgenommen. Die Festnahme geschah im Rahmen einer Routinekontrolle, bei der im Fahrzeug der Verdächtigen Sprengstoff sichergestellt wurde.
Geständnis
Im Gefängnis legte Schmücker nach fünf Wochen ein Geständnis ab, als er vom Oberamtsrat beim Verfassungsschutz Michael Grünhagen (der sich zu diesem Zeitpunkt Peter Rühl nannte) erfuhr, dass auch ein anderer Festgenommener geredet haben sollte. Grünhagen diktierte dabei Teile des Geständnisses. Ulrich Schmücker wurde zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, kam jedoch auf Grünhagens Intervention „aus gesundheitlichen Gründen“ nach neun Monaten wieder frei. Grünhagen hatte vor, Schmücker als Lockvogel für Inge Viett und Ralf Reinders einzusetzen.
Einsatz als V-Mann
Ulrich Schmücker, der unter dem Decknamen „Kette“ mit Rühl alias Grünhagen in Verbindung bleiben wollte, kehrte als V-Mann unter falschem Namen in die linksterroristische Szene zurück. Auszüge aus dem Geständnis Schmückers gelangten jedoch ebenfalls in das Milieu. Schmücker wurde nach einiger Zeit von einem Mitbewohner enttarnt. Seine Lebensgefährtin brach sowohl die Beziehung als auch eine im fünften Monat befindliche Schwangerschaft ab. Obwohl Schmücker verzweifelt versuchte, sich zu rechtfertigen, wandten sich immer mehr Mitglieder der Szene von ihm ab. Auch von Grünhagen wurde Schmücker massiv bedroht, als er sein Geständnis widerrufen wollte.
Der ebenfalls mit Grünhagen in Kontakt stehende Verbindungsmann Götz Tilgener, der Schmücker bei der Rückkehr in das linksradikale Milieu unterstützte, überreichte ihm Ostern 1974 einen Fragebogen. Dies war mit Ilse Jandt abgesprochen. Darin nahm Schmücker Stellung zu seinem damaligen Geständnis und seinen Gesprächen mit dem Verfassungsschutz. Ihm wurde eröffnet, dass er eine Chance erhalte und sich in der IRA bewähren müsse. Die Beteiligten Tilgner, Jandt und Schmücker trafen sich in der Schänke „Tarantel“, in der der V-Mann des Verfassungsschutzes Volker Weingraber kellnerte.
Ermordung
Am 31. Mai 1974 teilte Schmücker Grünhagen mit, dass er bedroht sei und bat um eine Schusswaffe. Grünhagen lehnte dies ab. Am Morgen des 4. Juni 1974 wurde Grünhagen erneut die Bedrohungslage mitgeteilt, diesmal jedoch von Weingraber. Weingraber erzählte Grünhagen, dass mehrere potentielle Todesschützen seinen VW-Bus geliehen hätten. Grünhagen, der bis dato keine Skrupel vor Observationen hatte, lehnte ab, den VW-Bus zu überwachen. Im späteren Tagesverlauf erbat sich auch Schmücker ein Treffen mit Grünhagen. Ob dieses noch stattfand, blieb bis heute unaufgeklärt. Gegen 22:15 Uhr wurde Schmücker in Begleitung zweier bis heute nicht identifizierter Männer im leerstehenden Hotel „Rheingold“, einen Kilometer von der Krummen Lanke entfernt, gesehen.
Am Morgen des 5. Juni 1974 gegen 00:15 Uhr wurde Ulrich Schmücker sterbend von einem mit einer militärischen Übung befassten US-Soldaten im Grunewald an der Krummen Lanke in West-Berlin aufgefunden [1] [2]. Ihm war mit einer Parabellum, Kaliber 9mm, in den Kopf geschossen worden. Nur wenige Stunden zuvor hatte der Berliner Verfassungsschutz eine Observation Schmückers aus bis heute ungeklärten Gründen abgebrochen.
Ereignisse nach der Ermordung
Das Verschwinden der Tatwaffe
Wie sich erst später herausstellte, traf sich kurz darauf der unter dem Decknamen „Wien“ agierende Verbindungsmann Volker Weingraber, Edler von Grodek, mit einem leicht korpulenten, etwa 35 Jahre alten Mann, der sich „Steinecker“ nannte, vor dem „Drugstore“. Bei „Steinecker“ handelte es sich um Michael Grünhagen. Weingraber wollte Grünhagen die Tatwaffe, die er vom Täter erhalten haben wollte, und zwei dazugehörige Magazine übergeben - zu einem Zeitpunkt, als der tödlich verwundete Schmücker noch lebte. Grünhagen lehnte jedoch vorerst noch ab. Erst 24 Stunden später, am 6. Juni 1974, kam die Übergabe zustande. Die Waffe verschwand anschließend 15 Jahre lang in einem Tresor in einem Gebäude des Verfassungsschutzes in der Clayallee.
Ermittlungen
Etwa 15 Stunden nach der Tat wurde Grünhagen in die Ermittlungen einbezogen, woran sein Chef Franz Natusch und Bürgermeister und Innensenator Kurt Neubauer erheblich mitwirkten. Grünhagen manipulierte die Ermittlungen, indem er später gezielt den Verdacht gegen die späteren Verdächtigen aus Wolfsburg lenkte und dafür sorgte, dass die Tätigkeit des Verfassungsschutzes geheim blieb. Auch mit Staatsanwalt Jürgen Przytarski arbeitete Grünhagen eng zusammen. In der Folgezeit wandte das Duo – später als Trio mit Wolfgang Müllenbrock – dem Rechtsstaat deutlich widersprechende Mittel an, um die Wolfsburger Verdächtigen zu belasten. Es wurden unter anderem Zeugen präpariert und Beschuldigte rechtswidrig zu Aussagen gezwungen.
Bekennerschreiben
Am 6. Juni erhielt die „Frankfurter Rundschau“ ein Bekennerschreiben des „Kommando Schwarzer Juni“. Die Gruppe habe als Kommando der Bewegung 2. Juni den Konterrevolutionär und Verräter Ulrich Schmücker hingerichtet. Dem Schreiben nach sei Schmücker von einem Tribunal der Bewegung 2. Juni wegen seiner Aussagen vor Staatsschutzbehörden der BRD zum Tode verurteilt worden.
Verdächtigte
Wegen Schmückers Kontakten zur Kommune Bäckergasse in Wolfsburg-Heßlingen gerieten deren Angehörige schnell in Verdacht, an dem Mord beteiligt gewesen zu sein. Noch 1974 wurden mehrere Verdächtige dieses Kreises festgenommen. Es handelte sich neben der 37-jährigen Ilse Schwipper um eine 18-Jährige und vier Männer zwischen 18 und 21 Jahren. Aussagebereitschaft zeigte nur einer, der 21-jährige Jürgen Bodeux. Im September 1974 legte er in Berlin im Gefängnis gegenüber Staatsanwalt Jürgen Przytarski und Grünhagens Stellvertreter „Seifert“ ein Geständnis ab und wurde zum Kronzeugen im kommenden Prozess.
Strafverfahren
Die Aussage von Jürgen Bodeux reichte der Staatsanwaltschaft, um vor der 7. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts Anklage zu erheben. Das Verfahren wurde auf 15 Verhandlungstage terminiert.
Erster Prozess
Am 6. Februar 1976 begann der Prozess wegen Mordes gegen die sechs Beschuldigten. Bodeux behauptete, die Tatwaffe besorgt und mit der Hauptangeklagten Ilse Schwipper den Tatort ausgewählt zu haben. Er bestritt jedoch, selbst geschossen zu haben. Ilse Schwipper wurde im Juni 1976 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die Mitangeklagten zu Jugendstrafen zwischen vier und acht Jahren verurteilt [3]. Kronzeuge Jürgen Bodeux erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren, die er annahm und von der er zweieinhalb Jahre absitzen musste. Die anderen Verfahrensbeteiligten legten Revision ein.
Der für die Revision zuständige Bundesgerichtshof hob das Urteil 1977 auf.
Obwohl es bereits vor Bodeux' Eintritt in die Wolfsburger Kommune zahlreiche Hinweise auf seine Tätigkeit beim Verfassungsschutz gegeben hatte, wurde er nicht enttarnt. Neben dem Verfassungsschutz hielten auch die Staatsanwälte Jürgen Przytarski und Wolfgang Müllenbrock Beweismittel, insbesondere über die Rolle des Verfassungsschutzes, zurück. Diese gelangten erst im vierten Prozess ans Tageslicht.
Zweiter Prozess
Der zweite Prozess dauerte 109 Verhandlungstage. Das Urteil im Juli 1979 war fast identisch mit dem Urteil des ersten Prozesses. Im Oktober 1980 hob der Bundesgerichtshof auch dieses Urteil auf: Das Fragerecht von Verfahrensbeteiligten sei vom Gericht in unzulässiger Weise beschnitten worden [4].
Nach dem Zweiten Prozess: Enttarnung von Grünhagen
Der für den Einsatz des Verfassungsschutzes verantwortliche Beamte Michael Grünhagen wurde 1980 in einem anderen Zusammenhang enttarnt.
Der Kronzeuge Reiner Hochstein im „Lorenz-Drenkmann-Verfahren“ um die Ermordung des Berliner Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenkmann war von Grünhagen ähnlich wie damals Schmücker zu einer Aussage gebracht worden. Grünhagens Plan scheiterte. Im Mai 1980 veröffentlichte die Zeitschrift "konkret" ein Bild von Grünhagen. Der Verfassungsschutzmann wurde durch den Angeklagten Andreas Vogel erkannt. Auch Grünhagens Privatadresse in Berlin-Britz sowie seine Funktion als Elternvertreter an einer Gesamtschule wurden im Prozeß von der Verteidigung öffentlich genannt [5]. Der Verfassungsschützer musste untertauchen. Der Mord an Drenkmann blieb unaufgeklärt.
Nachdem er sich längere Zeit in Österreich und Pullach aufhielt, entschied sich Grünhagen, in Berlin zu bleiben. Dabei wechselte er von der Abteilung für Terrorismus zur Abteilung für Ausländerextremismus. Seinen Namen änderte der Verfassungsschutzmann in „Michael Wegner“ und zog in eine Villa im Stadtteil Berlin-Gatow. Dabei wurde er von der Tarnmittelstelle des Verfassungsschutzes in Hamburg unterstützt.
Dritter Prozess
Der dritte Prozess dauerte von Mai 1981 bis Juni 1986. Es wurde immer offensichtlicher, dass der Verfassungsschutz in den Mord involviert war. Dabei wurde jedoch nicht das Ausmaß der Verstrickungen klar. Die Wolfsburger Kommune wurde erneut wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt.
Erneut hob der Bundesgerichtshof im März 1989 das Urteil auf. Der Hintergrund Bodeux', der der einzige Belastungszeuge war, war so nebulös, dass er nicht uneingeschränkt glaubwürdig war. Es war unklar, ob Bodeux nicht etwa selbst für den Verfassungsschutz tätig war. Die Strafverteidiger recherchierten im Prozess vieles, das darauf hindeutete. Bodeux sowie die anderen Mitglieder der Wolfsburger Kommune hatten vor dem Mord regelmäßigen Kontakt zu Volker Weingraber, Edler von Grodek, in dessen Wohnung sie sich oft trafen.
Nach dem Dritten Prozess
Im Oktober 1986 berichtete der Spiegel, dass Volker Weingraber, Edler von Grodek, selbst mehr als sieben Jahre lang für den Verfassungsschutz tätig gewesen war [6] [7]. Dieser lebte inzwischen mit einer Million als „Schweigegeld“ aus der Berliner Landeskasse gezahlter Deutscher Mark auf einem italienischen Weingut.
Im Winter 1987 wurden Verstrickungen des Staatsanwaltes Przytarski, der inzwischen stellvertretender Chef des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz war, mit dem russischen Geheimdienst KGB publik. Durch diese sowie weitere Verstrickungen mit Skandalen musste Przytarski seinen Dienst quittieren.
1988 wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz jahrelang den Verteidiger Philipp Heinisch ausspioniert hatte. Dies geschah durch einen „Christian Hain“, der von Grünhagen nach dem Mord in das linksextremistische Netzwerk eingeschleust worden war. [8]. Grünhagen hatte die Informationen an die Staatsanwälte Przytarski und Müllenbrock weitergereicht. Die Spionagetätigkeit gelangte nun an die Öffentlichkeit. Der Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtages zum „Celler Loch“ vermutete unterdessen, dass „Christian Hain“ in einen Sprengstoffanschlag im Juli 1978 verwickelt war, der vom Verfassungsschutz organisiert worden war und der dazu dienen sollte, Spitzel in die linksterroristische Rote Armee Fraktion (RAF) zu bringen.
Im Mai 1989 tauchte die Tatwaffe in einem Tresor des Verfassungsschutzes auf.
Vierter Prozess
Der vierte Prozess begann im April 1990. Am 28. Januar 1991 wurde das Verfahren nach 54 Verhandlungstagen eingestellt [9].
Ingeborg Tepperwein, Vorsitzende Richterin der 18. Strafkammer, begründete die Einstellung mit „Mitwirkung und Einwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz“. Nach Überzeugung des Gerichtes war der Verfassungsschutz erheblich mitschuldig am Tod Ulrich Schmückers. Grünhagen sei insoweit schuldig, als dass er mindestens den Mord an Schmücker nicht verhindert habe, so die Richterin. Das Verfahren sei von Anfang an ungerecht gewesen.
Der Bundesgerichtshof prüfte die Einstellung und beschloss, dass sie rechtmäßig war. Die Verurteilten erhielten Haftentschädigung.
Wer Ulrich Schmücker getötet hat und ob der Täter aus den Reihen von Linksradikalen oder dem Verfassungsschutz stammte, blieb bis heute ungeklärt.
Weiterer Verbleib von Grünhagen
Grünhagen, der nun schutzlos war, wurde in der Folgezeit bedroht. Im NDR-Magazin Panorama wurde im Oktober 1987 ein Brief mit folgendem Inhalt veröffentlicht: „Ehe Grünhagen erneut, diesmal vielleicht für immer, untertaucht, muß gehandelt werden.“ Bald darauf starb Grünhagen angeblich an Hautkrebs. Der Pressereferent des Innensenats, Hans F. Birkenbeul, gab kurze Zeit später an, Grünhagen sei „am 19. Januar 1988 gestorben und (...) am 26. Januar 1988 beerdigt“ worden. Die angebliche Beerdigung wurde in keinem Friedhofsbuch in Gatow eingetragen. Auch im Sterberegister West-Berlins war Grünhagen laut einer Recherche von Verteidiger Bernd Häusler im Frühjahr 1988 nicht verzeichnet. Daher ist davon auszugehen, dass Grünhagen damals eine neue Identität annahm, unter der er vermutlich noch heute lebt.
Theaterstück
Ein Theaterstück zum Schmücker-Mord von Klaus Fehling [10] wurde 2007 unter dem Namen "Weinhaus Wolf" fertiggestellt [11], aber nicht aufgeführt [12].
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Der Spiegel 24/1974
- ↑ Berliner Zeitung 1. Dezember 2004
- ↑ Der Spiegel 33/1980
- ↑ Der Spiegel 14/1989
- ↑ Enttarnung von Grünhagen im Drenkmann-Prozess
- ↑ Der Spiegel 40/1986
- ↑ Der Spiegel 50/1986
- ↑ Der Spiegel 17/1988
- ↑ Die Zeit, 1. Februar 1991
- ↑ Theaterstück Ankündigung Wolfsburger Allgemeine 17. Oktober 2006
- ↑ Theaterstück Fertigstellung
- ↑ Theaterstück nicht aufgeführt
Literatur
- Stefan Aust: Kennwort Hundert Blumen. Die Verwicklung des Verfassungsschutzes in den Mordfall Ulrich Schmücker. Konkret Literatur Verlag, Hamburg 1980
- Stefan Aust: Der Lockvogel. Die tödliche Geschichte eines V-Mannes zwischen Verfassungsschutz und Terrorismus. Rowohlt Verlag, Hamburg 2002 ISBN 3-498-00063-2
- Werner Bortfeldt: Deckname „Kette“. Der Verfassungsschutz und der Mord an Ulrich Schmücker. Luchterhand Literatur Verlag, Hamburg und Zürich 1992
- Peter Brückner / Barbara Sichtermann: Gewalt und Solidarität. Zur Ermordung Ulrich Schmückers durch Genossen. Dokumente und Analysen. Wagenbach Verlag, Berlin 1974 (Reihe: Politik 59) ISBN 3-8031-1059-9
- Ein Toter von Amts wegen? Die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in den Mordfall Ulrich Schmücker. Hg.: Initiative für einen neuen Schmücker-Prozeß. Eigenverlag, Berlin 1980
- Einblicke in den Schmücker-Prozess - eine Materialsammlung. Hg.: Rote Hilfe Westberlin. Eigenverlag, Berlin 1990
- Bernd Häusler: Der unendliche Kronzeuge. Szenen aus dem Schmücker-Prozeß. Transit Verlag, Berlin 1987
- Renate Künast: Der Mordfall Schmücker und der Verfassungs„schutz“. Dokumentation seit dem 29. September 1986, vorgelegt von Renate Künast (MdA), Februar 1987. Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz, Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin, 1987
- Das Urteil. Ende des Schmücker-Prozesses? Hg.: Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.. Eigenverlag, Berlin 1991
- Klaus Lüderssen (Hg.): V-Leute. Die Falle im Rechtsstaat. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1985 (Reihe: es NF 222)
- Wie können wir weitere Opfer der Justizbürokratie verhindern? Veranstaltung zum Tode von Dr. Leschhorn. Redebeiträge der Veranstaltung und Dokumente. Hg.: Humanistische Union, Liga für Menschenrechte, Marburger Bund, Vereinigung Berliner Strafverteidiger. Eigenverlag, Berlin 1982 (u.a. zur Situation von Ilse Schwipper)
- Gerald Endres: Der Schmücker-Mord. In: Helfried Spitra (Hrsg.): Die großen Kriminalfälle 2. Piper Verlag GmbH, München 2005, S. 226–249.
Weblinks
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