Bandenkampfabzeichen

Bandenkampfabzeichen
Alle Stufen des Bandenkampfabzeichens, ganz rechts die 57er Version

Das Bandenkampfabzeichen war eine während des Zweiten Weltkriegs verliehene nationalsozialistische Tapferkeitsauszeichnung und wurde als Anerkennung für Bewährung im Kampf gegen Banden all denjenigen Personen verliehen, die gegen Widerstandskämpfer und Partisanen aktiv vorgegangen waren. Partisanen galten im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten als „Banden“,[1] vgl. auch die kollektiven Vergeltungsmaßnahmen durch Wehrmachtsangehörige. Optisch war das Bandenkampfabzeichen angelehnt an das Abzeichen des Oberschlesischen Selbstschutzes (Selbstschutz Oberschlesien) von ca. 1920, das wahlweise am Arm oder an der linken Brustseite getragen wurde.

Inhaltsverzeichnis

Empfänger

Das Abzeichen wurde am 29. Januar 1944 durch Adolf Hitler gestiftet und galt rückwirkend ab dem 1. Januar 1943. Die Verleihung sollte an Führer, Unterführer und Mannschaften aller im Kampf gegen Partisanen eingesetzten Verbände erfolgen und war in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) vorgesehen. Es konnte aber auch an nichtdeutsche Führer, Unterführer und Mannschaften aller im Bandenkampf eingesetzten Verbände verliehen werden, wenn diese auf Hitler vereidigt waren.

Verleihungsbedingungen

Heer, Waffen-SS, Kriegsmarine

  • für die erste Stufe (Bronze) – 20 Kampftage
  • für die zweite Stufe (Silber) – 50 Kampftage
  • für die dritte Stufe (Gold) – 100 Kampftage

Luftwaffe

  • für die erste Stufe (Bronze) – 30 Kampftage
  • für die zweite Stufe (Silber) – 75 Kampftage
  • für die dritte Stufe (Gold) – 150 Kampftage

Definition Kampftag

  • a) Für die Angehörigen aller infanteristischen Einsatz kommenden Einheiten: Als Kampftag zählten hierbei alle Tage, an denen die Angehörigen der Einheiten Gelegenheit fanden, mit dem Gegner in Nahkampfberührung (Mann gegen Mann) zu kommen. Dieses konnte bei Angriffen und Abwehrkämpfen, beim Spähtruppeneinsatz, Meldegang oder bei der Abwehr eines feindlichen Spähtruppunternehmens gegeben sein.
  • b) Für die Angehörigen schwerer Waffen: Als Kampftag zählten hierbei alle Tage, an denen die Angehörigen dieser Einheiten (Geschützbedienung usw.) in unmittelbaren Kampf (Nahkampf) mit Banditen gerieten. Für Angehörige der im Bandenkampf eingesetzten Flakwaffen galten als Kampftage außer den Tagen, an denen die Geschützbedienung usw. in unmittelbaren Kampf mit Banditen geriet, auch jene an denen von den Geschützbedienungen Feindflugzeuge abgeschossen wurden.
  • c) Für die Besatzungen der im Bandenkampf eingesetzten Einzelflugzeuge oder Fliegerverbände: Als Kampftag zählten hierbei alle Tage, an denen die Flugzeugbesatzungen unter Feindbeschuss einen Auftrag erfolgreich durchführen konnten. Ein jeder bestätigter Feindflugzeugabschuss galt als 3 Kampftage.[2]

Erweiterter Personenkreis

Seit dem 5. Oktober 1944 wurde der Kreis der Personen, die diese Auszeichnung erhalten konnten, nicht mehr beschränkt auf Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD,[3] sondern jeder, der sich aktiv an der sogenannten „Bandenbekämpfung“ beteiligt hatte, konnte diese erhalten.

Selbst den Gefallenen und tödlich Verunglückten konnte nachträglich das Abzeichen verliehen werden, sofern sie vor dem Tod oder am Tag ihres Todes die Bedingungen erfüllt hatten. In diesem Falle sollte den Hinterbliebenen die verliehene Auszeichnung mit Besitzurkunde als Erinnerungsstück übersendet werden.

Die Aushändigung des Bandenkampfabzeichens in Gold behielt sich Himmler selbst vor. Ende des Jahres 1944 bestellte der Reichsführer-SS 10 bis 20 Bandenkampfabzeichen bei der Firma Juncker in Berlin. Diese waren in Silber vergoldeter Ausführung und mit Brillanten besetzt. Die Verleihung ist jedoch nicht nachgewiesen, und der Verbleib der Abzeichen ist ungeklärt.

Verleihungszahlen

Genaue Verleihungszahlen sind nicht bekannt. Am 21. Februar 1945, wurden vier Angehörige der Waffen-SS für ihre Kampfhandlungen im Adriatischen Küstengebiet von Himmler mit der III. Stufe in Gold ausgezeichnet.

Trageregeln nach 1945

Das „Bandenkampfabzeichen“ ausgegeben bis ins Jahr 1945, gehört zu den nationalsozialistischen Orden, deren Führung in Deutschland nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 nicht zulässig ist. Eine Ausnahme bilden die ab 1958 vom Hakenkreuz und Totenkopf „bereinigten“ Bandenkampfabzeichen. Diese wurden nach einer Gestaltungsvorlage des Bundesministerium des Inneren hergestellt, welche in der Beilage des Bundesanzeigers Nr. 41 vom 28. Februar 1958 veröffentlicht wurde.

Literatur

  • Kurt-Gerhard Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reiches. 1936–1945. Motorbuch, Stuttgart 1981, ISBN 3-87943-689-4.
  • Rolf Michaelis: Das Bandenkampfabzeichen. Leonidas-Verlag, Barsinghausen 2007, ISBN 978-3-940504-09-8 (Deutsche Auszeichnungen 4).
  • Klaus D. Patzwall: Das Bandenkampfabzeichen 1944–1945. Patzwall, Norderstedt 2003, ISBN 3-931533-49-2, (Studien zur Geschichte der Auszeichnungen 3).
  • Abbildung des Abzeichens für den Selbstschutz Oberschlesien in: Ernst von Salomon (Hrsg.): Das Buch vom deutschen Freikorpskämpfer. Limpert, Berlin 1938, S. 261 (Nachdruck: Verlag für Ganzheitliche Forschung und Kultur, Viöl 2001, ISBN 3-932878-92-2 (Archiv-Edition)).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Himmler erließ im Herbst 1942 die Sprachregelung, dass statt „Partisanen“ der Ausdruck „Banden“ zu verwenden sei.
  2. Querschnitt des Monats Uniformen-Markt, ZDB-ID 331317-7, Jahrgang 1943, Heft 4 S.11
  3. Bundesarchiv Koblenz, R 58 Nr. 219, NO-2830

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