Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel

Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel

Die Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel wurden am 30. November 1944 vom Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Karl Dönitz in sieben Kampfstufen und einer Bewährungsstufe gestiftet und konnten an all jene Angehörige der Kriegsmarine verliehen werden, die in den Kleinkampfverbänden zusammengefasst waren. Diese Kleinkampfverbände wurden im April 1944 unter dem Kommando von Konteradmiral Hellmuth Heye aufgestellt und dienten der Erprobung und Einsatz neuer Waffentechniken, mit deren Hilfe eine wirksame Bekämpfung von Seezielen, meist Himmelfahrtskommandos, möglich werden sollte. Die dazu eingesetzten Fahrzeugen waren unter anderem Marder, Neger, Seeteufel oder Biber.

Inhaltsverzeichnis

Stufeneinteilung

  • Bewährungsabzeichen der Kleinkampfmittel
  • Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel
    • 1. Stufe: Sägefisch im Tauwerk
    • 2. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 1 Schwert
    • 3. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 2 Schwertern
    • 4. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 3 Schwertern
    • 5. Stufe: Kampfspange in Bronze
    • 6. Stufe: Kampfspange in Silber
    • 7. Stufe: Kampfspange in Gold
Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel
Bewährungsabzeichen der Kleinkampfmittel mit Tuchunterlage.jpg
Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 1. Stufe.jpg
Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 2. Stufe.jpg
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Bewährungsabzeichen der Kleinkampfmittel Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 1. Stufe Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 2. Stufe Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 3. Stufe Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 4. Stufe Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 5. Stufe Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 6. Stufe Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 7. Stufe

Verleihungsbestimmungen

Gemeinsame Verleihungsbedingung, d.h. sowohl für das Bewährungsabzeichen wie auch für das Kampfabzeichen, waren Würdigkeit und gute Führung.

Bewährungsabzeichen der Kleinkampfmittel

Das Bewährungsabzeichen wurde an Soldaten der Kleinkampfverbände verliehen, die sich freiwillig als Einzelkämpfer gemeldet hatten oder aber an solche Soldaten, die kommandiert, aber für Sondereinsätze bestimmt waren, und zwar nach vollendeter Ausbildung und Bewährung in der Ausbildung. Weitere Bedingung war eine 2monatige Zugehörigkeit zum Kleinkampfverband. Eine Ausnahme hiervon war nur möglich, wenn ein früherer Fronteinsatz die Verkürzung dieser Frist rechtfertigte. Wurde der Soldat aus dienstlichen Belangen aus dem Kleinkampfverband abkommandiert, verlor er das Recht zum Tragen des Bewährungsabzeichens. Ebenso solche Soldaten im Verband, die durch schlechte Führung oder unsoldatischen Benehmen der Auszeichnung unwürdig wurden. Das Abzeichen konnte bei minderschweren Fällen bis zu einer Dauer von 4 Wochen entzogen werden oder auch dauerhaft durch den jeweiligen Befehlshaber.

Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel

  • 1. Stufe: Die Verleihung der 1. Stufe erfolgte an Soldaten der Kleinkampfverbände, die sich im Einsatz bzw. bei der Vorbereitung des Einsatzes und bei besonderen Versuchen neuer Techniken bewährt hatten
  • 2. Stufe: Die Verleihung der 2. Stufe erfolgte nach dem ersten Einsatz.
  • 3. Stufe: Die Verleihung der 3. Stufe erfolgte nachdem zweiten Einsatz.
  • 4. Stufe: Die Verleihung der 4. Stufe erfolgte nach dem dritten Einsatz.
  • 5. Stufe (Kampfspange in Bronze): Die Verleihung der 5. Stufe erfolgte nach dem vierten Einsatz.
  • 6. Stufe (Kampfspange in Silber): Die Verleihung der 5. Stufe erfolgte nach dem siebenten Einsatz.
  • 7. Stufe (Kampfspange in Gold): Die Verleihung der 7. Stufe erfolgte nach dem zehnten Einsatz.

Aussehen

Das Bewährungsabzeichen für Kleinkampfmittel gab es auch ohne runder Tuchunterlage

Das Bewährungsabzeichen der Kleinkampfmittel zeigt einen stilisierten gestickten Sägefisch, der goldgelb gehalten ist und dunkelblau umrahmt ist. Exemplare mit dunkelblauer runder Tuchunterlage sind ebenfalls bekannt geworden. Das Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel greift das Sägefischmotiv wieder auf, umrahmt diesen aber in der 1. Stufe mit einem Tauwerk und offenen Seemannsknoten. Die 2. Stufe zeigt zusätzlich ein von unten rechts nach oben links diagonal durchstossenes Schwert. Die dritte Stufe zeigt dagegen zwei diagonal durchstossene Schwerter und die vierte Stufe drei Schwerter von denen eines senkrecht verläuft. Die Kampfabzeichen der 5. bis 7. Stufe, auch Kampfspangen genannt, sind bronzen, silbern oder golden gehalten und zeigen das bekannten verschlungene Seemanstau in dessen Mitte ein links blickender Sägefisch aufgelegt ist. Die Rückseite des Kampfabzeichens zeigt eine waagerechte verlötete Nadel mit Gegenhaken.

Trageweise

Das Tätigkeitsabzeichen der Kampfschwimmer der Bundeswehr weist große Ähnlichkeiten zur Kampfspange der Kleinkampfmittel auf

Das Bewährungsabzeichen sowie die Kampfabzeichen bis zur 4. Stufe wurden auf dem rechten Oberarm unterhalb der Ärmelnaht an der Schulter getragen. Die Kampfabzeichen der 5. bis 7. Stufe über der Ordensschnalle an der linken Brustseite gleich der Nahkampfspange. Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen dieser Auszeichnung in der in der Bundesrepublik Deutschland gestattet, da schon die Entwürfe seinerzeit keine nationalsozialistischen Embleme enthielten. Das Symbol des Sägefisches wird auch heute noch in der Minentaucherkompanie der Bundeswehr sowie als Tätigkeitsabzeichen bei den Kampfschwimmern verwendet.

Verleihungszahlen

Konkrete Verleihungszahlen liegen nicht vor. Fest steht, dass das Bewährungsabzeichen und das Kampfabzeichen bis zur 4. Stufe verliehen worden ist. Ob die Kampfabzeichen der 5., 6. und 7. Stufe noch vor Kriegsende zur Verleihung gekommen sind, ist nicht geklärt. Zeitgenössische Exemplare sind jedoch bis zur 6. Stufe bekannt.

Literatur

  • Marineverordnungsblatt. 75. Jahrgang – Berlin, den 15. Dezember 1944 – Heft 52 – S. 989–990.
  • Kurt-G. Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reiches. 1936–1945. Eine Dokumentation ziviler und militärischer Verdienst- und Ehrenzeichen. 11. Auflage. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-87943-689-4, S. 147–149.

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