- Barnim I. (Pommern)
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Barnim I. (* um 1210; † 13. November 1278 in Altdamm), genannt der Städtegründer, war ein Herzog von Pommern aus dem Herrscherhaus der Greifen. Er regierte zunächst im Teilherzogtum Pommern-Stettin, ab 1264 vereinigte er das ganze Herzogtum Pommern in seiner Hand. Unter seiner Herrschaft musste Pommern nach außen territoriale Verluste gegenüber den Nachbarn hinnehmen. Im Inneren jedoch stärkte er Pommern durch die Förderung der Deutschen Ostsiedlung und durch zahlreiche Stadtrechtsverleihungen. Unter seiner Regierung erhielt Pommern das Gesicht eines deutschen Landes.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Barnim I. wurde um das Jahr 1210[1] als Sohn des Herzogs Bogislaw II. von Pommern-Stettin und seiner Gemahlin Miroslawa, der Tochter des Herzogs Mestwin I. von Pommerellen, geboren. Er hatte noch zwei Schwestern, Woislawa und Dobroslawa. Nach dem Tod seines Vaters um 1220 übernahm zunächst seine Mutter Miroslawa, die aus dem pommerellischen Herrscherhaus der Samboriden stammte, für ihn die Regentschaft und Vormundschaft. Ab etwa 1226 regierte er mit ihr gemeinsam und ab 1233 dann selbständig. Das Herzogtum Pommern wurde nun von seinen beiden jungen Herzögen Barnim I. in Pommern-Stettin und Wartislaw III. in Pommern-Demmin durch schwierige Zeiten geführt, wie schon zuvor von ihren Vätern Bogislaw II. und Kasimir II. Zwar war Pommern von der dänischen Vorherrschaft befreit, nachdem die Macht Dänemarks in der Schlacht bei Bornhöved (1227) zusammengebrochen war. Doch hatten die beiden Herzöge mit fortwährenden Herrschaftsansprüchen Brandenburgs zu kämpfen, dessen gemeinsam regierende askanische Markgrafen Johann I. und Otto III. 1231 von Kaiser Friedrich II. mit Pommern belehnt wurden.
Die Brandenburger blieben dabei jedoch nicht stehen, sondern zwangen zunächst Wartislaw III. im Vertrag von Kremmen am 20. Juni 1236 zur Herausgabe umfangreicher Ländereien, zur Anerkennung der brandenburgischen Lehnshoheit und zur Anerkennung der Eventualsukzession Brandenburgs im Falle seines erbenlosen Todes. Diese letzte Bestimmung immerhin konnte Barnim I. im Vertrag von Landin 1250 rückgängig machen, wenn auch gegen Verzicht auf die Uckermark. So trat Barnim I nach dem Tod seiner Vetters Wartislaw im Jahre 1264 auch in dessen Landen die Herrschaft an und vereinigte so das ganze Herzogtum Pommern in seiner Hand. Bei anderen außenpolitischen Vorhaben, wie etwa dem Kampf um das Erbe der in den Ländern Schlawe und Stolp herrschenden Ratiboriden, oder um Besitzungen in der Neumark war Barnim I. jedoch weniger erfolgreich.
Die Regierungszeit Barnims I. war zugleich der Beginn der deutschrechtlichen Kolonisation Pommerns. In noch größerem Maße als Wartislaw III. förderte er die ins Land strömenden Siedler, insbesondere durch die Verleihung von Stadtrechten nach lübischem oder magdeburgischem Recht, je nach Herkunft der Zugewanderten. Die wichtigsten Stadtrechtsverleihungen Barnims, die zumeist Siedlungen in unmittelbarer Nähe bereits bestehender slawischer Burgen oder Protostädte betrafen, waren: Stettin (1243), Gartz an der Oder (1249), Anklam (zwischen 1243 und 1264), Stargard (zwischen 1243 und 1253), Altdamm (1249/1260), Greifenhagen (1254), Pölitz (1260), Pyritz (1263), Ueckermünde (zwischen 1259 und 1265) und Gollnow (1268). Dass sein Herrschaftsbereich zu Beginn seiner Regierung noch weitaus größer war, belegt seine erste Stadtrechtsverleihung an Prenzlau 1233. Die Gründung von Bahn 1234 durch Barnim I. ist nicht eindeutig belegbar. Gemeinsam mit seinem Vetter Wartislaw III. gründete er noch weitere Städte. Die Bildung deutschrechtlicher Städte führte zum Verschwinden der slawischen Kastellaneiverfassung. Die Wandlungen unter Herzog Barnims Herrschaft gaben Pommern das Gesicht eines deutschen Landes.[2]
Barnim I. unterstützte das Bistum Cammin durch Tauschverträge bei der Ausbildung einer eigenen Landesherrschaft innerhalb Pommerns. Er stiftete überdies einige wichtige geistliche Einrichtungen. Zu ihnen gehörte das Stettiner Marienstift, in dessen Marienkirche er nach seinem Tode im Jahre 1278 beigesetzt wurde. Von seinem überregionalen Ansehen zeugt ein Klagelied des Dichters Rumelant von Sachsen auf seinen Tod.[3] Barnim I. gehört zu den wichtigsten Herzögen aus der Dynastie der Greifen.
Ehen und Nachkommen
Herzog Barnim I. war dreimal verheiratet:
Um 1238/1242 heiratete er Marianne, deren Abstammung nicht überliefert ist[4]. In der älteren Literatur wurden verschiedene Abstammungen vermutet, unter anderem wurde sie als Tochter des Grafen Albrecht von Orlamünde oder des Grafen Heinrich I. von Anhalt angesehen. Marianne starb im Jahre 1252. Sie wurde in dem von ihr gestifteten Zisterzienserinnenkloster in Stettin bestattet.
Um 1258 heiratete er Margaretha, wohl eine Tochter von Herzog Otto dem Kinde von Braunschweig. Ob Margaretha, wie von dem Historiker Robert Klempin (1816–1874) angenommen, identisch mit der Witwe des Fürsten Wizlaw I. von Rügen ist, muss sehr zweifelhaft sein.[5] Margaretha wird im Jahre 1261 als verstorben genannt.
In dritter Ehe heiratete Herzog Barnim 1267 in Stargard in Mecklenburg Mechtilde, Tochter von Markgraf Otto III. von Brandenburg. Mechtilde überlebte ihren Gemahl und starb 1316. Sie wurde in der Marienkirche in Stettin bestattet.
Barnims Kinder sind:
- Anastasia († 1317), Gemahlin von Heinrich I. von Mecklenburg
- Bogislaw IV. (* vor 1252; † 1309)
- Miroslawa († ca. 1327/28), Gemahlin von Graf Nikolaus I. von Schwerin
- Mechtilde, Gemahlin von Heinrich II. von Werle
- Barnim II. (* um 1275; † 1295)
- Margaretha, Gemahlin von Graf Johann II. von Gützkow
- Otto I. (* 1279, † 1344)
- Beatrix († nach 1307), Nonne im Zisterzienserinnenkloster in Stettin
Siehe auch
Literatur
- Heidelore Böcker: Barnim I. In: Eberhard Holz, Wolfgang Huschner (Hrsg.): Deutsche Fürsten des Mittelalters. Edition Leipzig, Leipzig 1995, S. 292-304.
- Gottfried von Bülow: Barnim I.. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 71–74.
- Dietmar Lucht: Die Städtepolitik Herzog Barnims I. von Pommern 1220-1278. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern, Reihe V: Forschungen zur pommerschen Geschichte, Bd. 10. Köln Graz 1965.
- Jürgen Petersohn: Barnim I. In: Lexikon des Mittelalters. Band 1. Artemis-Verlag, München und Zürich 1980, ISBN 3-7608-8901-8, Sp. 1475.
- Ursula Scheil: Barnim I.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 594 f.
Weblinks
- Literatur über Barnim I. (Pommern) in der Landesbibliographie MV
- genealogie-mittelalter.de
- www.ruegenwalde.com/greifen
Fußnoten
- ↑ Martin Wehrmann: Genealogie des pommerschen Herzogshauses. Verlag Leon Sauniers Buchhandlung, Stettin 1937, S. 47.
- ↑ Jürgen Petersohn: Barnim I. In: Lexikon des Mittelalters. Band 1. Artemis-Verlag, München und Zürich 1980, ISBN 3-7608-8901-8, Sp. 1475.
- ↑ Gustav Roethe: Meister Rumsland. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 30, Duncker & Humblot, Leipzig 1890, S. 98.
- ↑ Martin Wehrmann: Genealogie des pommerschen Herzogshauses. Verlag Leon Sauniers Buchhandlung, Stettin 1937, S. 48.
- ↑ Martin Wehrmann: Genealogie des pommerschen Herzogshauses. Verlag Leon Sauniers Buchhandlung, Stettin 1937, S. 49.
Vorgänger Amt Nachfolger Bogislaw II. Herzog von Pommern
1226–1278Bogislaw IV.
Barnim II.
Otto I.Kategorien:- Greifenhaus
- Herzog (Pommern)
- Geboren im 13. Jahrhundert
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