Wiederbewaffnung

Wiederbewaffnung
Generalleutnant Adolf Heusinger und Generalleutnant Dr. Hans Speidel mit Bundesminister der Verteidigung Theodor Blank bei Überreichung der Ernennungsurkunden für die ersten 101 Freiwilligen der Bundeswehr

Wiederbewaffnung bezeichnet die erneute Einführung militärischer Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Zweiten Weltkrieg in den 1950er Jahren. Das Thema wurde von 1949 bis 1956 in der Öffentlichkeit und Politik im Hinblick auf den erst wenige Jahre zurückliegenden Krieg sehr kontrovers diskutiert. Der Deutsche Bundestag lehnte in seiner ersten außenpolitischen Debatte am 24. und 25. November 1949 eine nationale Wiederbewaffnung ab. Die weiteren politischen Diskussionen führten nach der Verschärfung des Ost-West-Konflikts durch den Koreakrieg zum Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) (1952) und die NATO (1955). Damit verbunden war die Gründung der Bundeswehr im Mai 1955.

Die ausführliche politische und gesellschaftliche Diskussion um die Wiederbewaffnung ist unter dem Begriff der Wiederbewaffnungsdiskussion zusammengefasst.

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945 beschlossen die alliierten Siegermächte USA, Frankreich, Großbritannien und die Sowjetunion als Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition unter anderem die vollständige Entmilitarisierung Deutschlands. Die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges und der enorme Aufwand, der erforderlich war, um das nationalsozialistische Deutschland und dessen Verbündete niederzuringen, bewog die Alliierten dazu, das besiegte Land auch in Zukunft militärisch schwach zu halten. Dies spielte sowohl für die Erstellung des deutschen Grundgesetzes wie auch für die Verfassung der DDR eine wichtige Rolle. Durch den Aufbau bewaffneter Polizeieinheiten in beiden Teilen Deutschlands und die zunehmenden Spannungen im beginnenden Kalten Krieg wurden die entsprechenden Vereinbarungen der Potsdamer Konferenz jedoch schnell hinfällig.

Bundesrepublik Deutschland

Schon Anfang der 1950er Jahre gab es Geheimverhandlungen zwischen der Bundesregierung um Konrad Adenauer (CDU) und der US-Regierung über die Aufstellung westdeutscher Streitkräfte. Erste Überlegungen hierzu hielt man in der Himmeroder Denkschrift fest. Bis 1955 durfte die Bundesrepublik zwar kein Heer unterhalten, wollte aber eine eigene Grenzschutztruppe und eine Polizei auf Bundesebene aufbauen. Die alliierten Besatzungsmächte ließen aufgrund des Besatzungsstatuts aber zunächst nur Bereitschaftspolizeien auf Länderebene zu. Abgesehen davon verfügten die drei westlichen Besatzungsmächte bereits seit 1945 über aus Deutschen bestehende, militärisch organisierte Hilfsverbände (z. B. den Deutschen Minenräumdienst unter britischer Aufsicht), die teilweise bewaffnet waren. Diese sogenannten Dienstgruppen umfassten 1950 145.000 Mann und bestanden zum großen Teil aus früheren Kriegsgefangenen. Nach dem Beginn des Koreakrieges änderten die Westmächte ihre Politik und gestanden der Bundesrepublik zu, eine eigene paramilitärische Truppe zur Sicherung der Grenzen aufzustellen, die im Falle eines Krieges vor allem innere Unruhen unter Kontrolle bringen sollte. 1951 wurde der Bundesgrenzschutz gegründet und in einer Stärke von 10.000 Mann aufgestellt. Diese Formation war militärisch gegliedert und mit leichten bis mittleren Waffen ausgestattet.

Die Gründung des Bundesgrenzschutzes geht zurück auf Forderungen der alliierten Vereinigten Stabschefs vom 2. Mai und 17. Mai 1950 nach einer westdeutschen Remilitarisierung: „Die Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist.“ Des Weiteren: „Die Vereinigten Stabschefs sind […] übereingekommen, dem Rat der Außenminister zu empfehlen, dass Westdeutschland gestattet werden soll, 5.000 Mann Bundespolizei zu haben, die „Staatsschutz“ (Republican Guard) genannt werden soll. Die Vereinigten Staatschefs fordern nachdrücklich, dass die Außenminister dieser Empfehlung nachkommen, da eine solche Truppe sehr wohl der erste Schritt zu einer späteren Wiederbewaffnung Deutschlands sein könne.“

Unter dem Eindruck des Koreakrieges erhielt die politische Diskussion um eine Neugründung militärischer Einheiten neuen Auftrieb. Diese Auseinandersetzung führte zu massiven Protesten und Demonstrationen sowie einem Erstarken der westdeutschen Friedensbewegung. Die CDU-Regierung konnte sich jedoch trotz des massiven Protestes durchsetzen. Der Deutsche Bundestag stimmt gegen die Stimmen der SPD am 8. Februar 1952 einem deutschen Verteidigungsbeitrag grundsätzlich zu. Der Oberkommandierende der NATO in Europa, General Matthew B. Ridgway, forderte am 13. Januar 1953 die sofortige Aufstellung deutscher Streitkräfte.

Am 25. April 1953 kam zwischen der Bundesrepublik, den übrigen Mitgliedern der EVG sowie Großbritannien und den USA ein Abkommen über die Höhe des deutschen Verteidigungsbeitrages für 1953/54 zustande. Dieser betrug monatlich 950 Millionen DM.

Die Londoner Neunmächtekonferenz vom 28. September bis 3. Oktober 1954 mit den Teilnehmerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Großbritannien und den USA beschloss die Souveränität der Bundesrepublik, den Beitritt der Bundesrepublik zum Brüsseler Pakt (WEU) und zur NATO und erbringt Zusicherungen der USA, Großbritanniens und Kanadas, ihre Truppen auf dem europäischen Kontinent zu belassen. Der NATO-Rat setzte am 18. Dezember 1954 unter Abänderung der Beschlüsse von Lissabon die Soll-Stärke der NATO-Streitkräfte in Mitteleuropa auf 30 Divisionen fest. Ausgleich für diese Verringerung bei der konventionellen Stärke sollte die zunehmende Ausrüstung mit taktischen Atomwaffen sein.

Mit den USA wurde am 30. Juni 1955 in Bonn ein Abkommen über die gegenseitige Verteidigungshilfe zwischen den USA und der Bundesrepublik durch den US-Botschafter James B. Conant und Außenminister Heinrich von Brentano unterzeichnet. In dem Vertrag sicherten die USA den neu aufzustellenden Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland umfangreiche Rüstungslieferungen zu.

Am 9. Mai 1955 trat die Bundesrepublik Deutschland der NATO bei. Am 6. Juni 1955 wurde die Dienststelle Blank in das Bundesministerium für Verteidigung umgewandelt und der Sicherheitsbeauftragte Theodor Blank (CDU) wird zum ersten Bundesverteidigungsminister ernannt.

Am 13. Juli 1955 vereinbarten US-Botschafter Conant und Bundeskanzler Adenauer die Überlassung von amerikanischen halbautomatischen Sturmgewehren, Panzern, Artilleriegeschützen, Feldhaubitzen und Kampfflugzeugen an die Bundesrepublik. Im Gegenzug war Westdeutschland verpflichtet, die Waffen nur zur Verteidigung im Rahmen des NATO-Bündnisses einzusetzen und sie nicht an Dritte zu verkaufen oder zu überlassen. Die SPD-Opposition im Deutschen Bundestag stimmte erst in dritter Lesung dem Vertrag zu, der am 14. Dezember 1955 in Kraft trat.

Am 10. Oktober 1955 ernannte Bundespräsident Theodor Heuss die ersten Soldaten der neuen Streitkräfte und am 12. November 1955 wurden die ersten 101 Freiwilligen der Bundeswehr aus der Hand des Bundesministers für Verteidigung, Theodor Blank, vereidigt. Dieser 12. November gilt als der eigentliche „Geburtstag der Bundeswehr“. Am 22. Mai 1956 trat schließlich die mit großer Mehrheit beschlossene Wehrverfassung (Ergänzung des Grundgesetz-Artikel 87 a) in Kraft.

In der Bundesrepublik wurden schnell Zweifel am demokratisch gedachten Prinzip vom Soldaten als „Staatsbürger in Uniform“ laut. Die überwältigende Mehrheit der neuen Bundeswehrführung war aus ehemaligen Offizieren der Wehrmacht, darunter vormals überzeugten Anhängern des NS-Regimes, rekrutiert worden. Neben grundsätzlichen pazifistischen und antimilitaristischen Erwägungen wurde auch deswegen die demokratische Legitimation der Bundeswehr von einer kritischen Öffentlichkeit in Frage gestellt.

Die Bundeswehr begegnete dieser Kritik mit den „Prinzipien der inneren Führung“. Neben Veröffentlichungen zu diesem Thema wurden die Soldaten in Schulungen auf die demokratischen Werte, Zielsetzungen und das Grundgesetz der Bundesrepublik auch mit kritischen Sichten verpflichtet.

Deutsche Demokratische Republik

Ab 1952 wurde offiziell die Kasernierte Volkspolizei in der DDR mit 70.000 Mann aufgebaut. Vorher waren schon bewaffnete Strukturen eingeführt worden. Am 18. Januar 1956 wurde die Nationale Volksarmee (NVA) gegründet.

In der NVA wurde die personelle Kontinuität des Übergangs der Wehrmacht zur neuen Armee möglichst vermieden. Dennoch wurde auch auf ehemalige Angehörige der Wehrmacht zurückgegriffen. Sie kamen meist aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft und hatten dort an kommunistischen Umschulungen teilnehmen müssen. Der bekannteste ehemalige Wehrmachtsgeneral, der auch in der NVA diente, war Vincenz Müller.

Am 14. Mai 1955 unterzeichnete die DDR neben den anderen sieben Mitgliedstaaten in Warschau den Warschauer Pakt, den militärischen Beistandsvertrag des Ostblocks unter der Führung der Sowjetunion.

Die NVA wurde in der DDR als eine Art Speerspitze gegen den sogenannten „Faschismus“ und „Kapitalismus“ des Westens definiert. Die NVA übernahm dennoch Rituale, welche schon in der Königlich Preußischen Armee sowie in der Wehrmacht üblich waren; so etwa der Stechschritt bei Paraden. Die Dienstuniformen der NVA erinnerten zudem in ihrer Grundausstattung an diejenigen der Vorgängereinrichtungen Reichswehr bzw. Wehrmacht.

Literatur

  • Heinz L. Borgert, Walter Stürm, Norbert Wiggershaus: Dienstgruppen und westdeutscher Verteidigungsbeitrag. Vorüberlegungen zur Bewaffnung der Bundesrepublik Deutschland, Harald Boldt Verlag, Boppard 1982, ISBN 3-764-61807-8.
  • Gerd Kobe: Wie die Bundeswehr entstand, Biblio-Verlag 1985, ISBN 3-7648-1463-2.
  • Bruno Thoß: NATO-Strategie und nationale Verteidigungsplanung. Planung und Aufbau der Bundeswehr unter den Bedingungen einer massiven atomaren Vergeltungsstrategie 1952 bis 1960, München 2006, ISBN 3-486-57904-5.

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