- Zweisprachige Gemeinden in Polen
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Die Einführung von Minderheitensprachen als zweite Amtssprache auf kommunaler Ebene (der in Polen sogenannten Hilfssprache) ermöglichte das am 6. Januar 2005 in Kraft getretene Minderheitengesetz.
Minderheitensprachen können in den Gemeinden als Hilfssprache eingeführt werden, in denen der Anteil der Minderheiten mehr als 20% an der Gesamtbevölkerung beträgt. Bevor eine Hilfssprache eingeführt werden kann, muss sie vorher in ein Amtsregister eingetragen werden. Sobald dies erfolgt ist, gilt eine Gemeinde offiziell als zweisprachig.
Inhaltsverzeichnis
Deutsch
- Siehe auch Deutschsprachige Gemeinden in Polen
Deutsch wurde bereits in 22 Gemeinden als Amtssprache eingeführt. Dazu gehören die Gemeinden:
- Birawa
- Chronstau
- Colonnowska
- Comprachtschütz
- Groß Döbern
- Groß Lassowitz
- Guttentag
- Himmelwitz
- Klein Strehlitz
- Leschnitz
- Murow
- Oberglogau
- Proskau
- Radlau
- Reinschdorf
- Stubendorf
- Tarnau
- Turawa
- Ujest
- Walzen
- Zembowitz
- Zülz
Kaschubisch
Kaschubisch wurde bereits in zwei Gemeinden als Amtssprache eingeführt. Dazu gehören die Gemeinden:
- Parchowo (Parchòwò)
- Sierakowice (Serakòwice)
Litauisch
Litauisch wurde bereits in einer Gemeinde als Amtssprache eingeführt. Dazu gehört die Gemeinde:
- Puńsk (Punskas)
Weißrussisch
Weißrussisch wurde bereits in vier Gemeinden als Amtssprache eingeführt. Dazu gehören die Gemeinden:
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Deutsche Minderheit in Polen
- Ethnische Minderheit in Polen
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