Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist Teil der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und der Steuerwissenschaften. Sie analysiert und erklärt alle Probleme, die für Betriebe durch den Steuerzwang entstehen und zeigt dabei Entscheidungsalternativen auf.

Hauptaufgaben

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre hat drei Hauptaufgaben.[1]

  1. Sie hat zunächst zu untersuchen, welche Möglichkeiten der Betrieb im Rahmen eines gegebenen Steuersystems hat, seine steuerliche Belastung mit gesetzlich zulässigen Mitteln auf ein Minimum zu reduzieren. Es wird dabei unterschieden zwischen der Betrieblichen Steuerwirkungslehre, die einerseits die Wirkungen der Besteuerung auf betriebliche Größen untersucht, und der Betrieblichen Steuergestaltungslehre, die andererseits aufgrund der Kenntnis der Steuerwirkung die günstigsten Entscheidungsalternativen entwickelt.
  2. Sie hat zu analysieren, welchen Einfluss die Besteuerung auf das betriebliche Rechnungswesen (steuerrechtliche Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften) ausübt und wie das Rechnungswesen ausgestaltet sein muss, damit es zur Ermittlung und Gestaltung der Steuerbemessungsgrundlagen sowie zur Berechnung und Einbehaltung bestimmter Steuern für Dritte verwendet werden kann.
  3. Sie hat aus ihrer Forschung praktische Folgerungen für eine künftige Steuergesetzgebung zu ziehen und insbesondere kritisch zu prüfen, ob der Grundsatz der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung verletzt wird.

Lehrstühle

In Deutschland gibt es an folgenden Universitäten Lehrstühle für das Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre:

In Österreich gibt es u. a. an folgenden Universitäten Lehrstühle für das Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre:

Einzelnachweise

  1. Günter Wöhe, Hartmut Bieg (1995): Grundzüge der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, 4. Auflage, München 1995.

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