Bodensee Schnellstraße

Bodensee Schnellstraße

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Schnellstraße S18 in Österreich
Bodensee Schnellstraße
Bodensee Schnellstraße
Bodensee Schnellstraße
Karte
Verlauf der S 18
       In Planung
Basisdaten
Betreiber: ASFINAG
Gesamtlänge: 6 km
  davon in Planung: 6 km

Bundesland:

Vorarlberg

Die Bodensee Schnellstraße S18 ist eine geplante Schnellstraße in Vorarlberg und Teil der Europastraßen E43 und E60. Sie ist jedoch aufgrund der Rechtslage auf der bisher geplanten Trasse nicht mehr realisierbar. Die 6,2 km lange Schnellstraße soll bei Lauterach von der A14 abzweigen und in der Schweiz bei St. Margrethen in die A1/E60 und A13/E43 münden.

Inhaltsverzeichnis

Planung

Für die Trasse gab es zahlreiche Varianten, beantragt wurde schließlich die Variante von Lauterach nach Sankt Margrethen.

In Höchst sollte ein 810 m langer Tunnel zum Schutze der Anrainer entstehen, sowie eine Grenzstation zur Schweiz bzw. nach Österreich. Die Schnellstraße wäre durchgehend zweispurig (ein Fahrstreifen pro Richtung) mit Pannenstreifen gebaut worden.

Da diese Trasse sehr dicht am Vogelschutzgebiet „Lauteracher Ried“ vorbeigeführt und somit zu einer Verschlechterung dieses Habitats geführt hätte, kam es zu einem Beschwerdeverfahren der EU-Kommission gegen die Republik Österreich. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. März 2006 führt die geplante Trasse durch ein „faktisches Vogelschutzgebiet“, das heißt, ein Gebiet, das aufgrund seiner Bedeutung für den Vogelschutz unter Schutz gestellt werden müsste, aber rechtlich nicht geschützt ist. Der Beschwerde gegen das Genehmigungsverfahren an sich wurde vom EuGh allerdings nicht stattgegeben, da das Verfahren vor dem EU-Beitritt Österreichs eingeleitet wurde.[1]

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aber mittlerweile die Trassenverordnung aufgehoben. Begründung: Zwar hält die geplante Straße einen Mindestabstand von 150 Metern zum etwas weiter nördlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet Lauteracher Ried - sehr wohl betroffen sind allerdings andere schützenswerte Gebiete (faktische Vogelschutzgebiete). Das wurde bei der Trassengenehmigung nicht ausreichend berücksichtigt. Da bei der Planung der Bodensee-Schnellstraße lediglich das Lauteracher Ried berücksichtigt wurde, nicht jedoch die anderen in das Vogelschutzgebiet einzubeziehenden Regionen, waren die „Überlegungen zur Umweltverträglichkeit der dann verordneten Trasse für die gehörige Entscheidungsfindung (...) unzureichend“, urteilten die Verfassungsrichter.[2]

Den Anträgen auf Aufhebung eines Teils der Trasse wurde daher stattgegeben, „wiewohl die Rechtswidrigkeit die gesamte Trasse betrifft“.

Geschichte

In den 1980er Jahren wurde zunächst über die verschiedenen Trassen und Varianten verhandelt, bevor 1992 die erste Verhandlung nach dem Landschaftsschutzgesetz stattfand. 1994 wurden die Planunterlagen für die Trasse öffentlich aufgelegt, die Diskussionen mit Bürgern nahmen zu. 1997 wurde der obengenannte Verlauf der Schnellstraße festgelegt, der 2006 durch VfGH-Urteil wieder aufgehoben wurde.

Im Jahre 2007 war der Baubeginn für die S18 vorgesehen mit Fertigstellung bis 2011. Da die geplante Trasse aber nun nicht mehr realisierbar ist, startete 2007 ein konsensorientierter Planungsprozess, in dem alle möglichen Lösungen geprüft werden und nach dem neuen Verkehrskonzept des Landes auch andere Maßnahmen als der Bau einer Schnellstraße einbezogen werden sollen. Erste Zwischenberichte ergaben, das nur eine Kombination eines Ausbaus des öffentlichen Verkehrs und einer Entlastungsstraße die gewünschten Ergebnisse bieten könne.[3]

Im April 2011 befanden sich von den 20 eingereichten Varianten noch zwei in der Diskussion,[4] im Juli wurde eine weitere präsentiert, die den Naturschutzauflagen gerecht werden könnte.[5] Der Landesregierung wurde im Schlussbericht die Priorisierung von "Variante Z", der Riedquerung mit Unterflurtrasse von Dornbirn-Nord nach Lustenau-Nord und weiter in die Schweiz empfohlen. Sollte diese Variante nicht realisierbar sein soll die "Variante CP", eine Ostumfahrung von der L204 über Lustenau-Nord in die Schweiz weiterverfolgt werden. Als vorgezogene Maßnahme wurde der Bau der Grenzquerung samt neuem Zollamt in der Schweiz von der Anschlussstelle St. Margrethen der Schweizer A1 zur L40 in Höchst-Brugg, direkt nach der Grenze, empfohlen.[6]

Im aktuellen Rahmenplan bis 2016 der Asfinag, welcher Ende 2010 präsentiert wurde, findet sich die Bodensee Schnellstraße nicht wieder[7], allerdings wurde die S18 in die Finanzrahmenplanung ab 2019 mit Rückstellungen von 400 Millionen Euro aufgenommen. [8]

Weblinks

Referenzen

  1. Urteil des Europäischen Gerichtshofs
  2. Urteil des Verfassungsgerichtshofs
  3. 3. Zwischenbericht Planungsprozess
  4. vol.at: Vorarlberger Naturschützer kündigen Klage gegen Straßenbau an, Zugriff am 24. August 2011
  5. Verbindung zur Schweiz Neue Vorarlberg-Bauvariante Autobahnen: West-Lückenschluss? in: Finance.net, Juli 2011 S. 26
  6. Schlussbericht und Empfehlung
  7. BMVIT: Rahmenplan ÖBB und ASFINAG
  8. ASINFAG- Vorstand Alois Schedl über Pfändertunnel, Riedstraße, Anschluss- Stellen und das Frontradar

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