Carl Langbehn

Carl Langbehn

Carl Langbehn (* 6. Dezember 1901 in Padang (Indonesien)[1] ; † 12. Oktober 1944 in Berlin-Plötzensee) war ein deutscher Jurist und in der Zeit des Nationalsozialismus Mittelsmann zwischen Kreisen des deutschen Widerstands und Heinrich Himmler und zwischen Himmler und den Westmächten. Langbehn wurde wegen seiner Kontakte zu westlichen Geheimdiensten hingerichtet, als Himmler Langbehn fallen ließ.

Inhaltsverzeichnis

Der Rechtsanwalt

Langbehn wurde als Sohn eines deutschen Plantagenbesitzers in Niederländisch-Indien geboren und wurde ab dem neunten Lebensjahr bei Verwandten der Eltern in Deutschland erzogen[2]. Die Prüfung zum Gerichtsassessor legte er 1927 ab und erhielt alsbald „seine Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und übte diesen Beruf bis zu seiner Festnahme aus“ [3]. Langbehn hatte bei Fritz Pringsheim[4] in Göttingen promoviert und war nach dem Referendariat in Celle und Berlin dessen Assistent gewesen[5]. Sowohl die Anklageschrift als auch Pringsheims Aussage erwähnen die prekären finanziellen Verhältnisse.

1933 hatte Langbehn das Mandat für Günther Gereke übernommen, Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung und ein Mitglied des Kabinetts Schleicher, dem die Nationalsozialisten wegen angeblicher Untreue einen Schauprozess machten. Langbehn war im Jahr 1932 wie Gereke Mitglied im Deutschen Herrenklub. Das Mandat für den im Zusammenhang mit dem Reichstagsbrand angeklagten kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Ernst Torgler gab er zurück, weil dieser unterstellt hatte, Langbehn werde anschließend emigrieren (müssen).

Langbehn war Mitglied der Deutschen Volkspartei gewesen und trat im Frühjahr 1933 der NSDAP bei[6]. In seiner Rechtsanwaltspraxis hatte er nun wirtschaftlichen Erfolg, wobei er auch für die UFA arbeitete. Er bezog ein Haus im Falkenried in Berlin-Dahlem.

Langbehn kannte Heinrich Himmler persönlich, da Tochter Elke[7] und Himmlers Tochter Gudrun die gleiche Schulklasse besuchten und Elke in den Ferien zu Gudruns Familie nach Bayern eingeladen wurde[8]. Langbehn konnte mit Himmler die politische Lage mit ungewöhnlicher Offenheit diskutieren. [9].

Diese Verbindung zu Himmler setzte er ein, als Fritz Pringsheim im Oktober 1938 ins Konzentrationslager gebracht wurde, und er sorgte dafür, dass Pringsheim seinen Pass zurückerhielt. Pringsheim musste dann im April 1939 nach England auswandern. Pringsheim bezeichnete Langbehn als Nationalsozialisten, aber als gutwilligen Menschen[10]. Aber auch für andere Verfolgte setzte sich Langbehn ein: Es gelang ihm, verhafteten Juden zur Auswanderung zu verhelfen, wenn auch unter „großen Vermögensopfern“.[11] Auch vertrat er im Jahr 1942 den wegen seiner regimekritischen Satire verhafteten Kabarettisten Werner Finck.[12]

Zwischen Widerstand und Himmler

Himmler war zwar eine der Stützen des NS-Regimes, dennoch hegte er spätestens ab 1943, eher bereits ab 1941 oder 1942, starke Zweifel am „Endsieg“.[13] So suchte er insgeheim Friedenskontakte zu den westlichen Alliierten. Langbehn wurde zu einem seiner Mittelsmänner.[14] Ende 1942 traf dieser sich in Stockholm mit Professor Bruce Hopper[15], der für den US-Geheimdienst Office of Strategic Services (OSS) arbeitete. Auch sprach er mit einem „offiziellen Engländer in Zürich“. Beide Gespräche schienen auf Verhandlungsmöglichkeiten hinzudeuten.[16]

Langbehn stand aber auch mit dem Widerstand in Verbindung, mit Johannes Popitz und Ulrich von Hassell. Beide brachte er im August 1941 mit dem Schweizer Diplomaten Carl Burckhardt zusammen. Zu dritt erörterte man Friedensmöglichkeiten, zumal Burckhardt demnächst Winston Churchill treffen sollte.[17]

Die Widerstandsbewegung war Himmler bekannt, ohne dass er gegen diese einschritt. Vielmehr gedachte er sie zu benutzen: Der Widerstand sollte Hitler beseitigen, er selbst wollte dann die Macht in Deutschland übernehmen. Auch Hassell und Popitz verfolgten, wenn auch als „Verzweiflungsschritt“, ähnliche Gedanken: Himmler und die SS sollten einen Umsturz geschehen lassen, damit so der Krieg beendet werden könnte. Dann würde man sich dieser wieder entledigen.[18]

Für den 26. August 1943 organisierte Langbehn ein Gespräch zwischen Popitz und Himmler[19]. Popitz versuchte darin Himmler zu überreden, mit den Westmächten in Friedensverhandlungen zu treten. Himmler schien dieser gegen Hitler gerichteten Aktion wohlwollend gegenüber zu stehen.[20] Im September 1943 reiste Langbehn im Auftrag Himmlers nach Bern, um mit dem OSS unter Leitung von Allen Welsh Dulles Kontakt aufzunehmen. Nach seiner Rückkehr berichtete er Himmler.[21]

Haft, Verurteilung und Tod

Die Gestapo konnte einen Bericht der Alliierten über das Treffen in Bern dechiffrieren. Damit sah sich Himmler gezwungen, Langbehn fallenzulassen und ihn zu verhaften.[22] „Er war in die Prinz-Albrecht-Straße, ins Gestapo-Hauptquartier, gegangen, nachdem er erfahren hatte, daß Albrecht Bernsdorff zum zweitenmal festgenommen worden war... auch Irmgard Langbehn und Marie-Louise Sarre waren verhaftet worden“, berichtet Peter Bielenberg seiner Frau Christabel über das Schicksal der Freunde und Grundstücksnachbarn Irmgard und Carl, sowie Puppi [23].

Aber Himmler zögerte den Prozess gegen Langbehn hinaus. Nach der Festnahme von Popitz am 21. Juni 1944 wurde gegen diese beiden in der Anklageschrift von Oberreichsanwalt Ernst Lautz am 25. September 1944 Anklage erhoben und die Verhandlung unauffällig in diejenigen gegen die Attentäter vom 20. Juli 1944 eingereiht, sie sollte „im Hinblick auf den auch Ihnen bekannten Sachverhalt, nämlich Besprechnung RFSS-Popitz“ „unter praktischem Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden“ (Ernst Kaltenbrunner an Reichsjustizminister Otto Georg Thierack).[24] Am 3. Oktober 1944 wurde Carl Langbehn vom Volksgerichtshof unter dessen Präsidenten Roland Freisler zum Tod verurteilt.

Für Goebbels sollte die Hinrichtung „vorläufig noch ausgespart“ werden, denn er (Langbehn) hätte „noch eine ganze Menge von sensationellen Neuigkeiten mitzuteilen“ [25], doch Langbehn wird bereits am 12. Oktober 1944 im Plötzensee durch den Strang hingerichtet.

„Obergruppenführer“ Müller, mit dessen Höflichkeit es wenige Gestapobeamten aufnehmen konnten, zog es vor, nicht selbst zu foltern. Stattdessen ließ er dem Gefangenen die Hände auf dem Rücken zusammenbinden und ihm mittels einer an der Decke angebrachten Zugvorrichtung die Arme hochziehen. Als Rechtsanwalt Dr. Langbehn, der diese Foltermethode schweigend überstand, mit zerrissenen Schultergelenkmuskeln zur Hinrichtung geführt wurde, konnte ein Wachmann mit Recht sagen: „An Langbehn ist nicht mehr viel zu töten, das hat Müller schon getan.“ aus: Der Tagesspiegel vom 19. Juni 1949[26]

siehe auch

Werke

  • Schutzschrift in der Strafsache gegen den Landrat a. D. Dr. Günther Gereke, Berlin : Langbehn, 1933

Literatur

  • Die Hassell-Tagebücher 1938-1944. Aufzeichnungen vom Anderen Deutschland. Hrsg. von Friedrich Freiherr Hiller von Gaertringen. Berlin 1988.
  • Christabel Bielenberg, Als ich Deutsche war: 1934 - 1945; e. Engländerin erzählt Autoris. dt. Fassung von Christian Spiel, München : Beck, 1987 ISBN 3-406-31919-X
  • Allen Welsh Dulles, Verschwörung in Deutschland. Übersetzung und Nachwort Wolfgang von Eckhardt. Europa Verlag Zürich 1948; Harriet Schieber Verlag, Kassel 1949 (Germany's Underground. New York 1947)
  • Heinz Höhne: Wir werden am Galgen enden!. In: Der Spiegel. Nr. 24, 1969, S. 124 (9. Juni 1969, online).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Padang-Bedagei GDW
  2. Anklageschrift gegen Popitz und Langbehn vom 25. September 1944, bei Dulles, Verschwörung in Deutschland, S.206ff (Seitenangabe nach der Schweizer Ausgabe 1947). Bei Dulles ist nur die Anklageschrift wiedergegeben, nicht aber die Einlassungen von Popitz und Langbehn.
  3. Anklageschrift
  4. Fritz Pringsheim bei Munzinger
  5. Aussage Fritz Pringsheim zu Carl Langbehn 2nd. January, 1946, in: Allen Dulles papers, Seeley Mudd Manuscript Library, Princeton, box 37, file 1. Hinweis: Die Internetquelle hierzu ist dubios, der Text ist plausibel und scheint frei von Verfälschungen Aussage Pringsheim
  6. Anklageschrift
  7. Elke Atcherley † 2004, siehe Angabe in der englischen Wikipedia zu en:Christabel Bielenberg und zu en:Harold Atcherley
  8. Dulles, Verschwörung in Deutschland, 1948, S. 202
  9. so auch bei Bielenberg, S. 91, dort auch eine Skizze zu den politischen Ansichten Langbehns; s. auch Allen Welsh Dulles: Verschwörung in Deutschland. Harriet Schieber Verlag, Kassel 1949, S. 186
  10. Pringsheim: „I emphasize that I do not excuse Langbehn's membership. It is almost impossible that he participated in the crimes committed by the party, but in any case he helped the Nazis“
  11. Die Hassel-Tagebücher, 30. November 1941, S. 285
  12. Finck, Werner: Witz als Schicksal - Schicksal als Witz : ein deutsches Bilderbuch zu Nutz und Frommen. Marion von Schröder Verlag, Hamburg 1966, S. 78
  13. Karl-Günter Zelle: Hitlers zweifelnde Elite: Goebbels – Göring – Himmler – Speer. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010. ISBN 3-506-76909-X, S. 205-217
  14. Zelle, S. 221-224. Diese Sonderstellung geht auch aus einem Erlass Reinhard Heydrichs, des Leiters des Reichssicherheitshauptamtes, vom Januar 1942 hervor: „Inzwischen hat der Reichsführer-SS den Rechtsanwalt Dr. Langbehn mit bestimmten Sonderaufträgen betraut …“.
  15. Biographische Angaben: http://nwda-db.wsulibs.wsu.edu/findaid/ark:/80444/xv51988>/
  16. Die Hassel-Tagebücher, 20. Dezember 1942, S. 341; 22. Januar 1943, S. 345
  17. Die Hassel-Tagebücher, 18. August 1941, S. 266-267
  18. Zelle, S. 206-207, 221-224; Die Hassel-Tagebücher, 10. Oktober 1942, S. 333; 9. Juni 1943, S. 386
  19. Anklageschrift, S.220
  20. Die Hassell-Tagebücher, 4. September 1943, S. 388; Dulles, S. 200-202
  21. Dulles, S. 208-209. Wahrscheinlich war dies nicht das erste Gespräch Langbehns mit dem OSS. Bereits unter dem Datum vom 15. August 1943, also vor dem Treffen Popitz – Himmler, berichtet Hassell über ein Treffen Langbehns mit einem Amerikaner in der Schweiz, s. Die Hassell-Tagebücher, S. 382.
  22. Die Hassell-Tagebücher, 9. Oktober 1943, S. 394; Dulles, S. 208
  23. Bielenberg, S. 135
  24. Dulles, S. 208-209; Zelle, S. 225-226. Die Anklageschrift ist abgedruckt bei Dulles, S. 190-207 (Seitenangabe Ausgabe 1949).
  25. Elke Fröhlich (Hrsg.): Die Tagebücher von Joseph Goebbels. K. G. Saur, München, Teil II: Diktate 1941–1945. 15 Bde. 1993–1996, ISBN 3-598-21920-2. Band 14, S. 46f, 6. Oktober 1944.
  26. bei www.schule.de

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