- Friedrich von Fürstenberg (Landdrost)
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Friedrich von Fürstenberg-Herdringen (* 1. März 1576 auf Burg Bilstein; † 9. August 1646) war kurkölnischer (Land-)Droste im Herzogtum Westfalen, erblicher Pfandherr der Ämter Bilstein und Fredeburg sowie Grundbesitzer zu Herdringen und weiterer Besitzungen.
Leben und Wirken
Friedrich war Sohn des Landdrosten Kaspar von Fürstenberg und dessen Gemahlin Anna (geborene von Spiegel zu Peckelsheim). Zur Erziehung wurde er bereits mit acht Jahren auf das Jesuitenkolleg in Fulda gebracht. Ursprünglich war Friedrich für den geistlichen Stand vorgesehen, weswegen sich der Vater früh um geistliche Stellen und Pfründe bemühte. Bereits im Jahr 1584 erhielt Friedrich die ersten Weihen. Im Jahr 1587 wechselte Friedrich mit seinem Bruder Johann Gottfried nach Paderborn, wo sie von einem neuen Erzieher weiter unterrichtet wurden. Ein Jahr später gingen sie zusammen mit dem Lehrer zu weiteren Studien nach Trier. Im gleichen Jahr verschaffte ihm sein Vater die Pfründe eines Dechanten von Wormbach.[1] Anschließend studierte Friedrich an der Universität in Köln.[2] Bei Friedrich kamen während des Studiums Zweifel an seiner geistlichen Bestimmung. Dies führte 1596 zu heftigen Konflikten mit seinem Vater. Da der jüngere Bruder sich bereit erklärte in den geistlichen Stand überzutreten, konnte der Familienfrieden gerettet werden. Friedrich schloss 1600 seine juristischen Studien mit der Verteidigung seiner Examensarbeit „de practis“ ab.
Bereits im Jahr 1599 hatte ihn der Kurfürst Ernst von Bayern zum Drosten aller Ämter seines Vaters ernannt. Im Jahr 1602 hat auch Kurfürst Johann Adam von Bicken ihm die kurmainzerischen Ämter übertragen, die sein Vater zu seinen Gunsten aufgegeben hatte. Mit der Ernennung des neuen Mainzer Kurfürsten Johann Schweikhard von Kronberg führte von Fürstenberg als „geheimer Rat“ mehrere Gesandtschaften an, so 1605 nach Prag zur Begrüßung Kaiser Rudolf II., 1606 zum Landgrafen nach Hessen-Kassel, 1607 zum Reichstag nach Regensburg wo gleichzeitig sein Vater als Kölner Gesandter anwesend war.
Von seinem Vater bekam er 1607 neben den bereits überlassenen Ämtern Fritzlar und Naumburg die Ämter Waldenburg und Lenne sowie das Amt Bilstein, das Stammhaus Burg Waterlappe, das Vorwerk Hengstebeck und den Salzbrunnen zu Werl übertragen.[3] Diese Übertragungen standen im Zusammenhang mit der Heirat Friedrichs mit Anne Maria von Kerpen im Jahr 1608, deren Vorbereitung allerdings mehrere Jahre dauerte.[4] Mit dieser Frau hatte Fürstenberg 15 Kinder, von denen fünf verstarben. Von den sechs männlichen Nachkommen traten fünf in den geistlichen Stand ein. Unter diesen war der spätere Paderborner Fürstbischof Ferdinand, der Landkomtur Franz Wilhelm, der päpstliche Geheimkämmerer und Domdechant Wilhelm und der Dompropst Johann Adolf. Auch der gleichnamige Sohn Friedrich war zunächst Domherr ehe er das Familienerbe übernahm. Später kamen zu seinem Besitz noch einige Renten und Besitzungen unter anderem die Hälfte der Weinberge bei Mainz hinzu. Von seinem Onkel dem Paderborner Fürstbischof Dietrich von Fürstenberg wurde ihm nach 1618 das Gut Herdringen geschenkt.
Nach weiteren Diensten für den Mainzer Kurfürsten übernahm Friedrich 1618 die verbliebenen Besitzungen seines verstorbenen Vaters im Herzogtum Westfalen an. In diesem Zusammenhang wurde er zum westfälischen Rat und auch zum fürstlich paderbornischen Rat ernannt. Im Jahr 1619 nahm er als kurmainzischer Rat an der Kaiserwahl Ferdinand II. teil.[5] Nach Aufgabe des Landdrostenamtes durch Wilhelm von Bayern im Jahr 1624 wurde Friedrich zu dessen Nachfolger als höchster kurfürstlicher Beamter im Herzogtum Westfalen ernannt. Als solcher war er Vertreter des Landesherren Kurfürst Ferdinand von Bayern.
Von Fürstenberg gilt als einer der maßgeblichen Verantwortlichen für die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen. Da die Familie Fürstenberg das eigentlich landesherrliche Amt Fredeburg als Pfandbesitz innehatte, konnte er dort wie auch in seinem Patrimonialgericht Oberkirchen Hexenverfolgungen in eigenem Namen in Gang setzen. Daneben wurden auf Betreiben des Kurfürsten und des Landdrosten aber auch offizielle Hexenkommissionen aktiv.
Friedrich von Fürstenbergs Amtszeit fällt in die Zeit des dreißigjährigen Krieges. Von Fürstenberg versuchte in Verhandlungen mit dem Landgrafen von Hessen vergeblich, die Räumung des Herzogtums Westfalens von hessischen Truppen zu erreichen. Stattdessen wurde Friedrich 1637 bei Meschede von den Hessen gefangen genommen und in Lippstadt interniert. Ein Schutzbrief des schwedischen Kanzlers Axel Freiherr von Oxenstiera hatte dabei keinen Schutz geboten. Erst ein Jahr später wurde er befreit. Da sich von Fürstenberg nach seiner Gefangennahme im Herzogtum Westfalen nicht mehr sicher fühlte, hielt er sich überwiegend in der Bonner Residenz des Kurfürsten auf und wurde dessen Berater in politischen Fragen. Nach dem Tod seiner Frau am 15. März 1646 trat er von seinem Amt zurück und starb wenige Monate später in Bonn.
Zu seinem Gedenken ließ sein Sohn Ferdinand von Fürstenberg Fürstbischof von Paderborn und Münster dem Vater in der Klosterkirche des Stifts Wedinghausen ein monumentales Grabmal errichten. Darauf befindet sich eine von Ferdinand wahrscheinlich selbst verfasste Inschrift: „Auf Tugend und Wissen verwendete er schon früh große Sorgfalt. Beide vermehrte er da, wo viele sie verlieren: an den Höfen der Fürsten. Daher wurden von ihm gelehrte und gottesfürchtige Männer so hoch geschätzt, daher stand er selbst bei gelehrten und gottesfürchtigen Männern in so großen Ansehen.".[6]
Anmerkungen
- ↑ Hans Mieles: Friedrich von Fürstenberg, Dorst von 1618 bis 1646, aus Bilstein Land, Burg und Ort, S. 94, Lennestadt 1975
- ↑ zur für den Adel bemerkenswerten Tradition akademischer Ausbildung in der frühen Neuzeit bei der Familie von Fürstenberg vergl. Horst Conrad: „Splendor Familiae.“ Generationendisziplin und Politik bei der Familie von Fürstenberg. Eine Skizze. In: Südwestfalenarchiv 6.Jg. 2006 S.112
- ↑ Quellen zur Besitzübertragung 1607
- ↑ Hinweise zum Ehevertrag
- ↑ Ernennung zum kurmainzischen Rat
- ↑ zit. nach Rehermann, S.66
Literatur
- Karl Feaux de Lacroix: Geschichte Arnsbergs. Arnsberg, 1895 [Nachdruck Werl, 1983] S.336, S.351
- Ernst Heinrich Rehermann: Friedrich von Fürstenberg (1576-1646) In: Michael Gosmann (Hrsg.): Fürstenberger Skizzen – Streifzüge durch 700 Jahre westfälische Familien und Landesgeschichte. Arnsberg, 1995 S.63-67
- Dr. Alfred Bruns, Die Hexenverfolgung in der früheren Kriminalgerichtsbarkeit, in: Hexen - Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland, Hrsg. vom Schieferbergbau-Heimatmuseum Schmallenberg-Holthausen, 1984, S. 214
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