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Sondermünze zum 10-jährigen Bestehen (2009)

Der Begriff der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ist dem Begriff der Europäischen Währungsunion (EWU) gleich bedeutend.

Die EWU bezeichnet den mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) am 1. Januar 1999 durchgeführten Zusammenschluss der (damals elf) Teilnehmerstaaten auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik. Das Hauptziel des Zusammenschlusses war die Gründung einer Zone mit monetärer Stabilität, welches durch die Einführung der gemeinschaftlichen Währung Euro erreicht werden sollte.[1]

Mit diesem Schritt haben die beteiligten Länder den Euro als gemeinschaftliche Währung eingeführt und zugleich ihre geldpolitische Kompetenz auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bzw. das Eurosystem übertragen. Seither übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) als Leiterin und Vertreterin des ESZB die Verantwortung für eine zentral gesteuerte Geld- und Währungspolitik.[2]

Inhaltsverzeichnis

Hoffnungen hinsichtlich der EWWU

Die Hoffnungen der beteiligten Regierungen und Interessengruppen in die EWWU sind verbunden mit der Umsetzung gewisser (politischer) Ziele. Obwohl sich die Ziele und Erwartungen der einzelnen Länder teils erheblich voneinander unterscheiden, können für alle sowie für einzelne Teilgruppen relevante, eindeutige Kern-Ziele definiert werden. Diesbezüglich ist eine Unterscheidung in Ziele, welche alle EU-Länder tangieren und partielle Ziele, welche nur bestimmte Ländergruppen betreffen, sinnvoll.

  • Zentrale Allgemeine Ziele:
  1. Wachstum (Wohlstand): Die damit verbundenen Hoffnungen zielen zum einen auf den durch die EWWU hervorgerufenen Wachstumsschub ab. Die durch eine einheitliche Währung und einen gemeinsamen Binnenmarkt verursachten Absatzsteigerungen und Kostensenkungen sollen dabei den positiven Wachstumseffekt intensivieren. Die Kostensenkungen sowie die Nachfragesteigerungen werden durch den mit der Einführung der EWWU erwarteten Wegfall der Wechselkursunsicherheiten, der Einsparung von Transaktionskosten und der Steigerung der Markttransparenz bewirkt. Zum anderen liegen die Hoffnungen darin, dass der erwartete Verlust an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den größeren Konkurrenten USA und Japan sowie der damit einhergehende Wachstumseinbruch vermieden werden soll. Dies könnte durch eine Arbeitsproduktivitätssteigerung gelingen, welche sich aus der, mit der Einführung der EWWU zusammenhängenden, Marktvergrößerung ergibt.
  2. Politische Stabilität (Frieden): Die Hoffnung auf politische Stabilität ergibt sich einerseits aus dem Abbau politischer Spannungen und dem Abwenden zukünftiger Kriege und andererseits aus der Vermeidung einer sich in Europa ausdehnenden Balkanisierung. Begründet wird diese Hoffnung durch friedenssichernde Entscheidungen, welche in der bisherigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit getroffen wurden. Sie stützt sich auf die negative Korrelation zwischen politischer Konfrontation und wirtschaftlicher Interaktion. Außerdem wird die EWWU oft als die Vorstufe einer politischen Union angesehen, welche als Instrument zur Schaffung anhaltender politischer Stabilität in Europa betrachtet wird.
  • Wesentliche Partielle Ziele:
  1. Inflationsabbau: Der durch den Übergang zur EWWU erhoffte Inflationsabbau ist bezogen auf einen Reputations- und damit Stabilitätsimport für die einstigen Hochinflationsländer. Dahinter verbirgt sich die These, dass die Aufgabe der geldpolitischen Entscheidungsmacht an eine gemeinsame, stabilitätsorientierte Geldbehörde für die einstigen Hochinflationsländer einen Zwang zur Disziplin mit sich bringt. Diese Disziplin würde durch eine größere Preisstabilität bzw. eine Angleichung der Preisstabilität an den Stand der bisherigen Niedriginflationsländer der EG sichtbar werden. Dadurch würde sich auch eine fiskalpolitische Zurückhaltung ergeben, da Staatsausgaben nicht mehr mit selbst geschaffenem Geld finanziert werden könnten. Außerdem hofft man auf einen Inflationsabbau ohne größere Arbeitslosigkeitskosten.
  2. Entwicklungsangleichung: Die Hoffnung der ärmeren, weniger entwickelten EU-Länder auf Entwicklungsangleichung lässt sich aus der Geschichte bisheriger Zusammenschlüsse solcher Länder herleiten. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer EWWU die reicheren Länder zu Finanztransfers und sonstigen Hilfen an die ärmeren Länder aufgefordert werden. Darüber hinaus treten in einem Binnenmarkt, verbunden mit einer einheitlichen Währung, vermehrt positive Spillovers durch offene Grenzen und zunehmende Direktinvestitionen in ärmere Länder auf.[3]

Befürchtungen hinsichtlich der EWWU

Die Befürchtungen im Hinblick auf die EWWU gehen mit der Nicht- bzw. Wenigerreichung anderer politischer Ziele in einigen oder allen teilnehmenden Ländern einher und basieren auf:

  • gegebenenfalls negativen Trade-off-Beziehungen: Es wird zum einen befürchtet, dass die Inflation in den bisher preisstabilen EU-Ländern ansteigt und zum anderen im Gegenzug die Arbeitslosigkeit in den bislang unterentwickelten Ländern ebenfalls ansteigt. Weiterhin besteht in einigen Ländern die Sorge vor einer Überlegenheit Deutschlands innerhalb eines wirtschaftspolitisch stärker angepassten Europas wie auch allgemein die Angst vor einem Verlust nationaler politischer Souveränität an eine unbekannte, entfernte Zentrale in Brüssel.
  • der Annahme möglicher Vergeltungsaktionen der sich international gegenüberstehenden Wirtschaftsblöcke, verursacht durch negative Externalitäten: Ausgangspunkt ist die Befürchtung, dass aufgrund von Regionalisierungen auch eine Neigung zu Protektionismus gegenüber Drittländern oder zu strategischer Außenhandelspolitik erkennbar ist. Daraus ergeben sich möglicherweise Verteidigungs- oder Vergeltungsmaßnahmen anderer Blöcke, mit der Folge einer alle betreffenden Schädigung (Wohlfahrtsverlust). Zumindest gibt es hierzu Vermutungen in der Theorie und der Geschichte internationaler Währungskonflikte.
  • negative Anreizeffekte durch falsche Erwartungen besonderer Gruppen: Es liegt die Vermutung nahe, dass ein wirtschaftlicher Zusammenschluss wie die EWWU bei vielen Unternehmungen die Annahme erzeugt, dass sie künftig in einem von ausländischem Konkurrenzdruck abgeschlossenen gemeinsamen Markt agieren werden und dort sichere Renten abschöpfen können. Deshalb werden ggf. erforderliche technologische und organisatorische Neuerungen und Bereinigungen unterlassen, was zu Rezessionen oder Strukturkrisen führen kann.[4]

Auswahl der Teilnehmerstaaten der EWU

Um eine Stabilitätsgemeinschaft wie die EWU errichten zu können, ist das Vorhandensein von monetärer und fiskalischer Konvergenz unbedingt erforderlich. Demzufolge wurden als Fundament für die Auswahl der Teilnehmer an der EWU die vier Konvergenzkriterien gemäß Artikel 121 (ex-Art. 109 j) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), die sog. Maastricht-Kriterien, entwickelt. Diese Regularien sollen sicherstellen, dass nur die Länder der EWU beitreten, welche fortwährend die Hauptziele der Europäischen Währungsunion unterstützen. Im Einzelnen gestalten sich die vier Kriterien wie folgt:

  1. Kriterium: Hoher Grad an Preisstabilität – wird anhand der Inflationsrate ersichtlich. Diese sollte sich den Inflationsraten der drei preisstabilsten Länder annähern, d.h. sie darf nicht mehr als 1,5 % über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.
  2. Kriterium: Öffentlicher Finanzhaushalt – wird bemessen anhand einer öffentlichen Haushaltslage, welche kein übermäßiges Defizit ausweist, d.h. das Defizit der öffentlichen Haushalte darf nicht mehr als 3 % und die öffentliche Verschuldung nicht mehr als 60 % des nominalen Bruttoinlandsproduktes betragen.
  3. Kriterium: Teilnahme am Europäischen Währungssystem (EWS) – daran erkennbar, dass sich seit mindestens zwei Jahren die betroffene Währung innerhalb der Bandbreite des Wechselkursmechanismus des EWS bewegt und keine eigenmächtige Abwertung der Leitkurse erfolgte.
  4. Kriterium: Langfristiger Zinssatz – orientiert sich an den drei Mitgliedsländern mit der niedrigsten Inflationsrate. Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf max. 2 % über dem Durchschnitt dieser drei Länder liegen.[5][6]

Die Entscheidung über die ersten Euro-Mitgliedsländer fällte der Rat der Europäischen Union am 3. Mai 1998. Als Mitglieder aufgenommen wurden Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Österreich und Spanien. Griechenland erfüllte zu diesem Zeitpunkt die EU-Konvergenzkriterien noch nicht, wurde aber am 1. Januar 2001 als zwölftes Land in die EWU aufgenommen. Als erstes der ab 2004 der EU beigetretenen Länder konnte Slowenien 2007 den Euro einführen. Malta und Zypern führten den Euro zum 1. Januar 2008 ein. Die Zentralbanken der Länder wurden am Tag des Beitritts automatisch ein Teil des Eurosystems. Die Slowakei bekam am 19. Juni 2008 die Erlaubnis zur Einführung der Gemeinschaftswährung zum 1. Januar 2009.[7] Dänemark und Großbritannien hatten sich im Vertrag von Maastricht eine Opting-out-Klausel vorbehalten und von dieser auch Gebrauch gemacht. Schweden verletzte die Konvergenzkriterien bewusst, damit es den Euro nicht einführen musste.[8][9][10]

Zukünftig müssen die Länder, die dem Euro beitreten wollen, nicht mehr die ersten beiden Stufen der EWWU durchlaufen. Sie müssen lediglich die Konvergenzkriterien erfüllen, durch die die Finanzpolitik harmonisiert werden soll, bevor sie in die dritte Stufe der EWWU eintreten können.

Geschichtlicher Ablauf

Vorläufer der EWWU

1951 und 1957 Erstellung der Verträge der Europäischen Gemeinschaft (EG), die als primäres Integrationsziel die Schaffung eines gemeinsamen Marktes vorsahen.
1962 Erste Vorschläge zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion wurden von der Europäischen Kommission unterbreitet. Allerdings wurde diese Idee aufgrund des intakten Festkurssystems von Bretton Woods und wegen der fehlenden politischen Bereitschaft nicht von den Mitgliedstaaten aufgegriffen.
1964 Mit der Gründung des „Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ (Gouverneursausschuss) wurde die Koordinierung der Geld- und Währungspolitik der Gemeinschaft in dessen Zuständigkeit übertragen.
Februar 1969 Vorstellung des Barre-Plan, welcher als Grundlage zur Erarbeitung des Werner-Plans diente. Dieser beinhaltete ein Konzept zur Gründung einer WWU unter der Anleitung des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner.
März 1971 Auf der Basis des Werner-Plans kam es zur Verabschiedung einer Grundsatzentscheidung des Rates über die stufenweise Umsetzung der WWU bis zum Jahr 1980.
21. März 1972 Gründung des Europäischen Wechselkursverbundes, welcher die Zentralbanken der Mitgliedsstaaten dazu anhielt, untereinander ihre Währungen nur innerhalb einer Bandbreite von ± 2,25 % schwanken zu lassen. Diese Maßnahme war erforderlich, da eine bereits am 1. Januar 1971 erlassene Vorgabe über max. ± 1,2 % Schwankungsbreite der Wechselkurse nicht eingehalten werden konnte. Somit konnten sich die verbundenen europäischen Währungen gegenüber Drittwährungen (vor allem dem US-Dollar) frei bewegen.
April 1973 Die Bilanz zur 1. Stufe der WWU brachte als Ergebnis hervor, dass die geplanten Integrationsfortschritte nicht vollständig erreicht worden waren. Des Weiteren waren die Mitgliedsstaaten nicht dazu bereit, die wirtschaftspolitische Befugnis auf die Gemeinschaftsorgane zu übertragen. All dies führte letztendlich dazu, dass die 2. Stufe nach dem Werner-Plan nicht eingeleitet werden konnte.
Ende 1978 Austritte aus dem Wechselkursverbund führten zu einer wechselkurspolitischen Aufteilung der Gemeinschaft. Um einer weiteren Desintegration entgegen zu wirken, wurde die in den Jahren 1977 und 1978 stattfindende konjunkturelle Stabilisierung innerhalb der EG zum Anlass genommen, ein gemeinschaftliches Konzept der währungs- und wechselkurspolitischen Zusammenarbeit anzusetzen.
Frühjahr 1979 Entwicklung des Europäischen Währungssystems (EWS), welches ein bilaterales Paritätengitter und eine max. Schwankungsmarge von ± 2,25 % um die Leitkurse der teilnehmenden Währungen vorsah. Das EWS sollte nach damaligen Plänen in ein endgültiges Währungssystem übergehen, welches insbesondere durch die Verwendung einer einheitlichen Europäischen Währungseinheit (ECU) gekennzeichnet sein sollte. Wirtschaftliche Differenzen und Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf der Endphase machten jedoch die Einführung eines solchen komplexen Systems unmöglich. Positiv war hingegen die Tatsache, dass das EWS zur Verstärkung der Kooperationsbereitschaft zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Währungspolitik beitrug und weiterhin einer zunehmenden Bereitwilligkeit zur stärkeren Konvergenz der Wirtschaftspolitik hervorrief.
Juli 1987 Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), welche die Basis des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) bildet. Die EEA verpflichtet die Mitgliedsstaaten erstmals zu einer verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik.
April 1989 Veröffentlichung des Delors-Berichtes, welcher von einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kommissionspräsidenten Jacques Delors verfasst wurde. Inhalt dieses Berichtes war die stufenweise Verwirklichung der WWU (Drei-Stufen-Plan), welche mit der 1. Stufe am 1. Juli 1990 beginnen sollte.
Dezember 1991 Der Vertrag über die Europäische Union wird von den Staats- und Regierungschefs in Maastricht unterzeichnet (Maastricht-Vertrag). Dieser Vertrag trat nach Abschluss des innerstaatlichen Ratifikationsverfahrens am 1. November 1993 in Kraft. Inhalte des EG-Vertrages sind neben den Anordnungen zum Binnenmarkt, zu Gemeinschaftspolitiken und den Institutionen der Gemeinschaft auch die Bestimmungen zur WWU und zur Unionsbürgerschaft.

Quelle: Deutsche Bundesbank[11]

Der Drei-Stufen-Plan

Die 1. Stufe der EWWU

Der Europäische Rat fasste auf der Grundlage des Delors-Berichts im Juni 1989 den Entschluss, dass die 1. Stufe der Verwirklichung der EWWU am 1. Juli 1990 beginnen sollte. Das Hauptziel dieser Stufe war eine stärkere Ausrichtung der einzelnen nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken auf die Erfordernisse der Geldwertstabilität und Haushaltsdisziplin in der Europäischen Gemeinschaft. Um eine schrittweise Konvergenz der Politiken zu erreichen, wurde als neues Koordinierungsinstrument der Gemeinschaft die multilaterale Überwachung eingeführt. Ein weiterer Bestandteil der 1. Stufe war die Neuordnung der währungspolitischen Zusammenarbeit, welche durch eine Ausdehnung der Aufgaben des Gouverneurausschusses (Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken) umgesetzt wurde. So leistete dieser neben einer stärkeren Abstimmung der nationalen Währungspolitiken zur Erreichung der Preisstabilität auch bedeutende Vorarbeiten zur Einführung einer einheitlichen Währung und damit zur Vergemeinschaftung der Geldpolitik in Europa.

Die 2. Stufe der EWWU

Stufenplan der EWWU

Die 2. Stufe der EWWU begann am 1. Januar 1994 mit der Gründung des Europäischen Währungsinstitutes (EWI) und der gleichzeitigen Auflösung des Gouverneurausschusses. Die Hauptaufgaben des EWI waren:

  • die Stärkung der Zusammenarbeit der Zentralbanken sowie die Koordination der nationalen Geldpolitiken
  • die rechtlichen, organisatorischen und institutionellen Voraussetzungen für den Übergang in die 3. Stufe der EWWU zu schaffen.

Zusätzlich hatte das EWI die Aufgabe, einen Bericht über die zukünftigen Geld- und Wechselkursbeziehungen zwischen dem Euro-Währungsgebiet und den restlichen EU-Ländern zu erarbeiten. Dieser Bericht bildete im Juni 1997 die Grundlage für die Verabschiedung des neuen Wechselkursmechanismus II (WKM II). Weiterhin war das EWI mit der Gestaltung der Banknoten der neuen Gemeinschaftswährung betraut, welche gemäß einem Ende 1995 ergangenen Beschluss des Europäischen Rates „Euro“ genannt werden sollte. Die ersten Entwürfe wurden der Kommission im Dezember 1996 und später der Öffentlichkeit präsentiert. Mit der Errichtung der EZB wurde das EWI nach der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 123 (ex-Art. 109 l) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft[12][13] am 1. Juni 1998 aufgelöst.

Die 3. Stufe der EWWU

Mit der Ernennung des Euro zur Gemeinschaftswährung begann am 1. Januar 1999 die dritte und letzte Stufe der EWWU. Weiterhin wurde eine unwiderrufliche Vereinbarung über die Wechselkurse der Währungen der vom Europäischen Rat ausgewählten elf Mitgliedsstaaten erlassen. Durch diese Einigung über die Methode der Bestimmung der Umrechnungskurse zum Euro konnte den Marktteilnehmern ein Anhaltspunkt gegeben werden. Gleichzeitig gelang es, die Markterwartungen und die Wechselkursentwicklungen in der Einführungsphase zu stabilisieren. Dies war der Beginn der Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik unter der Verantwortung der EZB.[14]

Die EWU und die Theorie optimaler Währungsräume

Robert A. Mundell erkannte in seiner Theorie optimaler Währungsräume[15] einen Nachteil einer Währungsunion. Währungsunionen schaffen die Möglichkeit flexibler Wechselkurse als Anpassungsmechanismus ab. Dadurch kann ein Ausgleich nur noch über die Bewegungen der Produktionsfaktoren (flexible Arbeitsplätze und flexibles Kapital) erfolgen.

Ein Vorteil der Währungsintegration ist die Reduktion der Transaktionskosten, welche sich sowohl für Unternehmen als auch für Haushalte durch die einheitliche Währung ergibt. Beide Wirtschaftssubjekte profitieren dabei einerseits von den wegfallenden Gebühren für den Devisenumtausch und andererseits auch von der Beschränkung der Wechselkursunsicherheit. Ein weiterer Vorteil ist in der Erhöhung der Markttransparenz zu sehen. Diese führt zu einer Senkung der Informationskosten für die Individuen, welche nun die Preise innerhalb des Währungsgebietes unmittelbar miteinander vergleichen können.

Ökonomen erstellen daher eine Kosten-Nutzen-Rechnung, anhand derer untersucht wird, ob Kosten oder Nutzen einer Währungsunion überwiegen. Für die Europäische Währungsunion kommen die meisten Studien zu dem Ergebnis, dass derzeit kein optimaler Währungsraum vorliegt.[16][17] Einschränkend kann aber gesagt werden, dass manche Studien für den Währungsraum USA zum selben Ergebnis gelangen. Außerdem weisen manche Ökonomen darauf hin, dass die Kriterien eines optimalen Währungsraums u. U. auch erst im Nachhinein erfüllt werden (beispielsweise, indem durch die Gemeinschaftswährung vermehrt ökonomische Transaktionen zwischen den Mitgliedsstaaten stattfinden), so dass in Zukunft ein solcher optimaler Währungsraum vorliegen könnte.[18]

Abgrenzung Eurozone

Karte europäischer Staaten mit Bezug zum Euro

Als Eurozone (auch Euroraum, Euroland) bezeichnet man üblicherweise diejenigen sechzehn EU-Länder, die den Euro als Währung eingeführt haben. Rund 315 Millionen Menschen bezahlen 2009 mit dieser Währung. Mitglieder der EWWU sind jedoch alle 27 EU-Länder. Seit dem 1. Januar 2008 ist der Euro durch den Beitritt von Malta und Zypern zur Eurozone erstmals nach der Osterweiterung wieder in der Mehrheit der EU-Länder gesetzliches Zahlungsmittel.

Elf EU-Staaten sind nicht in der Eurozone: Bulgarien, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn, sowie das Vereinigte Königreich. Dänemark, Estland, Lettland und Litauen sind Teilnehmer am Wechselkursmechanismus II und können nach mindestens zweijähriger Teilnahme am WKM II und nach Erfüllung der anderen EU-Konvergenzkriterien den Euro einführen.

Die Schaffung der Eurozone stellt damit ein Beispiel für die, auf der Basis des EU-Primärrechts etablierte, verstärkte Zusammenarbeit dar. Die Kleinstaaten Monaco, San Marino und Vatikan sind nicht Teil der Eurozone, da sie keine EU-Mitglieder sind. Aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU haben sie aber – in einem eng begrenzten, vereinbarten Umfang – das Recht, den Euro als einzige Währung zu nutzen sowie eigene Euromünzen prägen zu lassen.

Darüber hinaus ist der Euro Währung oder Leitwährung in knapp 30 weiteren Staaten bzw. Teilen von Staaten. Insgesamt nutzen damit 40 Staaten und Teile von Staaten den Euro oder eine vom Euro abhängige Währung. Daher werden die Bezeichnungen „Eurozone“, „Euroraum“ und „Euroland“ manchmal auch für alle Wirtschaftsräume genutzt, in denen der Euro als (gesetzliches) Zahlungsmittel fungiert.[19][20]

Verweise

Literatur

  • Egon Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Franz Seitz: Europäische Geldpolitik. Theorie, Empirie, Praxis. 4., völlig neu bearbeitete Auflage. Lucius & Lucius, Stuttgart 2004, ISBN 3-8282-0286-1 (Lucius & Lucius) (ISBN 3-8252-8285-6 (UTB)), (= UTB, Bd. 8285; Wisu-Texte). 
  • Hans-Joachim Jarchow, Peter Rühmann: Monetäre Außenwirtschaft. II. Internationale Währungspolitik. 5., neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2002, ISBN 3-8252-1335-8 (UTB) (ISBN 3-525-03174-2 (Vandenhoeck & Ruprecht)), (= Monetäre Aussenwirtschaft, Bd. 2; UTB, Bd. 1335). 
  • Paul R. Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft. 7. Auflage. Pearson Studium, München/Boston/San Francisco/Harlow, England/Don Mills, Ontario/Sydney/Mexico City/Madrid/Amsterdam 2006 (Originaltitel: International Economics, Theory and Policy, übersetzt von Andrea Rietmann [Authorized translation form the English language]), ISBN 978-3-8273-7199-7 (ISBN 3-8273-7199-6), (= Wirtschaft. VWL/Außenwirtschaft). 
  • Robert A. Mundell: A Theory of Optimum Currency Areas. In: The American Economic Review. Vol. 51, Nr. 4, 1961, ISSN 0002-8282, S. 657–665. 
  • Hans Schmid: Geld, Kredit und Banken. ein modernes Lehrbuch für Unterricht und Selbststudium. 5., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Haupt, Bern/Stuttgart/Wien 2001, ISBN 3-258-06394-X (= Bankwirtschaftliche Forschungen, Bd. 55). 
  • Helmut Wagner: Europäische Wirtschaftspolitik. Perspektiven einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Springer, Berlin/Heidelberg/New York/Barcelona/Budapest/Hongkong/London/Mailand/Paris/Santa Clara/Singapur/Tokyo 1998, ISBN 3-540-62964-5 (= Springer-Lehrbuch). 
  • Peter Zweifel, Robert H[einz]. Heller: Internationaler Handel. Theorie und Empirie. 3., verbesserte Auflage. Physica-Verlag, Heidelberg 1997, ISBN 3-7908-0989-6 (= Physica-Lehrbuch). 

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung: Schwarzer, D.; Collignon, S.: „Die Währungsunion - Chance für Europa: Handbuch zur Europäischen Währungsunion“, 1999, URL: http://www.fes.de/fes-publ/eurohandbuch/, vom 6. April 2008
  2. Vgl. Deutsche Bundesbank: Glossar, 2007, URL: http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_e.php#ewu, abgerufen am 4. Juni 2008
  3. Vgl. Wagner, H.: Europäische Wirtschaftspolitik - Perspektiven einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin, 1998, S. 11 ff.
  4. Vgl. Wagner, H.: Europäische Wirtschaftspolitik - Perspektiven einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin, 1998, S. 14 f.
  5. Vgl. EUR-Lex, eur-lex.europa.eu: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 121, URL: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:12002E121:DE:HTML, abgerufen am 6. Juni 2008
  6. Vgl. Juristischer Informationsdienst dejure.org: EG-Vertrag, Artikel 121, URL: http://dejure.org/gesetze/EG/121.html, vom 6. April 2008
  7. In der Slowakei kommt der Euro, Spiegel Online, 19. Juni 2008
  8. Vgl. Görgens, Egon/Ruckriegel, Karlheinz/Seitz, Franz: Europäische Geldpolitik. Theorie, Empirie, Praxis. 4., völlig neu bearbeitete Auflage. Lucius & Lucius, Stuttgart 2004, ISBN 3-8282-0286-1 (Lucius & Lucius) ISBN 3-8252-8285-6 (UTB), (= UTB, Bd. 8285; Wisu-Texte), S. 20 ff.
  9. Vgl. Mundschenk, Susanne/Schwarzer, Daniela/Collignon, Stefan: Die Währungsunion - Chance für Europa: Handbuch zur Europäischen Währungsunion. – Hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Internationaler Dialog. – Bonn 1999, ISBN 3-86077-797-1, und online im Internet hrsg. von der Internet-Redaktion der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V., Bonn 1999, Stand: Februar 1999, URL: http://www.fes.de/fes-publ/eurohandbuch/kap2.htm#22, abgerufen am 8. Juni 2008, Kapitel 2.2
  10. Vgl. Baldwin, Richard [E.]/Wyplosz, Charles: The Economics of European Integration. McGraw-Hill Education (UK), Maidenhead (Berkshire) 2004, ISBN 0-077-103947, S. 358 f. und S. 363
  11. In Anlehnung an: Deutsche Bundesbank: Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, URL: http://www.bundesbank.de/presse/presse_veroeffentlichungen.php#wirtschaftsunion, vom 5. April 2008, eigene Darstellung
  12. Vgl. EUR-Lex, eur-lex.europa.eu: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 123, URL: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:12002E123:DE:HTML, abgerufen am 6. Juni 2008
  13. Vgl. Juristischer Informationsdienst dejure.org: EG-Vertrag, Artikel 123, URL: http://dejure.org/gesetze/EG/123.html, abgerufen am 7. Juni 2008
  14. Vgl. Europäische Zentralbank: Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), URL: http://www.ecb.eu/ecb/history/emu/html/index.de.html#stage1, vom 6. April 2008
  15. Vgl. Mundell, R.: A Theory of Optimum Currency Areas, in: The American Economic Review, Vol. 51 (1961), № 4, S. 657–665.
  16. Vgl. Baldwin, Richard [E.]/Wyplosz, Charles: The Economics of European Integration. McGraw-Hill Education (UK), Maidenhead (Berkshire) 2004, ISBN 0-077-103947, S. 340 ff.
  17. Vgl. Krugman, Paul R./Obstfeld, Maurice: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft. Übersetzt von Andrea Rietmann (Authorized translation form the English language, Originaltitel: International Economics, Theory and Policy). 7. Auflage. Pearson Studium, München/Boston/San Francisco/Harlow, England/Don Mills, Ontario/Sydney/Mexico City/Madrid/Amsterdam 2006, ISBN 978-3-8273-7199-7 ISBN 3-8273-7199-6, (= Wirtschaft. VWL/Außenwirtschaft), S. 727 ff.
  18. Vgl. Wikipedia: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Wirtschafts-_und_Währungsunion, vom 5. April 2008
  19. Vgl. EUABC.com, en.euabc.com: Begriff: Eurozone, URL: http://en.euabc.com/word/1292, abgerufen am 6. Juni 2008
  20. Vgl. EUABC.com, de.euabc.com: Begriff: Euroland, URL: http://de.euabc.com/word/376, abgerufen am 7. Juni 2008

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