- Affäre Conti
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Als Affäre Conti wurde die nach Auffassung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) Unterschlagung und illegale Übertragung von Firmenbeteiligungen der Deutschen Continental-Gas-Gesellschaft AG (DCGG) im Wert von angeblich 98 Millionen Reichsmark aus der sowjetischen Besatzungszone nach Westdeutschland ab 1945 bezeichnet.
Im Dessauer Schauprozess wurden die Beteiligten 1950 zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der Prozess unter dem Vorsitz von Hilde Benjamin diente neben der Ablenkung von wirtschaftspolitischen Missständen auch als ein Instrument der SED zur Disziplinierung der Blockparteien und SED-Mitgliedern mit liberaleren Ansichten.
Vorgeschichte
Nachkriegssituation der DCGG in der Sowjetischen Besatzungszone
Nach der Kriegsniederlage im Mai 1945 wurde Deutschland durch die Siegermächte in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Durch diese Aufteilung wurden größere, in der Sowjetischen Besatzungszone angesiedelte Wirtschaftsunternehmen von ihren Tochtergesellschaften und Beteiligungen in den westlichen Besatzungszonen getrennt. Davon war auch die DCGG mit Hauptsitz in Dessau betroffen, die 21 Eigenbetriebe und 33 Tochtergesellschaften besaß.[1] Teile des Vorstands, unter anderen der Vorsitzende Eduard Schalfejew, das Mitglied Johannes Darge und der Prokurist Wolfgang Glatzel, setzten sich nach der Übergabe der Stadt an die Rote Armee am 3. Juli 1945 nach Westdeutschland ab und leiteten von der Frankfurter Zentrale der Voigt & Haeffner AG, eines der Tochterunternehmen der DCGG, die westdeutschen Unternehmensteile.[2][3] Andere Manager, darunter vor allen der kaufmännische Direktor Friedrich Methfessel zusammen mit dem technischen Direktor Hermann Müller (beide CDU) und dem Firmenjustiziar und niedergelassenen Rechtsanwalt und Notar Paul Heil blieben in der Konzernzentrale in Dessau zurück und leiteten nun den Mutterkonzern treuhänderisch.[4]
Die Politik der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) bestand in der Demontage der Industriebetriebe in der sowjetischen Besatzungszone zwecks Reparationen, aber auch in dem Aufbau einer kommunistischen Gesellschaftsstruktur, so dass eine basale Infrastruktur erhalten bleiben sollte.[3] Als Energie- und Wasserversorger sah man sich in der DCGG daher keiner unmittelbaren Gefahr ausgesetzt[5], war aber doch bestrebt, das Firmenvermögen, das zu 75% in der sowjetischen Besatzungszone lag[6], zu erhalten. Bereits am 9. Juli 1945 nahm Methfessel diesbezüglich brieflichen Kontakt mit dem abwesenden Vorstandsvorsitzenden Schalfejew auf. Die Privatkopie dieses Schreibens sollte später als ein wichtiges Beweisstück im Prozess verwendet werden.[7]
Am 30. Oktober 1945 erließ der oberste Chef der sowjetischen Militäradministration den Befehl Nr. 124, in dem die Vernichtung der Rechtspersönlichkeit aller Kartelle und Monopole angeordnet wurde, der so genannte Sequesterbefehl. Damit verbunden war die Einziehung des gesamten Firmenvermögens der betroffenen Unternehmen. Die jeweiligen Provinz- und Landesregierungen waren für den Sequester und die Überführung der Vermögenswerte in das „Volksvermögen“ zuständig. Bei der DCGG waren zunächst unmittelbar nur die Betriebsstätten betroffen, die als „Rüstungsbetrieb“ oder „Gemischtes Werk“ angesehen wurden.[8]
Auflösungs- und Enteignungsbeschluss
Am 11. Dezember 1945 erklärte der Präsident der Provinz Sachsen-Anhalt (die von der SMAD am 23. Juli 1945 gegründete Provinz Sachsen, bestehend aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg sowie dem Freistaat Anhalt, wurde bereits Mitte 1945 in Provinz Sachsen-Anhalt und 1947 in das Land Sachsen-Anhalt umbenannt.) den bisherigen Vorstand der DCGG für aufgelöst und setzte am 14. Januar 1946 als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden den Minister für Arbeit und Soziales Leo Herwegen (CDU Gründungsmitglied) ein. Leopold Kaatz (Regierungsdirektor a.D., Präsident der Industrie- und Handelskammer und gleichzeitig Treuhänder der Dessauer Zuckerraffinerie) und Heinrich Scharf (Direktor der Landeskreditbank Sachsen-Anhalt) wurden ihm zur Seite gestellt.[9] Da der anhaltische Wirtschaftsminister Willi Dieker auf die fachliche Kompetenz der bisherigen Führungskräfte nicht verzichten wollte, wurde als treuhänderischer Vorstandsvorsitzender am 14. Februar 1946 Friedrich Methfessel bestätigt.[4] Hermann Müller übernahm ebenfalls treuhänderisch einen Vorstandsposten.[4] Beide legten gegen den Auflösungsbeschluss Einspruch ein und argumentierten, die DCGG würde nicht unter die Kategorie von Unternehmen fallen, die mit den SMAD Befehlen Nr. 124/126, 97, 154/181 gemeint seien.[10] Unterstützung bekamen sie aus der Dessauer Wirtschaftskommission, die sich aus Vertretern der Parteien und des FDGB zusammensetzte.[11] Der Leiter der Wirtschaftskommision, Ernst Pauli, bestätigte im Auftrag des Oberbürgermeisters, dass die DCGG nicht unter die Sequestrierung gestellt würde.[12] Auch Arbeits- und Sozialminister Leo Herwegen stellte ein Gutachten aus, in dem die DCGG zur Fachgesellschaft erklärt wurde, die nicht den Charakter einer Monopolgesellschaft besitzt.[13]
Am 30. September 1946 erfolgte der Enteignungsbeschluss des Präsidenten der Provinz Sachsen-Anhalt. Die offizielle Zustellung des Beschlusses oder eine Durchsetzung erfolgte aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Besitzer der DCGG sollte laut Anweisung die Energie-Verwaltungs-Gesellschaft mbH (EVG) der Provinz Sachsen-Anhalt werden, in der als Dachgesellschaft die Versorgungsunternehmen der Provinz in eine Gesellschaft zusammengefasst werden sollten.[14][15] Es begann ein Schwebezustand, der über zwei Jahre anhalten sollte.[16]
Im Dezember des gleichen Jahres beteiligte sich die DCGG aus taktischen Gründen an der Provinzialen Energieversorgungs-Aktiengesellschaft (PREVAG), ein von der Provinzregierung am 6. März 1946 angeordneter Zusammenschluss der maßgeblichen Energieversorgungsunternehmen in der Provinz Sachsen-Anhalt.[15] Dadurch versuchte sich die DCGG der Zerschlagung und der Unterstellung unter die EVG zu entziehen und blieb vorerst als selbstständige Rechtspersönlichkeit mit quasi privatwirtschaftlicher Betriebsführung bestehen.[4] Es wurde weiterhin beschlossen, die Beteiligung an der PREVAG durch Einbringung weiterer DCGG Betriebe auf 62% zu erhöhen und somit die Aktienmehrheit an der PREVAG zu erwerben.[15] Diese auf aktienrechtlicher Basis durchgeführte Beteiligung erfolgte trotz Enteignungsbeschluss mit ausdrücklicher Zustimmung des Wirtschaftsministers Willi Dieker. Als Aufsichtsratsvorsitzender der PREVAG wurde der Ministerialdirektor, Dozent für Wirtschaftsrecht an der Universität Halle und stellvertretender Wirtschaftsminister Willi Brundert (SED, vormals SPD) ernannt.[15] Methfessel und Müller wurden ebenfalls in den Aufsichtsrat der PREVAG berufen und begannen die Zentralisierung der provinzialen Energieversorgung. Durch ihre erfolgreichen Bemühungen war die Gefahr der Unterstellung unter die EVG gebannt, da die PREVAG nun den Zweck erfüllte, für den die EVG gegründet worden war.[15]
Diversifizierung der Ost- und Westbetriebe der DCGG
Am 14. Februar 1946 erhielt Friedrich Methfessel Besuch von Johannes Darge und Wolfgang Glatzel. Diese hatten mit Eduard Schalfejew in Frankfurt am Main eine westdeutsche Vertretung der DCGG aufgebaut und baten um ein Treffen mit dem neuen Aufsichtsrat und Vorstand, das am Abend im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung stattfand, in der auch Friedrich Methfessels als treuhänderischer Vorstandsvorsitzender berufen wurde.[13]
Darge und Glatzel äußerten auf diesem Treffen ein besonderes Anliegen: Sie sprachen das Verhältnis der westdeutschen Betriebe (unter anderem das Gaswerk Hagen-Eckesey, das Gaswerk Lemgo und die Beteiligung an der Voigt & Haeffner AG) zu dem Mutterkonzern und deren durch die Situation eingeschränkte Geschäftsfähigkeit an.[13] Mit dem Befehl Nr. 154 vom 21. Mai 1947 hatte die sowjetische Militäradministration den baldigen Übergang derjenigen Betriebe des Sequesters an die Provinzialregierungen verfügt, die nicht von der Besatzungsmacht selbst beansprucht wurden.[8] Leo Herwegen versicherte aber, dass eine Entscheidung, wie nun mit der DCGG verfahren wird, sich noch hinziehen würde. Da eine Vereinigung der Besatzungszonen in immer weitere Ferne rückte und auch das Schicksal der DCGG nach wie vor ungeklärt war, wurde der Gründung einer Deutschen Continental-Gas-Gesellschaft mbH (DCGG mbH) mit Sitz in Hagen zugestimmt, die diese westdeutschen Betriebe unter gemeinsamen Dach zukünftig weiterführen sollte.[17] Letztlich war das Ziel dieser westdeutschen Gründung, die Nachfolge des DCGG antreten zu können und so viele Vermögenswerte dort zu sichern, wie es möglich war. Die später erfolgten Handlungen der ostdeutschen Vorstände Methfessel und Müller lassen darauf schließen, dass dieses Bestreben von ihnen aktiv unterstützt wurde.
Weiterhin baten Darge und Glatzel um Zahlungen der Muttergesellschaft zur Befriedigung von Pensionsansprüchen der in den Westen abgewanderten Mitarbeitern der DCGG in Höhe von 700.000 Reichsmark, die unter anderem wegen der zerstörten Produktionsstätte der Askania Werke AG in Berlin von den Westbetrieben alleine nicht mehr aufgebracht werden konnten. Methfessel sah die Forderungen als berechtigt an und beschloss die Einrichtung eines Pensionsfonds aus dem Gesamtvermögen der DCGG.[13]
Das Gaswerk in Lemgo gehörte der DCGG Tochtergesellschaft AGAG. Diese Firma war aber mit einem Sperrvermerk im Handelsregister belegt, da die Landesregierung (die Provinz Sachsen-Anhalt wurde 1947 in das Land Sachsen-Anhalt umbenannt) auf das Unternehmen in Folge des Sequesters selbst Anspruch erhob.[18] Am 7. März 1947 wurde Methfessel bei Ministerialdirektor Willi Brundert vorstellig und bat, den Sperrvermerk zeitweilig aufzuheben, damit die DCGG von der AGAG das Gaswerk gegen 700.000 Reichsmark erwerben konnte. Anschließend sollte das Werk von der DCGG an die westdeutsche Deutsche Continental-Gas-Gesellschaft mbH (DCGG mbH) übertragen werden, die im Gegenzug nun alle Pensionsansprüche übernehmen würde. Unter der Bedingung des vollständigen Übergangs des Buchwertes in den Pensionsfond stimmte Minister Dieker und sein Stellvertreter Willi Brundert zu.[18] Brundert vertrat in der Enteignungspolitik eine gemäßigte Linie und ließ sich davon überzeugen, dass dem gesamtdeutschen DCGG Konzern durch diese Transaktion kein Vermögensschaden entstehen würde. Er ging davon aus, dass sich nur die interne Struktur des Konzerns ändern würde.[18]
Transaktion der DCGG Beteiligungen
Ebenfalls am 7. März 1947 wurde der vom 25. Februar 1947 datierte und am 30. September 1946 beschlossene offizielle Enteignungsbescheid zugestellt. Mit Hilfe des Westberliner Rechtsanwalts Wilhelm Könemann legte der Justiziar Paul Heil Einspruch ein. Auf Anraten von Könemann wurde der ehemalige Landgerichtsrat Ernst Simon, ein Richter mit NS-Belastung, als juristischer Berater hinzu gezogen. Als erste Maßnahme zur Vermögensrettung wurden die in Dessau in der Landesbank eingelagerten eigenen und für Dritte verwaltete Aktien der Voigt & Haeffner AG für ungültig erklärt und die DCGG mbH mit dem Neudruck der Wertpapiere beauftragt. Damit wurde dieses Aktienvermögen formal nach Westdeutschland transferiert.[19]
Am 27. April 1947 hob Willi Brundert wie besprochen den Sperrvermerk der AGAG im Handelsregister auf und der Aufsichtsrat der DCGG unter dem Vorsitz von Leopold Kaatz übertrug das Gaswerk Lemgo am 17. Juni 1947 plangemäß an die westdeutsche DCGG mbH. Methfessel und Müller wurden als „delegierte“ Geschäftsführungsmitglieder der DCGG mbH berufen.[19]
Im Oktober 1947 nahm Methfessel an der Vollversammlung der Charlottenburger Wasserwerke AG teil, an der die DCGG Anteile im Wert von einer Million Reichsmark hielt. Das im britischen Sektor liegende Wasserwerk sollte unter Oberbürgermeister Ernst Reuter kommunalisiert werden. Methfessel beschloss den Verkauf der Anteile an den Berliner Magistrat, wobei der Erlös auf ein Westberliner Konto der DCGG mbh überwiesen werden sollte.[20]
Am 11. Februar 1948 fand in West-Berlin ein Treffen zwischen Friedrich Methfessel, Heinrich Scharf, Hermann Müller einerseits und Könemann, Johannes Darge, Wolfgang Glatzel und ein Joachim Kessler (ebenfalls im Management der DCGG mbH) andererseits statt, in dem über die weiteren Beteiligungen der DCGG an westdeutschen Firmen gesprochen wurde. In einem Schließfach der Landesbank in Dessau lagen neben den Aktien der Voigt & Haeffner AG auch Anteilsscheine der Hamburger Elektro-Großhandels GmbH (ELG) im Wert von 12,9 Millionen Reichsmark und 9956 Kuxe der Gewerkschaft Westfalen im Bilanzwert von 13,1 Millionen Reichsmark. Man beschloss auch diese Anteile zur DCGG mbH zu übertragen. Bei den Treffen wurde auch der Abschluss des Verkaufs der Wasserwerksanteile an den Berliner Magistrat gefeiert, der wenige Tage vor der westdeutschen Währungsreform stattfand und einen Erlös von 1.040.000 Reichsmark einbrachte.[21]
Auch Leo Herwegen war als Aufsichtsratsvorsitzender mit diesen Maßnahmen einverstanden. Später sagte er: „Ich war immer der Meinung, dass nur das DCGG-Eigentum auf ostzonalem Boden enteignet worden ist. Deshalb konnte ich nichts Strafbares darin sehen, dass Aktien früherer westdeutscher Filialbetriebe nach der Liquidierung des Konzerns zurückgegeben wurden.“[22] Er rechtfertigte sich mit den Worten: „Ich hatte tatsächlich den Eindruck und die Überzeugung, man will wohl jetzt klare Bahnen schaffen; was in unserem Lande liegt, soll unser sein, was an Betrieben dort liegt, soll denen sein. Diese Auffassung hatte ich“[21]
Enteignung und Sequestrierung der DCGG
Am 29. April 1948 wurde der Einspruch der DCGG gegen die Enteignung verworfen. Die Firma hörte damit formal auf zu existieren. Ein folgenschweres Versäumnis Willi Brunderts sorgte dafür, dass die DCGG nicht wie mit dem Enteignungsbescheid vorgesehen aus dem Handelsregister gelöscht wurde.[23]
Zwischenzeitlich waren Friedrich Methfessel, Hermann Müller, Paul Heil und Ernst Simon nicht untätig und nutzten die Verzögerung für sich aus. Sie gelangten dank Simons alten Beziehungen bei Gericht im Mai 1948 an die Handelsregisterauszüge der DCGG, holten aus der Landesbank die Aktien, Anteilsscheine und Kuxe ab und deponierten sie in Heils Tresor.[23] Die Auszüge und durch Heil notariell beglaubigten Hinterlegungsscheine für die Wertpapiere wurden von Methfessel am Leipziger Bahnhof an einem Gewährsmann von Glatzel übergeben und in den Westen gebracht.[23] Mit ihrer Hilfe wurde die Rechtsnachfolge der DCGG mbH als Tochter der DCGG beim Hagener Registergericht belegt. Danach wurden die Anteilsscheine und Kuxe am 26. Mai 1948 auftragsgemäß von Paul Heil vernichtet und der notariell beglaubigte Vorgang an Könemann übermittelt.[23] Ein westdeutsches Rechtsgutachten, von Schafeljew eingeholt, sicherte die Transaktionen nach Rechtsauffassung der westlichen Besatzungszonen als legal ab.
Am 31. Mai 1948 wurden Methfessel und Müller von der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK), dem Vorläufer der DDR Regierung, aufgefordert eine Bilanz zu erstellen, um den Übergang der DCGG in das „Volksvermögen“ durchführen zu können. Sie weigerten sich mit dem Hinweis, dass die Gesellschaft erloschen sei und ihnen das Wirtschaftsministerium jegliche Tätigkeit in Vertretung der DCGG untersagt hätte.[23] Diese Absage wurde in der Kommission als Ohrfeige wahrgenommen, die eine scharfe Reaktion provozieren musste.[23] Zunächst spitzte sich aber die Situation mit der Berlin-Blockade politisch zu, so dass Maßnahmen auf sich warten ließen.[23] Im Frühjahr 1949 machte ein Mitarbeiter Willi Brundert darauf aufmerksam, dass er es versäumt hatte die DCGG aus dem Handelsregister löschen zu lassen. Das holte der Ministerialdirektor umgehend nach.[23]
Vorgehen der SMAD und der DWK gegen die bürgerlichen Parteien
Im Jahr 1947 kam es zu einem Wechsel in der Politik der SMAD und der DWK. Man hielt die Zeit für gekommen „unsere Taktik gegenüber den bürgerlichen Parteien grundsätzlich zu ändern [..]. Das erfordert auch ein neues Verhältnis gegenüber dem Block (Blockparteien) - ja, den Block selbst muß man als “ungültig” betrachten“ [24] Dies schloss vor allen die Diskreditierung von hohen Beamten und Politikern der CDU, der LDP oder ehemalige SPD-Mitglieder ein, die durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD inzwischen der SED angehörten, aber eine gemäßigte Linie vertraten.
Bereits im Dezember 1948 kam es daher zwischen der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) und Ministerialdirektor Willi Brundert zu Differenzen bezüglich der Menge der für Reparationen und den Bedarf der volkseigenen Betrieben im Land benötigten Materialanforderungen. Brundert wurden „Wirtschaftsvergehen“ vorgeworfen und er wurde aus der SED ausgeschlossen. Er wehrte sich durch deutliche Bemerkungen in seinen Vorlesungen und erhielt auch viel öffentliche Unterstützung in Form von Protestbriefen der Belegschaften von den betroffenen volkseigenen Betrieben. Die Vorwürfe gegen Brundert und auch gegen seinen Ressortchef Dieker waren nur Teil einer ganzen Kette von Diffamierungen, die sich gegen die Leitung der nicht von der SED geführten Ministerien richteten. Es folgten Entlassungen und Verhaftungen von CDU-Funktionären unter meist fadenscheinigen Gründen.[25]
Als ausführendes Organ der DWK diente die am 29. Mai 1948 gegründete[26] Zentrale Kontrollkommission (ZKK). Die Leitung des ZKK wurde dem SED Funktionär Fritz Lange und seinem Stellvertreter Anton (Toni) Ruh übertragen.[25] Die ZKK war zunächst nur als Kontrollorgan der Plandisziplin vorgesehen, entwickelte sich aber rasch zu einem Exekutivorgan der DWK.[27] Sie bekam in den Monaten nach der Gründung das Recht zugestanden eigene Ermittlungen vorzunehmen und war der Polizei und der Justiz gegenüber weisungsbefugt. Das Selbstverständnis der ZKK fasste der Leiter Fritz Lange mit einem Stalin-Zitat zusammen: „Eine gut organisierte Kontrolle der Durchführung ist jener Scheinwerfer, der uns hilft, den Stand des Apparates zu jeder beliebigen Zeit zu beleuchten und die Bürokraten und Klassenmenschen ans Licht zu ziehen.“[28]
Die ZKK wurde am 26. Oktober 1948 in Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle umbenannt; das alte Kürzel ZKK, sowie die Aufgaben blieben erhalten. Sie diente als selbständiges Organ der DWK (nach DDR Gründung als selbständiges Organ des Ministerrats der DDR) und wurde nicht parlamentarisch kontrolliert. Auch wenn es der Name fälschlicherweise suggerierte, so war die ZKK faktisch kein Staatsorgan, sondern ein Parteiorgan. Sie war durch die Bank mit SED Mitgliedern besetzt, die der Parteiführung nahe standen. Ihre Eingriffs- und Kontrollmacht leitete sich aus der Abstimmung mit der Parteizentrale ab, nicht aus Aufträgen staatlicher Organe.[29][30]
Die ZKK wurde Ende 1948 beauftragt, die Transaktionen der DCGG zu untersuchen. Nach der Glauchau-Meeraner Textilschieberei war die Untersuchung der DCGG Transaktionen der zweite Fall, in dem die ZKK tätig wurde.[27]
Aufdeckung, Verhaftungen, Verhöre und Anklage
Ende Januar 1949 durchsuchte eine Revisionsgruppe der DWK die Landesbank Dessau. Friedrich Methfessel, der aus privaten Gründen die Bank aufgesucht hatte, wurde Zeuge der Durchsuchung und erhielt auf Nachfrage von einem Angestellten der Bank die Information, dass dem Schließfach der DCGG besonderes Interesse galt, da dort Wertpapiere aus dem Besitz der DCGG gesucht wurden.[31] Die DWK wollte Besitzansprüche über die 25% Vermögenswerte der DCGG geltend machen, die sich in den westlichen Besatzungszonen befanden. Schnell stellte man dabei fest, dass durch diverse Transaktionen - wie der nicht unbemerkt gebliebene Verkauf der Anteile an der Charlottenburger Wasserwerke AG an den Westberliner Magistrat - diese Ansprüche verloren gegangen waren und forcierte deshalb die Sicherung des verbleibenden Besitzes.[32]
Unerkannt konnte Methfessel das Gebäude verlassen und setzte sich umgehend mit seiner Familie nach Westdeutschland ab.[31] Am 2. Februar 1949 wurden in der DCGG Zentrale aufgrund der fehlenden Wertpapiere die verbliebenen Hermann Müller und Ernst Simon wegen „Wirtschaftssabotage“ verhaftet.[32]
Die Durchsicht der beschlagnahmten Aktenberge durch die ZKK begann. Zuerst wurden nur die Treuhänder Methfessel und Müller verdächtigt, Vermögenswerte der DCGG in den Westen verschoben zu haben. Brundert, Dieker und dem DCGG-Aufsichtsratsmitglied Leo Herwegen hielt die ZKK unter Fritz Lange Fahrlässigkeit vor.[33] Ein Prozess gegen Müller und Methfessel wurde aber zunächst verworfen, da die ZKK im Frühjahr mit Ulbrichts Rückendeckung entschieden hatte, aus dem Vorgängen eine “politische Aktion” zu machen.[34]
Am 29. März 1949 teilte das Registergericht Hagen auf Anfrage des Amtsgerichts Dessau den ostdeutschen Behörden den Eintrag der DCGG GmbH mit und die Vorwürfe gegen Müller und Simon verschärften sich. Unter anderem wurde Müller zum Vorwurf gemacht, der Vorstand der DCGG hätte zum Schaden der DWK den Wert der Askania Werke AG von 12 Millionen auf 2 Millionen herunter gerechnet. Den nachvollziehbaren Einwand, dass aufgrund der enormen Kriegsschäden an den Produktionsstätten - zwei Drittel des Werks waren zerbombt - eine solche Wertberichtigung in der Bilanz notwendig war, ließ man nicht gelten und bezichtigte ihn der Unterschlagung dieser Summe.[35]
Als Mittäter wurde der als Vorstandsmitglied von der Landesregierung eingesetzte IHK-Vorsitzende Leopold Kaatz auf der Flucht in Leipzig verhaftet. Auf der Suche nach weiteren Vorwürfen wurde ihm seine Treuhänderschaft und frühere Direktorentätigkeit bei der Dessauer Zuckerraffinerie zum Verhängnis, in der in der Zeit des Nationalsozialismus das Schädlingsbekämpfungsmittel Zyklon B hergestellt wurde. Daneben wurde ihm das Betreiben eines Zwangsarbeiterlagers und der Tod von Gefangenen dort vorgeworfen. Kaatz bestritt, vor Kriegsende Kenntnis von dem verbrecherischen Verwendungszweck des Giftgases bei der Ermordung von Menschen in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern gehabt zu haben und wälzte die Verantwortung für das Zwangsarbeiterlager und die dortigen Verbrechen auf die wachhabende SS ab. Der Hauptvorwurf bestand aber in der Zustimmung zu den Transaktionen der DCGG. Monate später wurden eine unsachgemäße Lagerung von Chemikalien als weiterer Vorwurf in die Liste aufgenommen.[36]
Als weiterer Mittäter wurde Heinrich Scharf verhaftet, ebenfalls kommissarisch eingesetztes Vorstandsmitglied der DCGG. Der Bankdirektor berief sich darauf, nur auf Anweisung des Aufsichtsratsvorsitzenden und Ministers Leo Herwegen gehandelt zu haben und kam nach seiner Aussage kurzzeitig wieder frei.[37]
Mit der Aussage von Heinrich Scharf war Leo Herwegen nicht unerwünscht in das Visier der Ermittler geraten. Als CDU Minister war er sowieso im Blickpunkt der von der DWK beauftragten ZKK und man nahm die Conti-Affäre nur zu gern als Anlass, um gegen den als zu liberaldemokratisch geltenden Minister vorzugehen. Fritz Lange, Chef der ZKK, belehrte seine Emissäre: „Unsere Aufgabe hat einem politischen Charakter. Indem wir Herwegen die Konzernverbrechen nachweisen, ihn öffentlich des Verrats an den Interessen des Volkes überführen, schalten wir gleichzeitig dem Landesvorsitzenden der CDU in Sachsen-Anhalt aus. Und dann soll es uns nicht schwerfallen, die Querulanten in den anderen Parteien auch zur Räson bringen.“[38]
Von Walter Ulbricht ist überliefert: „Herwegen ist der typische Vertreter der reaktionären Gruppierung innerhalb der CDU, die versucht, im Auftrag der westlichen Konzernherren das Rad der Geschichte zurückzudrehen.“[38]
Über Herwegen und dessen Aufsichtsratsposten in der mittlerweile aufgelösten PREVAG schloss sich der Kreis zu Willi Brundert. Dieser verblieb wie Leo Herwegen bis zum 28. Oktober 1949 weiter im Amt, spürte aber, dass sich etwas über ihn zusammenbraute. Als er sich zur offenen Konfrontation entschloss und den die Untersuchung offiziell leitenden Generalstaatsanwalt Werner Fischl anrief, wurde er am nächsten Morgen verhaftet. Seine Anklage wurde um einen gravierenden Punkt erweitert. Er war als Kriegsgefangener in dem britischen Lager Camp 18 bei Haltwhistle und in Wilton-Park interniert und kam so in Kontakt zu britischen Militärangehörigen und deutschen, für den britischen Geheimdienst arbeitenden Emigranten. Ihm wurde daraufhin fortgesetzte Spionage für die Briten vorgeworfen.[39]
Auffallend an der Verhaftung Brunderts war, dass weder sein Vorgesetzter Minister Willi Dieker, noch der für die Kontrolle der Sequestration verantwortliche Finanzminister und spätere Ministerpräsident Werner Bruschke belangt wurden. Der ehemalige Schlosser Bruschke galt zwar nicht als sonderlich begabt, dafür aber als linientreues, aus der Arbeiterschaft stammendes SED Mitglied. Er blieb während den Ermittlungen trotz verantwortlicher Position vollständig unbehelligt.[22]
Auch zu Brundert wusste Ulbricht etwas zu sagen: „Wir wissen, dass die Feinde Agenten in unser Gebiet geschickt haben, die auf lange Sicht arbeiten. Zu diesen Leuten gehört auch Brundert, der von der englischen Wilton-Park-Schule kommt. Er wurde dort geschult in der Richtung der Rettung der kapitalistischen Herrschaft in Deutschland. Ich habe die Arbeiten Brunderts studiert. Brundert hat kapitalistische Theorien bei uns in der Praxis umsetzen wollen.“[40]
Am selben Tag wurde auch Leo Herwegen, der beim Packen für seine Flucht war, und erneut Heinrich Scharf verhaftet. Bei Scharf fand man eine Zyankalikapsel, die öffentlichkeitswirksam als Eingeständnis seiner Schuld dargestellt wurde. In Herwegens Fluchtgepäck fand man sechs wertvolle alte Bibeln. Auch dieser Fund wurde umfangreich als Beweis für eine „reaktionäre Gesinnung“ propagandistisch ausgeschlachtet.
Als letzter kamen am 3. November 1949 Paul Heil und Ernst Pauli in Haft. Pauli hatte als Wirtschaftsbeauftragter des Dessauer Oberbürgermeisters 1946 die Sequestrierungsfreiheit der DCGG bescheinigt. Alle Angeklagten wurden einzeln in das Polizeigefängnis von Gommern überstellt und in stark bewachte Einzelhaft genommen. Die folgenden Verhöre, meist von Fritz Lange persönlich durchgeführt, trafen je nach Betroffenen auf mehr oder weniger Widerstand. Während Brundert und Simon sich als erfahrene Juristen kaum einschüchtern ließen, unternahm Scharf in seiner Zelle einen Selbstmordversuch und Leo Herwegen ließ sich zu einem Eingeständnis eines Fehlverhalten überreden.
Die ZKK war per Befehl der DWK jeder juristischen Ermittlung vorgeschaltet und schickte dem Generalstaatsanwaltschaft unter Generalstaatsanwalt Werner Fischl eine vorgefertigte Anklageschrift. Da Fischls keinen juristischen Anlass sah, gegen Herweg, Dieker und Brundert vorzugehen und das Verfahren nicht eröffnen wollte, wurde er von der ZKK durch Ernst Melsheimer ersetzt.[41] Nach Beendigung der Verhöre wurden unter der Leitung des neuen DDR Generalstaatsanwalts die Anklage erhoben. Als der Anklage zugrunde liegende Rechtsnorm wurde der SMAD Befehl Nr. 160 vom 3. Dezember 1945 über die Verantwortung für Sabotage- und Diversionsakte herangezogen. Den Angeklagten Leo Herwegen, Willi Brundert, Friedrich Methfessel, Herrmann Müller, Leopold Katz, Ernst Simon, Paul Heil, Ernst Pauli und Heinrich Schaarf wurden laut der Anklageschrift vorgeworfen „in der Zeit seit Dezember 1945, fortgesetzt als Täter handelnd, in Sabotageabsicht die wirtschaftlichen Maßnahmen der deutschen Selbstverwaltungsorgane durchkreuzt zu haben, wodurch dem wirtschaftlichen Wiederaufbau Deutschlands und dem Vermögen des deutschen Volkes schwerster Schaden entstanden ist.“[42]
Propagandistische Presseberichterstattung
Die Presse meldete am 23. November 1949 pflichtgemäß die Verhaftung der „Wirtschaftsverbrecher“, die einen angeblichen Schaden von 100 Millionen Reichsmark verursacht haben sollen, in großen Schlagzeilen. Fast alle Tageszeitungen der DDR stellten die Meldung mehrspaltig als Aufmacher auf ihre Titelseite. Man gab den Reportern die Möglichkeit, die Inhaftierten in ihren Zellen zu fotografieren und ließ in der Presse, allen voran in der SED Parteizeitung Neues Deutschland, keinen Zweifel an deren Schuld aufkommen. Das Neue Deutschland druckte den vollständigen amtlichen Bericht der ZKK ab.[43]
Die Neue Berliner Illustrierte veröffentlichte einen propagandistisch gefärbten Bericht unter dem Titel „Die Ratten in der Falle“ mit ausgesuchtem Fotomaterial. Unter jedem Portraitfoto eines Beschuldigten wurde der jeweilige Vorwurf angerissen:
- Leo Herwegen: „Inspirator: Den ehemaligen Minister Dr. L. Herwegen, der sich für seine Mithilfe bezahlen ließ, nahm die Volkspolizei während seiner Flucht nach dem Westen im letzten Augenblick fest.“
- Paul Heil: „Rechtsfälscher: Notar Dr. Heil, dessen Unschuldsbeteuerungen u.a. das unten angegebenen Dokument widerlegt, gab den meisten Transaktionen einen Schein der ‚Gesetzlichkeit‘“»
- Willi Brundert: „Spionage-Agent: Dr. Brundert, einst Dozent an einer britischen Agentenschule, ein Mann „mit Beziehungen“, sabotierte durch geflissentliche Verwirrung der Vermögenslage.“
- Heinrich Scharf: „Vermögens-Schieber: Bankdirektor Heinrich Scharf, dessen Handverletzung auf Selbstmordversuch hindeutet, nahm an dem gesetzwidrigen Aufsichtsratssitzungen der DCGG teil.“
- Leopold Kaatz: „Hauptschuldiger: ‚Treuhänder‘ der DCGG, vormals Generaldirektor und Rittergutbesitzer Dr. Leopold Kaatz, organisierte den 100-Millionen-Diebstahl, spielt aber den Ahnungslosen.“
- Ernst Simon: „Mithelfer: Der sich vor dem Untersuchungsrichter verschlagen verteidigende Syndikus Ernst Simon, leitete Geschäftsunterlagen an einem westberliner Konzernvertrauensmann.“
- Ernst Pauli: „Handlanger: Der Wirtschaftsbeauftragte Pauli unterstützte die Vermögens-Unterschlagung durch Ausstellung einer falschen Bescheinigung.“
- Hermann Müller: „Organisator: Dipl.-Ing. Müller, Treuhänder des DCGG-Vermögens, brach das in ihn gesetzte Vertrauen und ermöglichte die Betrügereien.“[44]
Dazu wurde interne Korrespondenz der DCGG, ein Bild von Herwegens Fluchtgepäck mit den sechs Bibeln und ein Bild von einem Bein mit einer versteckten Zyankalikapsel in der Socke präsentiert. Die Angeklagten wurden zudem in entwürdigender Weise in ihren Zellen oder im Gefängnishof abgelichtet.[44]
Rechtsauffassung in der Bundesrepublik Deutschland
Die Anklagen und die Vorbereitungen zu dem Prozess blieben in Westdeutschland nicht verborgen. Auf Antrag von Johannes Darge befasste sich das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Beschluss vom 19. September 1949 mit der Rechtslage. Es urteilte: „Eine entschädigungslose Enteignung in der Ostzone kann in der Westzone nicht anerkannt werden, weil sie die Grundlage des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens in den Westzonen angreift. Der enteignete Eigentümer kann deshalb Vermögenswerte, die nach der Enteignung in die Westzonen gelangen, für sich als Eigentum in Anspruch nehmen. Dass Hoheitsakte eines Staates grundsätzlich nur innerhalb des Machtbereichs dieses Staates wirken, ist nach internationalem Recht anerkannt. Auf Grund einer längeren internationalen Praxis wird daher allgemein angenommen, dass die Enteignung keinen Vermögensgegenstand erfassen kann, der außerhalb des Enteignungsstaates gelegen ist.“[22]
Der Schauprozess
Vorbereitungen
Unbeeindruckt von der westdeutschen Rechtsauffassung wurde auf höchster Ebene beschlossen, den Prozess im Dessauer Theater vor ausgesuchtem Publikum stattfinden zu lassen. Ein Organisationsbüro „Herweg-Brundert-Prozess“, bestehend aus Mitarbeitern der Zentralen Kommission für staatliche Kontrolle, hohen Beamten des Ministeriums für Staatssicherheit, der Justiz, der Polizeibehörde und des Amtes für Information des Ministerrats, organisierten den Prozess, druckte Eintrittsausweise, die nur für einen Prozesstag gültig waren, und verteilte sie an verdiente Politgrößen. Pro Verhandlungstag fanden so 1200 Zuschauer im Theater Platz.[45] Die Verwaltungen der Landkreise wurden angewiesen, den Fortgang der Verhandlung mit den Belegschaften der Volkseigenen Betriebe „auszuwerten“.
Der ehemalige DCGG Vorstandsvorsitzende Friedrich Methfessel, der sich nach Kassel abgesetzte hatte, wurde per Anzeige in allen größeren ostdeutschen Zeitungen aufgefordert, zum Prozess zu erscheinen und sich als Angeklagter dem Verfahren zu stellen. Diese öffentliche Ladung blieb ohne Erfolg, setzte den verunsicherten Methfessel aber unter großen psychischen Druck, da er befürchtete gewaltsam in den Osten verschleppt oder ausgeliefert zu werden.
Der Prozess
Am 22. April 1950 wurden die Angeklagten in das Dessauer Polizeigefängnis verlegt. 48 Stunden später begann am 24. April 1950 vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichtes der Deutschen Demokratischen Republik der Prozess unter dem Vorsitz der Richterin und Vizepräsidentin des Obersten Gerichtes der DDR Hilde Benjamin, der von der westdeutschen Presse „Freisler-Methoden“ unterstellt wurden.[46][47] Die Anklage wurde von Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer und seinen Assistenten Staatsanwalt Cohn vertreten. Die Beisitzer waren Rothschild und Richter Trapp. Alle Angeklagten, auch der abwesende Friedrich Methfessel, wurden anwaltschaftlich vertreten. In den Aufenthaltsräumen der Anwälte wurden Abhöreinrichtungen eingebaut.[48]
Die politische Botschaft, die der Prozess transportieren sollte, hatte das Politbüro festgelegt: „Der Prozeß ist so zu führen, dass die Rolle des Monopolkapitals, seine Zersetzungsarbeit mit Hilfe käuflicher Agenten und deren verbrecherische Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik deutlich zu Tage tritt.“[49]
Die „Choreografie“ des Schauprozesses übernahm Fritz Lange als Leiter der ZKK und des Organisationsbüros „Herweg-Brundert-Prozess“. Seine „Regieanweisungen“ an die Staatsanwaltschaft und die Richter gab er mittels Zettelpost aus der Intendantenloge heraus.[50] Vor den Toren des Dessauer Theaters skandierten Abordnungen des FDGB und der Freien Deutsche Jugend (FDJ) einstudierte Parolen.
Der Prozess wurde von Kameras der DEFA-Wochenschau gefilmt. Karl-Eduard von Schnitzler berichtete allabendlich im Berliner Rundfunk in Sondersendungen vom Prozessverlauf.[51]
Der 1945 geschriebene Brief von Methfessel an Schalfejew, der mittlerweile Staatssekretär im Bonner Wirtschaftsministeriums war, wurde als Beweismittel für eine lang geplante Verschwörung herangezogen, obwohl die Treuhänderschaft von Brundert, Herweg, Kaatz und Scharf über die DCGG erst im Jahr darauf angeordnet wurde.
Die dreistündige Anklagerede von Ernst Melsheimer endete mit den Worten:[52]
„Die Angeschuldigten haben ungeheure Verbrechen gegen unsere Demokratie, gegen unseren wirtschaftlichen Aufbau und dadurch gegen den Frieden des deutschen Volkes und der Welt begangen und schwerste Schuld auf sich geladen. ... Während seit Jahren die Massen unseres werktätigen Volkes Tag für Tag in zäher und erfolgreicher Arbeit am Wiederaufbau unseres Vaterlands und an der Wiedergeburt unseres Staates auf friedliche und demokratische Grundlage unermüdlich schaffen, sind ihnen diese Angeschuldigten in verräterischer und heimtückischer Weise in den Rücken gefallen. ... Die Angeschuldigten ..., die im Solde einer zwar kleinen, doch einflussreichen Clique von deutschen imperialistischen Kriegshetzern und ihrer angloamerikanischen Hintermänner stehen, müssen für ihre schändlichen Verbrechen die ganze Härte unserer demokratischen Gesetzlichkeit spüren. Sie müssen schwerstens bestraft werden.“
Zu jedem Prozesstag wurden die Angeklagten, obwohl alle bis auf Brundert schon über fünfzig Jahre alt waren, in Handschellen vorgeführt. Als erster wurde Leo Herwegen vernommen. Der Hauptvorwurf war die Unterstützung von Konzerninteressen entgegen seinen ministerialen Pflichten. Herwegen, durch die Verhöre gebrochen, räumte auch vor dem Gericht Versäumnisse ein.
Willi Brunderts Anklage basierte hauptsächlich auf den Vorwürfen einer britischen Agententätigkeit und der versäumten Löschung der DCGG aus dem Handelsregister. Dieses Versäumnis wurde ihm als aktives Handeln zugunsten der Unterschlagung vorgehalten.
Hermann Müller wurde die Hauptschuld an den Wertpapiertransaktionen vorgeworfen. Seine Verteidigung wirkte unbeholfen.
Am dritten Verhandlungstag wurde Leopold Kaatz vernommen. Die Hauptvorwürfe basierten auf den Ereignissen in der Dessauer Zuckerraffinerie während der Zeit des Nationalsozialismus. Am Rande stand der Vorwurf, die Abspaltung der DCGG mbH nicht verhindert zu haben.
Ernst Simon wurde vorgehalten, sich die Handelsregisterauszüge der DCGG aufgrund von alten Kontakten widerrechtlich angeeignet zu haben, um so der DCGG mbH ihre Gründung zu ermöglichen.
Dem Angeklagten Ernst Pauli wurde vorgehalten, den Sequester der DCGG im August 1946 verzögert zu haben. Auch der Einwand, der formale Enteignungsentscheid erging ja erst ein halbes Jahr später am 25. Februar 1947, konnte das Gericht nicht überzeugen. Die Verweigerung des Sequesters aufgrund fehlenden Rechtsentscheids wurde ihm als bösartig ausgelegt. Um seine Perfidität zu beweisen, wurde ihm private Einkäufe als Fliegeroffizier während des Zweiten Weltkriegs vorgehalten. Er soll diese für ihn vorteilhaften Käufe im besetzten Frankreich und in Spanien unter Francisco Franco getätigt haben - es handelte sich unter anderem um einen Pelzmantel, ein Radio und Lebensmittel. Theatralisch entschuldigte sich Hilde Benjamin beim französischen Volk für das erlittene „Unrecht“.
Der vierte Verhandlungstag wurde den Angeklagten Paul Heil und Heinrich Scharf gewidmet. Scharf war wie in den Verhören geständig und musste sich von Hilde Benjamin verspotten lassen. Auch sein Suizidversuch wurde thematisiert. Scharf spielte mit seinem über die Maße devoten Verhalten eine Rolle, die auch häufig in den stalinistischen Schauprozessen der Sowjetunion in den dreißiger Jahres des 20. Jahrhunderts vorgesehen war. Durch das vollumfängliche Eingeständnis der Schuld einer Randfigur aus dem Angeklagtenkreis wurden die Hauptangeklagten umso mehr belastet. Im Gegenzug erfuhr dieser „Kronzeuge“ bei der Strafzumessung einen Vorteil. So auch hier bei Heinrich Scharf, der dem extremen Druck am wenigsten gewachsen war. Er dankte in seinem Schlusswort den Behörden für seine gute Behandlung.
Zuletzt wurde als Gutachter der Industrieminister Fritz Selbmann gehört. Er bescheinigten allen Beteiligten in krimineller Weise gegen die Befehle Nr. 124 und 154 der SMAD verstoßen zu haben und taxierte den dadurch verursachten Vermögensschaden auf 98 Millionen Reichsmark. Diese Summe berechnete er aus der Differenz des Buchwerts der DCGG vom 1. Juli 1945 und des Wertes nach Übergang in das „Volkseigentum“. Kriegsschäden und Verluste durch Reparationen wurden in dieses Rechnung allerdings nicht berücksichtigt, sondern den Angeklagten angelastet. Des Weiteren wurde zur Schadensberechnung die Abwertungsquote der Währungsreform nicht berücksichtigt und auch der Wert des westdeutschen Konzernbesitzes hinzugerechnet, dessen Enteignung ja gar nicht möglich war.[53] In der Presse wurde der schon überhöhte Schaden als propagandistischer Blickfang auf die Summe von runden 100 Millionen Reichsmark aufgebläht.[53]
Der fünfte und sechste Verhandlungstag stand im Zeichen der Plädoyers, vor allen dem des sich ereifernden Generalstaatsanwalts Melsheimer.[54] Er wendete Verbalinjurien wie „(Herweg) ist der typische Verbrecher“, „(Brundert) ist ein arroganter Karrierist, ein typischer Agent“, „Pauli ist das übelstes Subjekt, dass mir jemals in die Hände gekommen ist.“ bei allen Angeklagten an.[55]
Die Plädoyers der Verteidiger fielen nach Meinung der Prozessbeobachter nicht durch starkes Engagement auf und waren zum Teil bereits nach wenigen Minuten beendet.[54]
Das Urteil
Am Samstag dem 29. April 1950 erging das Urteil. „Im Namen des Volkes“ wurden die Angeklagten wegen Verbrechen gegen den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. Dezember 1945 verurteilt. Die Todesstrafe wurde zur Überraschung der Prozessbeobachter nicht ausgesprochen, da sie nach Ansicht des Gerichts den vermeintlichen „Hintermännern“ aus den Westzonen, unter anderem USA-Sonderbotschafter Averell Harriman, Beauftragter für den Marshallplan, und den unter Ludwig Erhard zum Staatssekretär ernannten Eduard Schalfejew vorbehalten sein sollte.[22]
Leo Herwegen, Willi Brundert und Friedrich Methfessel wurden zu fünfzehn Jahren Zuchthaus verurteilt, Hermann Müller und Leopold Kaatz zu zwölf Jahren, Paul Heil zu acht Jahren, Ernst Pauli zu sieben Jahren und Ernst Simon zu vier Jahren. Heinrich Schaarf, der im Prozess die Rolle des reuigen Sünders übernommen hatte, kam mit zwei Jahren Zuchthaus davon. Ihm wurde als einzigem die seit dem 28. Oktober erlittene Untersuchungshaft in vollem Umfang auf die erkannte Strafe angerechnet.
Folgen des Prozesses
Mediale Nachbereitung
Während die Verurteilten in ihre Haftanstalten gebracht wurden, geißelte die westdeutsche Presse das Verfahren als stalinistischen Schauprozess. Die ostdeutsche Presse bejubelte dagegen die Verurteilung der „Wirtschaftsverbrecher“. Die Tonlage war auf beiden Seiten schrill und nicht frei von propagandistischen Intentionen.[56]
Das Amt für Informationen gab kurz nach dem Prozess für die „politische Weiterbildung“ eine Broschüre mit dem Titel „Entlarvt - die Geschichte eines aufgedeckten Riesenbetrugs“ heraus, das als Groschenheft an den Kiosken verkauft wurde. Fritz Lange schrieb persönlich das Nachwort.[56]
Politische Folgen
Der Dessauer Schauprozess festigte die zentrale Machtstellung der ZKK. Der durch die SED erteilte Improvisationsfreiraum nutzte die ZKK zum Ausbau von weitreichenden Kompetenzen. Dazu gehörten Festnahmen, Folterverhöre, Nötigung von Richtern, Verfälschungen von Anklageschriften und die Besetzung von linientreuen Richtern bei Prozessen. Als „schnelle Eingreiftruppe“ der SED und − nach der Gründung der DDR − des Politbüros, entwickelte sie sich zum wichtigen Instrument der politischen Disziplinierung und der Machtsicherung.[57]
Die SED nutzte den Prozess, um von eigenen Fehlern in der Wirtschaftspolitik abzulenken. Schwierigkeiten konnten der Öffentlichkeit so als Folge äußerer Angriffe erklärt werden. Daneben diente er der Disziplinierung und Erziehung der Blockparteien und der kritischen Ansichten innerhalb der SED. Mit dem Dessauer Schauprozess ging die SED auf breiter Front gegen Politiker und Funktionsträger der CDU, der LDP und vor allen gegen die ehemaligen SPD-Mitglieder in den eigenen Reihen vor und brachte sie auf die gewollte politische Linie. Ausgeblieben war aber die erhoffte Anerkennung bei den „werktätigen Massen“, die sich nicht im gewünschten Maße auf die propagandistische Inszenierung einließ.[57]
Der Dessauer Schauprozess war daher nicht der Letzte seiner Art, viele ähnliche Verfahren gingen im „Schauprozessjahr“ 1950 über die Bühne. Ernst Melsheimer nahm es in seinem Plädoyer im Dessauer Schauprozess vorneweg: „Es wird nicht der letzte Prozeß dieser Art sein.“[55]
Schicksal der Beteiligten
Willi Brundert wurde nach neun Jahren am 19. März 1959 als Letzter aus der Haft entlassen und siedelte nach Westdeutschland um, wo er eine neue politische Karriere begann. Nach seiner Tätigkeit als hessischer Staatssekretär wurde er 1964 zum Oberbürgermeister von Frankfurt am Main gewählt. Er starb am 7. Mai 1970, nicht ohne zuvor ein Buch über seine Erfahrungen geschrieben zu haben. Er trug den Titel: „Es begann im Theater: Volksjustiz hinter dem eisernen Vorhang“ und schilderte seine Sicht der Ereignisse.
Leo Herwegen wurde 1958 entlassen. Auch er siedelte nach Westdeutschland über und starb 1972. Friedrich Methfessel, der in Kassel mit Sorge ausgeliefert zu werden den Prozess verfolgte, gelang es nur mühsam im Westen Fuß zu fassen. Er arbeitete als Vertriebsleiter in Kassel und verstarb am 1. November 1967 in Holzminden. Er verfasste 1950 einen detaillierten Lebenslauf und schilderte darin seine Sicht der Vorgänge. Ernst Pauli verstarb am 2. März 1965 in Dessau. Über das Schicksal der anderen Angeklagten ist wenig bekannt.
Die Richterin Hilde Benjamin war von 1949 bis 1967 Abgeordnete der Volkskammer, 1954 bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED und stieg bis zur Justizministerin der DDR auf. Sie starb am 18. April 1989 in Berlin. Ernst Melsheimer blieb bis zu seinem Tode im Jahre 1960 Generalstaatsanwalt und Chefankläger der DDR.
Der ZKK Leiter Fritz Lange stieg in das Zentralkomitee der SED auf und wirkte 1953 an dem Sturz der sogenannten „Berija-Bande“ (u. a. Rudolf Herrnstadt und Wilhelm Zaisser) mit. Von 1954 bis 1958 war er Minister für Volksbildung der DDR und fiel 1960 in Ungnade. Danach arbeitete er als ein unbedeutender Funktionär in einem Militärarchiv. Sein Stellvertreter Toni Ruh wurde Chef des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs der DDR (AZKW) und übte diese Funktion von 1950 bis 1962 aus.
Aufhebung des Urteils nach Ende der DDR
Auf Betreiben der Nachfahren von Friedrich Methfessel und Ernst Pauli wurde das Landgericht Berlin in einer Kassationssache angerufen. Das Gericht hob am 9. September 1992 das Urteil vom 29. April 1950 auf und sprach alle damals Angeklagten von den Vorwürfen frei.[58]
In der Urteilsbegründung heißt es:[58]
„[…] Darüber hinaus zeigt der Gesamturteilsinhalt, daß es dem Gericht allein darum ging, die Enteignung von Wirtschaftsunternehmen auf dem Gebiet der DDR im allgemeinen sowie im speziellen ideologisch zu begründen und zu rechtfertigen. Es wurde nicht über strafbares Handeln geurteilt, sondern über eine bestimmte Weltanschauung. Hierfür spricht insbesondere Seite 42 f. des angegriffenen Urteils: ‚Was die Angeklagten getan haben, ist: Rütteln an den Grundpfeilern des Aufbaues der früheren sowjetischen Besatzungszone, unserer heutigen Deutschen Demokratischen Republik, und zugleich an den Grundpfeilern eines einheitlichen demokratischen Deutschlands überhaupt. Es ist darüber hinaus auch eine Bedrohung des Friedens in Europa und der Welt: Die Angeklagten haben mitgewirkt an der Rettung und dem Wiederaufbau von Konzerninteressen, das heißt von Kräften, die den Frieden der Welt aufs neue gefährden, weil sie, die deutschen Monopolisten, die bedeutungsvollsten Helfer für alle die Kräfte sind, die zu einem neuen Kriege treiben. Alle diese Erwägungen sind auch für die Strafzumessung von Bedeutung.‘ […] Hier wurde ein justizförmig ausgestaltetes Verfahren dazu mißbraucht, wirtschaftspolitische Entscheidungen in einem Schauprozeß (erweiterte Öffentlichkeit -1200 Zuschauer pro Tag; Hauptverhandlung im Landestheater Dessau) zu rechtfertigen. […]“
Eine weitergehende Rehabilitierung versagte das Gericht.
Literatur
- Franz-Josef Kos: „Politische Justiz in der DDR. Der Dessauer Schauprozeß vom April 1950“ in: VfZG 7/1996
- André Gursky: „Die Vorgeschichte der Dessauer Schauprozesses“, Teil 13 der Reihe Sachbeiträge, Hrsg: Die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt. PDF Dokument Teil 1 und Teil 2 (inkl. Faksimili von Originaldokumenten, Biographien und Fotos)
- Wolfgang Mittmann: „Tatzeit - Große Fälle der Volkspolizei“, Verlag Das Neue Berlin, 2000, ISBN 3-360008952
- Jutta Braun, Nils Klawitter, Falco Werkentin: „Die Hinterbühne politischer Strafjustiz in den frühen Jahren der SBZ/DDR“; Band 4 der Reihe Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, 4. Auflage Berlin 2006. PDF Dokument
- Und nun diese Schande. In: Der Spiegel. Nr. 53, 1949, S. 29 (online).
- Harriman soll sterben. In: Der Spiegel. Nr. 18, 1950, S. 5 (online).
Quellen
- Stadtarchiv Dessau, OB 1251-1253 (Conti-Prozess)
- Urteil in der Strafsache Herwegen, Brundert u.a. In. Neue Justiz, Jahrg. 4, Nr. 8/50
- Berliner Rundfunkarchiv. DOK 139, Herwegen-Brundert-Prozess
- Willi Brundert: „Es begann im Theater: Volksjustiz hinter dem Eisernen Vorhang“. Berlin und Hannover 1958
- Hilde Benjamin: „Zum Dessauer Prozess.“ In: Neue Justiz, Jahrg. 4, Nr. 5/50
Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Mittmann: „Tatzeit - Große Fälle der Volkspolizei“, Verlag Das Neue Berlin, 2000, ISBN 3-360008952, Seite 56
- ↑ W. Mittmann, Seite 54
- ↑ a b André Gursky: „Die Vorgeschichte der Dessauer Schauprozesses“, Teil 13 der Reihe Sachbeiträge, Hrsg: Die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Seite 16f
- ↑ a b c d Nils Klawitter: „Die Rolle der ZKK bei der Inszenierung von Schauprozessen in der SBZ/DDR: Die Verfahren gegen die “Textilschieber” von Glauchau-Meerane und die “Wirtschaftssaboteure” der Deutschen Continental-Gas-AG1“, In: „Die Hinterbühne politischer Strafjustiz in den frühen Jahren der SBZ/DDR“. Band 4 der Reihe Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Seite 36
- ↑ Bescheinigung der Wirtschaftskommision der Stadt Dessau von Ernst Pauli, ausgestellt am 12. August 1946
- ↑ Der belastende Brief von Friedrich Methfessel an Eduard Schalfeljew nennt diese Zahl
- ↑ W. Mittmann, Seite 58
- ↑ a b „Inventar der Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) 1945 - 1949.“ Im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte zusammengestellt und bearbeitet von Jan Foitzik. - München; New Providence; London; Paris: Saur, 1994. ISBN 3-598-11261-0
- ↑ Anhang des Präsidenten der Provinz Sachsen-Anhalt zur Verfügungsgewalt Nr.49 (Sequestrierung der DCGG)
- ↑ Vierseitiger Protest und Einspruch von Friedrich Methfessel, datiert vom 24. September 1946
- ↑ A. Gursky, Seite 20
- ↑ Freistellungsbescheinigung vom 12. August 1945
- ↑ a b c d W. Mittmann, Seite 62ff
- ↑ A. Gursky, Seite 19
- ↑ a b c d e Franz-Josef Kos: „Politische Justiz in der DDR. Der Dessauer Schauprozeß vom April 1950“ in: VfZG 7/1996, S. 395-429
- ↑ A. Gursky, Seite 18
- ↑ Die West-Gründung geschah mit Zustimmung der Provinzialregierung. Nach einem Bericht der Generalstaatsanwaltschaft hatten Brundert und Dieker die Genehmigung erteilt, BAP DC-1-266, unpag.
- ↑ a b c W. Mittmann, Seite 65ff
- ↑ a b W. Mittmann, Seite 67f
- ↑ W. Mittmann, Seite 70f
- ↑ a b W. Mittmann, Seite 72ff
- ↑ a b c d Artikel im Magazin Der Spiegel, Ausgabe 18/1950
- ↑ a b c d e f g h W. Mittmann, Seite 75ff
- ↑ Sowjetische Politik in der SBZ 1945-1949. Dokumente zur Tätigkeit der Propagandaverwaltung der SMAD unter Sergei Tjul'panow, hg. von Bernd Bonwetsch, Gennadij Borjugov und Norman Naimark, Bonn 1998, S. 191f
- ↑ a b W. Mittmann, Seite 81f
- ↑ Grundlage für die Bildung der ZKK war der SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. Februar 1948 über die Vollmachten der DWK; Vgl. auch Wolfgang Zank: Wirtschaftliche Zentralverwaltungen und Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), in: SBZ-Handbuch, hrsg. von Martin Broszat und Hermann Weber, München 1990, S. 253-290, S. 269
- ↑ a b N. Klawitter, Seite 25
- ↑ BArch DY 30, IV 2/13/110, Bl. 193
- ↑ N. Klawitter, Seite 37
- ↑ Brief Langes an Ulbricht vom 12. Dezember 1952, aus dem hervorgeht, dass die ZKK auch damals noch nach den Richtlinien vom September 1948 agierte, vgl. BArch DY 30, IV 2/13/259, unpag.
- ↑ a b W. Mittmann, Seite 83f
- ↑ a b W. Mittmann, Seite 85f
- ↑ Brief Langes an Ulbricht vom 17. März 1949, BAP DC-1-2540, unpag.
- ↑ Lange in einem Gespräch mit Ulbricht am 27. Oktober 1949, BAP DC-1-2539, unpag.
- ↑ W. Mittmann, Seite 87
- ↑ W. Mittmann, Seite 88f
- ↑ W. Mittmann, Seite 89f
- ↑ a b W. Mittmann, Seite 90f
- ↑ W. Mittmann, Seite 92f
- ↑ Rede Walter Ulbrichts auf der Landesdelegiertenkonferenz der SED Sachsen-Anhalt
- ↑ N. Klawitter, Seite 39
- ↑ siehe Faksimile der Anklageschrift
- ↑ W. Mittmann, Seite 97
- ↑ a b Der „Donath“ Report, Neue Berliner Illustrierte vom 2. Dezember 1950
- ↑ N. Klawitter, Seite 44
- ↑ Westberliner Telegraph vom 26. April 1946
- ↑ Auch innerhalb der DDR Führung war für Benjamin der Spitzname „Rote Freislerin“ in Gebrauch
- ↑ 16 seitiger Bericht Fischls von 17. Mai 1955, Akten des PV der SPD, Bd. 0048C (02287), unpag.
- ↑ Wörtlicher Vorschlag von Fritz Lange, der mit weiteren sechs Punkten am 28. Februar 1950 vom Politbüro angenommen wurde
- ↑ Bericht des NWDR, übermittelt von einer Abhörstelle in der SBZ am 3. Mai 1950, BAP DC-1-2538, unpag.
- ↑ W. Mittmann, Seite 114f
- ↑ W. Mittmann, Seite 116
- ↑ a b N. Klawitter, Seite 38
- ↑ a b W. Mittmann, Seite 126f
- ↑ a b Verhandlungsprotokoll des DCGG-Prozeß, BAP DC-1-1925, Bl. 347
- ↑ a b W. Mittmann, Seite 129
- ↑ a b N. Klawitter, Seite 55f
- ↑ a b Aktenzeichen 552/506 Kass 458/91, Geschäftsnummer 3 Js 1507/91, Landgericht Berlin
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