Frankenstein (Adelsgeschlecht)

Frankenstein (Adelsgeschlecht)
Wappen der von Franckenstein

Frankenstein (auch Franckenstein) ist der Name eines fränkischen, edelfreien Geschlechts, das von den Herren von Lützelbach aus Höchst im Odenwald, bzw. deren Nachfahren, den Dynasten von Breuberg im Odenwald abstammt.

Inhaltsverzeichnis

Familiensage

Im Jahre 948 soll ein Arbogast von Franckenstein in zwei Verträgen mit dem Abt des Klosters Lorsch zugesagt haben, "den Wagenzügen uff der Bergstrass Schutz und Schild zu sein durch Frankensteinisch Gebiet nicht nur allein, sondern der Momling zu. Woselbst die Herren von Breuberg diesen Dienst übernehmen..." Ebenfalls in diesem Jahr soll besagter Arbogast auf Einladung des Erzbischofs Bruno von Köln, welcher vorher Abt des Klosters Lorsch gewesen sein soll, das dortige Turnier gewonnen haben.

Arbogast von Franckenstein wird in Rüxners Turnierbuch genannt und ist daher höchstwahrscheinlich lediglich legendär, da Rüxners Angaben, vor allem in den "frühen Jahrhunderten", häufig fiktiv sind. Auch die genannten Verträge sind keineswegs im Kloster Lorsch zu finden, sondern tauchen lediglich in Sekundärliteratur auf. Dass diese angeblichen Verträge zudem in einem neuhochdeutschen Dialekt verfasst sind, statt in Latein oder zumindest in den im 10. Jahrhundert noch gesprochenen Althochdeutsch, stützt die Auffassung einer späteren, historisierenden Erfindung.

Gegen die Authentizität von Arbogast von Franckenstein spricht zudem die Tatsache, dass Ritterturniere in Deutschland erst ab dem 12. Jahrhundert stattfanden [1].

Da fest steht, dass die Frankensteiner Ritter von Konrad II. Reiz von Breuberg abstammen, dürfte das Geschlecht der Herren von und zu Frankenstein erst im 13. Jahrhundert entstanden sein.

Geschichte

Burg Breuberg, Merian-Stich 1648
Burg Frankenstein

Conradus, Reiz de Lucelenbach, war der Ahnherr des Hauses Frankenstein und wird urkundlich im Jahr 1189 das erste Mal erwähnt.[2]

Conrad I. und seine Nachkommen erbauten um 1200 die gleichnamige Burg Breuberg und nannten sich in der Folge Herren von Breuberg. Durch die Heirat seines Sohnes Eberhard I. Reiz von Breuberg mit Mechtild (Elisabeth?), einer der fünf Erbtöchter des Landvogts Gerlach II. von Büdingen, im Jahre 1239 verlagerten sich Macht, Besitz und Interessen auch in die Wetterau, wo die Breuberger Arrois, Gerlach und Eberhard III. nacheinander das Amt des Landvogtes der Wetterau innehatten. Sie fanden im Kloster Konradsdorf bei Ortenberg ihre letzte Ruhestädte.

Vor 1250 erbaute wahrscheinlich Konrad II. Reiz von Breuberg die Burg Frankenstein und benannte sich fortan nach ihr. Er wurde der Begründer der reichsunmittelbaren Herrschaft Frankenstein mit Besitzungen in Nieder-Beerbach, Eberstadt, Ockstadt, der Wetterau und dem Hessischen Ried. Darüber hinaus besaßen die Frankensteiner weitere Besitz- und Herrenrechte als Burggrafen in Zwingenberg (Schloss Auerbach), Darmstadt, Groß-Gerau (Schloss Dornberg), Frankfurt am Main und Bensheim. 1292 erzwangen die Grafen von Katzenelnbogen die Öffnung der Burg. In den Folgejahren gehörte die Burg zum Einflussbereich der Katzenelnbogener Obergrafschaft rund um ihre Nebenresidenz Darmstadt.

Aufgrund von Territorialdifferenzen und damit verbundenen Auseinandersetzungen mit den Landgrafen von Hessen sowie des Festhaltens der Frankensteiner und ihrer Untertanen am katholischen Glauben, bzw. ihren Kirchenpatronatsrechten nach Einführung der Reformation in der Landgrafschaft Hessen, kam es im Jahre 1662 zum Verkauf der Herrschaft an die Landgrafen, nach vorausgegangenen Prozessen vor dem Reichskammergericht.

Die Familie konnte durch die im Laufe der Reformation verstärkt freigewordenen Ämter und Posten in verschiedenen Domkapiteln, Abteien und Bistümern als Domkapitularen, Äbtissinnen und Fürstbischöfen besetzen.

Nach dem Verkauf der Herrschaft Frankenstein zog sich die Familie auf ihre Besitzungen in Ockstadt und der Wetterau zurück und erwarb Ende des 17. Jahrhunderts die Herrschaft Ullstadt in Mittelfranken. Im 19. Jahrhundert erwarb sie auch die Herrschaft Thalheim in Oberösterreich. Die Familie besteht noch heute aus zwei in Deutschland, Österreich, England und den Vereinigten Staaten von Amerika lebenden Linien.

Das Frankensteiner Eselslehen

Bis ins späte 16. Jahrhundert liehen die Frankensteiner einen Esel samt Knappen zu Prangerzwecken an die umliegenden Orte (hauptsächlich nach Darmstadt). Diese spezielle Bestrafung wurde Frauen zuteil, die ihren Ehemann geschlagen hatten.

Dabei gab es zwei Varianten: hatte die Frau ihren Mann "durch hinterlistige Bosheit", ohne dass er sich wehren konnte, geschlagen, so führte der Frankensteiner Knappe den Esel. Hatte er aber in einer "ehrlichen Fehde" die Schläge abbekommen, musste er unter Schande und Gelächter der Passanten den Esel selbst führen, da er sich nicht gegen seine eigene Frau zur Wehr setzen konnte.

Schließlich verschwand das Frankensteiner Eselslehen, weil der Darmstädter Landgraf die vereinbarte Aufwands- und Unterhaltsentschädigung für die Frankensteiner schon seit geraumer Zeit nicht mehr bezahlte. Tatsächlicher Grund dürfte jedoch der Versuch gewesen sein, das eigentlich nur mit der Stadt Darmstadt bestehende Eselslehen auf alle Centbezirke der Landgrafschaft auszudehnen. Eine Zustimmung der Herren von Frankenstein, den Esel auch in andere Orte zu schicken, wäre daher auch einem Anerkenntnis der Oberherrschaft über sämtliche Frankensteiner Besitzungen gleichgekommen.

Zu Darmstadt hat es vorzeiten gar böse Weiber gegeben, wollen hoffen, dass jetzt bessere darinnen sind. Diese damaligen Weiber prügelten ihre Männer, wie die Sage geht, nach Noten und so arg, dass die Männer sich ihrer Weiber und der Schläge nicht anders erwehren konnten, als dass sie Hilfe bei denen von Frankenstein über Bessungen suchten. Denen gaben die Darmstädter alljährlich zwölf Malter Korn, zwei Gulden und zwei Hessen-Albus Geld, dafür hielten die Frankensteiner einen Esel, den sandten sie jedesmal mit gutem handfestem Geleit, wenn er zur Stadt begehrt wurde, und auf sotanem Esel musste das Weiblein reiten, das seinen Mann geschlagen, und zwar durch die ganze Stadt. Hatte die Frau den Mann geschlagen unversehens oder war dieser krank und seiner Kräfte nicht mächtig, so führte der Geleitsmann den Esel, hatte es aber zwischen Mann und Frau einen offenen und ehrlichen Kampf gesetzt und er von ihr das Beste abbekommen, so musste der Mann zu seinem großen Schimpf den Esel selbst führen. Zu dieser Zeit ward das Recht und die Sitte gar streng gehandhabt zu Darmstadt, denn es war allda ein Bürgerausschuss, der übte die Polizei und war sehr gefürchtet von allem losen Gesindlein, das nannte ihn, weil er aus hundert Beisassen bestand, das böse Hundert. Da geschah es, dass einmal eine ganze Gesellschaft - ein Kränzchen würde man es heutigen Tages nennen - böser Weiber sich zusammentat, die Männer weidlich schlug, und da haben die Männer des bösen Hunderts an die Frankensteiner geschrieben, dass sie ihnen eilend nach dem Recht und Gesetz des Burglehens mit dem Esel möchten zu Hilfe kommen mit seinem Geleitsmann, und sie wollten beiden, dem Mann und dem Esel, ihren Stadtboten entgegenschicken, dass der beide herein nach Darmstadt geleite, sollten genugsam Mahl und Futter haben, und wenn sie den Esel gebraucht in ihren Nöten, so sollten beide wieder kostenfrei zurückgeleitet werden, damit die übermütige, stolze und böse Weibergewalt möge unterdrückt werden und nicht weiter einreissen.

Und auch hernachmals ist solche Strafe noch öfter zu vollziehen nötig gewesen, und andere Orte der Nachbarschaft haben den Esel auch nötig gehabt, wie Pfungstadt, Niederramstadt, Crumstadt, Goddlau usw., und Bessungen allein ist denen Rittern von Frankenstein hundert Malter Korn vom Eselslehen schuldig geblieben, daher liehen sie ihnen auch den Esel fürder nicht mehr, mochten ihre Weiber die Bessunger noch so sehr schlagen. (Quelle: Ludwig Bechstein, Deutsches Sagenbuch, Leipzig 1853)

Wappen

Gespalten und 2 mal geteilt, mit goldenem Herzschild belegt, darin ein in Gold schräggestelltes rotes Beileisen (Stammwappen). In Feld 1 und 6 in Gold ein dreiblättriges rotes Kleeblatt (Wappenmehrung von Cleen), in Feld 2 und 5 in Blau ein rechtsgestellter silberner Helm, darauf ein wachsender silberner Schwan, dessen erhobene rote Flügel mit je einem silbernen Balken belegt sind, 3 und 4 in Gold ein roter Balken, darüber 3 grüne Zweige mit je 3 Blättern (alles Wappenmehrung von Praunheim-Sachsenhausen). 3 Helme mit rechts rot-goldenen, links blau-silbernen Decken; auf dem rechten Hals und Kopf eines natürlichen Pfaues zwischen geschlossenem, oben schwarzen und mit silbernen Herzen bestreuten, unten goldenem und mit rotem Kleeblatt belegten Fluge (von Cleen), auf dem mittleren ein mit dem roten Beileisen belegter offener goldener Flug, auf dem linken der Schwan (von Sachsenhausen).

Bekannte Mitglieder des Geschlechts

Philipp Anton von Franckenstein, Fürstbischof von Bamberg (1746–1753)
Sir George Franckenstein

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.ritterturniere-im-mittelalter.de/seite-6.html
  2. Valentin Ferdinand Gudenus: Codex Diplomaticvs: Exhibens Anecdota Ab Anno DCCCLXXXI, Ad MCCC. Mogvntiaca, Ivs Germanicvm, Et S.R.I. Historiam Illvstrantia. Göttingen 1743, S. 293f. Nr. 106

Quellen & Literatur

  • Karl O. von Aretin: Franckenstein Eine politische Karriere zwischen Bismarck und Ludwig II.. Klett-Cotta, Stuttgart 2003, ISBN 3-608-94286-6.
  • J. Friedrich Battenberg: Roßdorf in vormoderner Zeit. Alltag und Konfliktkultur einer hessischen Landgemeinde im 17. und 18. Jahrhundert. In: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde, Bd. N.F. 60 (2002), ISSN 0066-636X, S. 29–60
  • Roman Fischer: Findbuch zum Bestand Frankensteinische Lehenurkunden 1251–1812. Kramer, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-7829-0433-8
  • Georg von Franckenstein: Zwischen Wien und London Erinnerungen eines österreichischen Diplomaten. Leopold Stocker Verlag, Graz 2005, ISBN 3-7020-1092-0.
  • Genealogisches Handbuch des Adels Band 27; Freiherrliche Häuser A IV, CA Starke Verlag.
  • Genealogisches Handbuch des Adels, Band 61, 1975, Adelslexikon. Starke, Limburg/Lahn
  • Walter Scheele: Sagenhafter Franckenstein. Societäts-Verlag, Ulm 2004, ISBN 3-7973-0875-2
  • Otto von Waldenfels (Hrsg.): Genealogisches Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels. Verlag Degener, Neustadt an der Aisch.
  • Hellmuth Gensicke: Untersuchungen zur Genealogie und Besitzgeschichte der Herren von Eschollbrücken, Weiterstadt, Lützelbach, Breuberg und Frankenstein. In: Hessische historische Forschungen (1963), S.99–115
  • Walter Scheele: Burg Franckenstein. Societäts-Verlag, Frankfurt/Main 2001, ISBN 3-7973-0786-1
  • Otto Hupp: Münchener Kalender 1912. Verlagsanstalt München / Regensburg 1912.
  • Rudolf Kunz: Dorfordnungen der Herrschaft Franckenstein aus der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Sonderdruck aus: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde. Band 26, Heft 1, 1958
  • Wolfgang Weißgerber: Die Herren von Frankenstein und ihre Frauen: Landschaften, Personen, Geschichten. Schlapp, Darmstadt-Eberstadt 2002, ISBN 3-87704-050-0.
  • Karl Ottmar Freiherr von AretinFranckenstein, Freiherren von und zu. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 5, Duncker & Humblot, Berlin 1961, S. 329.
  • Norbert Hierl-Deronco: "Es ist eine Lust zu Bauen". Von Bauherren, Bauleuten und vom Bauen im Barock in Kurbayern, Franken, Rheinland. Krailling 2001, ISBN 3-929884-08-9, S. 133–142

Weblinks

 Commons: Frankenstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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