Hans W. Kopp

Hans W. Kopp
Hans W. Kopp mit Elisabeth Kopp
Das Ehepaar Kopp nach der Bundesratswahl 1984

Hans W. Kopp (Hans Werner Kopp; * 12. Juni 1931 in Luzern; † 25. Januar 2009 in Zürich) war ein Schweizer Rechtsanwalt und Medienexperte.

Hans W. Kopps Vater war der Luzerner Stadtpräsident Paul Kopp. Er studierte an der Universität Zürich und der University of Michigan Jurisprudenz. 1957 promovierte er mit der Höchstnote summa cum laude. Schon in seiner Studentenzeit engagierte sich Kopp in antikommunistischen Organisationen und gründete Mitte der 50er Jahre selber die Organisation «14/39» (Weitere Mitglieder waren Peter Studer, Niklaus Meienberg und Ulrich Bremi). Von 1963 bis 1973 war Kopp Präsident der antikommunistischen Organisation Schweizerischer Aufklärungsdienst (SAD).

Von 1960 an war Kopp als Wirtschaftsanwalt mit eigener Kanzlei in Zürich tätig. Er war in der Zürcher Wirtschaftswelt gut vernetzt und hatte zeitweise 50 Verwaltungsratsmandate inne. Ausserdem war er von 1966 bis 1980 Lehrbeauftragter an der Universität Zürich.[1] Als Referent beteiligte sich er auch an medienpolitischen Seminaren für Regierungsräte. Im Schweizer Fernsehen moderierte er von 1974 bis 1980 die medienpolitische Sendung «Fernsehstrasse 1–4». Von 1978 bis 1984 präsidierte er die «Eidgenössische Expertenkommission für eine Mediengesamtkonzeption». Kopp gehörte der FDP an. In der Schweizer Armee bekleidete er den Rang eines Obersts im Generalstab.

1960 heiratete er Elisabeth Kopp, die ebenfalls Juristin war. Auf seine Ermunterung kandidierte 1970 erfolgreich für den Gemeinderat von Zumikon.[2] Sie wurde 1974 die erste Gemeindepräsidentin der Deutschschweiz und 1979 Nationalrätin. Als sie 1984 von ihrer Partei als Bundesratskandidatin nominiert wurde, kamen Gerüchte über ihren Mann auf, die Niklaus Meienberg in der Wochenzeitung und Karl Lüönd in der Züri-Woche kolportierten. Es ging um angebliche sexuelle Übergriffe und Verwicklungen beim Bankrott der Firma Trans-K-B. Die Öffentlichkeit und weite Teile der Politik empörten sich über die negative Berichterstattung, und das Parlament wählte Elisabeth Kopp zur Bundesrätin.

Hans W. Kopp wurde 1988 des Steuerbetruges beschuldigt, den Behörden wurde Mittäterschaft unterstellt.[3] Zwei Monate später stellte sich heraus, dass die Anschuldigungen auf Unwahrheiten basierten.[4] Am gleichen Tag erfuhr Frau Kopp, die kurz davor einen Gesetzesartikel zur Geldwäscherei vors Parlament brachte, über Drogengeldwäscherei-Anschuldigungen gegen die Firma Shakarchi, in der ihr Mann Führungsposition hatte – die ursprüngliche Quelle war eine nahöstliche Fernsehsendung.[5] Später behauptete Roger Köppel, dass «alles erfunden worden ist»[6], was man im Fall Shakarchi als Anschuldigung publiziert habe. Um neuen Angriffen auszuweichen, rief die Bundesrätin ihren Ehemann an und bat ihn, die betroffene Firma zu verlassen.[7] Daraufhin trat Has W. Kopp von seinem Verwaltungsratsmandat zurück. Bereits eine Woche davor stellte er einen Austritt aus der Shakarchi in Aussicht, falls die Gerüchte sich nicht beruhigten. Er zögerte, weil sein Rücktritt auch als Schuldbekenntnis interpretiert werden konnte, unterschätzte jedoch die politischen Gefahren seines Verbleibens, die dann in der Kampagne zum «Stolperstein» für seine Frau wurden.[8] Die NZZ kritisierte 1994 «Kreise, die hätten dafür sorgen können und müssen, dass Hans W. Kopp die für den Gatten einer Bundesrätin problematischen Verwaltungsratsmandaten nach der Wahl abgebe». Frau Kopp wurde beschuldigt, dass sie ihren Ehemann vor einer Strafuntersuchung gegen ein Unternehmen, in dessen Verwaltungsrat Hans W. Kopp sass, warnte.[9] Infolge dieser Indiskretion (Shakarchi-Affäre) trat Elisabeth Kopp aus dem Bundesrat zurück. Ihr Ehemann riet ihr damals, im Amt zu bleiben und abzuwarten, bis die Vorwürfe ausgeräumt würden, was ihr damals unter dem enormen öffentlichen Druck unmöglich schien.[10] 1990 wurde Frau Kopp von Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen, der Bundesanwaltsvertreter verneinte bereits vorher eine Warnung (Begünstigung) an Hans Kopp und bestätigte später, dass es im Interesse des Landes lag, «dass der Gatte einer Bundesrätin aus dem Verwaltungsrat einer Firma zurücktrat, die ins Gerede unlauterer Geschäfte kommen mochte, eventuell sogar hätte in eine Strafuntersuchung einbezogen werden können».[11]

Hans W. Kopp wurde 1991 wegen Betrugs beim Zusammenbruch einer Finanzgesellschaft zu einem Jahr Gefängnis mit bedingtem Strafvollzug verurteilt. 1997 verlor er im Kanton Zürich und im Kanton Luzern das Anwaltspatent. Das Ehepaar Kopp wurde jahrelang von der Öffentlichkeit geächtet und kämpfte in der Folge mit wirtschaftlichen Problemen. 1992 zahlte das Medienunternehmen Ringier Hans W. Kopp 100'000 Franken Entschädigung wegen falschen Anschuldigungen.[12] 1998 entschuldigte sich der Tages-Anzeiger bei ihm und behauptete, dass die Zeitung weder der Firma Shakarchi noch deren Eigentümer wissentliche Kontakte zur Waffen- und Drogenmafia unterstellen wollte.[13]

Später, vorwiegend seit der Premiere des biographischen Dokumentarfilms «Elisabeth Kopp – Eine Winterreise» von Andres Brütsch, in dem Hans W. Kopp in Bild-Archiven erscheint, beteiligte er sich wieder ein wenig am gesellschaftlichen Leben, auch als ehemaliger Bundesratsgatte (1.August-Feier, Empfang am Lucerne Festival).[14]

Kopp schrieb Gedichte, die in mehreren Büchern ausgegeben wurden. Ein von Hans Erni illustrierter Gedichtband erschien 1986.[15] 2009 erschien eine zweisprachige Postum-Ausgabe seines Gedichtbandes «Die Schöpfung» in Deutsch mit der französischen Übersetzung von Oskar Freysinger.[16]

Seit der Heirat wohnte Kopp fast 50 Jahre lang mit seiner Frau in Zumikon.[17] Das Ehepaar hat eine Tochter.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans W. Kopp: Information in der Demokratie: Bausteine einer Medienpolitik. Benziger, Zürich 1976, ISBN 3-545-37090-9.
  2. Elisabeth Kopp: Briefe. Benteli Verlag, Bern 1991, ISBN 3-7165-0830-6.
  3. Der Schweizerische Beobachter, 26. August 1988.
  4. Korrekt und gesetzmässig. NZZ, 27. Oktober 1988.
  5. 24 heures, 1. September 1988.
  6. Politik: doch Männersache? Club, Schweizer Fernsehen, 28. November 2006.
  7. Elisabeth Kopp – Eine Winterreise. Dokumentarfilm von Andres Brütsch, Topic Film und Schweizer Fernsehen, 2007.
  8. Yvonne-Denise Köchli: War da was? Weltwoche, 27/2003, 2. Juli 2003 (online).
  9. Bundesrätin Kopp selbst hat ihren Mann gewarnt. Tages-Anzeiger, 10. Dezember 1988.
  10. Karin Landolt (Moderatorin): Podiumsgespräch mit Elisabeth Kopp. StadTalk Winterthur, 27. Februar 2007 (online).
  11. Werner Furrer: Die Affäre Schweizer Presse – statt Affäre Kopp, Info-Public, Basel, 1991, ISBN 3-906459-01-2
  12. Entschuldigung der Ringier AG bei Hans Kopp, NZZ, 22. Juni 1992
  13. Prozesserfolg Kopps gegen «Tages Anzeiger». NZZ, 30. September 1998.
  14. Polit-Prominenz am Lucerne Festival. NZZ, 20. September 2008.
  15. Hans W. Kopp, Hans Erni: Aus der Siebenten Nacht. Verlag Stocker-Schmid, Dietikon/Zürich 1986, ISBN 3-7276-7071-1.
  16. Hans W. Kopp: Schöpfung - Création Zweisprachige Ausgabe, französische Übersetzung von Oskar Freysinger, illustriert von Rosemarie Winteler, Verlag Xenia, Vevey, 2009, ISBN 978-2-88892-063-2.
  17. Hans W. Kopp – ein Mann mit vielen Facetten. NZZ, 29. Januar 2009.

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