- Hisbah
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Die Hisba oder Hisbah (حسبة hisba, DMG ḥisba) ist im Islam eine religiöse Institution unter der Autorität des Staates für die Wahrung der Ordnung nach den Gesetzen Allahs.
Inhaltsverzeichnis
Hisba als Pflicht eines Muslims
Hisba ist die Pflicht jedes Muslims, zu gebieten, was recht ist und zu verbieten, was verwerflich ist. Dies geschieht in Anlehnung an die im Koran mehrfach geforderte Norm, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten (siehe Suren 3,110; 7,157; 9,71; 9,112; 22,41).
Wenn der Mitmensch sündigt, kann jeder eine Hisba-Klage erheben, wie es in Ägypten in den 1990er Jahren auch formaljuristisch jedem Bürger möglich war.
In der islamischen Rechtstheorie hat der Rechtsgelehrte al-Mawardi (972–1058) in seinem Buch al-Aḥkām al-sulṭānīya diese moralische Verpflichtung des Muslims gegenüber seinem Mitmenschen und mit Hinweis auf die oben genannte koranische Norm erstmalig beschrieben. Ihm folgten dann al-Ghazālī und Ibn Taimiya mit jeweils kurzen Beiträgen moralischen Charakters.
Hisba als Staatspflicht
Religion, Staat und islamisches Recht, die Schari'a, sind in der Islamischen Welt oft eng verflochten. Der Kampf um die Vorherrschaft zwischen Ali ibn Abi Talib und Muawiya I. im 7. Jahrhundert markiert allerdings eine klare Trennung zwischen weltlicher Herrschaft und geistlicher Macht, wenngleich sich erstere religiöser Argumente bediente um ihre Vormacht zu legitimieren (so wie dies zur selben Zeit auch die europäischen Herrscherhäuser taten). Interessanterweise zemenierten die frühen Ereignisse nach dem Tod des Propheten Mohammed (im Jahr 632) die Unterordnung der religiösen Elite unter den Staat, der somit für den Schutz der Untergebenen sowie die Einhaltung des Rechts verantwortlich ist. Der Koran fordert zudem von der Umma (Glaubensgemeinde, Staat):
(Koran 3:104)
Und aus euch soll eine Gemeinde werden, die zum Guten einlädt und das gebietet, was Rechtens ist, und das Unrecht verbietet; und diese sind die Erfolgreichen.
(Koran 3:110)Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrecht, und ihr glaubt an Allah. Und wenn die Leute der Schrift geglaubt hätten, wahrlich, es wäre gut für sie gewesen! Unter ihnen sind Gläubige, aber die Mehrzahl von ihnen sind Frevler.
Der Staat und die Hisba schützen den Muslim einerseits vor Willkür. Der Muslim kann klagen, wenn er die islamische Ordnung in Gefahr sieht. Andererseits kommt es auf die Lesart der Schari'a an, die in einigen islamischen Staaten von Fundamentalisten besetzt ist.
Muhtasib als Hisba-Amtsinhaber
Das Hisba-Amt gab es schon zu Lebzeiten Mohammeds. Der Muhtasib (al-Muḥtasib) ist ein dem Kadi unterstellter Marktaufseher, der dafür sorgt, dass Kaufgeschäfte mit den Grundsätzen des islamischen Rechts übereinstimmen. Er kontrolliert die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte. Ähnliche Aufgaben erfüllte in hellenistischer und frühbyzantinischer Zeit der Agoranomos (ἀγορανόμος). Das älteste erhaltene Werk, in dem dieses Amt in diesem Sinne beschrieben wird, stammt aus der Mitte des 9. Jahrhunderts und ist in Kairouan unter dem Titel Aḥkām al-sūq ("Rechtsvorschriften des Marktes") verfasst worden. Ibn Chaldun beschreibt dieses Amt und dessen Bedeutung in seiner al-Muqaddima.
Der Muhtasib kümmert sich aber auch darum, dass die Gebetszeiten, Kleidungsvorschriften, Kopftuchpflicht und Kundgebungsverbote beachtet werden und Männer und Frauen im Umgang miteinander „Sitte und Anstand“ wahren.
Einige Klagen
- Der Schriftsteller Salman Rushdie wurde am 14. Februar 1989 vom iranischen Staatsoberhaupt Khomeini mittels einer Fatwa zum Tode verurteilt, weil Rushdies 1988 erschienenes Buch „Die satanischen Verse“ „gegen den Islam, den Propheten und den Koran“ gerichtet sei. Salman Rushdie war vogelfrei. Khomeini rief die Moslems in aller Welt zur Vollstreckung auf. Um die Durchführung zu beschleunigen, wurde ein Kopfgeld von drei Millionen US-Dollar ausgesetzt.
- Professor Nasr Hamid Abu Zaid hat den Koran literaturwissenschaftlich erforscht. Er wurde wegen seiner Auffassung über den Koran 1995 von einem Gericht in Kairo als Abtrünniger vom Islam betrachtet und zwangsweise geschieden. Er emigrierte deshalb mit seiner Frau in die Niederlande (Details siehe en:Nasr Abu Zayd).
- Amina Lawal wurde 2002 von einem nigerianischen Gericht zur Steinigung verurteilt, weil sie als geschiedene Frau ein Kind erwartete.
Hisba in Nigeria
Siehe auch: Hisba-Gruppen in Nigeria und Scharia-Konflikt in Nigeria
Nach der Wahl des Christen Olusegun Obasanjo zum Präsidenten von Nigeria akzeptieren seit 2000 folgende Bundesstaaten die Schari'a als ihr Rechtssystem, werden damit zu islamischen Gottesstaaten und nutzen entsprechend die Institution Hisba[1]:
- Nordwesten: Zamfara, Sokoto, Kebbi, Kano, Jigawa, Katsina und Kaduna
- Nordosten: Yobe, Borno, Bauchi und Gombe im Nordosten,
- Mitte: Niger.
Siehe auch
- Islam
- Islamische Republik
- Idschtihad (Verfahren zur Rechtsfindung im Islam)
- Hadd-Strafe
- Islamische Religionspolizei
- Nicht-islamische Religionen
- Christentum: Todsünde; Ketzer; Inquisition;
- Vernunft
Literatur
- Muhammad Abdel-Wahhab Khallaf: Documentos sobre las ordenanzas del zoco en la España musulmana. Extraidos del manuscrito de "al-ahkam al-kubra" del Cadi Abu-l-Asbag Isa ibn Sahl. Kairo 1985 (in arabischer Sprache).
- Kilian Bälz: Die Popularklage der "Rechte Gottes": Hisba im heutigen Ägypten. In: Verfassung und Recht in Übersee (VRÜ). 31. Jg., 1998, S. 60–69.
- Michael Cook: Commanding Right and Forbidding Wrong in Islamic Thought, Cambridge UP, 2000 ISBN 0-521-66174-9
- The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden 1965-1971, Band 3, S. 485ff
- Évariste Lévi-Provençal: Trois traités hispaniques l'hisba. Institut Français d'Archéologie Orientale, Kairo 1955 (Publications de l'Institut français d'archéologie orientale du Caire. Textes et traductions d'auteurs orientaux, 2).
- Jörn Thielmann: Nasr Hamid Abu Zaid und die wiedergefundene Hisba. Scharia und Qanun im heutigen Ägypten. Ergon-Verlag, Würzburg 2003, ISBN 3-89913-290-4
Weblinks
- Human Rights Watch (2004) : Human Rights and Islamic Law in Northern Nigeria
- en:United States Institute of Peace David Smock (September 2005):
Applying Islamic Principles in the Twenty-first Century: Nigeria, Iran, and Indonesia - Islamic-World.Net Hisbah Institution and Al-Muhtasib
Quellen und Anmerkungen
- ↑ Nigeriafirst (9. April 2003): Ethnic militia groups of Nigerian societies
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