Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien

Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien
Karte der Ratifiziererstaaten (grün) und Unterzeichnerstaaten (rot)

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (engl. International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families) ist eine von den Vereinten Nationen getragene Konvention, die der Verbesserung des rechtlichen Status von Migranten mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeitern sowie deren Familienangehörigen dient. Die Konvention legt fest, wie die allgemeinen Menschenrechte im Besonderen für Wanderarbeiter anzuwenden sind. Mit ihr wurde erstmals eine verbindliche rechtliche Basis für die Behandlung dieser besonderen Personengruppe geschaffen.

Nach dem Beschluss der UN-Generalversammlung am 18. Dezember 1990 und ihrer Ratifizierung durch 20 Staaten trat die Konvention am 1. Juli 2003 in Kraft. Zur Überwachung ihrer Implementierung wurde der Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families) eingerichtet, welcher der UN-Menschenrechtskommission untersteht.

Stand der Ratifizierung

Die Konvention wurde bisher von folgenden 40 Staaten ratifiziert (Stand: 1. Januar 2009):

Konvention ratifiziert
 AgyptenÄgypten Ägypten Ecuador Ecuador Lesotho Lesotho Philippinen Philippinen
Albanien Albanien El Salvador El Salvador Libyen Libyen Ruanda Ruanda
Algerien Algerien Ghana Ghana Mali Mali Senegal Senegal
Argentinien Argentinien Guatemala Guatemala Marokko Marokko Seychellen Seychellen
Aserbaidschan Aserbaidschan Guinea Guinea Mauretanien Mauretanien Sri Lanka Sri Lanka
Belize Belize Honduras Honduras Mexiko Mexiko Syrien Syrien
Bolivien Bolivien Jamaika Jamaika Nicaragua Nicaragua Tadschikistan Tadschikistan
Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Kap Verde Kap Verde Osttimor Osttimor  TurkeiTürkei Türkei
Burkina Faso Burkina Faso Kirgisistan Kirgisistan Paraguay Paraguay Uganda Uganda
Chile Chile Kolumbien Kolumbien Peru Peru Uruguay Uruguay

Weitere 15 Staaten haben die Konvention unterzeichnet:

Konvention unterzeichnet
Bangladesch Bangladesch Guyana Guyana Republik Kongo Republik Kongo Serbien Serbien
Benin Benin Indonesien Indonesien Liberia Liberia Sierra Leone Sierra Leone
Gabun Gabun Kambodscha Kambodscha Montenegro Montenegro Togo Togo
Guinea-Bissau Guinea-Bissau Komoren Komoren  Sao Tome und PríncipeSão Tomé und Príncipe São Tomé und Príncipe

Bislang haben keine Industrie- und Einwanderungsländer die Konvention unterzeichnet oder ratifiziert.

Weblinks


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