Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen

Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
Karte der Ratifiziererstaaten (grün) und Unterzeichnerstaaten (gelb)

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (englisch International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families) ist eine von den Vereinten Nationen getragene Konvention, die der Verbesserung des rechtlichen Status von Migranten mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeitern sowie deren Familienangehörigen dient. Die Konvention legt fest, wie die allgemeinen Menschenrechte im Besonderen für Wanderarbeiter anzuwenden sind. Mit ihr wurde erstmals eine verbindliche rechtliche Basis für die Behandlung dieser besonderen Personengruppe geschaffen.

Nach dem Beschluss der UN-Generalversammlung am 18. Dezember 1990 und ihrer Ratifizierung durch 20 Staaten trat die Konvention am 1. Juli 2003 in Kraft. Zur Überwachung ihrer Implementierung wurde der Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families) eingerichtet, welcher der UN-Menschenrechtskommission untersteht.

Stand der Ratifizierung

Die Konvention wurde bisher von folgenden 45 Staaten ratifiziert (Stand: 25. Oktober 2011):

Weitere 16 Staaten haben die Konvention unterzeichnet:

Bislang haben fast keine Industrie- und Einwanderungsländer die Konvention unterzeichnet oder ratifiziert.

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