- Konvention über Streumunition
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Die Streubomben-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag über ein Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von Streubomben, die auch als Clustermunition bezeichnet werden. Darüber hinaus enthält das Abkommen, das Teil des humanitären Völkerrechts ist, Vorgaben zur Zerstörung von vorhandenen Beständen, zur Beseitigung von Rückständen aus eingesetzter Clustermunition sowie zur Unterstützung der Opfer von Streubomben. Die Konvention, die im Mai 2008 auf einer diplomatischen Konferenz in Dublin ausgehandelt wurde, kann seit Dezember 2008 durch die Staatengemeinschaft unterzeichnet werden. Bisher wurde das Abkommen durch sechs Länder ratifiziert und durch 90 weitere Staaten unterschrieben. Es tritt sechs Monate nach der 30. Ratifikation in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrundinformationen
Streubomben, die gegenwärtig unter den aus der Luft abgeworfenen Waffen zu den am häufigsten eingesetzten Bomben zählen, finden insbesondere Anwendung gegen Ziele, die sich in großer Zahl über eine weite Fläche verteilen, gegen sogenannte „weiche Ziele“ wie ungepanzerte Fahrzeuge und Flugabwehrstellungen sowie zur Zerstörung von Infrastruktur wie Straßen und Landebahnen. Neben der Ausführung als Abwurfwaffe ist darüber hinaus auch Clustermunion in Form von Artilleriegranaten im Gebrauch. Beide Varianten setzen bei ihrem Einsatz aus einem größeren Bomben- beziehungsweise Granatengehäuse eine Vielzahl an kleineren Sprengkörpern frei, die als Bomblets bezeichnet werden. Bestimmte Streubombentypen enthalten dabei mehrere hundert Bomblets, die in der Regel ungelenkt fallen und beim Aufschlag explodieren.[1]
Problematisch am Einsatz von Clustermunition ist zum einen die geringe Zielgenauigkeit im Einsatz und zum anderen insbesondere das Nichtexplodieren von Bomblets unmittelbar nach dem Abwurf und damit ihr Verbleib in der Umwelt über das Ende eines bewaffneten Konflikts hinaus. Nach Untersuchungen betrifft dies bei den in den letzten Jahrzehnten eingesetzten Streubombensystemen zehn bis 40 Prozent der darin enthaltenen Munition.[2] Der Einsatz von Clusterbomben führt damit in den betroffenen Ländern zu großflächigen Gebieten, die regelmäßig als Sperrzonen ausgewiesen werden müssen, da das Betreten aufgrund von explosionsfähigen Rückständen aus Streubomben, ähnlich wie beim Einsatz von Landminen, mit einer hohen Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen verbunden ist. Diese Regionen stellen nach dem Ende eines Krieges insbesondere für die Zivilbevölkerung eine erhebliche Gefährdung und darüber hinaus in vielen Fällen einen Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche dar. Nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) existieren solche Gebiete weltweit in rund 20 Ländern, als am stärksten betroffen gilt Laos.[2] Schätzungen der Organisation Handicap International zufolge sind 98 Prozent der von den Auswirkungen von Streubomben betroffenen Menschen Zivilpersonen und 27 Prozent Kinder.[3]
Geschichte
Als historischer Beginn der Anwendung von Clustermunition gilt der Zweite Weltkrieg, in welchem 1943 Streubomben durch die Rote Armee gegen deutsche Panzerverbände sowie im gleichen Jahr durch die deutsche Luftwaffe bei der Bombardierung der britischen Hafenstadt Grimsby abgeworfen wurden.[4] Beim Angriff auf Grimsby starben drei Viertel der Todesopfer durch das Auslösen von nicht explodierten Bomblets, die Beseitigung der Rückstände dauerte über zwei Wochen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden Streubomben unter anderem in den 1960er und 1970er durch die USA in Kambodscha, Vietnam und Laos extensiv eingesetzt. Zu weiteren Anwendungen kam es in den 1970er Jahren durch Israel in Syrien und im Libanon sowie in den 1980er Jahren durch die Sowjetunion im Konflikt in Afghanistan. In den 1990er Jahren setzten die USA Clusterbomben 1991 im Krieg gegen den Irak und 1999 im Kosovokrieg ein, und auch in den Konflikten in Tschetschenien und Bergkarabach sowie während des Bosnienkrieges durch Jugoslawien wurden Streubomben abgeworfen. Aus einer Reihe von weiteren Konflikten des 20. und des 21. Jahrhunderts liegen darüber hinaus Einzelfallberichte und unbestätigte Meldungen über den Einsatz von Clustermunition vor.
Während des Libanonkrieges im Jahr 2006, der als entscheidender Impuls bei der Entstehung der Streubomben-Konvention gilt, kam es auf einer Fläche von rund 37 Quadratkilometern zum Abwurf von Clustermunition mit einem Gesamtumfang von rund vier Millionen Bomblets, von denen nach verschiedenen Schätzungen bis zu einer Million nicht explodiert sind.[2] Nach dem Ende des Kampfhandlungen wurden durch diese Rückstände bisher rund 250 Zivilisten und Mitarbeiter von Munitionsräumdiensten getötet oder verwundet. Aufgrund der mit dem Einsatz von Clustermunition verbundenen Probleme kam es 2003 zur Gründung der Cluster Munition Coalition, einem Bündnis von Menschenrechtsorganisationen und anderen Vereinigungen gegen den Einsatz von Streubomben, sowie auf Anregung der Regierung Norwegens ab Februar 2007 zu Gesprächen und Verhandlungen über ein internationales Abkommen zur Ächtung von Streubomben. Die ersten Länder, die noch vor dem Zustandekommen einer entsprechenden internationalen Vereinbarung auf nationaler Ebene ein Verbot von Streubomben beschlossen, waren Belgien und Österreich.[5] Der französische Außenminister Bernard Kouchner gab in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Verteidigungsminister seines Landes Hervé Morin im Mai 2008 bekannt, dass Frankreich mit sofortiger Wirkung seinen Bestand an M26-Raketen und damit rund 90 Prozent der Clustermunition der französischen Armee außer Dienst stellen würde.[6]
Am 30. Mai 2008 wurde im Rahmen einer Konferenz in der irischen Hauptstadt Dublin von 107 Ländern ein Entwurf für eine entsprechende Konvention angenommen, die seit einer vom 2. bis zum 4. Dezember 2008 in Oslo stattgefundenen Konferenz durch die Staatengemeinschaft unterzeichnet und ratifiziert werden kann. Erstunterzeichner war am 3. Dezember 2008 der norwegische Ministerpräsident Jens Stoltenberg, ihm folgten die Vertreter aus Laos und dem Libanon.[7] Zu den insgesamt 94 Ländern,[8] die während der Konferenz in Oslo die Konvention unterschrieben, zählten unter anderem Australien, Frankreich, Spanien, Italien, Japan, Kanada sowie das Vereinigte Königreich, und insgesamt 18 der 26 NATO-Staaten sowie 19 von 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union. Für Deutschland unterzeichnete Außenminister Frank Walter Steinmeier das Abkommen, für Österreich der ständige Vertreter des Landes bei den Vereinten Nationen Christian Strohal sowie für die Schweiz die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Micheline Calmy-Rey. Norwegen, Irland, Sierra Leone und der Heilige Stuhl hinterlegten mit ihrer Unterschrift zugleich auch eine Ratifikationserklärung. Hinsichtlich der Hilfe für Opfer verpflichtete sich die japanische Regierung in Oslo zur Bereitstellung von sieben Millionen US-Dollar Hilfe.[9] Die Position der Regierung Afghanistans, die einer Unterzeichnung zunächst zögerlich gegenüber gestanden hatte, änderte sich nach einem Gespräch des afghanischen Botschafters in Norwegen mit einem 17jährigen Jungen aus Herat, der durch Clusterbomben beide Beine verloren hatte.[3] Der Präsident des Landes Hamid Karzai stimmte nach einem anschließenden Telefongespräch mit dem Botschafter einer Unterzeichnung zu.
Inhalte und Akzeptanz
Die Streubomben-Konvention folgt dem Protokoll „über explosive Kampfmittelrückstände“ zur Konvention von 1980 „über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können“, das 2003 unterzeichnet wurde und drei Jahre später in Kraft trat. Aufgrund vergleichbarer Langzeitfolgen für die Zivilbevölkerung wird die Konvention darüber hinaus oft mit der 1997 abgeschlossenen Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen verglichen. Die mit der Konvention vorgesehene Ächtung von Streubomben ist eine vertragsrechtliche Manifestation der völkergewohnheitsrechtlich akzeptierten Prinzipien, dass die Wahl der Mittel und Methoden zur Kriegsführung Einschränkungen unterliegt, dass zu allen Zeiten während eines bewaffneten Konflikts zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden ist und dass die Zivilbevölkerung und zivile Einrichtungen soweit wie möglich vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen geschützt werden müssen. Die Präambel der Konvention nimmt auf diese Prinzipien ausdrücklich Bezug. Jakob Kellenberger, der Präsident des IKRK, betonte darüber hinaus in seiner Erklärung im Rahmen der Konferenz in Oslo am 3. Dezember 2008 ausdrücklich die Verbindung zwischen der Konvention und der Petersburger Erklärung von 1868, mit der 140 Jahre zuvor erstmals Waffen verboten wurden, die unnötiges Leid verursachen.[10] Er sagte diesbezüglich unter anderem:
„... Der Weg nach Oslo begann mit dem erstmaligen Einsatz von Clustermunition gegen den britischen Hafen Grimsby vor 65 Jahren. ... Dieser Weg nach Oslo führt auch durch die Berge und Reisfelder in Südostasien, wo mehrere Hundertmillionen Streubomben abgeworfen wurden und viele Zehnmillionen bis zum heutigen Tag verblieben sind. Dieser Weg verläuft durch die Leben von Zivilisten in Laos, Kambodscha und Vietnam, die seit vier Jahrzehnten mit der Bedrohung durch nicht explodierte Clustermunition leben. ... Ein anderer Weg nach Oslo begann vor 140 Jahren in Sankt Petersburg, als eine internationale Militärkommission verfügte, dass das einzige legitime Ziel in einem Krieg die Schwächung der Streitkräfte des Gegners ist, und damit das Prinzip etablierte, dass sich die Notwendigkeiten des Krieges den Forderungen der Menschlichkeit unterzuordnen haben. ... Diese beiden Wege treffen heute hier zusammen mit der Unterzeichnung der Konvention über Streumunition. ...“
– IKRK-Präsident Jakob Kellenberger, 3. Dezember 2008, Oslo
basierend auf einer Übersetzung des englischen Originaltextes[10]Die Konvention besteht aus 23 Artikeln und enthält basierend auf einer Reihe von Begriffsdefinitionen ein Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung oder anderweitigen Anschaffung, der Lagerung sowie der Weitergabe von Clustermunition und die Verpflichtung zur Zerstörung vorhandener Bestände innerhalb von acht Jahren nach dem Beitritt eines Landes zum Abkommen. Die Lagerung bis zur Zerstörung hat getrennt von anderen Waffensystemen, die für den operativen Einsatz vorgesehen sind, zu erfolgen. Darüber hinaus sind Vertragsstaaten verpflichtet, auf ihrem Territorium innerhalb von zehn Jahren nach dem Beitritt für eine Beseitigung von nicht explodierten Rückständen aus Clustermunition zu sorgen sowie Maßnahmen zur Unterweisung der Zivilbevölkerung über die Risiken und zum Schutz von Zivilisten zu ergreifen. Die Parteien der Konvention verpflichten sich auch zur medizinischen und psychologischen Unterstützung der Opfern von Streubomben sowie zur internationalen Zusammenarbeit und zu Transparenz bei der Umsetzung der Konvention. Zur Beilegung von Konflikten hinsichtlich der Anwendung und Auslegung des Abkommens wird auf Treffen der Vertragsstaaten sowie auf den Internationalen Gerichtshof verwiesen, die Bewertung der Umsetzung und der Effektivität der von den Vertragsparteien ergriffenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen von Überprüfungskonferenzen. Die Konvention soll sechs Monate nach dem 30. Beitritt in Kraft treten, als Depositar fungieren die Vereinten Nationen.
Das Abkommen ist mit Stand vom April 2009 von sechs Ländern ratifiziert sowie von 90 weiteren Staaten unterzeichnet worden.[8] Es wurde von verschiedenen Seiten wie dem IKRK, der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, dem deutschen Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und seinem britischen Amtskollegen David Miliband als Meilenstein der konventionellen Rüstungskontrolle sowie als wichtigstes Abkommen der jüngeren Zeit in der Entwicklung des humanitären Völkerrechts bezeichnet.[11][12] Mit der Konvention zählen Streubomben ähnlich wie biologische und chemische Waffen zu den vollständig verbotenen Kampfmitteln. Darüber hinaus gelten insbesondere die in der Konvention enthaltenen Verpflichtungen zur Versorgung und Betreuung von Opfern des Einsatzes von Clustermunition im historischen Kontext als bahnbrechend und richtungsweisend. Das Europaparlament hat in einer Resolution alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens aufgefordert. Nicht zu den Unterstützern der Konvention zählen bisher unter anderem die Vereinigten Staaten, Russland, die Volksrepublik China, Israel, Indien und Pakistan.[11] Die USA erkennen dabei zwar die humanitären Bedenken hinsichtlich der Folgen des Einsatzes von Streubomben an, bestehen jedoch auf der militärischen Notwendigkeit dieser Waffengattung in bestimmten Situationen. Zur Verringerung der Gefährdung der Zivilbevölkerung ist deshalb vorgesehen, zukünftig den Einsatz und den Export von Clustermunition auf Systeme zu beschränken, bei denen mindestens 99 Prozent der Bomblets entweder während des Einsatzes explodieren oder bis zum Ende eines Konflikts durch Selbstzerstörungsmechanismen außer Gefecht gesetzt werden. Darüber hinaus sehen die Vereinigten Staaten eine Ergänzung der Konvention „über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können“ als besser geeigneten Rechtsrahmen an, da dieser im Vergleich zur Streubomben-Konvention alle wichtigen Militärmächte beigetreten seien.[13]
Einzelnachweise
- ↑ What are cluster munitions? In: Cluster munitions: A new treaty to end decades of civilians suffering. Herausgegeben vom IKRK, Genf 2008
- ↑ a b c Internationales Komitee vom Roten Kreuz: Cluster Munition Convention - Oslo signing ceremony 1. Dezember 2008
- ↑ a b The Seattle Times: Afghanistan joins ban at teen's plea 4. Dezember 2008
- ↑ Cluster Munition Coalition: A History of Harm - A Timeline of Cluster Bomb Use
- ↑ Spiegel Online: Österreich schafft Streubomben ab 7. Dezember 2008
- ↑ Joint statement by M. Bernard Kouchner, Minister of Foreign and European Affairs, and M. Hervé Morin, Minister of Defence 23. Mai 2008
- ↑ Welt Online: 100 Staaten ächten die umstrittenen Streubomben 3. Dezember 2008
- ↑ a b Internationales Komitee vom Roten Kreuz: International Humanitarian Law - Treaties & Documents: Convention on Cluster Munitions, 30 May 2008; Liste der Vertragsparteien und Liste der Unterzeichnerstaaten
- ↑ Japan Today: Japan, over 100 other countries sign cluster bomb ban in Oslo 4. Oktober 2008
- ↑ a b Statement by Jakob Kellenberger, President of the International Committee of the Red Cross, Convention on Cluster Munitions Signing Conference, Oslo, 3 December 2008
- ↑ a b Spiegel Online: Internationaler Vertrag: Mehr als hundert Staaten wollen Streubomben-Verbot unterzeichnen 3. Dezember 2008
- ↑ The Irish Times: Cluster munition convention signed 4. Dezember 2008
- ↑ U.S. Cluster Munitions Policy Erklärung von Stephen D. Mull, Acting Assistant Secretary for Political-Military Affairs, am 21. Mai 2008
Literatur
- Circle of Impact: The Fatal Footprint of Cluster Munitions on People and Communities. Bericht der Organisation Handicap International, Brüssel 2007, ISBN 978-92-95060-01-2
- Cluster munitions: A new treaty to end decades of civilians suffering. Herausgegeben vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, Genf 2008
Weblinks
- Convention on Cluster Munitions Website zur Konvention (englisch)
- International Humanitarian Law - Convention on Cluster Munitions, 30 May 2008 Volltext der Konvention (englisch)
- Convention on Cluster Munitions Signing Conference Website zur Konferenz von Oslo (englisch)
- Cluster munitions and international humanitarian law Informationen des IKRK zu Clustermunition (englisch)
- Streubomben: Der Weg zum Verbot Informationen der Organisation Handicap International
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